Köln: Protest gegen die Ausländergesetze und das GUPS/GUPA-Verbot 1972/73

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin, 1.10.2017


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Diese wie immer unvollständige Darstellung berichtet von der Anwendung des Ausländergesetzes vom 1. Okt. 1965 (vgl. 15.12.1970) und den Protesten gegen dessen Verschärfung 1972, gegen die zunächst die KPD/ML-ZB versuchte, eine Aktionseinheit zu bilden, was vermutlich unter Beteiligung der Vorläufer des KBW, auch geschah (vgl. Juni 1972, Okt. 1972, 5.10.1972), während die KPD ihr Nationales Komitees Kampf den reaktionären Ausländergesetzen gründet (vgl. Sept. 1972, 25.9.1972).

Die Umsetzung des Verbotes der Generalunion Palästinensischer Studenten (GUPS) und der Generalunion Palästinensischer Arbeiter (GUPA) schlägt sich auch in Köln und in Frechen (vgl. 4.10.1972) unverzüglich in Verhaftungen nieder, aber auch in Protesten dagegen (vgl. 5.10.1972), wegen denen es später zum Prozeß kommt (vgl. Dez. 1973).

Der KSV der KPD organisiert dann einen Kongress, den der MSB der DKP wegen der Parteinahme für den Schwarzen September nicht unterstützt (vgl. 6.11.1972, 15.11.1972).

Später gewinnt der Protest gegen die Ausländergesetze in Köln vor allem angesichts der versuchten Abschiebungen einer der Streikführer von Ford Köln, Baha Targün (vgl. 20.9.1973, 25.9.1973), erneute Aktualität.

Später findet in Köln erneut eine kleine bundesweite Demonstration gegen die Ausländergesetze statt, zu der auch die KPD/ML und die KPD aufriefen (vgl. 13.7.1974).

Auszug aus der Datenbank "Materialien zur Analyse von Opposition" (MAO)

Juni 1972:
Nach eigenem Bericht beteiligt sich die Kommunistische Initiative (KI) Köln an den Sitzungen einer Aktionseinheit gegen die Ausländergesetze, die von der KPD/ML-ZB initiiert wurde:"
Die K.I. legte den Vorschlag eines konkreten Aktionsprogramms zum Kampf gegen die Vorbereitung des Faschismus, eine Stellungnahme zu Prinzipien der Aktionseinheit und detaillierte Vorschläge vor."
Eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen kommt nicht zustande.
Quelle: KI Köln: Kommunismus oder Kleinbürgerei, Köln 1974

September 1972:
Nach einem Bericht der Kommunistischen Initiative Köln (KIK) versucht in Köln die KPD eine Gruppe des Nationalen Komitees: Kampf den reaktionären Ausländergesetzen zu gründen. Neben der KIK nimmt wahrscheinlich auch die KG Köln an Gesprächen über eine Aktionseinheit teil. Eine Einigung kommt aber hier nicht zustande.
Q: KI Köln: Kommunismus oder Kleinbürgerei, Köln 1974

25.09.1972:
Eine Demonstration des Nationalen Komitees Kampf den reaktionären Ausländergesetzen der KPD in Köln gegen den Besuch des spanischen Königs fordert "Juan Carlos raus aus der BRD!". Laut LgdI beteiligen sich ca. 150 Menschen.
Q: Internationale Solidarität Nr. 7, Berlin 1972, S. 18; Rote Fahne Nr. 62, Dortmund 27.9.1972, S. 1

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Oktober 1972:
Um den Oktober 1972 herum erscheint erstmals 'arbeiter jugend' - Zeitung der Kommunistischen Gruppe Köln (KGK). Einleitend heißt es u. a.:"
Mit dieser Nummer gibt die Kommunistische Gruppe Köln regelmäßig eine Zeitung für die jugendlichen Arbeiter, Angestellten und die noch in der Berufsausbildung stehenden Jugendlichen in Köln heraus. … Die KGK arbeitet im Lokalkomitee Köln Kampf den reaktionären Ausländergesetzen mit."
Q: arbeiter jugend Nr. 1, Köln 1972

04.10.1972:
Das Vorbereitende Komitee Dortmund Kampf dem Ausländergesetz und der politischen Unterdrückung (vgl. 5.10.1972) berichtet aus der Nacht von heute auf morgen vom GUPS/GUPA Palästina-Verbot (vgl. 3.10.1972):"
In Frechen wurde eine Razzia durchgeführt und ein Ausländer verhaftet."
Q: Vorbereitendes Komitee Dortmund Kampf dem Ausländergesetz und der politischen Unterdrückung: Unerhörte Terrorwelle gegen ausländische Arbeiter und Studenten!, Dortmund o.J. (Okt. 1972), S. 1

04.10.1972:
In Köln führen, laut KPD, 200 Personen (u.a. ausländische Studenten) eine spontane Kundgebung gegen das GUPS/GUPA Palästina Verbot durch (vgl. 5.10.1972).

Das Vorbereitende Komitee Dortmund Kampf dem Ausländergesetz und der politischen Unterdrückung (vgl. 5.10.1972) berichtet:"
In Köln versuchte die Polizei eine spontane Demonstration auseinanderzuprügeln."
Q: Vorbereitendes Komitee Dortmund Kampf dem Ausländergesetz und der politischen Unterdrückung: Unerhörte Terrorwelle gegen ausländische Arbeiter und Studenten!, Dortmund o.J. (Okt. 1972), S. 2; Rote Fahne Nr. 64, Dortmund 11.10.1972

04.10.1972:
Das Vorbereitende Komitee Dortmund Kampf dem Ausländergesetz und der politischen Unterdrückung (vgl. 5.10.1972) berichtet aus der Nacht von heute auf morgen vom GUPS/GUPA Palästina-Verbot (vgl. 3.10.1972):"
In Köln umstellten und durchsuchten Rollkommandos der Polizei zwei Studentenwohnheime."
Q: Vorbereitendes Komitee Dortmund Kampf dem Ausländergesetz und der politischen Unterdrückung: Unerhörte Terrorwelle gegen ausländische Arbeiter und Studenten!, Dortmund o.J. (Okt. 1972), S. 1

05.10.1972:
Das Vorbereitende Komitee Dortmund Kampf dem Ausländergesetz und der politischen Unterdrückung (vgl. 5.10.1972) berichtet vom Protest gegen das GUPS/GUPA Palästina-Verbot (vgl. 3.10.1972) aus Köln, unter Angabe einer Bonner Adresse:"
Zu Demonstrationen wurde heute in Köln aufgerufen: 17 Uhr Hofgarten."
Q: Vorbereitendes Komitee Dortmund Kampf dem Ausländergesetz und der politischen Unterdrückung: Unerhörte Terrorwelle gegen ausländische Arbeiter und Studenten!, Dortmund o.J. (Okt. 1972), S. 2

05.10.1972:
Der AStA der FHS Köln, Mitglied im Aktionskomitee zum Kampf gegen das reaktionäre Ausländergesetz, gibt ein Flugblatt heraus, von dem uns leider bisher nur die Vorderseite vorlag:"
Gestern wurde in der BRD eine zentral geleitete und zeitlich abgestimmte Aktion gegen arabische Arbeiter und unsere arabischen Kommilitonen durchgeführt.
Kurz vorher wurde durch den Polizeiminister GENSCHER das Verbot der arabischen Organisationen GUPA und GUPS (Generalunion palästinensischer Arbeiter / Studenten) verfügt. Diesen Organisationen wird seit langem vom Verfassungsschutz unterstellt, sie seien direkte Unterorganisationen der EL FATAH bzw. direkt identisch mit der Terrororganisation SCHWARZER SEPTEMBER.

Diese Behauptungen sind selbst nach Ansicht westlicher NAHOST-Experten und deutscher Diplomaten unhaltbar und stellen sich somit als glatte Verleumdung heraus. Diese unwahren Darstellungen dienen unter anderem dazu, der Öffentlichkeit scheinbar erklärliche Ausweisungsgründe zu liefern. Die bisherigen Ausweisungsgründe (z.B. Blutspende für eine nationale ROT-KREUZ-Organisation, Kleiderspenden für Palästina-Flüchtlinge usw.) wurden häufig von den Haftrichtern nicht anerkannt.

DESHALB GRIFF DIE SPD/FDP-REGIERUNG ZUM VERBOT DER GUPS UND GUPA, die sich schon Mitte September von dem Attentat in München distanziert hatten.

AUCH IN KÖLN DREI VERHAFTUNGEN!

Gestern nachmittag wurde bekannt, daß eine zentrale Razzia gegen Araber durchgeführt werden würde. Deshalb hat das KÖLNER INITIATIVKOMITEE Kollegen und Kommilitonen gewarnt und von ihnen Prozeßvollmachten ausstellen lassen, die unbedingt notwendig sind, damit die Ausländer überhaupt ihr Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln wahrnehmen können. Trotzdem wurden von der Polizei in Köln zwei Studenten, in Frechen ein Medizinalassistent verhaftet (Bericht von Verhaftungen in anderen Städten siehe Rückseite).

DABEI GING DIE POLIZEI MIT BRUTALEN MITTELN VOR. Die Verlobte eines Verhafteten schilderte uns aufgeregt, die Polizei (an der Aktion waren insgesamt neuen Zivile und acht Uniformierte beteiligt) sei in die Wohnung eingedrungen, habe sie durchsucht, ohne einen Durchsuchungsbefehl vorzulegen und das vorgesehene Durchsuchungsprotokoll anzufertigen (Auf diese Weise wurde Verhafteten schon oft 'Belastungsmaterial' von der Polizei untergeschoben). Er wurde in Handschellen, ohne sich weiter anziehen zu dürfen, barfuß ins Auto gezwängt. Die Verlobte wurde rechtswidrig daran gehindert, sich eine Prozeßvollmacht für einen Rechtsanwalt ausstellen zu lassen. Auf der Polizeiwache weigerten sich die Beamten, die Unterschrift des Kommilitonen für die Prozeßvollmacht zu holen. Erst, nachdem sich die verlobte und ein Vertreter vom INITIATIVKOMITEE mehrmals in das Büro des", hier bricht unsere Vorlage leider ab.
Q: AStA FH Köln: Flugblatt Gestern wurde in der BRD …, Köln o.J. (5.10.1972)

05.10.1972:
In Köln nehmen, laut KPD, an einer Kundgebung gegen das GUPS/GUPA-Verbot (vgl. 4.10.1972) 500 Personen teil. Die DKP und ein lokaler Zirkel (wahrscheinlich die KG Köln) verweigern die Teilnahme.

Später wird berichtet, das Nationale Komitee "Kampf den reaktionären Ausländergesetzen" führte eine Kundgebung auf dem Neumarkt durch. Es kommt zu Festnahmen durch die Polizei und späteren Prozessen.
Q: Rote Fahne Nr. 64 und 24, Dortmund 11.10.1972 bzw. 13.6.1973; Schulkampf Nr. 1, Berlin Okt. 1972, S. 5

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06.11.1972:
Der Kommunistische Studentenverband (KSV - vgl. 22.11.1972) der KPD berichtet aus Köln vermutlich aus dieser Woche über die Vorbereitung des von ihm organisierten Kongresses gegen die Ausländergesetze (vgl. 15.11.1972):"
AUFFORDERUNG ZUR GEWALT

Mit dem Argument, dieses Plakat fordere öffentlich zur Gewalt auf, ließ die Unibürokratie in Köln an vielen Stellen das tags zuvor geklebte Plakat wieder abreißen. Unsere Genossen legten daraufhin eine Solidaritätsresolution vor, in der die ungehinderte Möglichkeit zur Plakatierung gefordert wurde. Auf einem Absprachetermin, wo konkrete Kampfmaßnahmen beschlossen werden sollten, erschien auch der MSB Spartakus (der DKP, d.Vf.). Seine Weigerung, sich an Aktionen gegen das Plakatierungsverbot zu beteiligen, begründete er auf zweierlei Art:
- das Plakat fordere tatsächlich zur Gewaltanwendung auf, daher sei die Reaktion der Universitätsverwaltung vollkommen berechtigt.
- Er könne keine Organisationen unterstützen, die wie der KSV mit 'Terrorgruppen wie dem Schwarzen September' sympathisierten."

Der inkriminierte Teil des Plakates dürfte die Darstellung zweier vermutlich palästinensischer mit 'Palästinensertüchern' vermummter Guerillakämpfer mit Gewehren sein.
Q: Dem Volke dienen Nr. 3, Dortmund 22.11.1972, S. 4

15.11.1972:
Der Kommunistische Studentenverband (KSV - vgl. 22.11.1972) der KPD berichtet aus Köln über den heute oder morgen von ihm organisierten Kongreß gegen die Ausländergesetze (vgl. 6.11.1972) von der CISNU Iran:"
GRUSSADRESSE DER CISNU
REDE DER CISNU AUF DEM KONGRESS IN KÖLN

Freunde und Genossen!
Im Namen der CISNU möchte ich Euch herzlich begrüßen. Ich danke Euch, daß Ihr zu diesem Kongreß gekommen seid.

Ich danke auch, im Namen der CISNU, dem KSV, der diesen Kongreß initiiert hat und wünsche ihm, daß diese Veranstaltung ein großer Erfolg für seinen antiimperialistischen Kampf wird.

Wir meinen, daß solche Kongresse, wie sie heute in der ganzen BRD stattfinden, im Rahmen der antiimperialistischen Bewegung und im Rahmen der Herstellung der Solidarität aller fortschrittlichen und antiimperialistischen Organisationen notwendig sind und daher unterstützt werden sollen.

Ich will Euch zunächst etwas über die Lage des persischen Volkes berichten:
Die CISNU unterstützt den Kampf des persischen Volkes seit dreizehn Jahren. Im Jahre 1969 (vgl. 1969,d.Vf.) wurde die Conföderation in Persien verboten. Das faschistische Regime war sich der Gefahr, die von dieser antiimperialistischen Studentenorganisation ausging, voll bewußt. Denn wenn es dem persischen Volk gelingt, den Imperialismus aus seinem Land zu vertreiben, bedeutet das auch das Ende für die Schahclique, dieses Puppenspiel des internationalen Imperialismus.

Obwohl seit dem Verbot auf Mitgliedschaft in der CISNU drei bis zehn Jahre Zuchthaus stehen und Folter und Todesurteile in Persien etwas Alltägliches sind, haben die persischen Studenten den Kampf nicht aufgegeben, sowohl in Persien als auch im Ausland.

Als der Bundeskanzler Willy Brandt im März dieses Jahres nach Teheran kam (vgl. 5.3.1972,d.Vf.), kam er, um über bessere Anlagebedingungen für die westdeutschen Kapitalisten zu verhandeln. Der Schah ließ durchblicken, daß er zu großen Zugeständnissen bereit sei, wenn Brandt dafür gegen die progressiven persischen Studenten in der BRD schärfer vorgehen würde. Laut Pressesprecher Konrad Ahlers verlief diese Verhandlung damals 'in freundschaftlicher und herzlicher Atmosphäre'.

Das Instrument zur Unterdrückung der patriotischen Perser in der BRD steht schon seit 1965 (vgl. 1.10.1965,d.Vf.) bereit: Das reaktionäre Ausländergesetz.

Es erlaubt den deutschen Behörden, Ausländer aus dem Lande zu verweisen, wenn sie die 'auswärtigen Belange der BRD beeinträchtigen'. Wenn also ein Perser hier den Schah einen Faschisten nennt, d.h. (wir wissen es alle) ihn beim Namen nennt, beeinträchtigt er die äußeren Belange der BRD und kann somit ausgewiesen werden.

In München (vgl. Nov. 1972,d.Vf.) und Würzburg (vgl. Nov. 1972, d.Vf.) wurden kürzlich die örtlichen Gruppen der CISNU dazu gezwungen, ihre Mitgliederlisten auszuhändigen. Hier wurde das neue Verfassungsschutzänderungsgesetz (vgl. 22.6.1972,d.Vf.) angewandt.

Dieser reaktionäre Zusatz zum Ausländergesetz legalisiert die Zusammenarbeit der deutschen und ausländischen Geheimdienste gegen Ausländer und ihre Organisationen in der BRD. Auf diese Weise werden spektakuläre Affären vermieden und Ausländer können nun in aller Stille abgeschoben werden.

Freunde und Genossen! Seit dem Verbot der Generalunionen palästinensischer Arbeiter und Studenten (GUPA und GUPS (vgl. 3.10.1972,d.Vf.) wissen wir, daß die Bundesregierung durchaus bereit ist, das Versprechen einzulösen, das Willy Brandt dem Schah im März dieses Jahres gegeben hat.

Jedoch wird die CISNU deshalb nicht schweigen. Unsere Conföderation ist weltweit organisiert. Anläßlich des Verbots von GUPS und GUPA haben wir in der ganzen Welt Demonstrationen und Hungerstreiks organisiert. Ich verweise auf unsere Demonstrationen in vielen großen Städten der USA und die zahlreichen Hungerstreiks in Frankreich, den Benelux-Ländern, Skandinavien und Italien.

Freunde und Genossen! Angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung nicht davor zurückschreckt, nicht nur demokratische Ausländerorganisationen, sondern auch sozialistische und kommunistische deutsche Organisationen zu verbieten, müssen alle fortschrittlichen Organisationen, ausländische wie deutsche, sich fester zusammenschließen und ihre Solidarität verstärken!

Die CISNU bedauert sehr die Zersplitterung der antiimperialistischen Kräfte in der BRD, möchte aber ihren aufrichtigen Wunsch zum Ausdruck bringen, daß es trotzdem in Zukunft zu einem starken Bündnis aller antiimperialistischen Organisationen kommt. Nur vereint können wir den Imperialismus, unser aller Feind, siegreich schlagen!

NIEDER MIT DEM IMPERIALISMUS, KOLONIALISMUS UND ZIONISMUS!
HOCH DIE INTERNATIONALE SOLIDARITÄT!
ES LEBE DIE EINHEIT UND ZUSAMMENARBEIT ALLER ANTIIMPERIALISTISCHEN KRÄFTE IN DER WELT!"

Der KSV streut in diesen Text zwei Zitate von Bundesinnenminister Genscher von der FDP:"
Als ich dieses schwere Amt bekam, gab es noch gar keine Abteilung für die Beobachtung von Ausländern, ich mußte sie erst schaffen!"

Und:"
Die CDU hatte für die innere Sicherheit acht Millionen übrig, wir haben 100 Millionen ausgegeben!"
Q: Dem Volke dienen Nr. 3, Dortmund 22.11.1972, S. 4

Februar 1973:
Vermutlich im Februar erscheint die 'Befreiung' - anarchistische Zeitung (vgl. Jan. 1973, Apr. 1973) für Februar / März mit den Artikeln "Selbstmord vorher angekündigt" eine Pressemeldung aus der JVA Köln über eine Jugoslawin und "Rassisten unter uns !!" zum Selbstmord der Jugoslawin in der JVA Köln wegen ihrer drohenden Abschiebung.
Q: Befreiung, Köln Feb. / März 1973, S. 20 und 26f

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20.09.1973:
Die Rote Hilfe (RH) e.V. der KPD berichtet von ihrer Solidaritätsarbeit (vgl. 19.9.1973, 25.9.1973) mit dem Streik bei Ford Köln auch:"
Gerade nach dem Streik ist klargeworden, welch gute Vorarbeit für die Kapitalisten unsere sog. Volksvertreter im Parlament geleistet haben. Sie haben Gesetze geschaffen, mit denen die totale Entrechtung der ausländischen Kollegen legalisiert wurde; ihr Werk ist das reaktionäre Ausländergesetz. Nach diesem Gesetz kann 'die politische Betätigung von Ausländern eingeschränkt oder untersagt werden, wenn die Abwehr von Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder von Beeinträchtigungen der politischen Willensbildung in der BRD oder sonstige erhebliche Belange der BRD dies erfordern'. Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO,d.Vf.) der BRD gefährdet oder seine Anwesenheit erhebliche Belange der BRD aus anderen Gründen beeinträchtigt. Ein Ausländer ist abzuschieben, wenn seine freiwillige Ausreise nicht gesichert oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Das ist die nüchterne bürokratische Sprache der bürgerlichen Klassengesetze, auf deren Grundlage nun bereits 7 Kollegen in ihre faschistischen Heimatländer abgeschoben wurden."
Q: Rote Hilfe Nr. 1, Dortmund o.J. (1973), S. 6f

25.09.1973:
Die Rote Hilfe (RH) e.V. der KPD berichtet:"
BAHA TARGÜN SOLL ABGESCHOBEN WERDEN: ERKÄMPFEN WIR DIE
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG!

Am 25. September hat die Ausländerbehörde der Stadt Köln entschieden, daß Baha Targün durch seine Anwesenheit in Köln Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt und deshalb das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens aber bis zum 26. Oktober, verlassen soll. Für den Fall, daß Baha Targün bis zu diesem Tag nicht ausreist, ist die Abschiebung in die Türkei angedroht.

Allen, die die spontanen Streiks vor wenigen Wochen verfolgt haben, ist Baha Targün bekannt: Er war einer der Führer des Streiks bei Ford Köln und gewähltes Mitglied der Streikleitung. An der Spitze von tausenden, vor allem türkischer Kollegen, hat er für eine Lohnerhöhung von 1 DM mehr für alle und für die Verminderung der Bandgeschwindigkeit gekämpft. Deshalb gehörte er auch zu denjenigen, die bei dem brutalen Polizeieinsatz von bezahlten Schlägern angegriffen und von der Polizei verhaftet wurden. Seit dieser Zeit arbeitet Baha Targün im Ford-Solidaritätskomitee (vgl. 12.9.1973,d.Vf.). An seiner vorbildlichen revolutionären Haltung sind alle Versuche der türkischen Faschisten und ihrer deutschen Helfer, ihn zu bestechen, gescheitert. Alle Kraft setzt er dafür ein, gegen die Massenentlassungen und Abschiebungen seiner Kollegen zu kämpfen. Baha Targün ist eine Gefahr für die Geschäftsleitung von Ford, weil er die Empörung über Ausbeutung und Arbeitshetze bei Ford organisierte. Er ist eine Gefahr für jede Geschäftsleitung, weil er vielen seiner türkischen Kollegen in der ganzen BRD zum Vorbild geworden ist. Deshalb ist Baha Targün ausgewiesen worden, deshalb soll auf jeden Fall seine Abschiebung betrieben werden.

Die Ausländerbehörde der Stadt Köln brauchte nicht lange an Ausweisungsgründen zu grübeln. Eine 'Beeinträchtigung der Belange der BRD' kann mit den windigsten Floskeln begründet werden. Denn das Ausländerrecht ist Ausländerentrechtung. Die Möglichkeiten des juristischen Schutzes sind minimal. Trotzdem ist gegen die Ausweisung Widerspruch eingelegt worden. Außerdem ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.

Der Kampf um eine Aufenthaltsgenehmigung für Baha Targün muß ein Massenkampf werden. Tausende müssen gegen seine Ausweisung protestieren. Dafür setzt sich die ROTE HILFE mit aller Kraft ein. Ein Erfolg an diesem Punkt - das wäre ein erster Schritt, um gegen das reaktionäre Ausländergesetz anzugehen.

Wie wird die ROTE HILFE diesen Kampf führen? Wir können darauf aufbauen, daß in der Zeit nach dem Streik unter Führung des FORD-Solidaritätskomitees die Solidaritätsfront gewachsen ist und stabilisiert werden konnte. Unsere Hauptaufgabe wird es sein, die Kollegen anderer Betriebe in diese Front einzureihen. Dazu wird eine Unterschriftensammlung vor vielen Betrieben der BRD und Westberlins durchgeführt. Diese Solidaritätserklärungen werden wir aber auch allen bekannten fortschrittlichen Persönlichkeiten, Betriebsräten, Vertrauensleuten und Jugendvertretern vorlegen. Aber auch in den Stadtteilen unter den Hausfrauen, Rentern und Intellektuellen werden wir sammeln. Baha Targün wird in allen Regionen der BRD auf Veranstaltungen sprechen (vgl. Hamburg 16.10., Berlin 17.10., Frankfurt 18.10., Köln 19.10., München 23.10., Stuttgart 24.10., Bochum 25.10.,d.Vf.). Damit wird der Bourgeoisie die Möglichkeit der Totschweigetaktik aus der Hand geschlagen. Baha Targün wird für die Sache der entlassenen Arbeiter und für den Kampf um seine Aufenthaltserlaubnis viele neue Freunde und Kämpfer finden.

Am vorgesehenen Tage der Abschiebung wird in Köln eine Demonstration stattfinden, mit der alldiejenigen, die gegen die Ausweisung von Baha Targün eintreten, klarmachen werden, daß sie seine Abschiebung nicht dulden, daß sofort die Aufenthaltserlaubnis für Baha Targün ausgestellt werden muß.

SOFORTIGE AUSSTELLUNG EINER AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR BAHA TARGÜN!
KEINE ABSCHIEBUNG VON AUSLÄNDISCHEN ARBEITERN!
KAMPF DEN REAKTIONÄREN AUSLÄNDERGESETZEN!
KAMPF DEN POLITISCHEN ENTLASSUNGEN!"

In der Solidaritätserklärung heißt es:"
AUFRUF ZUR SOLIDARITÄT MIT BAHA TARGÜN UND ALLEN ANDEREN ENTLASSENEN FORD-ARBEITERN

Wir, die entlassenen Arbeiter von Ford, Köln, rufen Euch auf, Eure Unterschrift zu geben, mit der Ihr die Entlassungen und drohenden Ausweisungen verurteilt.

Kollege Baha Targün bekommt die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert, weil er beim Ford-Streik für seine Kollegen als Führer gegen die Ford-Kapitalisten und die Gewerkschaftsführer gekämpft hat. Gerade deshalb ist es für ihn nicht möglich, in sein Heimatland zurückzufahren (die Türkei), da dort eine faschistische Militärdiktatur herrscht, die mit den deutschen Kapitalisten Hand in Hand zusammenarbeitet.

Solidarisiert Euch mit uns und beweist mit Eurer Unterschrift, daß Ihr uns unterstützt und gegen die Ausweisungen und die Entlassungen von streikenden Kollegen seid. Bekämpft die reaktionären Ausländergesetze, die es dem Staatsapparat ermöglichen, die für ihre Rechte kämpfenden ausländischen Arbeiter zu unterdrücken, sie jederzeit zu verfolgen und auszuweisen."
Q: Rote Hilfe Nr. 1, Dortmund o.J. (1973), S. 7f; RH e.V.: Prozeß gegen Baha Targün: Fortschrittliche Türken dürfen nicht kriminalisiert werden!, Köln o.J. (Apr. 1975), S. 1

Dezember 1973:
Es erscheint die 'Befreiung' - anarchistische Zeitung (vgl. 21.10.1973, 21.1.1974) mit dem Artikel "Traurige Erfahrung!" zum Prozeß gegen Hans Kronenberg in Köln wegen der Demonstration gegen das GUPS-/GUPA-Verbot (vgl. 5.10.1972).
Q: Befreiung, Köln Dez. 1973, S. 16

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13.07.1974:
Laut KPD beteiligen sich in Köln ca. 2 000 an der bundesweiten Türkeidemonstration der ATÖF. Die Polizei greift Transparente zum 'Polizeimord' an Günther Routhier in Duisburg (vgl. 5.6.1974) an.

Laut KBW (vgl. 24.7.1974) nehmen ca. 2 500 Menschen an einer durch eine Aktionseinheit von ATÖF (türkischer Studentenverband), KPD und anderen initiierten zentralen Demonstration gegen die Ausländerverfolgung teil. Zu dieser Demonstration in Köln hatte der KBW nicht aufgerufen, "weil er es für falsch hält, das Kampfmittel der zentralen Demonstration routinemäßig und beliebig einzusetzen und es dadurch zu zerschleißen".

In Köln selbst beteiligte sich jedoch die OG des KBW mit einem Block von ca.300 Teilnehmern an der Demonstration.

Laut KPD/ML kommt es in Köln Mitte Juli zu einer Protestdemonstration von 4 000 deutschen und ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern gegen die Tötung des türkischen, evtl. auch kurdischen, Antifaschisten Neset Danis in Norderstedt bei Hamburg und dem KPD/ML-Genossen Günter Routhier in Duisburg sowie die Verhaftung von türkischen und spanischen Patrioten, die seit Wochen im Gefängnis sitzen und mit der Abschiebung in ihre vom Faschismus beherrschten Länder bedroht werden.

Aufgerufen wurde von der KPD/ML auch bei Mannesmann Huckingen.
Q: Der Röhrenkieker Genosse Günter, wir werden Dich rächen - den Staat Deiner Mörder für immer zerbrechen!, Duisburg Juli 1974, S. 10; ZK der KPD/ML (Hg.): 1968/69 bis 1978/79. Zehn Jahre KPD/ML. 10 Jahre Kampf für ein vereintes, unabhängiges, sozialistisches Deutschland, Dortmund 1979, S. 153;Kommunistische Volkszeitung Nr. 15, Mannheim 24.7.1974, S. 11;Rote Fahne Nr. 29, Dortmund 17.7.1974, S. 1 und 7

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Letzte Änderung: 15.04.2022