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Der hier mit leider bisher nur wenigen Hinweisen dargestellte Prozeß ist weder einzigartig innerhalb der Chilesolidarität in Rheinland-Pfalz noch in Trier, wo es damals zahlreiche Prozesse, vor allem gegen die örtlichen Anhänger des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW) gab wegen des Einsatzes von Agitationsmitteln wie Megaphonen und Ständern.
11.09.1974:
Auf der heutigen Chile-Demonstration in Trier kommt es zu zwei Festnahmen wegen Benutzung eines Megaphons (vgl. 12.5.1976).
Quelle: Trierer Volksstimme Nr. 19 und 45, Trier 1976 bzw. 1977, S. 2 bzw. S. 6f
12.05.1976:
Wegen der Chile-Demonstration in Trier vom 11.9.1974 findet heute wegen Benutzung eines Megaphons ein Prozeß statt, der am 17.5.1976 fortgesetzt wird. Ein Angeklagter wird freigesprochen, einer zu 140 DM verurteilt.
Q: Trierer Volksstimme Nr. 19, Trier 1976, S. 2ff
08.10.1976:
In Trier findet die Berufungsverhandlung wegen der Chile-Demonstration vom 11.9.1974 statt. Das erstinstanzliche Urteil wird bestätigt (vgl. 12.5.1976, 31.10.1977).
Q: Trierer Volksstimme Nr. 41, Trier 1976, S. 1f
31.10.1977:
In Trier soll am Amtsgericht erneut ein Prozess gegen den Demonstrationsleiter der Demonstration vom 11.9.1974 gegen den Putsch in Chile wegen Benutzung eines Megaphons stattfinden (vgl. 8.10.1976). Er wird freigesprochen.
Q: Kommunistische Volkszeitung - Bezirksbeilage Trier Nr. 43 und 45, Trier 1977, S. 3f bzw. S. 6f
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