Russell-Tribunal (22):
Zur 2. Sitzungsperiode des Russell-Tribunals, Stadthalle Köln-Mülheim (3.1.- 8.1.1979)

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, 23.10.2014

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Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

08.01.1979:
Es erscheint die die Broschüre: „2. Sitzungsperiode des Russell Tribunals, Stadthalle Köln-Mülheim, 3.1. - 8.1.79“.

Einleitend heißt es: „Zweite Sitzungsperiode des 3. Internationalen Russell-Tribunals vom 3.-18.1.1979 (Öffentliche Sitzungen vom 3. - 8.1.79; Pressekonferenz 10.1.79) Themenbereiche: Zensur, Verteidigungsrechte, Verfassungsschutz.

Die erste Sitzungsperiode in Frankfurt-Harheim war den Berufsverboten gewidmet. Sie endete mit einem eindeutigen Ergebnis. Die Berufsverbote sind verfassungswidrig im Sinne des Ernstnehmens der Grund- und Menschenrechte. Die erste Sitzungsperiode war auch allen Diskriminierungen und Diffamierungen zum Trotz erfolgreich. Sie hat neben anderen Faktoren die Diskussion um die Berufsverbote, die nun niemand mehr als Tatsache zu leugnen vermag, wieder aufleben lassen.
Warum aber nach der ersten Sitzungsperiode eine zweite? Verpuffen nicht Effekte, wenn man sie zu wiederholen sucht und hat man mit dem Berufsverbot nicht den wichtigsten, sprich schlimmsten Bereich der Repression und Diskriminierung, der Verletzung von Grund- und Menschenrechten angesprochen?

Zweifelsohne sind die Berufsverbote ein zentrales Thema für jeden Bürger, der sich gegen politische Diskriminierung, gegen die Einschränkungen legaler, grundgesetzgemäßer Meinungs- und Handlungsfreiheit wendet. Und es wäre falsch, ja verhängnisvoll, würde man sich von der gegenwärtigen Diskussion täuschen lassen und nicht solange wachsam und engagiert bleiben, bis das Berufsverbot und alle seine Instanzen vom Tisch sind.

Verhängnisvoll und falsch wäre es jedoch auch, würde man die Gefahren, die der Bundesrepublik und ihrer liberalen Verfassung drohen, auf das Berufsverbot beschränken. Nicht zuletzt durch die zahlreichen, angeblich dem Kampf gegen den Terrorismus dienenden Gesetze und den entsprechenden Ausbau des Polizei- und Geheimdienstapparates ist eine allgemeine Gefahr für die Grund- und Menschenrechte in diesem Lande heraufbeschworen worden. Diese Gefahren äußern sich insbesondere auch im Rahmen der drei Themenbereiche, die die Jury für die zweite Sitzungsperiode bestimmt hat: in einer gesetzlich und strafrechtlich ermöglichten Zensurpraxis, die längst die allgemein zu beobachtende Selbstzensur in den Medien, in den Schulen, in den Universitäten nach sich gezogen hat. In einem Abbau der Rechte der Angeklagten, deren uralte und verbürgte Rechte be-, ja geradezu abgeschnitten werden - Kontaktsperregesetz und Trennscheibe stellen hier nur die Spitze eines gefährlich durch das bundesrepublikanische Rechtssystem driftenden Eisbergs dar. In einer Eigendynamik der Geheimdienste, ganz besonders des Verfassungsschutzes schließlich, der sich im Hintergrund der Öffentlichkeit und unterhalb jeder Kontrolle geradezu krebsgeschwürartig ausweitet. Die Themen der zweiten Sitzungsperiode setzen die Behandlung des Themas der ersten in anderen, eng verschwisterten Bereichen fort …

Vor und während der ersten Sitzungsperiode ist versucht worden, das Russell Tribunal fast auf jede erdenkliche Art zu verleumden, es in seinem öffentlichen Aktionsradius einzuschränken. Am weitesten gingen seinerzeit die Erwägungen des Referats ÖS 2 des Innenministeriums, das Tribunal mit rechtstechnischen, praktisch polizeilichen Kniffs zu verhindern. Im Hinblick auf die zweite Sitzungsperiode scheint die Taktik geändert worden zu sein, ganz abgesehen davon, dass einzelne und manche Gruppen hinzugelernt haben, gelernt haben, dass es sich beim Russell-Tribunal um eine Institution handelt, die sich in der Eindeutigkeit ihres Menschenrechtsbezuges und in der Seriosität ihrer mit Dokumenten belegten Aussagen nicht übertreffen lässt. Niemand konnte bis heute die Ergebnisse in Sachen Berufsverbot widerlegen. Doch die Mehrheit der Medien und politischen Gruppierungen scheint, wie gesagt, die Taktik geändert zu haben bei unverändertem Ziel. Sie suchen das Russell-Tribunal und das, was es zu sagen hat, dadurch zu zensieren, indem sie nicht über dasselbe informieren.

Trotz des Totschweigens bleibt zu hoffen, dass aus- und inländische Presseorgane ihre journalistische nicht nur, sondern ihre demokratische Aufgabe ernst nehmen und berichten-“

Inhalt der Broschüre ist:
- Programm der 2. Sitzungsperiode des Russell Tribunals
- Erläuterung zum Programm
- Thema: Zensur
- Michael Tscherch: Der Prozess gegen die Agit-Drucker
- Urteil OLG Düsseldorf zum § 90a StGB
- Thema: Mutmaßliche Verletzung der Menschenrechte von Personen, die in ein Strafverfahren involviert sind
- Das Russell Tribunal untersucht die Rechte der Strafverteidigung
- Thema: Verfassungsschutz - aus ‚SOS Freiheit 78‘: Die Datenverarbeitungssysteme des VS
- Anhänge
- Auszüge aus dem Strafgesetzbuch
- Auszüge aus der Strafprozessordnung
- Auszüge aus dem EGGVG (Kontaktsperregesetz).
NN.: 2. Sitzungsperiode des Russell-Tribunals, Stadthalle Köln-Mülheim (3.1.- 8.1.1979), o. O., o. J. (1979).








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Letzte Änderung: 15.01.2024


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