Oktober 1973:
Nummer 2 der Reihe 'Agitationsheft des Kommunistischen Jugendverbandes' (Jugendorganisation der KPD - vgl. Okt. 1973, Feb. 1974) erscheint im Verlag Kämpfende Jugend (Dortmund) unter dem Titel "Kampf dem arbeiterfeindlichen Betriebsverfassungsgesetz!" (BVG) mit den Abschnitten:
- "Einleitung", in der es auch heißt: "Bereits heute hat die Arbeiterklasse in den Kämpfen bei Ford in Köln oder bei Philips in Aachen die Knebelgesetze des Betriebsverfassungsgesetzes durchbrochen";
- "1. Kapitel: Die Funktion des Betriebsverfassungsgesetzes";
- "2. Kapitel Die Stellung der Betriebsjugendvertretung im Betriebsverfassungsgesetz".
Berichtet wird u.a. aus NRW über Opel Bochum und sowie über die Jugendvertretungen bei DTW Berlin, in Hessen in Darmstadt, in NRW in Leverkusen und bei Mannesmann Düsseldorf ("Im übrigen verbietet es das Betriebsverfassungsgesetz nicht, daß die Jugendlichen sich in der Sprechstunde massenhaft zur gleichen Zeit versammeln (die Kapitalisten versuchen natürlich trotzdem, den Jugendlichen dieses Recht streitig zu machen, wie z. B. bei Mannesmann).") sowie in Schleswig-Holstein in Rendsburg.
Q: Rote Pressekorrespondenz Nr. 35, Dortmund 1973, S. 20; KJV: Agitationsheft Nr. 2, Dortmund Okt. 1973