Kommunistische Volkszeitung Jg. 4, Nr. 10, 11. März 1976

11.03.1976:
Der KBW gibt seine 'KVZ' Nr. 10 (vgl. 4.3.1976, 18.3.1976) heraus mit den Artikeln:
- "In der Truppeninformation. Soldaten für 135-DM-Forderung" zur ÖDTR, aus der Hafenkaserne in Wiesbaden-Schierstein, vom SRK Wiesbaden;
- "Leserbrief mit Schwierigkeiten - ein Wintermanöver in der Presse. Biwak bei 'General Winter'" aus der Panzerjägerkompanie 150 in Westerburg;
- "Leserbrief. Eine Strafarbeit" von der Bundeswehr in Hamburg.

Im Artikel "Die Bewegung der Studenten und der Kommunistische Bund (Nord). Im Aufwind kann manches fliegen, das noch zu Boden fallen muß." heißt es u.a., daß der KB behauptet hatte:"
Anstatt sich in scheinradikalen Phrasen den 'Zerfall' des bürgerlichen Staates herbeizulügen, muß festgestellt werden … daß der Staat im wesentlichen ungehindert seine Offensive an den Hochschulen verschärft." Der KBW erklärt:"
Die neue Studentenbewegung ist, wie jeder Klassenkampf, nicht von Kommunisten oder 'Linken' initiiert, sondern Ergebnis der Verschärfung der objektiven Widersprüche."

Berichtet wird:"
Polizei übt 'Verhalten bei Demonstrationen'

Hannover. Ende Februar nahmen 60 niedersächsische hohe Polizeioffiziere und Knüppelstrategen an einer Stabsrahmenübung in der Nähe von Celle teil.

Angenommene Übungslage waren 'neben Katastrophen Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, wie sie zum Beispiel bei Bürgeraktionen gegen die Errichtung von Kernkraftwerken (AKW, d. Vf.) denkbar sind' (Hannoversche Allgemeine)
An der Übung waren die Führungschargen der Bereitschaftspolizei aus Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie der Schutzpolizei und der Schreibtischtäter aus dem Verwaltungsdienst beteiligt. Weitere Übungen sind in Vorbereitung."

Berichtet wird:"
12 Tage Bau wegen Teilnahme an Demonstration gegen den § 218

Friedrichstadt / Schleswig-Holstein. Gegen den Soldaten M. aus der 3. Kompanie des Nachschubbataillons, das in Seeth stationiert ist, wurden 12 Tage Disziplinararrest verhängt, weil er am 21.2. an der Demonstration gegen den § 218 in Essen - von dort stammt der Soldat - teilgenommen hatte. Begründet wird die Bestrafung mit der Kleiderordnung, denn der Soldat trug einen Arbeitsanzug. In der Öffentlichkeit im Arbeitsanzug aufzutreten, ist demnach verboten. Gegen die Bestrafung hat die 'Initiative Dithmarschen gegen den § 218' ein Flugblatt vor der Seether Kaserne verteilt. Das Flugblatt wurde auch in den Kasernen Heide / Holstein und Husum verteilt sowie an die Bevölkerung in Seeth."

Beilagen zu dieser Ausgabe wurden uns bisher bekannt aus:
- Baden-Württemberg aus Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim.
- Bayern aus Nürnberg.
- Bremen und Hamburg.
- Hessen aus Frankfurt, Gießen und Wetzlar.
- Niedersachsen aus Lüneburg.
- NRW aus Bonn, Köln, Leverkusen und Münster.
- Rheinland-Pfalz für Speyer und Trier.
- Schleswig-Holstein aus Kiel und für den Kreis Plön.
Q: Kommunistische Volkszeitung Nr. 10, Mannheim 11.3.1976

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