Die Antikriegstagsprozesse 1972 - 1980

im Spiegel der linken Presse und weitere Meldungen

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen

1972

Die „Rote Hilfe“ beschäftigt sich mit der „Schlacht am Karlstor“ und meint, dass das „wirklich kein glorreicher Sieg“, aber „ein Schritt vorwärts“ gewesen sei. Zudem spricht die Zeitung von „16 Verhafteten“ (vgl. 2. September 1972).

Erstmals spricht die KPD/ML-ZB in ihrer „Roten Fahne“ von „zahlreichen Verhaftungen während des Roten Antikriegstages“ und gibt erste Namen bekannt. In der „Erklärung des Zentralbüros“ wird der „Sturm auf die Bannmeile“ verteidigt (vgl. 2. September 1972).

Neben einer Kritik des KJVD Hamburg und des Aktionsausschusses Hamburger Marxisten-Leninisten (ex KPD/ML-ZK) an der „Erklärung des ZB zum Schwarzen September“ wird auch eine „Aktionseinheit für die Gefangenen des Roten Antikriegstages“ gefordert (vgl. 7. September 1972).

Nun berichtet auch der „Rote Morgen“ erstmals von „Verhafteten während der Demonstration zum Roten Antikriegstag in München“ (vgl. 11. September 1972).

Die „wirklichen Mörder von München“, so die „Rote Fahne“ des Zentralbüros, sind die, die „deutsche und ausländische Kommunisten“ verfolgen und verhaften. Auch das ZB fordert nun eine „Aktionseinheit gegen die neue Terrorwelle“. Die Parole lautet: „Freiheit für die politischen Gefangenen!“ (vgl. 18. September 1972).

Die KPD/ML-ZK nennt in ihrem „Roten Morgen“ erstmalig Zahlen von verhafteten Genossen. Danach ist zunächst von „22 Verhafteten“ die Rede, „11 Genossen seien in U-Haft“ genommen worden, gegen 12 der Verhafteten sei nun „Haftbefehl erlassen“ worden, „acht von ihnen“ wurden später wieder freigelassen. Die „Klassenjustiz plant nun Musterprozesse“. Die Hauptanklagepunkte gegen die Genossen lauten: „Schwerer Landesfriedensbruch“, „schwere Körperverletzung“ und „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Tenor der Kampagne des „Roten Morgen“ ist: „Aus den Prozessen der Klassenjustiz“ muss ein „Prozess gegen die herrschende Klasse gemacht werden“. Die KPD/ML-ZK fordert zudem die „sofortige Freilassung aller Gefangenen“ (vgl. 25. September 1972).

Die KPD/ML-ZK ruft dazu auf, „Solidaritätskomitees“ für die „Antikriegstagsdemonstranten“ zu bilden (vgl. 25. September 1972).

Die Betriebsgruppe der KPD/ML-ZB bei den Edelstahlwerken Witten in Witten ruft in ihrem „Roten Edelstahlwerker“ dazu auf, „Zusammenschlüsse“ für die Verhafteten des „Roten Antikriegstages“ zu unterstützen (vgl. 28. September 1972).

Der „Kampf der Arbeiterjugend“ des KJVD der KPD/ML-ZB berichtet über den RAKT 1972, der sich gegen „Notstand, Aufrüstung und Revanchepolitik“ gerichtet habe, und fordert „Freiheit für die Kämpfer des Roten Antikriegstages 1972“ (vgl. Oktober 1972).

Offenbar kristallisieren sich in der Frage der Schaffung eines „Solidaritätskomitees“ für die in München Verhafteten schnell erste Differenzen zwischen den beiden KPD/ML-Gruppen heraus. Das ZK wettert gegen „laufende Abmachungen“, wobei nicht klar wird, welche gemeint sind. Außerdem ist nun ein „Initiativausschuss zur Schaffung eines Solidaritätskomitees“ geplant. Ein Genosse würde weiter „in Haft sitzen“ (vgl. 9. Oktober 1972).

Die „Prozesslawine rollt“, meint der „Rote Morgen“. Ziel der Bourgeoisie sei eine „Prozessflut gegen die KPDML“ in Gang zu setzen. Gefordert wird die „endgültige Etablierung des Solidaritätskomitees“. Offenbar nimmt nun auch nach den Verhaftungen in München der „Initiativausschuss zur Freilassungen der Gefangenen“ organisatorische Formen an; denn er hat sich bereits eine „Plattform“ gegeben, über die leider nichts Näheres bekannt gemacht wird. München hat für die KPD/ML-ZK auch überparteiliche Bedeutung. Der Kampf gilt allen, die der „politischen Verfolgung“ ausgesetzt sind. Namentlich werden etwa genannt: Horst Mahler, GUPS und GUPA (vgl. 23. Oktober 1972).

Der „Rote Morgen“ ruft dazu auf, „Solidaritätskomitees zur Unterstützung der politisch Verfolgten“ zu bilden. Zudem wird zu Spenden für die Gefangenen aufgerufen (vgl. 23. Oktober 1972).

Offensichtlich wird laut „Roter Morgen“ in München ein weiterer Teilnehmer des „RAKT 1972“ verhaftet. Er sei in U-Haft genommen und nach 17 Tagen entlassen worden. Die Zeitung ruft dazu auf, diesen Genossen, der „nun zu seiner Mutter ziehen muss“, finanziell zu unterstützen, da er seine „Arbeitsstelle verloren hat“ (vgl. 23. Oktober 1972).

Eine wichtige Bedeutung im Kampf für die „Freilassung der Antikriegstagsdemonstranten“ hat deren finanzielle Unterstützung. So bildet sich laut „Roter Morgen“ in Gießen eine „Kasse: Freiheit für alle politischen Gefangenen“. Die Einnahmen sollen an einen „zentralen Initiativausschuss“, der sich wohl nach München konstituiert haben soll, geschickt werden. Das sei die „Organisierung der praktischen Solidarität“ (vgl. 6. November 1972).

Nach den Münchener Ereignissen und der Ausländerdemonstration in Dortmund (8. Oktober) legt die KPD/ML-ZK ihre „Plattform für ein Komitee gegen politische Verfolgung“ vor. Gefordert wird darin u. a.: „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ (vgl. 20. November 1972).

Zum Jahresende 1972 spricht die KPD/ML-ZK von einer Reihe „Anklagen gegen Teilnehmer der Antikriegstagsdemonstration“ in München. Die „wochenlange Inhaftierung einiger Genossen“ würde zeigen, dass die „Klassenjustiz mit abschreckenden Gefängnisstrafen vorgehen will“. Aufgerufen wird zu Spenden und der Vorbereitung von „Solidaritätsaktionen“ (vgl. 31. Dezember 1972).

1973

Eine erste „Anklageschrift“ geht einem verurteilten Genossen zu. Der „Rote Morgen“ veröffentlicht dazu einige Details. Er sei wegen „besonders schwerem Landfriedensbruch“, „besonders schwerem Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „gefährlicher Körperverletzung“ angeklagt. Jetzt seien die Massen gefragt. Das Zentralorgan ruft dazu auf, nun „Rote-Hilfe-Gruppen und Solidaritätskomitees zu bilden“, deren Aufgabe es sein solle, der „politischen Verfolgung“ und den „Verbotsvorbereitungen“ gegen die KPDML die „Solidarität entgegenzusetzen“ (vgl. 3. Februar 1973).

Laut KPD/ML-ZK beginnt der erste „Antikriegstagsprozess“ in München am 27. Februar (vgl. 17. Februar 1973).

Der „Rote Leitz Arbeiter“ der KPD/ML-ZK verweist in seiner Ausgabe vom März auf einen „Antikriegstagsprozess gegen einen jungen Elektriker“ (vgl. März 1973).

Das nach dem „RAKT 1972“ gegründete „Solidaritätskomitee: Kampf der politischen Verfolgung“ setzt sich gegen das „Terrorurteil gegen Horst Mahler“ ein. Erneut erhalten zudem Genossen, vermutlich in Heidenheim, wegen der Verbreitung eines Flugblatts des Zentralbüros zur Olympiade in München einen Strafbefehl über mindestens „800 DM“ (vgl. 10. März 1973).

Im März 1973 beginnen auch die ersten Veranstaltungen zu den „Antikriegstagsprozessen“. In München besuchen über 200 Teilnehmer eine solche der KPD/ML-ZK, die auch von der Roten Hilfe München unterstützt wird. Sie steht unter dem Motto: „Freiheit für die Demonstranten des 2. 9“. (vgl. 17. März 1973).

In Marburg hat sich laut „Roter Morgen“ ein „Solidaritätskomitee für die Kämpfer des Roten Antikriegstages“ konstituiert (vgl. 17. März 1973).

Die „Antikriegstagsprozesse“ ziehen vermutlich weite Kreise. Nicht nur Angeklagte haben mit Repressionen zu rechnen. Im März 1973 wird bekannt, dass zwei Genossen aus Heidenheim „Strafbefehle über insgesamt 1.650 DM“ erhalten haben. Grund: Sie haben nach dem „RAKT“ Flugblätter verteilt und sind daraufhin angeklagt worden. Die Flugblätter sind leider nicht bekannt. Ihr Einspruch dagegen soll Erfolg gehabt haben. Die Fortsetzung des Prozesses am 6.7. endete für sie mit einem Freispruch (vgl. 28. Juli 1973).

Im April 1973 finden weiterer Prozesse gegen Teilnehmer des „Roten Antikriegstages 1972“ statt (vgl. 5. April 1973; 7. April 1973).

Während der Prozesse in München soll es zu „Übergriffen der Polizei auf die Rote Hilfe“ und das „Soziale Selbsthilfekomitee“ gekommen sein (vgl. 14. April 1973).

In Westdeutschland und West-Berlin finden Aktionswochen gegen die „politische Unterdrückung“ statt. Auf den Veranstaltungen sollen auch Angeklagte des „Roten Antikriegstages 1972“ sprechen (vgl. 19. Mai 1973; 16. Juni 1973).

Für die „Antikriegstagsprozesse“ wird Geld gespendet (vgl. 5. Juli 1973).

Die Rote Hilfe Dortmund spricht sich für das Recht auf die Demonstrationsfreiheit aus und führt dazu auch den „Antikriegstag 1972“ an (vgl. 7. Juli 1973).

Im Rahmen der „Antikriegstagsprozesse“ finden weitere Prozesse gegen nicht unmittelbar Beteiligte statt (vgl. 6. Juli 1973; 24. Juli 1973; 11. August 1973; 10. November 1973; 24. November 1973; 15. Dezember 1973).

Die KPD/ML verteidigt in einem „Extrablatt“ des „Roten Morgen“ die „Antikriegstagsdemonstration 1972“ und ruft dazu auf, „den Klassenkampf im eigenen Land zu führen“ und notfalls zum „Gewehr zu greifen“ (vgl. August 1973).

1974

Es finden weitere Prozesse gegen Sympathisanten des „Roten Antikriegstages 1972“ statt (vgl. 21. Januar 1974; 15. November 1974).

Von der Roten Hilfe Stuttgart wird ein Flugblatt zu Jörg Lang herausgegeben, der u. a. Verhaftete des „Roten Antikriegstages 1972“ verteidigt. Er ist wegen „Beleidigung“ angeklagt. Gegen ihn wird später sogar ermittelt wegen „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ (vgl. 28. Juni 1974; 28. September 1974).

Der „Mitgliederrundbrief der Roten Hilfe - Landesvorstand Bayern“ fordert dazu auf, im Kampf nicht nachzulassen, gegen die „Abschiebung von Baha Targün“ zu kämpfen, aber auch die Solidarität mit den „Kämpfern des Roten Antikriegstages“ einzufordern (vgl. 30. September 1974).

1975

Gegen einen Reutlinger Arbeiter, der an einem Prozess gegen Klaus Kercher teilnahm, wird wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ und „Körperverletzung“ ermittelt (vgl. 4. Januar 1975).

Veranstaltungen, Aktionen und Demonstrationen zum „Roten Antikriegstag 1972“ finden statt in München und Aachen (vgl. 25. Januar 1975; 15. März 1975).

Die Rote Hilfe München bringt einen Rechenschaftsbericht heraus, der sich auch mit den Verurteilten des „Roten Antikriegstages 1972“ beschäftigt (vgl. 16. April 1975).

Ernst Aust sendet den „Genossen im Gefängnis brüderliche Kampfesgrüße“ und schreibt für sie ein Gedicht (vgl. 10. Mai 1975).

Eine Sondernummer der „Roten Garde“-Zeitung veröffentlicht zum Kongress des Jugendverbandes der KPD/ML eine „Resolution“ an die „vier Gegangenen des Roten Antikriegstages 1972“ (vgl. September 1975).

1976

Ein weiterer Genosse, der an einem Prozess gegen Haschemi teilnahm, wird wegen „Hausfriedensbruch“ angeklagt und zu „einer Geldstrafe“ verurteilt (vgl. 12. Juni 1976).

1978

Spenden für die „Roten Antikriegstagsprozesse 1972“ gehen ein aus West-Berlin, Kassel, Kiel, Heilbronn und Hamburg (vgl. März 1978).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

02.09.1972:
In der „Roten Hilfe“, Nr. 14 vom Oktober 1972, erscheint der Artikel: „2.9. 72. Schlacht am Karlstor. Eine revolutionäre Initiative der KPD/ML.“ Ausgeführt wird:

„Studenten, Soldaten, Arbeiter, Schüler haben am Samstag, den 2. September zum Antikriegstag klar gemacht, dass eine aus der ganzen BRD zusammengepfiffen Polizei- und Grenzschutzarmee in München nicht zur Verzierung herumstand, sondern zum Zuschlagen- nicht zum Schutz der Bevölkerung, sondern zum Schutz von ein paar Hundert Kapitalisten und Olympiagewinnler.

Das ist ein Erfolg, wenn auch nur ein kleiner, und er ist der Solidarität aller zu verdanken, die nicht nach Hause gingen, als Prügel und Festnahmen drohten. Man kann fragen, ob es nicht besser gewesen wäre, sich von vornherein in der Fußgängerzone zu versammeln (die ein verfassungswidriges Gesetz zum ‘Schutze des olympischen Friedens‘ mit Versammlungsverbot belegt hatte) und dann diese Position gegen die aggressive Gewalt der Bullen zu verteidigen. Man muss auch fragen, wie man den Kriegsgewinnlern und Kriegshetzern in ihren Nobel-Verstecken in Zukunft etwas mehr Angst machen könnte als mit dem mühsamen Betreten des Einkaufs‘ Eldorados. Aber die Genossen die gekommen sind und zum Teil Fehler gemacht haben, können aus den Fehlern lernen. Und unter Hundert blinden Demonstrationen ist allemal die Einäugige König.

Die ‘Schlacht am Karlstor‘ war wirklich kein glorreicher Sieg. Aber ein Schritt vorwärts. Mit 16 Verhaftungen und vielen Verletzten ist er teuer erkauft worden- aber auch diese Preise steigen. Es ist nicht gleichgültig für die Leute im Knast, dass unter ihnen sich neuerdings auch Marxisten-Leninisten befinden.“
Quelle: Rote Hilfe Nr. 14, München o. J. (Oktober 1972).

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02.09.1972:
Während des „Roten Antikriegstages“ In München kommt es zu zahlreichen Verhaftungen. Die KPD/ML-ZB gibt u. a. folgende Namen bekannt:

- Klaus Kercher (Stuttgart),
- Werner Hobrecker (München),
- Wolfgang Herzog (Konstanz),
- Klaus Singer,
- Lutz Heinzelmann (Mainz).

Später wird bekannt, dass es insgesamt 11 Festnahmen gegeben hat. In der Folge kommt es zu langjährigen Prozessen, u. a. gegen:

- Volker Nieber
- Heinz Baron
- Martin Peleikis.
Q: Rote Fahne Nr.18, Bochum 2.9.1972, Beilage; KPD/ML-ZB: Extrablatt der Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten, Berlin 22.9.1972, S.2; Rote Fahne Einigkeit ist unsere Stärke. Erheben wir unsere Stimme gegen den Polizeiterror. Erklärung des Zentralbüros der KPD/ML, Bochum o. J. (1972).

02.09.1972:
In der „Roten Fahne“, Nr. 18/1972, der KPD/ML-Zentralbüro heißt es zum „Roten Antikriegstag“ in München:

„Erklärung des Zentralbüros und der Provisorischen Bundesleitung des KJVD: Arbeiter! Werktätige! Für das Recht auf die freie Straße wurde die Bannmeile durchbrochen:

Arbeiter! Werktätige! KPD/ML und KJVD, die Gruppe Roter Morgen und andere marxistisch-leninistische und fortschrittliche Organisationen hatten am Wochenende zum Roten Antikriegstag zu Demonstrationen in den Olympiastädten München und Kiel aufgerufen. Tausende von Arbeitern und werktätigen Jugendlichen sind diesem Aufruf gefolgt. In machtvollen Demonstrationen haben sie die Verbote des Bonner Staates durchbrochen und gegen die Bonner Notstands- und Aufrüstungspolitik gekämpft. Die Bonner Herren antworteten mit neuen Unterdrückungsmaßnahmen, die sich gegen alle Arbeiter und Werktätige richten. Zum ersten Mal wurden in Westdeutschland konzentriert Bundesgrenzschutz (BGS, d. Vf.) und alle Länderpolizeien gegen eine Massendemonstration eingesetzt. Unter direktem Oberbefehl von Genscher, SPD-Vogel und SPD-Polizeipräsident Schreiber wurde die Vorbeugehaft praktiziert. Mit einer unglaublichen Hetze in Presse, Funk und Fernsehen wollen Genscher und CSU-Polizeiminister Merck den antimilitaristischen Kampf der Jugend unterdrücken und das Verbot der KPD/ML und aller Marxisten-Leninisten vorbereiten.

Glaubt den Bonner Notstandspolitikern kein Wort. Hier sind die Tatsachen: Seit Monaten haben KPD/ML und KJVD den Roten Antikriegstag 1972 vorbereitet: in Betrieben, Schulen und Kasernen wurden die Pläne der Bonner Kriegstreiber enthüllt und für die Demonstration mobilisiert. Die Bonner Herren haben in der Zeit München in ein Heerlager ihrer Notstandstruppen verwandelt. Im Juni wurden die neuen Notstandsgesetze und das ‘Gesetz zum Schutz des olympischen Friedens’ von Brandt, Genscher und Strauß durchgepeitscht. 25 000 Soldaten, 10 000 Polizisten und Bundesgrenzschutztruppen wurden nach München verlegt. Durch willkürliche Verhaftungen in München und bei einer antifaschistischen Kundgebung in Dachau sollten wir eingeschüchtert werden. Die Abschlusskundgebung am Samstag in der Innenstadt wurde verboten. Tausende von Polizisten, Hunderte von Polizeispitzeln und Provokateuren, die unter der Jacke MPs trugen, waren eingesetzt.

Am Rande der Innenstadt fuhren fünf Panzer auf. Aber der Rote Antikriegstag hat das Recht der Arbeiterklasse auf die Straße verteidigt. Hunderte durchbrachen die Polizeiketten und führten eine Kundgebung in der Innenstadt durch. Zur gleichen Zeit verteidigten auch die Demonstranten in Kiel die demokratischen Rechte der Arbeiterklasse… Dieser Rote Antikriegstag versetzte die Bonner Herren in Schrecken: Genscher selbst eilte nach München: unter seinem Oberbefehl wurde am Sonntagmorgen eine legal angemeldete Demonstration der Gruppe ‘Rote Morgen’ (KPD/ML-ZK, d. Vf.), der KPD/ML und des KJVD für die Freilassung der am Samstag verhafteten Genossen durch Bundesgrenzschutz und Polizei eingekesselt und aufgelöst. Demonstranten wurden willkürlich verhaftet…

Der Rote Antikriegstag hat ihr wahres Gesicht gezeigt: Kriegstreiber gegen die Völker Europas und Notstandsstrategen gegen das eigene Volk… Der Rote Antikriegstag hat den Bonner Staat an seiner schwächsten Stelle getroffen… Die Notstandstruppen des Bonner Staates konnten in München und Kiel die Tausende Arbeiter und revolutionäre Jugendlichen, die von ihrem Kampfstab, der KPD/ML, dem KJVD und anderen marxistisch-leninistischen Organisationen geführt wurden, nicht von ihrem berechtigten Kampf abhalten. Die Kampffront des Roten Antikriegstages muss jetzt entschlossener gefestigt und verbreitert werden… Die gegen eure Forderungen nach Frieden, Sozialismus und wirklicher Demokratie aufgerichteten Bannmeilen konnten durchbrochen werden. Für Eure Forderungen sind in München Kommunisten und Demokraten verhaftet und ins Gefängnis geworfen worden… Freiheit für die politischen Gefangenen! Freiheit für die KPD/ML, den KJVD - Weg mit dem KPD-Verbot! Nieder mit dem Bonner Notstands- und Kriegstreiberstaat! Für Sozialismus und Frieden!”

Im Artikel „Bundesgrenzschutz erstmalig gegen Demonstranten eingesetzt. Genscher leitete den Einsatz persönlich“ heißt es:

„Nachdem die werktätige Jungend sich am Samstag, dem 2. September in München für ihren Roten Antikriegstag die Straße freigekämpft hatte, wollte am Sonntag, den 3. September die Gruppe Roter Morgen, Partei und Jugendverband für die politische Freiheit, für die Freiheit der Eingekerkerten demonstrieren. So wie der Rote Antikriegstag gezeigt hat, dass sich die ungeheure Beschleunigung der Militarisierung und Aufrüstung nur dann von den Kriegstreibern durchgeführt werden kann, wenn sie den Widerstand des Volkes brechen, so versuchten sie auch den Widerstand gegen den Bonner Notstandskurs niederzuknüppeln.

Als sich am Sonntag morgen die Demonstranten vor dem Justizpalast sammelten, waren das riesige Heer der 25. 000 Polizisten und tausend Bundesgrenzschutzsoldaten bereits in der gesamten Innenstadt Münchens aufmarschiert. Wieder marschieren die Polizeikolonnen des Bonner Notstandsstaates. Um den Versammlungsort der antifaschistischen Kämpfer und der Kommunisten wurde ein Ring von etwa 1. 000 Bundesgrenzschutzleuten aufgezogen- mit Pistolen und Schlagstöcken, bis an die Zähne bewaffnet …“

Im Artikel „Unsere Verhafteten“ heißt es:

„Zahlreich waren die Verhafteten in München bei der Demonstration zum Roten Antikriegstag. Nach Augenzeugen oft willkürlich. Demonstranten und Unbeteiligte waren darunter, die bis heute noch in Haft gehalten werden. Bis heute hat die Polizei sich geweigert, die genaue Zahl der Verhafteten und deren Namen bekannt zu geben. Bisher stehen nur folgende Namen der Verhafteten fest:

- Klaus Kercher - Stuttgart
- Werner Hobrecker - München
- Wolfgang Herzog - Konstanz (vom Aktionskomitee Friedrichshafen).

Kollegen, Freunde, Genossen, alle Verhafteten müssen freigekämpft werden. Sie dürfen nicht in den Fängen der Klassenjustiz bleiben. Der erste Schritt dafür ist, dass ihre Namen bekannt werden. Wir rufen alle Teilnehmer und Beobachter auf, alle Namen von Verhafteten, die Euch bekannt sind, an das Zentralbüro der KPD/ML, 463 Bochum, Goldhammerstraße 1, zu geben.

FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!”
Q: Rote Fahne (des Zentralbüros) Nr. 18/1972, 2. September 1972, S. 7.

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07.09.1972:
Laut KPD/ML-ZB verabschieden der KJVD Hamburg und der Aktionsausschuss Hamburger Marxisten-Leninisten (ex- KPD/ML- ZK) eine Kritik an der ersten Erklärung der KPD/ML-ZB zum Anschlag des Schwarzen September in München. Kritisiert wird u. a.:

- die Haltung zum individuellen Terror,
- die Nichtverurteilung der Aktion,
- keine Verbindung zum Roten Antikriegstag,
- keine Entlarvung der Notstands- und Kriegsolympiade,
- kein Kampfaufruf in der Erklärung.

Es wird eine Aktionseinheit für die Gefangenen des Roten Antikriegstages gebildet und 43 DM für sie gesammelt.
Q: Rote Fahne Nr.19 und Einigkeit ist unsere Stärke. Erheben wir unsere Stimme gegen den Polizeiterror. Erklärung des Zentralbüros der KPD/ML, Bochum 18.9.1972 bzw. o. J. (1972),S.3 bzw. S.4.

11.09.1972:
Der „Rote Morgen“, Nr. 18/1972, berichtet erstmals von Verhafteten während der Demonstrationen zum „Roten Antikriegstag“ in München.

„Mit Gewalt wurde jedem einzelnen Demonstranten die Personalien abgenommen, sie wurden durchsucht, gefilmt, fotografiert durch den Erkennungsdienst. Diese neuen Münchener Husaren, die nur bei vielfacher Übermacht stark sind, beschlagnahmten die gesamten Transparente, sie beschlagnahmten das Eigentum der Genossen, die beschlagnahmten die Autos. Sie haben nicht die Wagen an Ort und Stelle durchsucht, sie haben sie in ihr Präsidium mitgenommen, dort werden dann wohl nach alter faschistischer Manier die Indizien hineingepackt. Wie unter der Nazidiktatur wurde versucht, den verhafteten Genossen den Rechtsbeistand zu verwehren. So wurde der Rechtsanwalt einfach kurzerhand aus dem Präsidium hinausgeworfen.“
Q: Roter Morgen Nr. 18/1972, Hamburg, S. 6.

18.09.1972:
Es erscheint die Nr. 19 der „Roten Fahne“ der KPD/ML-ZB mit dem Leitartikel: „Einigkeit ist unsere Stärke. Wer sind die wirklichen Mörder von München? Verfolgung deutscher und ausländischer Kommunisten, Antifaschisten und Demokraten.“

Im Kampf gegen die Verhaftungen, führt die „Rote Fahne“ aus:

„Was ist jetzt zu tun? Hamburger Genossen der KPD/ML und anderer Marxisten-Leninisten haben eine Aktionseinheit gebildet, die die Aufgabe hat, alle Demokraten, Antifaschisten und Antimilitaristen zusammenzuschließen im Kampf gegen die neue Terrorwelle …
Schließen wir uns zusammen unter den Losungen: Weg mit dem reaktionären Ausländergesetz! Freiheit für die politischen Gefangenen!“

In der „Gemeinsamen Erklärung des ZB der KPD/ML (Rote Fahne) und des ZK der KPD/ML (Roter Morgen) - Die Fortführung des Kampfes im Geiste des Roten Antikriegstages“, wird auch zur „Bildung eines Solidaritätskomitees zur Befreiung der gefangenen Antimilitaristen“ aufgerufen.
Q: Rote Fahne Nr.19, Bochum 18.9.1972.

25.09.1972:
Die KPD/ML spricht in ihrem „Roten Morgen“ Nr. 19/1972 davon, dass es während der Demonstrationen zum „Roten Antikriegstag“ in München zu Verhaftungen von einer Reihe von Genossen kam:

„Wurde bei den Demonstrationen der Studenten vor einigen Jahren erst Ermittlungsverfahren eingeleitet, so werden die Verhafteten jetzt gleich in Untersuchungshaft gesteckt. Rechtsanwälte dürfen nicht benachrichtigt werden, Hausdurchsuchungen am laufenden Band und Zusammenschlagen von Verhafteten, das soll zur täglichen Notstandspraxis werden … Über Nacht beginnt eine Welle von Verhaftungen, Durchsuchungen und Ausweisungen. Gleichzeitig beginnt die Hetze gegen die Kommunisten … Die Bourgeoisie steuert auf das Verbot der Marxisten-Leninisten … Sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen. Genscher, Merk und Konsorten wollen hart durchgreifen. Bei den Prügeleien ließen es die Notstandstruppen nicht bleiben. 22 Demonstranten wurden festgenommen, 11 davon in Untersuchungshaft genommen. Einem von ihnen wurden die Kleider vom Leib gerissen, so dass er splitternackt auf der Straße stand. Die gesuchten ‘Waffen‘ fand man nicht - er sitzt trotzdem bis heute in Haft. Dem größten Teil der Gefangenen wurde der Rechtsanwalt verweigert.

Die Klassenjustiz plant ‘Musterprozesse‘ wegen ‘schweren Landesfriedensbruchs‘. Aber unsere Genossen im Knast jammern genauso wenig wie unsere Verletzten. Sie wissen: Der härteste Feind der Kapitalisten ist die KPD/Marxisten-Leninisten. Die verhafteten Genossen werden unsere Kräfte anspornen, verdoppeln und verdreifachen. Das wird auch ein Verbot der KPD/ML nicht verhindern können. Im Gegenteil: Der Kampf wird umso entschlossener geführt werden. Der Klassenjustiz müssen die politischen Gefangenen entrissen werden. Proletarische Gewalt gegen faschistischen Terror.“

Im Artikel „Kämpft die Genossen frei“ heißt es:

„Das Recht auf die Straße muss von der Arbeiterklasse immer wieder erkämpft werden. Dieser Kampf kostet Opfer. Aber für jeden erschossenen, erschlagenen und eingekerkerten Genossen erhoben sich immer wieder Hunderte und Tausende neuer Klassenkämpfer. Der Kampf wurde umso entschlossener vorangetragen.

Das galt in der über hundertfünfzigjährigen Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Das gilt auch für heute. Das galt auch für den 2. Und 3. September in München. Dem Tag der großen Kampfdemonstration gegen die Notstands- und Kriegsolympiade. Nur Dank der Entschlossenheit und Diszipliniertheit, die den proletarischen Charakter dieser Demonstration auszeichnete, konnte die Zahl der Opfer relativ klein gehalten werden (aus den dennoch gemachten Fehlern müssen wir lernen). Wie die später folgenden Massaker in Fürstenfeldbruck jedem vor Augen führten, waren die Tausende Bullen, Grenzschützer und Polizeiagenten angewiesen, mit erbarmungsloser Härte die olympische Friedhofsruhe aufrechtzuerhalten.

Aber die Kampfentschlossenheit und disziplinierte Kampftaktik der Demonstranten überrumpelte die Pläne der Ordnungshüter. Genossen konnten der Knüppelgarde entrissen werden, Verletzte wurden rasch in Sicherheit gebracht. Das riesige Heer der Polizeiagenten in Zivil, die seit neuestem in Presse und Rundfunk die Bezeichnung ‘Passanten‘ erhalten, wurde vertrieben. Einzelne besonders kecke Burschen wurden bestraft.

Kein Wunder, dass aufgehetzte Polizisten ihre Wut an allen Zusammengeschlagenen austobten, die sie in die Fänge bekamen. Auch wirkliche Passanten wurden ergriffen. Ein Mädchen erlitt einen doppelten Schädelbruch. Ein anderes schwerverletztes Mädchen wurde mit einem Krankenwagen fortgefahren. Sie war ohnmächtig. Als sie erwachte, lag sie auf einer Wiese außerhalb Münchens. Die Bullen und Sanitäter hatten sie dort hinausgeworfen.

Gegen 12 verhaftete Genossen wurde Haftbefehl erlassen. Die Anklage lautet auf Landesfriedensbruch, schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt usw. Die Bourgeoisie wird versuchen, sich mit Hilfe der Klassenjustiz an diesen Klassenkämpfern zu rächen. Bereits jetzt wurden die Genossen im Gefängnis ständig bedroht. Der verlangte Rechtsbeistand wurde möglichst lange verweigert. Den 12 Gefangenen Genossen, Jungarbeiter, Arbeiter und Studenten, wie auch ein Genosse des Bundesvorstandes der Naturfreunde, haben unsere ganze Solidarität.“

In „Letzte Meldung“ heißt es:

„Acht der gefangenen Genossen wurden vorläufig freigelassen, zumindest zwei Genossen sollen bis zum Prozess gefangen gehalten werden. In diesem Prozess versucht die Klassenjustiz gegen alle Verhafteten mit hohen Gefängnisstrafen vorzugehen und außerdem den Beweis anzutreten, dass die KPD/ML und die Rote Garde, sowie andere am Roten Antikriegstag beteiligten Organisationen ‘kriminelle Vereinigungen‘ sind.

Machen wir aus dem Prozess der Klassenjustiz einen Prozess gegen die herrschende Klasse. Kämpfen wir für die endgültige Freilassung aller Genossen! Wir rufen jeden Leser des Roten Morgen auf: Solidarisiert euch mit den verhafteten Genossen und unterstützt sie und ihre Familien auch finanziell. Spendet Geld für die Prozessvorbereitungen. Und immer wieder: Mobilisiert jeden Antifaschisten, jeden Klassenkämpfer und jeden aufrechten Demokraten für den Kampf um die endgültige Freilassung aller Genossen.

Schluss mit der Kriminalisierung und Verfolgung kommunistischer und anderer fortschrittlicher Organisationen.“

Im Artikel „Freiheit für die Münchener Gefangenen“ führt der „Rote Morgen“ aus:

„München, Olympia 1972, der Rote Antikriegstag hat vor den Augen der ganzen Welt demonstriert, die revolutionären Fluten steigen an, immer mehr Menschen und fortschrittliche Kräfte nehmen den aktiven Kampf auf, gegen die Revanchegelüste des westdeutschen Imperialismus, gegen Massenmilitarisierung- und Rüstungspolitik, gegen die Angriffe auf die demokratischen Rechte des Volkes, gegen den sich laufend verschärfenden Notstandskurs, gegen die Lohnraubs- und Ausplünderungspolitik des Kapitals. München hat auch gezeigt, dass die Monopolbourgeoisie diesem gerechten Kampf des deutschen Volkes ihren brutalen Terror entgegenstellt, immer offenere faschistische Unterdrückung ausübt.

Die Bourgeoisie und ihre Staatsbüttel haben Kommunisten, aufrechte Demokraten, fortschrittliche Menschen, weil sie für Sozialismus, Völkerfrieden und ihre demokratischen Rechte kämpften, brutal zusammengeknüppelt und eingekerkert, und bedroht sie mit jahrelanger Haft.

Wir fordern ihre sofortige Freilassung!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Die Bourgeoisie und ihre Staatsbüttel haben in München gegen die Antimilitaristen die Notstandsgesetze praktiziert. Sie haben mit Tausenden Polizeitruppen aus ganz Westdeutschland und vor allem dem Bundesgrenzschutz das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf die Straße außer Kraft setzen wollen. Sie haben Kommunisten, Antimilitaristen und fortschrittliche ausländische Arbeiter verhaftet und Vorbeugehaft praktiziert. Sie haben eine Bannmeile in München errichtet, um die Wahrheit über ihre Kriegsvorbereitungen, die Wahrheit über ihren Notstandsterror, vom Volk fernzuhalten. Dagegen haben die Antimilitaristen in München gekämpft, und dieser Kampf muss weitergeführt werden. In München wurde ein generelles Demonstrationsverbot erlassen. Wir fordern und kämpfen dafür:

Weg mit dem Demonstrationsverbot!
Straße frei für die Kommunistische Partei!

Die Bourgeoisie und ihre Staatsbüttel haben ihren ganzen gewaltsamen Unterdrückungsapparat nach München zitiert, um die gewaltsame Aufrechterhaltung ihrer Klassenzuordnung zu demonstrieren. Polizei, Bundesgrenzschutz und Militär wurden zum Schutz der versammelten Reaktion, von allem, was verfault und abstirbt, zusammengezogen.

Kampf dem Notstands- und Polizeiterror!
Den Notstandsbütteln die Faust ins Gesicht!

Olympia in München hat gezeigt: Der Geist des deutschen Imperialismus ist der gleiche wie eh und je: Rassendiskriminierung und Unterdrückung aller anderen Völker. Das reaktionäre Ausländergesetz hat zu Olympia seine Feuertaufe erfahren. Verschärfter Polizeiterror gegen Ausländer, Ausweisung und Auslieferung ausländischer Patrioten und Revolutionäre an Henkerregime in ihrer Heimat. Unser Kampf gilt dem Rassismus und Chauvinismus der westdeutschen Bourgeoisie den sie wieder gesetzlich verankert.

Weg mit dem reaktionären Ausländergesetz!

Der Terror der Bourgeoisie und ihrer Staatsbüttel richtet sich in besonderem Maße gegen die Kommunisten; sie stehen in der ersten Reihe des Kampfes, sie kämpfen gegen die bürgerliche Diktatur, ihr Kampf ist der Kampf für die wahre Demokratie, die Demokratie der Volksmassen. Ihr Kampf ist der Kampf gegen alles Reaktionäre und Volksfeindliche. Ihr Kampf ist der Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung, gegen Imperialismus und seine Kriege. Ihr Ziel ist das Ziel der Volksmassen, der Sieg der Volksmassen, das Ende der bürgerlichen Diktatur. Deshalb verfolgt die Bourgeoisie die Kommunisten, die Marxisten-Leninisten und ihre Partei mit allen erdenklichen Mitteln, ist ihr gegen sie jedes Verbot, jeder Terror recht.

Wir kämpfen: Gegen das KPD-Verbot, gegen die Kriminalisierung, gegen die Verbotsvorbereitungen gegen die KPD/ML.
Schluss mit dem Terror gegen Marxisten-Leninisten!

Wir fordern alle marxistisch-leninistischen Organisationen und alle demokratischen und fortschrittlichen Menschen in Westdeutschland und Westberlin auf: Beteiligt Euch an der Bildung eines Solidaritätskomitees zur Befreiung der gefangenen Antimilitaristen und antiimperialistischen Kämpfer. Beteiligt Euch an dem Kampf gegen den Bonner Notstandskurs. Es ist notwendig, dass überall in Westdeutschland und Westberlin Versammlungen stattfinden, Komitees gebildet werden, Spendensammlungen durchgeführt werden. Es ist notwendig, diesen breiten Strom des Kampfes in einer machtvollen bundesweiten Demonstration münden zu lassen.“
Q: Roter Morgen Nr. 19/1972, Hamburg, S. 1f., 5 u. 12.

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25.09.1972:
Im „Roten Morgen”, Nr. 19/1972, ruft die KPD/ML dazu auf, „Solidaritätskomitees“ für die verhafteten Münchener Genossen zu bilden.
Q: Roter Morgen Nr. 19/1972, Hamburg, S. 12.

28.09.1972:
In Witten rief die Betriebsgruppe Edelstahlwerke Witten der KPD/ML-ZB auf:

„PROLETARIER ALLER LÄNDER UND UNTERDRÜCKTE VÖLKER VEREINIGT EUCH! - das ist die Grundlosung, die auch in Westdeutschland revolutionäre und fortschrittliche Organisationen vorwärts reißt: Deutsche, spanische, türkische, griechische, italienische, portugiesische, arabische, palästinensische und afrikanische Parteien, Gruppen und Ausländerorganisationen schließen sich fester zusammen um die Massen der in- und ausländischen Arbeiter, Werktätigen und Studenten in den Kampf gegen Bonns Ausländergesetze, Notstandsdekrete und Kommunistenerlasse zu führen.

Die KPD/ML und der KJVD unterstützen diesen Zusammenschluss begeistert und siegessicher. Mögen die Bonner Notstandsstrategen auch noch so sehr hecheln, um uns zu verfolgen und in Gefängnisse zu sperren, wie sie es nach unserem ROTEN ANTIKRIEGSTAG in München verschärft versuchen! …“
Q: Roter Edelstahlwerker Polizeiterror in Witten!, Witten o. J. (Sept. 1972), S.2.

Oktober 1972:
In der Nr. 9 seines „Der Kampf der Arbeiterjugend“ berichtet der KJVD der KPD/ML-ZB u. a. auch über die Haltung der KPD zum Roten Antikriegstag (RAKT).

Der Leitartikel lautet: „Freiheit für die Kämpfer des Roten Antikriegstages!“ Danach haben am RAKT in München ca. 5. 000 Menschen demonstriert. Der Bonner Staat ließ an diesem Tag ‘auf allen Ebenen die Maske von Frieden und Demokratie fallen. München war in ein Heerlager von Polizei aus allen Bundesländern und Bundesgrenzschutz verwandelt. Polizeiketten riegelten die Innenstadt gegen den Roten Antikriegstag - gegen den Kampf für Frieden ab.

Die 5. 000 Demonstranten durchbrachen die Polizeiketten und verteidigten erfolgreich die Freiheit des antiimperialistischen Kampfes der Jugend und das Recht der Werktätigen auf die freie Straße. Dutzende wurden dafür von der sozialdemokratischen Polizei brutal verprügelt. 11 Freunde und Genossen wurden ins Gefängnis geworfen und wochenlang festgehalten. Noch immer ist nicht sicher, ob alle inzwischen freigelassen sind. Einige der Freigelassenen müssen sich jeden zweiten Tag bei der Polizei melden, wegen angeblicher Fluchtgefahr. Auf alle wartet ein Prozess vor dem Klassengericht wegen Landesfriedensbruch. So geht der Bonner Staat und seine sozialdemokratischen Sachwalter mit dem antimilitaristischen Kampf der Jugend um … Wir aber werden mit aller Kraft für die Freiheit der Kämpfer des Roten Antikriegstag kämpfen … Für die werktätige Jugend steht die Frage so: Mit Brandt und Barzel, mit SPD oder CDU in eine Zukunft der Ausbeutung, Unterdrückung und des imperialistischen Krieges …’ oder mit der KPD/ML in eine Zukunft des Sozialismus, des Friedens und der wahren Demokratie … Das ist unsere Losung für den Wahlkampf: Gegen Notstand, Aufrüstung und Revanchepolitik, für Frieden, Demokratie und Sozialismus! Weg mit dem KPD-Verbot!”

Arbeiter und Werktätigen ihre Führung und ihre Kraft, die Kraft ihrer Klasse erkannt."
Q: Der Kampf der Arbeiterjugend Nr. 9, Bochum, Oktober 1972.

09.10.1972:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 20/1972, sitzt ein Genosse der KPD/ML „weiter in Haft“ Und: „Viele weitere Gefangene müssen nun von möglichst vielen Organisationen unterstützt werden. Wir fordern entsprechend auf, sich an die Adresse des Initiativausschusses zur Schaffung eines solchen Solidaritätskomitees zu wenden. Gleichzeitig kritisiert der „Rote Morgen“ das Zentralbüro der KPD/ML und wettert gegen … ‘laufende Abmachungen ‘… die die „Bildung eines Solidaritätskomitees zur Unterstützung der gefangenen Genossen und aller anderen politisch Verfolgten führen sollte“.

„Diese Verfälschung“, heißt es weiter, muss „als Versuch gewertet werden, das Solidaritätskomitee“ platzen zu lassen“.
Q: Roter Morgen Nr. 20/1972, Hamburg, S. 11.

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23.10.1972:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 21/1973, „rollt inzwischen die Prozesslawine gegen alle aufrechten und antimilitaristischen Kämpfer, besonders gegen die Marxisten-Leninisten. Ob es sich nun um den Mahler-Prozess handelt, das größte Spektakel der Klassenjustiz in der Nachkriegszeit, oder ob die Vorbereitungen des Verbotsprozesses gegen den Kommunistischen Bund Bremen, oder die Prozesse gegen die Gruppe Rote Fahne Bochum sind, sie haben das gleiche Ziel wie die Prozessflut gegen die KPD/ML … Dieser Terror hat nur einen Grund: Mit Gewalt versucht die westdeutsche Monopolbourgeoisie, ihre faulende und stinkende Herrschaft zu retten. Diesem Treiben der Bourgeoisie und ihrer Staatsbüttel muss Einhalt geboten werden.

Schluss mit dem Terror gegen Marxisten-Leninisten und andere fortschrittliche Menschen! Polizeispitzel, Elemente der übelsten Sorte sollten auf der Ausländerdemonstration Vorfälle provozieren, die den Grund für einen Knüppeleinsatz der Polizei abgegeben hätten. Denn wie nachher in der bürgerlichen Presse zu lesen stand, sollten solche Vorfälle nachher dazu dienen, den Verbotsantrag gegen die KPD/ML zu rechtfertigen, der schon vorbereitet im Dortmunder Polizeipräsidium lag. Gegen diese Angriffe kämpfen wir unter der Losung:

Freiheit für die Kommunistische Partei! Kampf den Verbotsvorbereitungen gegen die KPD/ML!

Diese Vorfälle zeigen: Die endgültige Etablierung des Solidaritätskomitees, gegen die Verschärfung des Terrors durch den Bonner Staat, auf der Grundlage der vom Initiativausschuss nach den Münchener Vorfällen geschaffene Plattform wird immer dringlicher. Die Notwendigkeit der Schaffung einer breiten Front für den langfristigen Kampf steht unumstößlich auf der Tagesordnung. In ihm müssen sich alle fortschrittlichen Organisationen zusammenschließen. Mit Gesetzen, Polizeiknüppeln, Prozessen und Verhaftungen dürfen die Statthalter des westdeutschen Imperialismus und ihre Herren von Banken, Kohle, Stahl und Chemie nicht länger dem Marsch des deutschen Volkes zur Zukunft, zum Sozialismus im Wege stehen können.

Darum rufen wir alle Kommunisten und alle fortschrittlichen Menschen und Organisationen auf: Beteiligt euch am Solidaritätskomitee, unterstützt die Genossen, die Organisationen, die der politischen Verfolgung ausgesetzt sind, denen Kerker und Verbot droht.

Freiheit für Mahler, Freiheit für GUPS und GUPA!
Kampf dem Verbot fortschrittlicher ausländischer Organisationen!
Schluss mit der Ausweisung fortschrittlicher Ausländer!
Schluss mit dem Terror gegen Marxisten-Leninisten und andere fortschrittliche Menschen!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Freiheit für die Kommunistische Partei und ihre Presse!
Hände weg von der KPD/ML“.
Q: Roter Morgen Nr. 21/1972, Hamburg, S. 11.

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23.10.1972:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 21/1972, sollen sich die Leser des Zentralorgans, „alle fortschrittlichen Menschen und Organisationen“ an der Bildung eines „Solidaritätskomitees zur Unterstützung der politisch Verfolgten“ beteiligen. Sie mögen sich an das „Initiativkomitee zur Bildung eines Solidaritätskomitees“ wenden. Dazu wird eine postlagernde Kontaktadresse in Essen genannt. Spenden für die Gefangenen sollen auf ein Konto in Dortmund eingezahlt werden.
Q: Roter Morgen Nr. 21/1972, Hamburg, S. 11.

23.10.1972:
Nach dem „Roten Morgen“, Nr. 21/1972, wird ein Jungarbeiter in München verhaftet. Dazu führt die Zeitung aus:

„Bei den Vernehmungen im Polizeipräsidium arbeitet das hinterlistige feige Pack mit allen Tricks und Schlichen. Bei den erkennungsdienstlichen Maßnahmen wird er darauf hingewiesen, dass er sich nicht weigern darf- die einzige Rechtsbelehrung, die er je erhält … Er erhält einen Haftbefehl und kommt in U-Haft. Nach 10 Tagen wird das erste Mal ein Rechtsanwalt zu ihm gelassen… Nach 17 Tagen Haft wird er schließlich entlassen. Aber die Polizeiunterdrückung hört nicht auf: Er muss zu seiner Mutter ziehen, obwohl es in dem Ort, kaum Arbeit für ihn geben wird. Und einmal in der Woche muss er sich bei der Polizei melden. Seine Arbeitsstelle hat er natürlich verloren.

Leser des Roten Morgen: Unterstützt diesen Genossen! Schickt Solidaritätsbriefe, Geld- und Sachspenden an die untenstehende Adresse des Solidaritätskomitees. Macht diesen und die anderen Fälle der politischen Verfolgung überall bei Kollegen, Freunden und Verwandten bekannt und fordert sie ebenfalls auf, zu spenden …“
Q: Roter Morgen Nr. 21/1972, Hamburg, S. 11.

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06.11.1972:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 22/1972, ist in Gießen eine „Kasse Freiheit für alle politischen Gefangenen“ eingerichtet worden. Sie gilt den verhafteten „Genossen und Freunden am Roten Antikriegstag in München“. Es sollen bereits die „dringendsten Ausgaben (Gefangenenbetreuung usw.) daraus bestritten“ worden sein. An den „zentralen Initiativausschuss“, der sich wohl konstituiert hat, sollen die restlichen Einnahmen geschickt werden.

Bekannt wird auch, dass sich ein „Solidaritätskomitee Selb“ gegründet haben soll. Dazu wird ausgeführt:

„Solidarität muss organisiert werden. Diese beiden Beispiele sind ein Beweis, wie man aus dem Wort Solidarität eine Sache machen kann. Wir rufen alle Genossen, alle Freunde, alle die politische Verfolgung und daraus folgendes materielle Elend oder sonstige Belastungen erfahren und erlebt haben, auf, zu helfen. Wer gegen unseren gemeinsamen Feind kämpft, der muss - trotz teilweise bestehender Meinungsverschiedenheiten in bestimmten Fragen - sich an der Organisierung der praktischen Solidarität für ALLE politisch verfolgten beteiligen. Wer kämpft, darf jene nicht im Stich lassen, die im Kampf besonderer Verfolgung ausgesetzt sind. Tragt den Gedanken der Solidarität mit den politisch Verfolgten in die Massen.“

Zudem erscheint eine Spendenliste des „Zentralen Initiativausschuss“.
Q: Roter Morgen Nr. 22/1972, Hamburg, S. 9.

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20.11.1972:
Die KPD/ML-ZK legt nach den Münchener Ereignissen vom 2./3. September 1972 und nach der Ausländerdemonstration in Dortmund (8. Oktober 1972), eine „Plattform für ein Komitee gegen politische Verfolgung“ vor. Forderungen sind u. a.: „Freiheit für die politische Gefangenen“, „Gegen die Verfolgung fortschrittlicher Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland“.

Aufgaben des Komitees sollen sein:
„Aufruf und Planung des Kampfes gegen alle reaktionären Maßnahmen des westdeutschen bürgerlichen Staatsapparates, bei Schaffung einer einheitlichen Kampffron, Organisierung der Mittel für diesen Kampf, Sammlung einer breiten Unterstützung für diesen Kampf in der Öffentlichkeit, finanzielle, materielle und juristische Hilfe für alle von den reaktionären Maßnahmen Betroffenen, Zusammenschluss aller antifaschistischen Kräfte.“
Q: Roter Morgen Nr. 23/1972, Hamburg, S. 9.

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31.12.1972:
Im „Roten Morgen“, Nr. 26/1972, erscheint der Artikel: „Prozesslawine kommt ins Rollen.“ Berichtet wird von den Anklagen gegen „Teilnehmer der Antikriegstagsdemonstration“ in München. So heißt es:

„Gegen zahlreiche Teilnehmer an den Demonstrationen zum Antikriegstag in München gegen die Polizei- und Notstandsolympiade werden jetzt die Prozesse vorbereitet. Der brutale Polizeiterror, die maßlose Hetze der Imperialisten und ihrer Presse gegen die Demonstrationen der KPD/ML und die zum Teil wochenlange Inhaftierung einiger Genossen lässt klar erkennen: Die Klassenjustiz will mit abschreckenden Gefängnisstrafen vorgehen. Sie will mit diesen Prozessen die Notwendigkeit des Verbots der KPD/ML nachweisen. Aber die Angeklagten werden in diesen Prozessen nicht alleine stehen. Es ist klar, dass die KPD/ML, alle Kommunisten, alle fortschrittlichen Kräfte sie in diesen Prozessen unterstützen werden. Auch diese Prozesse gegen die aktiven Kämpfer am Antikriegstag in München müssen zu einem Tribunal gegen die Klassenjustiz der westdeutschen Imperialisten gemacht werden. Unterstützt auch mit Spenden auf das Solidaritätskonto die Verteidigung der Genossen und die Vorbereitung von massiven Solidaritätsaktionen.

Kampf der Klassenjustiz! Schluss mit der Verfolgung und Kriminalisierung von Kommunisten und anderen fortschrittlichen Kräften!“
Q: Roter Morgen Nr. 26/1972, Hamburg, S. 9.

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03.02.1973:
Im „Roten Morgen“, Nr. 4/1973, erscheint der Artikel: „Bumerang für die Bourgeoisie.“ Der „Rote Morgen“ veröffentlicht eine Stellungnahme eines angeklagten Genossen. Zunächst heißt es dazu im Zentralorgan:

„Im Roten Morgen Nr. 26/1972 berichteten wir über die anlaufende Prozesslawine gegen Genossen, die in München gegen die Polizei- und Notstandsolympiade demonstrierten. Inzwischen sind weitere Anklageschriften eingegangen …“

Der angeklagte Genosse schrieb:

„Jetzt ist mir die Anklageschrift wegen der Demonstration zum Roten Antikriegstag zugeschickt worden. Die Klassenjustiz haut mächtig auf die Pauke und scheint es auf eine längere Knaststrafe abgesehen zu haben … In der Anklageschrift liest sich das dann so:

- besonders schwerer Landfriedensbruch (6 Monate bis 10 Jahre)
- besonders schwerer Widerstand gegen die Staatsgewalt (6 Monate bis 5 Jahre)
- gefährliche Körperverletzung (2 Monate bis 5 Jahre).

Die Taktik der Bourgeoisie ist klar: Sie will bei den Prozessen die politische Beurteilung rauslassen und uns als ‘Kriminelle‘ aburteilen. Davon erhofft sie sich, später die KPD/ML bequemer als kriminelle Vereinigung verbieten zu können. Die politische Erklärung, die ich (ein verhafteter Genosse, d. Vf.) vor Gericht abgeben werde, werden mit Sicherheit von den Richtern und der bürgerlichen Presse unbeachtet bleiben. Deshalb müssen wir in allen Bereichen aktiv werden, die Massen über den wahren Charakter der Kommunistenverfolgungen aufklären, überall zeigen, dass hier Genossen abgeurteilt werden, die entschlossen auf der Seite des Volkes gegen die Ausbeuter und Unterdrücker kämpfen. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe für die Partei.

Überall müssen sich Rote - Hilfe-Gruppen und Solidaritätskomitees bilden, die der politischen Verfolgung und der Verbotsvorbereitungen eine breite Solidarität entgegensetzen.“

Dazu die Redaktion des „Roten Morgen“:
„Der Genosse hat völlig recht. Die Partei muss im Kampf gegen die politischen Prozesse ihre Anstrengungen erhöhen. Wir müssen im Betrieb, im Stadtteil und in der Universität die Massen über den Sinn dieser Prozesse aufklären, und das nicht erst dann, wenn die Prozesse beginnen… Nach dem Beispiel der Roten Hilfe aus der Zeit der KPD Ernst Thälmanns müssen wir alle revolutionären und fortschrittlichen Menschen, die von der politischen Verfolgung der Klassenjustiz bedroht sind und sich mit den politischen Gefangenen solidarisieren, in eine Front zusammenschließen.

Das sind nicht nur Genossen der kommunistischen Zirkel und der fortschrittlichen Gruppen, sondern auch klassenkämpferische Arbeiter und fortschrittliche Menschen aus allen unterdrückten Schichten des Volkes. Dieser Front wird es gelingen, im solidarischen Kampf politische Prozesse zum Bumerang für die Bourgeoisie zu machen.“
Q: Roter Morgen Nr. 4/1973, Hamburg, S. 7.

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17.02.1973:
Im „Roten Morgen“, Nr. 6/1973, berichtet die KPD/ML davon, dass am 27. Februar der „1. Antikriegstag-Prozess“ beginnt. Dazu heißt es:

„Am 27. Februar findet in München der erste Antikriegstagsprozess statt. Über ein Dutzend Prozesse werden in München abrollen. Angeklagt sind Teilnehmer an den Demonstrationen gegen die Polizei- und Notstandsolympiade, wegen Landesfriedensbruch und Hochverrat.

Dennoch hatten 6.000 Menschen gegen Krieg und Terror der Imperialisten protestiert und die Friedensheuchelei der westdeutschen Imperialisten entlarvt. Strasse frei für die Kommunistische Partei, mit diesem Ruf stürmten die Demonstranten die zur Bannmeile erklärte Fußgängerzone am Karlstor.

Bei den schweren Auseinandersetzungen mit der knüppelnden Polizei wurden 22 festgenommen und in 11 Untersuchungshaft gesteckt. Gegen den Veranstalter der Demonstration wird heute noch ermittelt wegen Paragraph 129: Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.

Die Klassenjustiz versucht nun die Angeklagten durch gesonderte Verfahren zu vereinzeln. So wird Genosse Schmidt vor die Große Strafkammer im Münchener Landeshaus gezerrt, da … ‘eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren zu erwarten ist ‘… Genosse Baron soll von der kleinen Strafkammer im Amtsgericht München abgeurteilt werden. Er ist wegen Widerstands bei der Festnahme und Landesfriedensbruch angeklagt.

Die Vereinzelungstaktik der Klassenjustiz wird nicht fruchten, Hinter den angeklagten Genossen steht eine geschlossene Front revolutionärer und fortschrittlicher Menschen. In vielen Städten haben sich Solidaritätskomitees mit den politisch Verfolgten und Rote - Hilfe Gruppen gebildet. Wir werden mit ihrer Hilfe die Antikriegstagsprozesse zu einem Bumerang für die Bourgeoisie machen.“
Q: Roter Morgen Nr. 6/1973, Hamburg, S. 7.

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März 1973:
In Wetzlar gibt die KPD/ML-ZK eine 10-seitige Ausgabe ihres „Roten Leitz Arbeiters“ heraus, für die R. Schneider in Marburg die Verantwortung übernimmt. Außer aus dem eigenen Betrieb und Metallbetrieben in NRW wird auch auf den Antikriegstagsprozess eines jungen Elektrikers aus Gießen hingewiesen. Zum Glück aber gibt es auch eine Rote Hilfe Gießen, die über den Marxistischen Buchladen Gießen erreichbar ist.
Q: Roter Leitz Arbeiter, Wetzlar, März 1973.

10.03.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 9/1973, setzt sich das nach dem RAKT gegründete Solidaritätskomitee ‘Kampf der politischen Verfolgung‘ auch für das „Terrorurteil gegen Horst Mahler“ (12 Jahre Gefängnis) ein. Es werden um Spenden unter dem Kennwort ‘Solidarität‘ auf ein Essener Konto gebeten. Es erscheint auch der Artikel: „Mürbe machen - gibt es nicht.“ Es berichtet die Ortsgruppe Heidenheim der ehemaligen KPD/ML-ZB über die „Verfolgung von Genossen durch Verfassungsschutz und Klassenjustiz“. Ausgeführt wird:

„Die Bourgeoisie reagiert mit dem massiven Einsatz ihrer Justizmaschinerie gegen fortschrittliche Menschen und Kommunisten. Prozesse gegen die Kämpfer des Roten Antikriegstages während der Olympiade, Prozesse gegen die Genossen Ernst Aust. Angriffe der Klassenjustiz an vielen Orten. Auch in Heidenheim.

Nach dem Roten Antikriegstag verteilten Genossen von uns die ‘Erklärung des Zentralbüros‘ zu den Kampfdemonstrationen während der Olympiade in München. Beim Verteilen wurden sie von vier Polizisten belästigt, darunter der Verfassungsschutzchef von Heidenheim, Burbach. Die Flugblätter wurden beschlagnahmt. Lange Zeit hörten wir nichts von der Sache. Erst jetzt erhielten die beiden Genossen einen Strafbefehl. Die ‘Strafe‘ lautet auf: 800,- DM plus 42,50 DM Kosten oder ersatzweise 40 Tage Gefängnis. Begründung: Die Verurteilten hätten sich des ‘Hausfriedensbruchs und der Verächtlichmachung der BRD schuldig gemacht ‘… Hier zeigt sich ganz klar, auf welcher Seite die Justiz steht. Naziverbrecher lässt man frei rumlaufen, viele bekommen sogar Abfindungen, uns Kommunisten packen sie, wo sie nur können …

Die Klassenjustiz versucht diesen Genossen mürbe zu machen. Aber da haben sie sich schwer getäuscht. Er wird noch fester an der Seite der Arbeiterklasse kämpfen. Die Genossen haben jetzt Einspruch gegen das Urteil eingelegt, damit es zum Prozess kommt und die ganze Sache nicht so einfach auf dem ‘Postweg‘ erledigt werden kann.

Mit diesen Angriffen erreicht die Bourgeoisie nur eins: Der Widerstand gegen sie wird breiter und mächtiger. Das Rad der Geschichte können sie nicht zurückdrehen, dieses Rad dreht sich in Richtung Sozialismus und wird diese Leute eines Tages überrollen. Der Tag ist nicht mehr fern.“
Q: Roter Morgen Nr. 9/1973, Hamburg, S. 7.

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17.03.1973:
In München besuchen, nach eigenen Angaben, über 200 Personen eine Veranstaltung der KPD/ML-ZK unter dem Motto „Freiheit für die Demonstranten des 2.9.“ (Roter Antikriegstag - RAKT 1972), wobei auch die Rote Hilfe München dieses Anliegen unterstützt.
Q: Roter Morgen Nr.11, Hamburg, 24.3.1973.

17.03.1973:
Nach dem „Roten Morgen”, 17/1973, hat ein Solidaritätskomitee in Marburg für die „Kämpfer des Roten Antikriegstages“ eine Sammlung durchgeführt.
Q: Roter Morgen Nr. 17/1973, Hamburg, S. 7.

05.04.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 15/1973, findet an diesem Tag ein weiterer Prozess gegen einen Teilnehmer der „Antikriegstags - Demonstrationen“ in München statt.
Q: Roter Morgen Nr. 15/1973, Hamburg, S. 10.

07.04.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 13/1973, finden folgende Prozesse „von Teilnehmern des Antikriegstagstages 1972“ statt:

„Anklage: besonders schwerer Landesfriedensbruch, besonders schwerer Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Körperverletzung u. a.

Die Prozesse finden statt:
gegen Genosse B. aus Kiel am 9.4.1973
Gegen Genosse H. aus Friedrichshafen am 19.4.1973, 8.30 Uhr,
gegen Genossen H. aus Darmstadt am 19.4.1973, 11 Uhr. Ort: Amtsgericht München, Pacellistraße 2.“
Q: Roter Morgen Nr. 13/1973, Hamburg, S. 7.

14.04.1973:
Laut „Roter Morgen“, vom 14/1973, kommt es in München im Rahmen der Antikriegstagsprozesse zu einer Reihe von Übergriffen der Polizei auf die „Rote Hilfe München“ und das „Soziale Selbsthilfekomitee“.
Q: Roter Morgen Nr. 14/1973, Hamburg, S. 2.

19.05.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 19/1973, soll in der Woche vom 21.5 bis 27.5. „in Westdeutschland und Westberlin eine Aktionswoche gegen das Verbot, gegen politische Unterdrückung, gegen den Prozess von Genossen Ernst Aust durchgeführt“ werden. Neben Aust sollen auch „angeklagte Genossen des Roten Antikriegstags 1972“ sprechen.
Q: Roter Morgen Nr. 19/1973, Hamburg, S. 2.

16.06.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 23/1973, gründet sich die „Rote Hilfe/ Ostwestfalen“, deren Aufgabe auch darin bestehen soll den „Kampf gegen die Klassenjustiz, gegen bevorstehende Prozesse“ zu führen.
Q: Roter Morgen Nr. 23/1973, Hamburg, S. 7.

05.07.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 35/1973, spenden Mainzer Medizinstudenten 100,- DM für die „Antikriegstagsprozesse“,
Q: Roter Morgen Nr. 35/1973, S. 7.

06.07.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 29/1973, fand in Heidenheim ein „Antikriegstagsprozess“ statt. Ausgeführt wird:

„Am 6.7.73 fand vor dem Heidenheimer Amtsgericht der Prozess gegen zwei Genossen statt. Die Anklage lautete auf ‘Hausfriedensbruch‘ und ‘Verächtlichmachung der BRD‘.

Bereits im März hatten die Genossen einen Strafbefehl über insgesamt 1.650 DM erhalten, weil sie nach dem Roten Antikriegstag Flugblätter vor Heidenheimer Betrieben verteilt hatten. Die Genossen erhoben Einspruch und konnten der Klassenjustiz eine klare Niederlage versetzen:

Der Pförtner von Siemens, einer der ‘Zeugen‘ der Anklage, musste zugeben, dass von Hausfriedensbruch keine Rede sein konnte. Ein anderer Zeuge, POM Mack, wurde verschiedener Lügen in seinem Vorfallsprotokoll überführt. Juristisch entlarvt und von den Genossen und auch den Zuschauern im Gerichtssaal ständig politisch angegriffen, plädierte der Richter schließlich für Einstellung des Verfahrens.

Der Staatsanwalt versuchte noch einen letzten Erpressungsversuch … ‘Übernehmen sie die Gerichtskosten, dann bin ich auch für Einstellung …‘ Das wurde energisch zurückgewiesen. Das Urteil lautete schließlich: Einstellung des Verfahrens, Anwaltskosten zu Lasten der Angeklagten. Dagegen wurde bereits Beschwerde eingelegt.

Ein Sieg für die Genossen also. Errungen dadurch, dass sie sich keinen Moment einschüchtern ließen, sondern mutig für die Interessen der Arbeiterklasse und die politischen Ziele der Partei gekämpft haben.2
Q: Roter Morgen Nr. 29/1973, Hamburg, S. 7.

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06.07.1973:
Es erscheint ein Flugblatt der „Roten Hilfe“ Dortmund.

„ROTE HlLFE DORTMUND

Für den 6. Juli 73 ruft die ROTE HILFE DORTMUND zur Demonstration für die Freiheit aller Politisch Verfolgten auf. Seit längerer Zeit nimmt der Polizeiterror und die Verfolgung fortschrittlicher Menschen in der BRD immer mehr an Schärfe zu.

Am 1. Mai 73 wurden in NRW die Roten 1. Mai-Demonstrationen von KPD/ML und KPD verboten und ein generelles Demonstrationsverbot gegen Kommunisten und alle fortschrittlichen Menschen verhängt. Dies hatte zur Folge, dass auch die Demonstration gegen Breschnew von der KPD/ML und KPD am 19. Mai verboten wurden. Am 18. Mai hatte die Polizei bereits eine Demonstration gegen das Demonstrationsverbot und eine Kundgebung der KPD brutal auseinandergeschlagen, viele Demonstranten wurden verhaftet. Bei allen genannten Demonstrationen wurden insgesamt ca. 1000 Kollegen, Freunde und Genossen verhaftet. Viele wurden schwer verletzt.

Ein großer Teil der Demonstranten und andere Verhaftete aus der Bevölkerung muss mit einer Anklage wegen Landfriedensbruch und Beteiligung an einer illegalen Demonstration rechnen. Doch nicht nur Demonstrationen werden verboten, sondern gegen viele Kommunisten und fortschrittliche Menschen laufen bereits Gerichtsverfahren. Der Vorsitzende der KPD/ML, ERNST AUST, wurde im Juni 73 zu 5.000 DM Geldstrafe wegen Beleidigung der BRD verurteilt, weil er diesen Staat als Ausbeuterstaat und Mörder bezeichnet und dabei die Machenschaften dieses Staates und die der Kapitalisten entlarvt hat. Weitere Prozesse wegen Hochverrat und Billigung von Mord stehen noch aus.

In München wurden wegen der Antikriegstagsdemonstration bisher 3 Genossen zu Strafen von 16, 18 und 21 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sie hatten am 1. September 72 gegen den Militarismus und für das Recht auf Freie Straße demonstriert. Wie aus allen Zeitungen bekannt ist, saßen bis vor kurzem die Genossen Semmler und Horlemann der KPD im Gefängnis wegen Rädelsführerschaft in einer Kriminellen Vereinigung. Der Genosse Kranzusch der KPD ist immer noch nicht freigelassen. Kommt alle zur Demonstration am 6.7.1973. Beginn der Demonstration: 17 Uhr Nordmarkt/Stollenstr. Schlusskundgebung: 18 Uhr Stahlwerkplatz.

Zwei fortschrittliche Menschen haben jetzt ihre Anklageschrift wegen Landesfriedensbruch und Körperverletzung erhalten. Sie haben Ende letzten Jahres mit Arbeitern zusammen eine Auseinandersetzung mit Faschisten der Gruppe MUT gehabt, die im Arbeiterviertel von Dorstfeld eine Veranstaltung durchführen wollten. Die „Polizei“ griff zum Schutz der Faschisten ein und nicht zum Schutz der Arbeiter.

Des Weiteren steht ein Prozess gegen den Verantwortlichen der ehemaligen Rote Fahne (Bochum) Michael Schulte und den Herausgeber Norbert Osswald wegen Landesfriedensbruch und Rädelsführerschaft in einer Kriminellen Vereinigung ,Verunglimpfung der BRD und anderer Anklagen (insgesamt 300 Anklagen) an.

Diese Prozesse sind nur einige von vielen. Sie zeigen jedoch ganz klar wogegen der Terror des Staates und der Kapitalisten sich richtet. Die Kommunisten und alle fortschrittlichen Menschen, die konsequent für die Interessen der Arbeiter und aller anderen Werktätigen eintreten, sollen Kriminalisiert werden. Es wird eine unglaubliche Hetze gegen die KPD/ML und die KPD und aIIe anderen fortschrittlichen Organisationen gestartet. Wer aufmerksam die Zeitungen liest, kann das tätlich verfolgen. Die ROTE HILFE DORTMUND hat sich die Aufgabe gestellt, allen politisch Verfolgten zu helfen, indem sie ihnen Rechtshilfe beschafft und sie finanziell unterstützt. Sie führt entschlossen den Kampf für alle demokratischen Rechte wie unter anderem

FREIHEIT FÜR DIE KOMMUNISTISCHE AGITATION UND PROPAGANDA und das Recht auf DEMONSTRATIONSFREIHEIT. Die ROTE HILFE DORTMUND wird ebenso aus dem Schuldienst entlassene Lehrer unterstützen wie ERSTE HILFE leisten bei Verletzten, die bei Polizeieinsätzen niedergeknüppelt werden. Sie wird künftig auch für Kollegen Streikkassen einrichten, die von verräterischen Gewerkschaftsführern diskriminiert werden. Die ROTE HILFE DORTMUND verurteilt entschieden die Anschläge des Bonner Staates und seiner Justiz auf Klassenkämpferische Arbeiter, Kommunisten, Demokraten und Antifaschisten. Die ROTE HILFE fordert die Bevölkerung Dortmunds auf bei der Empörung über die Terrormaßnahmen des Polizeiapparates nicht stehen zu bleiben, sondern uns durch Mitarbeit und finanzielle Unterstützung zu helfen und zu stärken.

Nächste öffentliche Sitzung der R O T E N H I L F E am Dienstag, den 31.7.73, Haus Pelzig, Kesselstr. 19 Uhr. Spendet auf das Konto; Stadtsparkasse Dortmund, Kennwort: ROTE HILFE.“
Q: RH: Rote Hilfe Dortmund, Dortmund, 6.7.1973.

24.07.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 31/1973, stehen in Mühldorf/Bayern Sympathisanten der KPD/ML und der Roten Garde Burghausen vor Gericht. Ihnen war u. a. nach den Münchener Ereignissen am 2. September 1972, zur „Zersetzung der Bundeswehr“ aufgerufen zu haben.
Q: Roter Morgen Nr. 31/1973, Hamburg, S. 7.

28.07.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 29/1973, erhalten zwei Genossen einen „Strafbefehl über insgesamt 1.650 DM“. Sie hatten nach dem „Roten Antikriegstag“ in Heidenheim Flugblätter vor Betrieben verteilt. Und waren angeklagt worden. Einspruch dagegen wurde erhoben. Die Verhandlung war am 6.7.1973 fortgesetzt worden und endete mit „einem Sieg für die Genossen.“
Q: Roter Morgen Nr. 29/1973, Hamburg, S. 7.

August 1973:
In einem „Extrablatt“ des „Roten Morgen“ vom August 1973 werden die Aktionen am Antikriegstag in München 1972 verteidigt. So heißt es dort u. a.:

„Dass unsere Partei aus dieser Erkenntnissen (entweder wird die Revolution den Krieg verhindern, oder der Krieg wird die Revolution hervorbringen, d. Vf.) die richtigen Konsequenzen gezogen hat, bewies sie am 2. September 1972. Während der ‘heiteren‘ olympischen Spiele in München, mit denen die westdeutschen Imperialisten ihre Kriegs- und Bürgerkriegsvorbereitungen, die verstärkte Aufrüstung von Bundeswehr, Grenzschutz und Polizei, bemänteln wollten.

Als die imperialistische Staatsgewalt nicht zuließ, dass unsere Partei auf dem Marienplatz die Massen der Besucher über den wahren Charakter der Spiele informierte, nahmen wir uns zusammen mit anderen fortschrittlichen Menschen das Recht, das uns die Büttel des westdeutschen Imperialismus verweigerten und stürmten die Fußgängerzone. Nach Jahren des Verrats, der Beschwichtigung und Abwiegelung des Kampfes traten Kommunisten wieder offen zum Sturm gegen den westdeutschen Imperialismus an. Dieser Tag, der Tag der ‘Schlacht am Karlstor‘, steht in der Geschichte des antiimperialistischen Kampfes.

Heute jährt sich der Tag des Kriegsbeginns zum 34. Mal. Das muss für uns Verpflichtung sein, den antiimperialistischen Kampf so weiterzuführen, wie wir ihn am Roten Antikriegstag geführt haben. Den Faschisten, Kriegstreibern, Imperialisten und Sozialimperialisten keine Gnade! Dem Friedensbetrug der westdeutschen, der US- und der sowjetischen Sozialimperialisten die Faust ins Gesicht! Unser Leben im antiimperialistischen Kampf so einsetzen, wie es die Kämpfer der Befreiungsbewegungen in aller Welt tun!

Sieg im Volkskrieg - Klassenkampf im eigenen Land!
Krieg dem imperialistischen Krieg!
Tod den westdeutschen, den US- und den sowjetischen Sozialimperialisten!
Es gilt, die Welt vom Krieg zu befreien, greift zum Gewehr!
Vorwärts mit der KPD/ML!“
Q: Roter Morgen Nr. Extrablatt, Hamburg, August 1973.

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11.08.1973:
Im „Roten Morgen“, Nr. 31/973, erscheint der Artikel: „Prozess gegen Burghausener Antimilitaristen. Sieg durch Solidarität.“ Ausgeführt wird:

„Am 24. Juli 1973 standen drei Sympathisanten der KPD/ML und der Roten Garde aus Burghausen in Mühldorf/Bayern vor Gericht. Sie waren der Verteilung von Flugblättern zur Zersetzung der Bundeswehr - Paragraph 89 Bürgerliches Strafgesetzbuch - angeklagt. Dieser Paragraph, der sogenannte Zersetzungsparagraph, stammt noch aus der Nazizeit und wurde 1951 vom Bundestag in einer Blitzabstimmung in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch aufgenommen. Mit Hilfe dieses Paragraphen hoffte die Bourgeoisie, einen Sieg über die Partei zu erringen, aber sie erlitt eine Niederlage auf der ganzen Linie.

Drei Tage vor dem Prozess fand eine Demonstration in Burghausen statt, um die Bevölkerung über die Anschläge der Klassenjustiz zu informieren. Flugblätter wurden verteilt, die das ‘Verbrechen‘ der Angeklagten schilderten und zur Solidarität mit ihnen und zur Teilnahme an der Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühldorf aufriefen. Da sich der Demonstration mehrere Burghausener Jugendliche anschlossen, spie die bürgerliche und zudem kirchenhörige Presse Gift und Galle gegen die ‘Anarchisten‘ und ‘Chaoten‘. Das ist verständlich, denn durch die Solidarisierung jugendlicher Burghausener mit der Demonstration erlitt die Bourgeoisie ihre erste Niederlage, noch bevor der Prozess gegen die Genossen begonnen hatte.

Aufgeschreckt durch diese Niederlage und in der Befürchtung, es könnten sich noch mehr Menschen solidarisieren und das Gerichtsgebäude stürmen, ließ der verhandelnde Richter Polizisten mit Hunden und eine Menge Zivilpolypen aufmarschieren, die dann die Menschen, die der Verhandlung zuhören wollten, nach Waffen und sonstigen verdächtigen Sachen durchsuchten. Auch die Eltern der Angeklagten mussten sich dieser Prozedur unterziehen. Was zur Sicherung des Prozesses dienen sollte, geriet zur zweiten Niederlage der Bourgeoisie. Die Menschen warn über diese Schikanen empört und bildeten sich ihren Reim auf die brutale Maßnahme. Die Mutter des einen Angeklagten gab dem Zorn der Menschen in ihrer Rede vor Gericht Ausdruck:

Eine Arbeiterfrau hält Gericht

… ‘Was ich heute hier erlebt habe, schlägt dem ins Gesicht, was wir unserem Sohn schon früher ausreden wollten. In der Presse wird von Chaoten und arbeitsscheuen Elementen geredet. Mein Sohn steht im Arbeitsprozess, auch gegenüber seinen Geschwistern, kann ich als Mutter sagen, beweist er alles andere. Als Mutter mache ich mir Gedanken, wie die Jugendlichen auf so was kommen. Als kinderreiche Familie wird man leicht als asozial abgetan. Was wir erlebt haben, bis wir eine Wohnung gekriegt haben, bis wir das Haus bauen konnten usw.

Wie kommt es, dass sie sich solchen Gruppen anschließen? Wenn über Politik gesprochen wurde, habe ich bis jetzt gesagt: Ihr spinnt ja, so etwas wird bei uns doch nicht gemacht. Ich finde, dass das immer mehr Menschen dazu ermutigen wird, wenn man gleich mit Polizei kommt. Die Menschen sollen doch ich ihre eigene Meinungsbildung haben. Wenn mir einer ein Flugblatt in die Hand gibt, weiß ich doch selber, ob ich es wegschmeiße oder lese. Ich finde, dass wir, unser Volk als dumm angesehen wird, wenn man ein Flugblatt als hetzerisch erklärt und das so aufzieht…‘

Der Staatsanwalt unterbrach die Frau und fragte grob: …‘ Was ist hier aufgezogen worden?‘ …, worauf die Frau fortfuhr:

…, Polizeihunde, Durchsuchungen usw. Ich war erschüttert. Ich habe einen Prozess gesehen, einen Sittlichkeitsverbrecher, die laufen frei herum, aber was das hier soll, so was habe ich noch nie gesehen. Ich habe vorher gesagt, das gibt es nicht, wenn ich gehört habe, wie die politischen Häftlinge heute gehalten werden. Die Richter sagen dann, es gibt keine politischen Gefangenen. Sie (die politischen Gefangenen, d. Redaktion) werden psychisch so unter Druck gehalten, dass sie politisch nichts mehr sagen. Was sollen wir unseren Kindern sagen, wenn es in unserem Staat solche Sachen gibt?‘ …

Hatte die örtliche Presse nach der Demonstration noch gejubelt, dass von einer Solidarisierung der Arbeiterklasse mit den Kommunisten nichts zu spüren gewesen wäre - der spontane Anschluss mehrerer werktätiger Jugendlicher widerlegt diese Behauptung - so zeigten die Worte der Mutter des einen Angeklagten der Bourgeoisie, dass ihr die Irreführung missglückt war, dass gerade die Arbeiterinnen und Arbeiter die scheinheiligen Lügenmärchen und üblen Machenschaften, die Angst und die Brutalität der Bourgeoisie und ihrer Justizbüttel genau durchschauen und anprangern. In ihrer mutigen Rede vor dem Gericht des Klassenfeindes hat sich diese Mutter bereits mit dem Kampf gegen die Bourgeoisie und ihre Polizei, Bundesgrenzschutz und Justizmaschinerie solidarisiert. Von da zur aktiven Solidarität mit der KPD/ML, der Partei der Arbeiterklasse, ist es nicht mehr weit.

Aber nicht nur die Mutter, auch Arbeitskollegen solidarisierten sich mit dem Angeklagten. 13 Kollegen unterschrieben eine Solidaritätserklärung, die der Verteidiger in der Verhandlung vorlas.

Angesichts dieser Tatsachen konnte der Richter nicht dem Antrag des Staatsanwalts folgen und über den Genossen ein Jahr ohne Bewährung verhängen. Das Urteil lautete in zwei Fällen vier Wochen Jugendstrafe-Dauerarrest, in einem Fall vier Freizeitarreste. Der konsequente politische Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung gegen den westdeutschen Militarismus und Imperialismus hatte den Sieg über die bürgerliche Klassenjustiz zur Folge.

Solidarität der Arbeitskollegen

Mit diesem Sieg wurde die Solidarität vieler Arbeiter in Burghausen mit der KPD/ML nur noch gefestigt. Der verurteilte Genosse berichtet:

‘… Als ich am nächsten Tag in den Betrieb kam, war der Prozess natürlich Thema Nr. 1 Ich erzählte alles bis in die kleinsten Einzelheiten. Die Kollegen schüttelten nur immer den Kopf: ‘Das gibt es doch gar nicht!‘, ‘Wir sind schon wieder ganz schön weit gekommen‘, oder ‘Das nennt sich nun demokratischer Rechtsstaat‘.

Es war teilweise so, dass die ganze Wut gegen die schwarze Juristenbrut hervorbrach, ‘die sowieso alle unter einer Decke stecken.‘

Alle waren der Meinung, dass ich unbedingt in die Berufung gehen soll, dass ich diese ‘Schweinerei nicht auf mir sitzen lassen soll‘. Spontan erklärten sich einige Kollegen bereit, mich dabei finanziell zu unterstützen.

Was von allen Dingen die Kollegen anerkannt haben, war unser entschiedener Kampf vor Gericht. Sie haben gesehen, dass wir keine Marktschreier sind, sondern konsequent unsere Meinung vertreten, auch wenn wir deswegen eingesperrt werden sollen. Insgesamt gesehen war der Prozess ein voller Erfolg. Den Stein, den die Bourgeoisie gegen uns damit gegen die Partei erhoben hat, ist ihr mit voller Wucht auf die eigenen Füße gefallen. Zu viele haben gesehen, was mit dieser Justiz, diesem Staat, dieser Gesellschaft wirklich los ist und dass es ein großer Teil nicht nur beim Zuschauer belassen hat, sondern sich aktiv auf unsere Seite gestellt hat, macht die Niederlage der Klassenjustiz noch perfekter.“
Q: Roter Morgen Nr. 31/1973, Hamburg, S. 7.

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10.11.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 44/1973, findet in Berlin ein „Antikriegstagsprozess“ statt. Es heißt dort:

„Nach dem Roten Antikriegstag hatte der KJVD, der sich inzwischen aufgelöst hat und zum größten Teil der Partei unterstellt hat, eine Broschüre herausgegeben, in der der siegreiche Kampf gegen den westdeutschen Militarismus, gegen Demonstrationsverbot während der Olympiade 72 dargestellt wurde. Diese Broschüre ist nach dem Urteil der Klassenjustiz eine ‘Verächtlichmachung der Bundesrepublik‘. Am 9.11. wird deshalb vor dem Amtsgericht Tiergarten - Berlin der Prozess gegen den Genossen Hartmut S. eröffnet.“
Q: Roter Morgen Nr. 44/1973, Hamburg, S. 7.

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24.11.1973:
Im „Roten Morgen“, Nr. 46/1973, erscheint der Artikel: „München: Mit Strafbefehl gegen kommunistische Agitation und Propaganda.“ Ausgeführt wird:

„In München erhielt ein Genosse einen Strafbefehl über 2.100 DM wegen „Beleidigung. ‘Beleidigt‘ fühlten sich die Polizeipräsidenten von Berlin und München wegen einer Rede, die der Genosse gehalten hatte auf einer Demonstration gegen die Antikriegstagsprozesse im April dieses Jahres. In dieser Rede entlarvte er die Terror- und Mördermethoden der Polizei und im Strafvollzug. ‘Die Polizei, dein Feind und Killer‘ hatte eine Schlagzeile im ROTEN MORGEN geheißen. Der Genosse bewies damals, das das keine Lüge ist, sondern bittere Wahrheit. Dass revolutionäre Menschen wie Benno Ohnesorg, Petra Schelm. Georg von Rauch, Thomas Weißbecker von der Polizei kaltblütig ermordet wurden, weil sie gegen das kapitalistische System kämpften.

Haben die Polizeipräsidenten Berlins und Münchens etwa an der Demonstration teilgenommen, dass sie sich nun beleidigt fühlen?

Natürlich nicht. Dieser Strafbefehl ist ein Ergebnis der systematischen Bespitzelung von Demonstrationen und Veranstaltungen unserer Partei durch die politische Polizei und den Verfassungsschutz. Dieser Strafbefehl dokumentiert einen weiteren Versuch, die Freiheit der Agitation und Propaganda für Kommunisten und andere fortschrittliche Kräfte noch weiter einzuschränken. Neu an diesem Strafbefehl ist, dass es jetzt offensichtlich schon ausreicht, den Mund aufzumachen, um seine Meinung zu sagen, um verurteilt zu werden.

Freiheit für die Kommunistische Agitation und Propaganda!“
Q: Roter Morgen Nr. 46/1973, Hamburg, S. 7.

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15.12.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 49/1973, wird in Westberlin „ein Genosse zu 500 DM Geldstrafe verurteilt“. Grund: Er hatte in „einer Broschüre zum Roten Antikriegstag 1972 in München den imperialistischen Charakter der DBR entlarvt“.

Die Ausgabe berichtet auch davon, dass die „Aufenthaltsgenehmigung des Genossen Sascha verlängert“ wurde. Weiter heißt es:

„Mit der Begründung, dass in zwei anstehenden Prozessen noch kein Urteil gefällt ist, wurde die Aufenthaltserlaubnis des Genossen Sascha aus München verlängert. Das zeigt: Unser Kampf hatte einen Teilerfolg- aber noch keinen vollen Erfolg. Der Kampf um die Einbürgerung des Genossen muss weiter geführt werden.“
Q: Roter Morgen Nr. 49/1973, Hamburg, S. 7.

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Februar 1974:
Die Rote Hilfe (RH) e.V. der KPD gibt ihre Zeitschrift 'Rote Hilfe' Nr.2 (vgl. Jan. 1974, März 1974) für Februar heraus mit dem Artikel "Pressemitteilung der KPD/ML. Justiz- und Polizeiterror im Prozess gegen drei Münchner Antikriegstagsdemonstranten" zum RAKT.
Quelle: Rote Hilfe Nr. 2, Dortmund Feb. 1974, S. 13

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28.06.1974:
Vermutlich erscheint an diesem Tag ein Flugblatt der Roten Hilfe Stuttgart zu Rechtsanwalt Lang, der einige Verhaftete des „Roten Antikriegstags 1972“ verteidigt: „Kriminalisierung der politischen Verteidigung.“ Ausgeführt wir:

„Am Donnerstag, den 27.6.1974 lief vor den Münchner Amtsgericht ein Strafverfahren gegen den Stuttgarter Rechtsanwalt Jörg Lang wegen Beleidigung eines Münchner Staatsanwalt. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl von DM 1.000,- erhoben.

Warum diese Beleidigungsklage ?

RA Lang verteidigt Genossen, die während der Olympiade in München bei der Roten Antikriegstagdemonstration festgenommen worden sind. Diese Demonstration richtete sich gegen die Geldverschwendung, gegen das Notstandsspektakel während der Olympiade und gegen den deutschen Militarismus und Imperialismus im allgemeinen. In der Verhandlung gegen einen der Demonstranten, Werner Hobrecker (angeklagt wegen Verdachte auf Landfriedensbruch) sagte ein Zeugen, dass er keine Widerstandshandlungen von Seiten der Demonstranten gesehen habe, die Demonstranten wären vor der Polizei geflohen, und Er habe gesehen, dass die Polizisten die Gummiknüppel gezogen hätten. Bein Fliehen habe er, das typische Klatschen der Gummiknüppel gehört. Die vernommenen Polizeibeamten haben dies nicht widerlegt. Trotzdem sagte Staatsanwalt Kiesel in seinem Plädoyer, dass von Seiten der Demonstranten organisiert geschlagen worden sei, dies würde sich aus der Aussage des Zeugen ergeben. Diese unglaubliche Verdrehung, der Aussage des Zeugen, griff Jörg Lang in Schlussplädoyers an, indem er dies eine Beweis- und Rechtsbeugung nannte. Wegen dieser Feststellung wurde gegen Jörg Lang ein Strafverfahren eingeleitet.

DAS IST EIN TEIL DER VERLEUMDUNGSKAMPAGNE UM DIE POLITISCHE
VERTEIDIGUNG ZU BEHINDERN UND ZU KRIMINALISIEREN !

Jörg Lang ist ein Rechtsanwalt, der seine Stellung als Anwalt für die Rechte des Gefangenen einsetzt und nicht mit dem Gericht über die Vernichtung der Gefangenen handelt, der den Widerspruch der Justiz aufzeigt, die vorgibt für die Menschenrechte einzutreten und das Gegenteil tut: MENSCHEN VERNICHTEN l Die Verteidiger sollen daran gehindert werden, der Öffentlichkeit die wahre Funktion der Justiz zu zeigen:

Recht im Sinne der Herrschenden Klasse zu sprechen, also Klassenjustiz zu sein.

Dadurch erklären sich folgende MAßNAHMEN:
- Verteidigerpost wird geöffnet, die Kommunikation mit den Mandanten wird dazu verwendet um die Beteiligung der Rechtsanwälte an einer angeblichen kriminellen Vereinigung nachzuweisen
- Wenn Rechtsanwälte ihre Mandanten besuchen wollen, müssen sie sich nackt ausziehen. Ihre Kleider und persönlichen Gegenstände werden durchsucht
- Den Rechtsanwälten werden ohne Rücksichtnahme auf ihre anderweitigen Verpflichtungen öfters uneinhaltbare Prozesstermine kurzfristig zugestellt
- Besuche der Mandanten finden in einigen Gefängnissen in getrennten Räumen mit lediglich einer kleinen Sichtverbindung durch eine Glasscheibe statt
- RA Lang saß 4 Monate in U-Haft wegen angeblicher Unterstützung der RAF
- Die Justiz versucht RA Schily von der Verteidigung Gudrun Ensslins mit der Begründung der Begünstigung auszuschließen
- Wenn Anwälte Folter Folter nennen, Mordversuch einen Mordversuch nennen, werden sie straf- und ehrengerichtlich verfolgt
- Ein Gesetz zum Ausschluss unbequemer - d. h. politisch argumentierender Verteidiger wird im Rechtausschuss des Bundestags beraten.

Warum diese Kriminalisierung??

Diese Rechtsanwälte, die von diesen Maßnahmen betroffen sind, verteidigen die RAF (Rote Armee Fraktion) und das SPK (Sozialistisches Patientenkollektiv). Die RAF Genossen gehen in ihrem Konzept von der Einschätzung aus, dass sich der Klassenkampf in der BRD nicht in einer langsamen, friedlichen Entwicklung von immer mächtiger werdenden Streiks und Demonstrationen bis hin zum bewaffneten Kampf um die Macht vollziehen wird, sondern, dass die Anwendung Revolutionäre Gewalt von Anfang an eine unerlässliche Rolle spielen wird, d.h. jetzt und hier richtig ist.

Die RAF hat den bewaffneten Kampf gegen die herrschende Klasse, gegen das imperialistische System in Westdeutschland aufgenommen. Die Bomben der RAF explodieren nicht in den Wohnvierteln der arbeitenden Bevölkerung, sondern sie werden gezielt gegen die Institutionen des Imperialismus: Militär, Polizei, Konzerne, Bürokratien, Informations- und Kommandozentralen des US-Imperialismus in dieser amerikanischen Kolonie und der mit ihr zusammenarbeitenden herrschenden Klasse eingesetzt.

Ein Teil der Revolutionäre wurde festgenommen und wird seither systematisch durch totale Soziale und sensorische Deprivation gefoltert. Sensorische Deprivation ist Aushungern der sinnlichen Wahrnehmung, der Seh-, Hör-, Riech-, Tastorgane, durch die der Mensch sich in seiner Umgebung orientiert. Das geschieht durch die totale Isolation von anderen Gefangenen und als extremstes Mittel durch- die Verlegung in den Toten Trakt, einen Gebäudeteil in dem keine weiteren Gefangenen untergebracht sind. Dieser künstlichen Geräuschisolation ist der menschliche Organismus nicht gewachsen. Diese Methoden zielen auf die Vernichtung des politische Widerstandes der Gefangenen ab, der sich nicht anders brechen lässt, als durch die Zerstörung der Gefangenen. Der letzte Kontakt zur Außenwelt sind neben die Angehörigen die Rechtsanwälte der Gefangenen. Wenn diese Kontakt abgebrochen wird, durch den Ausschluss der Verteidiger, wird die Isolation weiter verstärkt. Die Folter wird von den Rechtsanwälten an die Öffentlichkeit getragen. Ein Ausschluss bedeutet, dass es keine Informationen mehr gibt und das dadurch die Justiz reibungsloser ihr Vernichtungsprogramm durchführen lassen kann. Dadurch soll gleichzeitig die politische Vorbereitung der Prozesse verhindert werden. Für die herrschende Klasse ist es wichtig den revolutionären Zusammenhang zu kriminalisieren. In keinem Fall kann es sich dieses System leisten, sich als Unterdrücker und Ausbeuter entlarven zu lassen.

Wir protestieren gegen die Kriminalisierung der Verteidiger!
Gegen den Gesetzentwurf zum Ausschluss der Verteidiger!
Wir fordern die Abschaffung der Isolationsfolter an politischen Gefangenen.“
Q: Rote Hilfe Stuttgart: Kriminalisierung der politischen Verteidigung, O. O., o. J. (1974).

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07.09.1974:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr. 36 (vgl. 31.8.1974, 14.9.1974) heraus und berichtet aus München von einem RAKT-Prozeß.
Q: Roter Morgen Nr. 36, Dortmund 7.9.1974, S. 7

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28.09.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 39/1974, ist gegen Rechtsanwalt Jörg Lang, der auch Teilnehmer der „Roten Antikriegstagsdemonstration“ 1972 in München verteidigt, „Haftbefehl erlassen worden“.
Das Gericht „setzte einen Haftbefehl wieder in Kraft, der bereits vor 2 ½ Jahren gegen Genossen Lang erlassen worden war“.

Genosse Lang, so der „Rote Morgen“, „zieht aus dieser Tatsache den Schluss, dass es für die fortschrittlichen Rechtsanwälte notwendig ist, einen klaren Trennungsstrich zur Klassenjustiz zu ziehen. Aus dieser Erwägung heraus begründet er sein Nichterscheinen vor Gericht“.

Der „Rote Morgen“ hält diesen Schritt nicht für richtig und erklärt: „So mutig dieser Schritt sein mag, so geht er doch nicht von der Notwendigkeit des Klassenkampfes aus, sondern von idealistischen Vorstellungen über den ‘kompromisslosen und revolutionären Kampf‘. Es ist sicher nicht so, dass der Kampf gegen die bürgerliche Klassenjustiz vor allem von den fortschrittlichen Rechtsanwälten geführt werden kann. Die Partei hat solche Vorstellungen immer entschieden bekämpft. Auf der anderen Seite aber können wir niemals legale Positionen, die unserem Kampf gegen die Bourgeoisie nützen, kampflos aufgeben.“
Q: Roter Morgen Nr. 39/1974, Dortmund, S. 7.

30.09.1974:
Es erscheint der Mitgliederrundbrief der „Roten Hilfe – Landesvorstand Bayern“. Zur KPD und ihrer möglichen Beteiligung an den Landtagswahlen wird ausgeführt:

„Die Rote Hilfe weiß, dass dies … keine leeren Worte sind. Mit der KPD haben wir national den Kampf gegen die Abschiebung von Baha Targün und für die Freilassung von Uli Kranzusch geführt haben wir gegen den Polizeiterror in Duisburg, dem Günther Routhier zum Opfer fiel gekämpft. Zusammen mit der KPD haben die Berliner Ortsgruppen das Komitee für die sofortige Freilassung von Dieter Kunzelmann gegründet. In München haben wir gemeinsam mit dem KSV - dem Studentenverband der KPD – und der Sympathisantengruppe der KPD Solidaritätsaktionen für Sascha Haschemi durchgeführt, waren es die Genossen des KSV, die nach der Ermordung von Günter Jendrian die ersten Schritte in Angriff genommen haben, eine Kundgebung durchzuführen und uns zusammen mit der Sympathisantengruppe bei der Durchführung der Demonstration und der Arbeit im Komitee unterstützen, während die anderen Organisationen … sich fernhielten.“
Q: Rote Hilfe Landesvorstand Bayern: Mitgliederrundbrief, o. O., 30.9.1974.

21.10.1974:
In München findet, laut KPD, vermutlich in dieser Woche ein Roter Antikriegstag (RAKT) Prozess gegen KPD/ML-Anhänger statt.
Q: Rote Fahne Nr. 44, Dortmund 30.10.1974.

15.11.1974:
In der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“, heißt es im „Roten Morgen“ unter München:

„Am 15.11. fand in München ein Prozess gegen Genossen Peter K. wegen ‘Hausfriedensbruch‘ statt (wegen ‘Hausfriedensbruch‘ waren im Februar sämtliche Zuschauer der Verhandlung gegen Genossen Klaus Kercher auf dem Gerichtsflur festgenommen worden). Genosse Peter entlarvte in seiner ‘Erklärung zur Sache‘, dass auch mit diesem Prozess das Wüten der Justiz gegen die Roten Antikriegstagsdemonstranten 1972 weitergeht. Bei diesem Teil der Erklärung ließen Richter und Staatsanwalt abwechselnd 5 Äußerungen des Genossen für weitere Strafverfolgungen protokollieren, so z. B. als Genosse Peter ‘Unterdrückerstaat‘ sagte oder die ‘Klassenjustiz ist volksfeindlich‘. Schließlich wurde ihm einfach das Wort entzogen.

Mit einem Strafverfahren wurde auch dem Verteidiger des Genossen gedroht, als er sagte, das … ‘in bestimmten Prozessen gegen bestimmte Teile der Öffentlichkeit die Öffentlichkeit systematisch eingeschränkt ist …‘

Um weiteres Material gegen den Genossen zu sammeln, beschlagnahmte Staatsanwalt Wahl in der Pause schließlich die Unterlagen des angeklagten Genossen. Als er die gewünschten Unterlagen nicht fand, fragte er in der nächsten Pause den Verteidiger, ob er schriftliche Unterlagen des Angeklagten in seiner Tasche habe. Aus reiner Schikane gegen die angeklagten Genossen schließlich, der aus Reutlingen zu diesem Prozess in München heranreisen musste, wurde das Verfahren mitten im Plädoyer abgebrochen und auf die nächste Woche vertagt.“
Q: Roter Morgen Nr. 47/1974, Dortmund, S. 8.

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04.01.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 1/1975, erscheint der Artikel: „Gesinnungsurteil gegen Reutlinger Genossen: Bevölkerung auf der Seite der Kommunisten.“ Ausgeführt wird:

„Lothar K. ist Kommunist und Arbeiter in einer Reutlinger Firma. Im Sommer nahm er an der Veranstaltung teil, auf der Genosse Klaus Kercher verhaftet wurde. Er wird selber festgenommen, am gleichen Tag aber wieder freigelassen. Am 18.12.74 fand in Reutlingen ein Prozess gegen ihn statt wegen ‘Widerstands gegen die Staatsgewalt‘ und ‘Körperverletzung‘.

Im Zuschauerraum des Gericht saßen an die 25 Polizisten, die meisten von ihnen uniformiert. Die Verhandlung begann mit der Personalienfeststellung des Genossen. Die Anklageschrift gab an, der Genosse sei berufslos. Nur unter Androhung einer Ordnungsstrafe konnte Genosse Lothar, den der Richter um jeden Preis als asoziales, arbeitsscheues Element hinstellen wollte, angeben, dass er Arbeiter ist. Bald darauf ließ das Gericht den Zuschauerraum räumen, nur die Polizisten blieben. Die ausgeschlossenen Genossen riefen jedoch von draußen Parolen und zogen dann in die Innenstadt. Hier konnten sie nicht nur die große Empörung, sondern auch aktive Solidarität feststellen. So verteilten Menschen, die noch nie etwas mit der Partei zu tun hatten, mit Flugblätter. Es war so offensichtlich, dass die Bevölkerung auf der Seite der Kommunisten stand, dass die in unmittelbarer Nähe wartenden Polizisten nicht einzugreifen wagten.

Der Prozess ging währenddessen mit verschärftem Terror weiter. Genosse Lothar durfte auch in den Verhandlungspausen den Saal nicht verlassen. Nicht nur dem angeklagten Genossen, sondern auch dem Verteidiger wurde verboten, Erklärungen abzugeben. Als ein Befangenheitsantrag wegen dieses unverschämten Vorgehens des Richters abgelehnt wurde, verließ der Verteidiger den Saal. Genosse Lothar verweigerte von nun an ebenfalls die Aussage. Dass dieser Prozess von langer Hand vorbereitet war, um einen Kommunisten verurteilen zu können, zeigte sich besonders deutlich an den Aussagen der beiden Polizeizeugen. So hatte der Polizist, den Genossen Lothar angeblich geschlagen haben soll, seine geschwollene Lippe nach sage und schreibe drei Monaten zur Anzeige gebracht.

Für das Gericht stand die ‘Schuld‘ des Angeklagten natürlich trotzdem fest. Das Urteil: Ein Monat Gefängnis und 1. 000 DM Geldstrafe. Begründung: Normalerweise reiche ja in so einem Fall eine Geldstrafe. Der Angeklagte habe jedoch seinen Prozess in die Öffentlichkeit getragen und Störungen im Gericht provoziert. Deshalb sei eine Gefängnisstrafe notwendig. Deutlicher konnte der Richter nicht sagen, dass hier ein Gesinnungsurteil gefällt wurde, dass der Genosse bestraft wurde, weil er seinen Prozess zur Tribüne des Klassenkampfes machte.“

In der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“, heißt es im „Roten Morgen“ unter München:

„Vor kurzem fand in München ein weiterer Prozess gegen einen Zuschauer des Prozesses gegen den Genossen Sascha Haschemi und zwei andere Demonstranten des Roten Antikriegstages 1972 statt. Wegen ‘Hausfriedensbruch‘ war Genosse Peter M. per Strafbefehl zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Es wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen und er musste sich in den letzten Monaten zweimal wöchentlich bei der Polizei melden.

Im Prozess entlarvte der Genosse, dass der ‘Hausfriedensbruch‘ von vornherein geplant war, um eine größere Anzahl von Genossen festnehmen und verurteilen zu können. Staatsanwalt Sachse selbst hatte zugegeben, dass er schon vor der Verkündung des Ausschlusses der Öffentlichkeit die Tür des Vorraums - dem einzigen Ausgang aus dem Gerichtsgebäude - durch Posten besetzen und fast unmittelbar nach der Ausschlussverkündung hatte zusperren lassen. Durch den guten Kampf des Genossen und der Partei konnte in diesem Prozess ein Freispruch erkämpft werden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Das ist inzwischen in vier Verfahren der dritte Freispruch für die Zuschauer in dem betreffenden Antikriegstagsprozess.“
Q: Roter Morgen Nr. 1/1975, Dortmund, S. 7.

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24.01.1975:
Bei Cassella Frankfurt gibt die KPD/ML vermutlich Ende dieser Woche ein Extrablatt "Freispruch für die Angeklagten des Roten Antikriegstags!" ihres 'Roten Kessel' (vgl. 29.11.1974, 25.2.1975) heraus zum RAKT-Prozess am 28.1.1974 in München.
Q: Der rote Kessel Extrablatt Freispruch für die Angeklagten des Roten Antikriegstags!, Mannheim Jan 1975

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08.02.1975:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr. 6 (vgl. 1.2.1975, 15.2.1975) heraus und berichtet:"
Das Antimilitaristische Komitee 'Schlagwetter', Standort Neckarelz, fordert in einer Protestresolution Freispruch für die Angeklagten des Roten Antikriegstags (RAKT, d. Vf.)! Sofort einen deutschen Paß für Sascha (Haschemi, d. Vf.)! Freispruch für Hanns Marzini und die anderen drei Antifaschisten!" in München.
Q: Roter Morgen Nr. 6, Dortmund 8.2.1975, S. 7

25.01.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 4/1975, soll an diesem Tag in München eine Demonstration „aus Anlass des Prozesses gegen vier Teilnehmer des Roten Antikriegstages 1972“ stattfinden. Ebenfalls eine Veranstaltung zum „Roten Antikriegstag“.
Q: Roter Morgen Nr. 4/1975, Dortmund, S. 10.

15.03.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 11/1975, soll an diesem Tag in Aachen eine Veranstaltung mit dem Thema: „Freispruch für die angeklagten Kommunisten“ stattfinden.
Q: Roter Morgen Nr. 11/1975, Dortmund, S. 10.

16.04.1975:
Von der Roten Hilfe München herausgegeben, erscheint ein Rechenschaftsbericht, vermutlich für das erste Halbjahr 1975. Dort wird auch über die bisherige Arbeit der RH im Kampf „gegen Polizeiterror und Klassenjustiz“ gesprochen. Unter 2) kann angenommen werden, dass es auch um die „Antikriegstagsprozesse 1972“ ging.
Q: Rechenschaftsbericht der RH München, München, 16.4.1975.

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10.05.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 19/1975, sendet Ernst Aust den Genossen im Gefängnis „brüderliche Kampfesgrüße“.

„Liebe Genossen Peter und Hubert,
Im Namen des Zentralkomitees unserer Partei und persönlich übersende ich Euch die heißesten, brüderlichen Kampfesgrüße. Ihr seid nicht die ersten Kämpfer der revolutionären, der kommunistischen Bewegung, die der Klassengegner, die Bourgeoisie, hinter Gefängnismauern schickte. Viele Tausende und Abertausende Kämpfer gingen Euch voran: Inhaftiert, gefoltert, zu Tode gequält. Aber ihr seid die ersten Genossen unserer jungen, revolutionären, marxistisch-leninistischen Partei, die in Zusammenhang mit den Roten Antikriegstags - Prozessen ihre ‘Strafe‘ antreten müssen. Und es ist sicher, dass noch viele den Weg gehen werden müssen, den Ihr heute geht, bevor das rote Banner mit Hammer, Sichel und Gewehr, das Banner der revolutionären Partei der deutschen Arbeiterklasse, der KPD/ML, über ganz Deutschland wehen wird.

Genossen Peter und Hubert, und das gilt auch für alle, deren ‘Strafe‘ noch aussteht, die Partei ist sich sicher, dass ihr den Mut, die revolutionäre Entschlossenheit, die ihr am Karlstor und in den folgenden Gerichtsprozessen zeigtet, Euch im Gefängnis begleiten wird. Wir wissen, dass die Haft Euch nicht brechen, sondern nur stärker, Euren Has auf die Ausbeuter und Unterdrücker des Volkes nur tiefer werden lässt. Statt vieler Worte, ein kleines Gedicht, das meine Gedanken und Gefühle für Euch ausdrücken soll. Es ist zwar nicht besonders gelungen, aber immerhin…

‘… Gruß Euch Genossen!
Sie schäumten vor Wut, als die Ketten wir sprengten
am Karlstor, man sah ihre brüchige Macht,
die blutroten Fahnen zum Sturm wir senkten,
die Bannmeile stürmten, geballt voller Kraft.

Sie hatten geträumt, uns die Straße zu nehmen,
das Wort und die Warnung vor kommendem Krieg,
die Ausbeuter, Henker beim Namen zu nennen,
zu wecken im Volke den Willen zum Sieg.

Die geifernde Rache traf Euch, die sie griffen.
Euch hat nicht das Zetern des Richters geschert
Ihr habt vor Gericht jeder Drohung gepfiffen,
die Lügen zerfetzt und sie fürchten gelehrt.

Ein Gruß, Euch Genossen, Euch Peter und Hubert,
den Kämpfern am Karlstor von Eurer Partei,
In jeder Sekunde, Minute im Kerker
da denkt sie und steht sie im Kampf Euch bei.“
Q: Roter Morgen Nr. 19/1975, Dortmund, S. 2.

Juli 1975:
Im Hamburger Hafen gibt die KPD/ML ihren 'Roten Handhaken' Nr. 4 (vgl. 28.4.1975, Aug. 1975) heraus mit dem Artikel "An unsere Genossen im Gefängnis" zum RAKT.
Q: Der rote Handhaken Nr. 4, Hamburg Juli 1975, S. 6f

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26.08.1975:
Bei Cassella Frankfurt gibt die KPD/ML ein Extrablatt ihres 'Roten Kessel' (vgl. 5.6.1975, 22.9.1975) zum Roten Antikriegstag (RAKT) heraus unter der Schlagzeile "Moskau will nur eins - Macht!". Der Artikel enthält die Abschnitte:
- "Imperialisten in der Tat Sozialisten in Worten";
- "Sichere Arbeitsplätze durch Handel mit Moskau?"; und
- "Kampf den Kriegsvorbereitungen der beiden Supermächte".

Ein Kasten fordert: "Freiheit für die Kämpfer des Roten Antikriegstages 1972". Aufgerufen wird zum RAKT am 30.8.1975 in Frankfurt.
Q: Der rote Kessel Extrablatt zum Roten Antikriegstag, Frankfurt Aug. 1975

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September 1975:
In „Die Rote Garde“, Zeitung der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML, Sondernummer, wird auch eine „Resolution aller Kongressteilnehmer“ (gemeint ist der Jugendkongresses der Roten Garde am 30. und 31. August in der Stadthalle Offenbach) an die „vier Gefangenen Genossen“ veröffentlicht. U. a. heißt es:

„Liebe Genossen! Heute am Roten Antikriegstag denken wir mit besonders herzlichen und revolutionären Grüßen an Euch im Gefängnis. Ihr habt sicher in Euren Zellen in Gedanken an allem teilgenommen, wart bei uns, so wie wir über die Gefängnismauern hinweg bei Euch waren. Heue, wo 6. 000 Menschen gegen den imperialistischen Krieg, gegen den imperialistischen Krieg, gegen die Kriegsgefahr durch die Rivalität der beiden Supermächte demonstriert haben. Heute, als durch Frankfurts Straßen der Ruf schallte: ‘… Krieg dem imperialistischen Krieg‘- wie 1972 durch München. Das ist unsere Parole gegen die Supermächte, das ist unser Ruf für die Revolution, für die Abschaffung der Kriege überhaupt …

Genossen, so verstockt wie ihr, so werden wir morgen unseren Jugendkongress der ROTEN GARDE weiterführen und neue Kampfbegeisterung mit nach Hause nehmen, um die Jugend für den Kommunismus, für ein vereintes, unabhängiges, sozialistisches Deutschland zu gewinnen. Wenn wir Euer Beispiel der Jugend berichten, so werden wir daran sehen, dass wir Kommunisten nichts fürchten, dass wir siegeszuversichtlich für eine neue Welt, eine glückliche Zukunft kämpfen. Genossen, wir umarmen Euch mit einem herzlichen Rot Front. Alle Teilnehmer der Großveranstaltung des Jugendkongresses.“
Q: Die Rote Garde Nr. 6/1975, (Sondernummer), Dortmund, S. 22.

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12.06.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 24/1976, heißt in der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ unter München:

„Zu einer Geldstrafe wurde in München Genosse Peter K. verurteilt wegen ‘Verächtlichmachung der Bundesrepublik‘ (Peter K. war im Januar 1975 bei dem Prozessbeginn gegen Sascha Haschemi in München wegen „Hausfriedensbruch“ verhaftet und zu „drei Monaten Gefängnis“ verurteilt worden, d. Vf.).

Die Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft München zusammengebastelt aus verschiedenen Notizzetteln, die im November 1974 während eines anderen Prozesses gegen Peter beschlagnahmt worden waren. Damals hatte er sich verschiedene Stichworte zu seinem Schlusswort und zur Verteidigung notiert. Obwohl er diese Aufzeichnungen gar nicht mehr für seine Rede verwenden konnte und dann auch zu einem ganz anderen Thema sprach, mussten nun Zitate aus diesen Zetteln zur Verurteilung eines Kommunisten herhalten.

Kaltschnäuzig behauptete Münchens berüchtigter Kommunistenjäger, Staatsanwalt Wahl, der als Zeuge aussagte, Peter habe eben dieses Zitat in seinem Prozess wörtlich gesagt. Auch als Peter entlarvte, dass Wahl damals gar nicht im Gericht anwesend war, also schlichtweg gelogen hatte, ließ sich das Gericht nicht beeindrucken. Es entzog Peter mehrmals das Wort und verurteilte ihn dann zu einer strafe von 600 DM.“
Q: Roter Morgen Nr. 24/1976, Dortmund, S. 6.

März 1978:
Laut „Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“ Nr. 2/1978, gehen Spenden für die „Roter Antikriegstagsprozesse“ ein aus (West-)Berlin, Kassel, Kiel, Heilbronn und Hamburg.
Q: Rote Hilfe-Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 2/1978, Dortmund, S. 15.



Letzte Änderungen: 16.10.2018

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