Die Antikriegstagsprozesse 1972 - 1980

Der Prozess gegen Volker Nieber

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, September 2011

1974

Der „Rote Morgen“ berichtet, dass die politische Polizei den Teilnehmer an der „Roten Antikriegstagsdemonstration 1972“, Volker Nieber, zur „erkennungsdienstlichen Behandlung“ aus seinem Betrieb abgeholt habe (vgl. 17. August 1974).

1976

Volker Nieber wird 4 Jahre nach dem „Roten Antikriegstag 1972“, am 27. Oktober 1976, laut RHD, zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der Vorwurf lautete: „Schwerer Landfriedensbruch“. Darüber berichtet die Zentrale Leitung der Roten Hilfe (vgl. 27. Oktober 1976).

Laut KPD wird Nieber allerdings nur zu „zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung“ verurteilt (vgl. 28. Oktober 1976).

Die „Rote Hilfe“-Zeitung wiederholt in ihrer Ausgabe 11/1976 die Strafe für Nieber: „16 Monate Gefängnis ohne Bewährung“ (vgl. November 1976).

Die KPD/ML-ZK berichtet nur von „10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung“ für Nieber. Zudem meint sie, dass das Gericht für dieses Urteil keinerlei „Beweise in den Händen“ hatte. Der Vorgang um seine Verhaftung scheint kurios gewesen zu sein. Schon im Mai 1974 soll Nieber im Daimler-Benz-Werk (Sindelfingen) von der politischen Polizei observiert worden sein. Ein Meister soll ihn später denunziert haben (vgl. 6. November 1976).

Die RHD fordert die Freilassung von Volker Nieber und ruft dazu auf, „Rote Hilfe gegen den Justizterror“ zu schaffen (vgl. 15. November 1976).

Endlich wird das endgültige Urteil gegen Nieber bekannt. Der „Rote Morgen“ berichtigt sich: Der Genosse sei zu „16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung“ verurteilt worden. Er sei wegen seiner Teilnahme am „Roten Antikriegstag 1972“ angeklagt worden. Seine Kollegen im Betrieb verfassen eine „Resolution“ und fordern: „Freispruch für Volker Nieber“ (vgl. 19. November 1976).

1977

In München soll am 16./17.5. die Berufungsverhandlung im Fall Volker Nieber stattfinden, der damals Betriebsrat bei Jasa ist. Dem Gericht liegt dazu, so der „Rote Morgen“, als „Beweis“ nur ein Foto vor, das angeblich Nieber zeigen soll. Ein Meister will ihn darauf wiedererkannt haben. Nieber scheint auch wegen des Mordes an Buback „verdächtig“ zu sein. Die KPD/ML fordert: „Weg mit der Gefängnisstrafe gegen Volker Nieber!“, „Freispruch für Nieber!“ (vgl. 6. Mai 1977).

Laut „Rote Hilfe“-Zeitung, wird Volker Nieber im Juni 1977 in 2. Instanz „freigesprochen“ (vgl. Juni 1977).

1978

Im Januar 1978 steht Volker Nieber in München wieder vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil in 2. Instanz Revision eingelegt und „die Aufhebung des Urteils verlangt“. Der Freispruch wird am 20.6. aufgehoben. Die Fortsetzung des Prozesses soll im Mai stattfinden (vgl. 27. Januar 1978).

Über die Aufhebung des Freispruchs berichtet ebenfalls die „Rote Hilfe“-Zeitung (vgl. März 1978).

In der Berufung im Fall Volker Nieber will die Staatsanwaltschaft „neue Zeugen laden“. Die Fortsetzung des Prozesses gegen ihn soll am 11./12. und am 18. Juli in München stattfinden (vgl. 2. Juni 1978).

Nieber wird nun in der Anklage „besonders schwerer Landfriedensbruch“ vorgeworfen. Zum 3. Mal in 3 Jahren steht er vor Gericht. Beweise für seine Teilnahme am „Roten Antikriegstag 1972“: „Keine“, meint der „Rote Morgen“ (vgl. 7. Juli 1978).

Der Prozess gegen Nieber wird auf den 10. Oktober verschoben (vgl. 14. Juli 1978).

Am 10. Oktober wird der Prozesstermin im Fall Nieber aufgehoben und der Prozess „auf unbestimmte Zeit verschoben“ (vgl. 6. Oktober 1978).

1979

Laut RHD wird Nieber im Mai 1979 „endgültig freigesprochen“ (vgl. Mai 1979).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

17.08.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 33/1974, erscheint unter der Rubrik „Aus Betrieb und Gewerkschaft“ der Artikel: „Genosse Volker widerlegt Lügen der Daimler-Benz Kapitalisten.“ In dem Artikel heißt es:

„Vor zwei Jahren, am 2. September 1972, demonstrierten in München 6.000 Menschen unter Führung der KPD/ML am Roten Antikriegstag gegen den imperialistischen Krieg. Zwei Jahre später, am 8. Mai 1974, kommt die politische Polizei zu Daimler-Benz nach Sindelfingen. Sie holen Genossen Volker N. von der Vesper (Brotzeit, d. Vf.) weg, drohen ihm mit gewaltsamer Festnahme und schleppen ihn zur erkennungsdienstlichen Behandlung ins Kripolabor nach Böblingen.

Dort werden ihm Fotos gezeigt, die beweisen sollen, dass er an der Antikriegstagsdemonstration teilgenommen hat. Zwei Wochen später versuchen die Daimler-Kapitalisten, den Genossen aus dem Betrieb zu ekeln. Ein Gespräch wird geführt, er bekommt eine Verwarnung. Aber Genosse Volker und die Partei führen sofort den Kampf.

„Das Rote Band“, die Betriebszeitung der KPD/ML, veröffentlicht einen ‘Offenen Brief‘ des Genossen, in dem er jedes einzelne Argument der Kapitalisten widerlegt: Er schreibt u. a: ‘… Die drei wesentlichen genannten Begründungen waren: 1. Die schlechte Konjunkturlage, 2. Zu häufiges Kranksein, 3. Mehrfache Unpünktlichkeit und mangelndes Interesse an der Arbeit. Zum ersten ist festzustellen, es ist eine Tatsache, dass vom 20, bis 24. Mai etliche Leute neu eingestellt worden sind. Sie aber klagen am 20. über schlechte Konjunktur. Die Abteilung Kantine ist knapp an Fahrern, was sich besonders in der Woche vom 17. bis 22. Juni bemerkbar macht.

Zum zweiten ist klar, dass Fehlzeiten wegen Krankheit nicht offiziell als Begründung für innerbetriebliche Disziplinierungsmaßnahmen oder sogar für die mir angedrohte fristlose Entlassung genannt werden dürfen- das verstieße sogar gegen die Gesetze dieses kapitalistischen Staates. Das aber als eine Begründung für die Versetzung überhaupt zu nennen und mich dann in die Lackiererei zu versetzen, einen Arbeitsplatz mit bekanntermaßen hohem Krankenstand und entsprechend gesundheitsschädigender Arbeit - das zeigt, wie herbeigesucht und zynisch diese Gründe waren.

Zum dritten: ‘Unzureichende Arbeitsleistung‘- befragen sie einmal meine Kollegen aus der Abteilung Kantine, dann können Sie dieses Argument streichen‘. Und weil die Kapitalisten die angebliche Unpünktlichkeit nicht beweisen können, haben sie stattdessen die Krankenfehlzeiten von 1973 hervorgekramt …‘

Als Kommunist hat Genosse Volker allerdings gegen die Abschaffung des Achtstundentags und die Dauerüberstunden gekämpft. Sein revolutionärer Kampf, die Tatsache, dass er Kommunist ist, das ist der wirkliche Grund für seine Entlassung, für die Anklage durch die Bourgeoisie. Aus Angst vor dem Kommunisten Volker, verhängten die Daimler-Kapitalisten Hausverbot. Der Genosse ließ sich aber dadurch nicht einschüchtern. „Das Rote Band“ berichtet: ‘ Fast 2 Stunden konnte Genosse Volker mit seinen Kollegen in 3d (Betriebsabteilung, d. Vf.) reden, auch der Tross von schleimig freundlichen bis offen mit der Polizei drohenden Bütteln der Kapitalisten konnte daran nichts ändern. Im Gegenteil: Nachdem sie vergeblich versucht hatten, Volker von seinen Kollegen fernzuhalten, mussten sie sogar jeden einzelnen Kollegen von allen drei Spritzanlagen der Reihe nach ablösen lassen, damit er Gelegenheit habe, sich von Volker zu verabschieden.“
Quelle: Roter Morgen Nr. 33/1974, Dortmund, S. 3.

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27.10.1976:
Die Zentrale Leitung der RHD der KPD/ML berichtet:

„München, 27. Oktober: Vier Jahre nach dem Roten Antikriegstag 1972 (RAKT, 2.9.1972, d. Vf.), an dem 5.000 Menschen unter Führung der KPD/ML gegen den imperialistischen Krieg demonstrierten, wird nach mehreren ähnlichen Terrorurteilen Volker Nieber zu 16 MONATEN GEFÄNGNIS verurteilt. ‘Schwerer Landfriedensbruch’ heißt es diesmal. Aber in Wirklichkeit ist auch dies ein reines Gesinnungsurteil. Denn selbst der Staatsanwalt hatte zugeben müssen, dass die Zeugenaussagen für eine Verurteilung nicht ausreichten. Volkers Teilnahme an der Demonstration konnte nicht bewiesen werden. Er wurde verurteilt, weil er als Kommunist die Rote Antikriegstagsdemonstration vor Gericht verteidigte.“
Q: RHD-ZL: Rote Hilfe Schafft Rote Hilfe gegen den Justizterror!, Dortmund o. J. (November 1976), S.1.

28.10.1976:
In München wird, laut KPD, Volker Nieber von der KPD/ML zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung wegen dem Roten Antikriegstag (RAKT, vgl. 2. 9.1972, d. Vf.) verurteilt.

An unbekanntem Ort und ungefähr zur selben Zeit wird auch Martin Peleikis von der KPD/ML aus demselben Grund verurteilt.
Q: Rote Fahne Nr. 49, Köln 8.12.1976; Dortmund o. J. (November 1976), S. 2.

November 1976:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 11/1976, erscheint der Artikel: „Wieder 16 Monate im Antikriegstagsprozess“. Dort heißt es:

„Vier Jahre nach der Demonstration, die am Roten Antikriegstag 1972 unter Führung der KPD/ML, in München stattfand, werden noch immer neue Prozesse gegen angebliche Teilnehmer angestrengt. Zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung wurde jetzt der Genosse Volker Nieber verurteilt. Er wurde verurteilt, obwohl es für seine Teilnahme keinerlei Beweise gab. Der Hauptbelastungszeuge, ein Meister aus Volkers Betrieb, Daimler-Benz, nahm vor Gericht seine Aussage zurück, dass er Volker auf Fotos erkenne. Er habe schon der Polizei gesagt, dass er nicht 100% sicher sei, aber sie hätte ihm gesagt, er solle ruhig unterschreiben, da käme sowieso nichts nach. In der Urteilsbegründung behauptete das Gericht dann prompt, dieser Zeuge sei unglaubwürdig, man müsse sich an das halten, was er vor der Polizei gesagt habe; denn er sei inzwischen von der Roten Hilfe unter Druck gesetzt worden.

Staatsanwalt Stocker hatte offen ein reines Gesinnungsurteil gefordert. Die Zeugenaussagen, so räumte er ein, reichten zwar für eine Verurteilung nicht aus, aber Volker hätte durch seine Ausführungen vor Gericht, dass er nämlich die Demonstration unterstütze, seine Teilnahme bewiesen.

Freiheit für Volker Nieber!“
Q: Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands Nr. 11/1976, Dortmund, S. 3.

06.11.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 45/1976, erscheint der Artikel: „Roter Antikriegstagsprozess gegen Volker Nieber. 10 Monate Gefängnis ohne Bewährung.“ Ausgeführt wird:

„In der vergangenen Woche ist Genosse Volker Nieber in München von der bürgerlichen Klassenjustiz in 1. Instanz zu 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. ‘Schwerer Landfriedensbruch‘ bei der Roten Antikriegstagsdemonstration 1972 in München lautet die Anklage. Obwohl das Gericht keinerlei Beweise in den Händen hatte, fällte es ein Terrorurteil. Die Tatsache, dass der Genosse Kommunist ist, seine politische Gesinnung war dem Gericht ‘Beweis‘ genug für seine Verurteilung.

Der Prozess gegen den Genossen Volker Nieber hat eine Vorgeschichte, die ein bezeichnendes Licht darauf wirft, mit welchen Methoden die Polizei und die bürgerliche Klassenjustiz arbeiten, um einen Kommunisten einzusperren. Bekanntlich hat die Rote Antikriegstagsdemonstration 1972 stattgefunden. Zwei Jahre später ‘entdeckt‘ die Polizei einige Fotos der Demonstration, auf denen angeblich Genosse Volker zu sehen sein soll. Am 8. Mai 1974 dringt die politische Polizei in das Daimler-Benz Werk ein und holt den Genossen von seinem Arbeitsplatz weg, um ihn erkennungsdienstlich zu behandeln. Anschließend bringen sie ihm mit einer Polizeieskorte zurück in den Betrieb und informieren den Werksschutz. Kurze Zeit darauf wurde Genosse Volker in eine andere Abteilung strafversetzt und erhielt eine Verwarnung. Zugleich versuchte die Polizei Volkers Nachbarn und seinen Vermieter gegen ihn aufzuhetzen. Mit Bart und Jeans getarnte Spitzel, die als gute Bekannte Volkers auftreten, versuchen vom Vermieter die Schlüssel zu Volkers Wohnung zu bekommen, andere legten ihm Fotos vor, auf denen er Volker identifizieren sollte.

Die Nachbarn, der Vermieter und Volkers Kollegen lehnen es jedoch empört ab, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, sie unterstützen ihn im Gegenteil. Die Tatsache, dass die bürgerliche Klassenjustiz den Prozess erst jetzt, zwei Jahre später eröffnen konnte, zeigt eindeutig, welche Schwierigkeiten sie mit der Beschaffung von ‘Beweismaterial‘ gegen Volker hatte.

Schließlich gelang ihr durch Fälschung und Betrug einen Meister von Daimler-Benz zu einer Aussage gegen Volker zu bekommen. Aber dieser Zeuge, auf den die bürgerliche Klassenjustiz große Hoffnungen gesetzt hatte, enthüllte vor Gericht die üblen Methoden der Polizei. Er sagte, er habe schon damals gegenüber der Polizei erklärt, dass er nicht hundertprozentig sicher sei, ob auf den ihm vorgelegten Fotos wirklich Volker zu sehen war. Schließlich habe ihm ein Polizist gesagt, er könne ruhig eine Aussage unterschreiben, bei den Ermittlungen gegen Volker handle es sich um Kleinigkeiten, die keine großen Folgen haben würden. Auch die von der Verteidigung geladenen Zeugen, darunter ein Nachbar Volkers, der drei Jahre mit ihm im selben Haus gewohnt hat, erklärten übereinstimmend, die Person auf den Fotos und Volker seien nicht identisch.

Aber was kümmert das die bürgerliche Klassenjustiz?

Der Staatsanwalt Stocker gab zwar zu, dass die Zeugenaussagen für eine Verurteilung nicht ausreichend seien. Aber dann zog er seine ‘Beweise‘ aus der Tasche. Volker ist Kommunist, er hat vor Gericht seine politische Überzeugung und die Rote Antikriegstagsdemonstration verteidigt. Für den Staatsanwalt ein ‘Beweis‘ dafür, dass die Person auf den Fotos und Volker identisch sein sollen. Von ähnlicher Qualität war seine zweite Behauptung. Auf den Fotos ist unter anderem Genosse Klaus Kercher zu sehen, der von der bürgerlichen Klassenjustiz bereits zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Und weil Klaus und Volker aus derselben Gegend kommen, behauptete der Staatsanwalt frech, also sei Volker auch auf den Fotos zu sehen.

So sehen die ‘Beweise‘ der bürgerlichen Klassenjustiz aus! In seiner Urteilsbegründung machte der Richter dann das Maß voll. Er erklärte die Zeugen kurzerhand für ‘unglaubwürdig‘ und behauptete in unverschämter Verdrehung der Tatsachen, die Aussage des Meisters vor Gericht sei nicht freiwillig, sondern unter dem angeblichen Druck der Roten Hilfe gemacht worden. Deshalb gelte das, was er gegenüber der Polizei unterschrieben habe. Die empörenden Methoden und das terroristische Urteil des Münchener Gerichts machen besonders deutlich klar, welchen Auftrag die bürgerliche Klassenjustiz hat: Nicht im ‘Namen des Volkes ‘ Recht zu sprechen, sondern das Volk niederzuhalten und die Kommunisten, die Vorkämpfer der Freiheit der Werktätigen von kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung mit besonderer Schärfe zu verfolgen und zu unterdrücken.“
Q: Roter Morgen Nr. 45/1976, Dortmund, S. 7.

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15.11.1976:
Die Zentrale Leitung der RHD der KPD/ML mit Sitz in Dortmund, Stollenstraße 12, gibt vermutlich in dieser Woche ein zweiseitiges Flugblatt unter Verantwortung von Törk Hansen in Lübeck heraus, in dem berichtet wird von Prozessen in Dortmund gegen Dieter Kwoll und Peter Schulte sowie in München gegen Volker Nieber und auch von der Freilassung von Heinz Baron in Münster :

„ROTE HILFE - SCHAFFT ROTE HILFE GEGEN DEN JUSTIZTERROR!

Innerhalb einer Woche drei Urteile, die dem Gerechtigkeitsempfinden eines jeden von uns Werktätigen ins Gesicht schlagen. Gesinnungsjustiz, so wie wir sie aus der Zeit des Hitlerfaschismus kennen. Und gerade in diesen Tagen wird in Dortmund bereits das nächste Gesinnungsurteil gefällt: Gegen ehemalige Redakteure und Verleger des ROTEN MORGEN, des Zentralorgans der KPD/ML.

Einzelfälle? Taten besonders reaktionärer Richter? Nein - in gleicher Weise urteilen heute die Gerichte von Hamburg bis Westberlin, von Köln bis München gegen Kommunisten und Revolutionäre - gleichgeschaltet, ausgerichtet auf das Ziel der herrschenden Klasse, ihren Todfeind, die Kommunistische Partei und die revolutionären Organisationen kleinzukriegen, mundtot zu machen, ihre Anhänger hinter Gitter zu bringen. Ihre Angst vor der revolutionären Propaganda ist durchaus verständlich. Hat ihnen doch gerade Brokdorf gezeigt, dass die Werktätigen in Westdeutschland auch zu militantem Kampf für ihre Lebensinteressen bereit sind.

GESINNUNGSJUSTIZ: ÜBER 32 JAHRE GEFÄNGNIS

wurden vom 1. Januar bis Ende Oktober gegen Genossen der KPD/ML, der GRF (KPD), des KBW und befreundeter Organisationen verhängt. Das ist das Gesicht der bürgerlichen Klassenjustiz. Nein, niemals wird die ROTE HILFE darüber schweigen! Niemals wird sie sich auf die westdeutschen Gerichten vorgeschriebene Ansicht festlegen lassen, dass dieser Staat „seinen Bürgern Freiheiten in einem nie gekannten Maß gewährt‘!

Im Gegenteil: die ROTE HILFE DEUTSCHLANDS ruft Euch alle, die Ihr Euch über das Unrecht und die Gesinnungsjustiz in westdeutschen Gerichtssälen empört, auf: Verwandelt Eure Empörung in Kampf, in Solidarität für die politisch Verfolgten!

Nehmt selbst als Zuschauer an einem der Prozesse gegen Kommunisten teil und überzeugt Euch mit eigenen Augen und Ohren davon, dass wir die Wahrheit sagen. Schon so mancher, der noch mit Skepsis und Zweifeln den Gerichtssaal betrat, hat sich hinterher in die Mitgliedslisten der RHD eingetragen! Weil er erkannte, dass er nicht länger abseits stehen darf sondern mithelfen muss im Kampf gegen die politische Unterdrückung, gegen den zunehmenden faschistischen Terror, der vom Staatsapparat der Bourgeoisie ausgeht.

Macht Euer Portemonnaie auf! Spendet für die Rote Hilfe! Sie unterstützt damit die vielen angeklagten Revolutionäre, die neben ihrer Strafe auch noch ungeheure Prozesskosten aufgebürdet bekommen. Die Rote Hilfe unterstützt auch die politischen Gefangenen und ihre Familien. Ihre Zahl wird in kurzer Zeit, wenn die Urteile der letzten Monate rechtskräftig werden, sprunghaft anwachsen.

WERDE MITGLIED IN DER ROTEN HILFE DEUTSCHLANDS.“
Q: RHD-ZL: Rote Hilfe Schafft Rote Hilfe gegen den Justizterror!, Dortmund o. J. (Nov. 1976).

19.11.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 47/1976, erscheint der Artikel: „Kämpfer des Roten Antikriegstages soll ins Gefängnis. Die Kollegen wählen ihm zum Betriebsrat.“ Ausgeführt wird:

„In der vorletzten Ausgabe des Roten Morgen berichteten wir über den Prozess und die Verurteilung des Genossen Volker Nieber aus Tübingen. Genosse Volker Nieber waren wegen ‘schwerem Landesfriedensbruch‘ angeklagt worden, weil er an der Demonstration zum Roten Antikriegstag 1972 in München teilgenommen haben soll. Inzwischen erhielten wir vom Genossen Volker einen Bericht, aus dem hervorgeht, dass er kurz vor der Gerichtsverhandlung in dem Kleinbetrieb, in dem er arbeitet, zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt worden ist und dass seine Arbeitskollegen bei seinem Kampf gegen den Angriff der bürgerlichen Klassenjustiz fest hinter ihm stehen.

Vorweg jedoch eine Richtigstellung: Genosse Volker wurde nicht, wie wir im Roten Morgen berichtet hatten, zu 10 Monaten, sondern zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Wie Genosse Volker uns berichtet, hatten kurz vor der Gerichtsverhandlung in München Arbeitskollegen von Volker den Vorschlag gemacht, eine Unterschriftensammlung für eine Solidaritätsresolution durchzuführen. Die Resolution wurde gemeinsam ausgearbeitet und 18 Kollegen, das heißt fast alle anwesenden Kollegen, haben unterschrieben. Und das ist der Text der Resolution:

‘… Am 27. und 28. Oktober 1976 steht unser Arbeitskollege Volker Nieber in München vor Gericht. Er soll verurteilt werden wegen einer ‘Roten Antikriegstagsdemonstration‘ von 1972, bei der sich 6. 000 Menschen das Recht auf die frei Straße nicht nehmen ließen.

Wir haben den Kollegen Volker Nieber vor kurzem zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt und protestieren scharf gegen die Absicht, ihn als Verbrecher abzustempeln und zu verurteilen. Volker Nieber gehört nichts ins Gefängnis und nicht ins Gericht. Er gehört hier in den Betrieb als Arbeiter und Betriebsrat.

Auch wir sind gegen den Krieg, den einige wenige anzetteln und der nur Not und Elend, Tod und Verwüstung bringt. Er ist eine gerechte und gute Sache, gegen diesen Krieg zu kämpfen, besonders weil in unserem Land so scharf wie nirgendwo auf der Welt zwei bis an die Zähne bewaffnete Supermächte einander gegenüberstehen.

Der Kollege Volker Nieber wird von uns auch dann nicht als Verbrecher und Krimineller angesehen werden, wenn ihn das Gericht in München verurteilt.

Wir fordern Freispruch für Volker Nieber!
Freiheit für die Demonstranten des Roten Antikriegstags …‘

Als Volker im Rahmen seines Schlusswortes diese Resolution vorlas, wurden Richter und Staatsanwalt blass vor Wut. Diese Resolution entlarvt sehr deutlich, wie verlogen und zynisch es ist, wenn die bürgerliche Klassenjustiz ihre Terrorurteile gegen Kommunisten ‘im Namen des Volkes‘ verhängt. In Wahrheit verläuft zwischen dem kapitalistischen Staat mit seiner Justiz und Polizei einerseits und dem werktätigen Volk andererseits eine Front des unversöhnlichen Klassenkampfes. Die Kollegen wählten den Revolutionär Volker Nieber deshalb zum Betriebsratsvorsitzenden, weil sie in ihm einen konsequenten und treuen Kämpfer für die Interessen der Arbeiter erblicken.

Sie solidarisierten sich mit seinem Kampf gegen den Angriff der bürgerlichen Justiz und mit den Kämpfern des Roten Antikriegstags von 1972, weil sie spüren, dass es richtig und notwendig war, dass wir der reaktionären Gewalt der Polizei unsere revolutionäre Gewalt im Kampf gegen den imperialistischen Krieg entgegensetzen.

Als während der Gerichtsverhandlung Filmmaterial über die Rote Antikriegstagsdemonstration vorgeführt wurde, stieß ein Gerichtsbüttel hasserfüllt hervor ‘… Jetzt müsste man eine MP haben und diese Brüder alle umlegen …‘ Bezeichnenderweise lehnte der Richter den daraufhin von Volker gestellten Antrag, diesen Kerl aus dem Saal zu weisen, ab.

Je mehr die revolutionäre Einheit der Arbeiterklasse wächst, und die Resolution der Kollegen von Volker ist ein Ausdruck davon, umso offener tritt der terroristische Charakter der kapitalistischen Herrschaft zutage. Aber damit verlieren auch die pazifistischen Predigten und Phrasen der Bourgeoisie und ihre Handlanger über die ‘Gewaltlosigkeit‘ immer mehr an Glaubwürdigkeit und immer mehr Kollegen erkennen die Notwendigkeit der gewaltsamen Revolution.“
Q: Roter Morgen Nr. 47/1976, Dortmund, S. 4.

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06.05.1977:
Im „Roten Morgen“, Nr. 18/1977, erscheint der Artikel: „Weg mit der Gefängnisstrafe gegen Volker Nieber.“ Ausgeführt wird:

„Am 16. Und 17.5.77 soll vor dem Landgericht München die Berufungsverhandlung gegen Volker Nieber wegen seiner angeblichen Teilnahme an der Demonstration zum Roten Antikriegstag 1972 stattfinden. In der ersten Verhandlung war Volker, der gegenwärtig Betriebsrat bei Jasa ist, zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Beweise? Einziger ‘Beweis‘ war die Aussage eines Herrn Knoblich, damals der Meister von Volker bei Daimler/Sindelfingen, der behauptete, Volke auf den Photos vom Roten Antikriegstag 1972 wiederzuerkennen. Vor dem Amtsgericht, als er diese Aussage beeiden sollte, nahm er sie zurück! Trotzdem wurde Volker verurteilt. Ohne einen einzigen Beweis, einzig und allein aufgrund seiner Gesinnung, aus der er auch vor Gericht keinen Hehl machte.

Die Berufungsverhandlung hatte das Gericht jahrelang vor sich hergeschoben. Jetzt plötzlich war auf einmal alles sehr eilig. Warum? Volker schreibt an den Roten Morgen:

‘… Herr Knoblich hatte vor einiger Zeit einen Herzinfarkt erlitten und ist zur Zeit angeblich nicht transportfähig. Diese Tatsache versucht nun das Landgericht München auszunutzen, um diesen inzwischen unbequemen ‘Zeugen‘ aus der Hauptverhandlung herauszuhalten. Sie wollen ihn an seinem Wohnort Böblingen kommissarisch vernehmen lassen. Termin ist bereits auf den 10. Mai angesetzt worden.

Genossen und Freunde, das ist ein unverschämter Versuch der Einschränkung der Prozessöffentlichkeit, der Behinderung der Verteidigung und einer revolutionären Prozessführung! Sie haben jahrelang den Prozess verschleppt und wollen nun verhindern, dass im Prozess deutlich wird, wie absurd ihre ‘Beweise‘ sind.

Prozesse gegen Nazi-Verbrecher wurden verschoben oder finden gar nicht statt wegen angeblicher Vernehmungsunfähigkeit von Prozessbeteiligten - gegen einen Kommunisten wollen sie die ‘Vernehmungsfähigkeit‘ ausnutzen, um besser einen kurzen Prozess machen zu können.

Sollen sie doch den Knoblich nach München schaffen, wie sie wollen. Wir sind nicht verantwortlich für seine Zeugenrolle, nicht für seine Krankheit, wir nehmen keine Rücksicht auf einen Mann, der sich an der jahrelangen Verfolgung gegen mich entscheidend beteiligt hat und noch andere Kollegen denunziert. Sollen sie den Prozess verschieben oder an das Landgericht Tübingen oder Stuttgart verlegen- Knoblich darf nicht als Zeuge aus der Hauptverhandlung verschwinden!
Die kommissarische Vernehmung muss verhindert werden …‘
Unterstützen wir den Kampf des Genossen Volker Nieber! Freispruch für Volker!“

Im Artikel „Verdächtig, weil er Kommunist ist“ heißt es:

„Volker Nieber, gegenwärtig Roter Betriebsrat bei Jasa, ist als Kommunist bekannt. Wegen seiner Gesinnung flog er bei eine früheren Arbeitsstelle bei Daimler aus dem Betrieb, bekam er einen Prozess wegen Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 angehängt. Und war er jetzt ‘verdächtig‘ bei den Fahndungen der Polizei anlässlich der Erschießung des Generalbundesanwaltes Buback.

Volker Nieber schreibt an den Roten Morgen:

‘… Am Gründonnerstag wurde in Karlsruhe Generalbundesanwalt Buback erschossen. Am Karfreitag mittags um 12.30 Uhr klingelte es bei mir lang und anhaltend. Eilig kamen zwei Herren die Treppe herauf und baten mich um ein kurzes Gespräch. Sie legten großen Wert darauf, in meine Wohnung hineinzukommen.

Da ich ablehnte, ließen sie die Katze aus dem Sack: Sie wollten mein Alibi überprüfen für Gründonnerstag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr wegen der Buback-Erschießung.

Ich antwortete empört, dass das eine Unverschämtheit und ein dicke Hammer sei und dass sie doch ganz genau die Linie meiner Partei, der KPD/ML zu dieser Art individuellem Terror kennen würden. Sie gaben das auch unumwunden zu, wollten aber trotzdem mein Alibi, da sie ein e Liste vom Landeskriminalamt in Stuttgart hätten, demzufolge sie auch mich überprüfen müssten.

Am Dienstag nach Ostern erschienen dann dieselben Herren in meinem Betrieb und überprüften anhand meiner Stempelkarte und meiner handschriftlichen Eintragungen im Rapportbuch der Maschine, ob ich wirklich zur fraglichen Zeit gearbeitet habe.

Später wurde mir zugetragen, dass daraufhin ein Fernschreiben von Tübingen nach Wiesbaden abgegangen sei, dass der ‘Verdächtige‘ Nieber zur fraglichen Zeit usw., was bezeugt worden sei durch …

Meine Arbeitskollegen, die das mitbekommen haben, empörten sich übrigens sehr über diese widerlichen Methoden der Polizei.“
Q: Roter Morgen Nr. 18/1977, Dortmund, S. 7.

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Juni 1977:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 6/1977, erscheint ein Artikel. Zu Volker Nieber heißt es darin:

„Auch Volker Nieber, Roter Betriebsrat bei Jasa in Tübingen, war in erster Instanz wegen angeblicher Teilnahme am Roten Antikriegstag zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden. In der zweiten Instanz musste er jetzt freigesprochen werden. Dieser Erfolg ist der breiten Solidarität mit Volker zu verdanken, vor allem dem engen Zusammenschluss seiner Arbeitskollegen um ihn …“
Q: Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 6/1977, Dortmund, S. 2ff.

27.01.1978:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 4/1978, steht in München Volker Nieber wieder vor Gericht. Die Zeitung schreibt dazu:

„Die Klassenjustiz musste Genosse Volker Nieber im letzten Jahr in zweiter Instanz freisprechen. Sie konnte ihm nicht nachweisen, am Roten Antikriegstag 1972 beteiligt gewesen zu sein. Doch sie lässt nicht locker. Genosse Volker berichtet:

‘… Gegen den Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt und die Aufhebung des Urteils verlangt. Das Bayrische Oberste Landesgericht ließ sich viel Zeit und verhandelte erst am 12.1.78. Vielleicht rechneten sie darauf, dass die damalige Solidarität abnimmt.

Die ganze Revisionsverhandlung dauerte nur eine halbe Stunde. Das Urteil lag schon vorgefertigt und geschrieben auf dem Richtertisch, die Hauptverhandlung war also nur eine formaljuristische Farce. Mündlich wurde folgendes Urteil verkündet: Der Freispruch vom 20.6.77 wird aufgehoben, die Sache wird zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen.

Stattgegeben wurde der Revision mit der Begründung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte behauptet, es sei ein Formfehler des Verfahrens gewesen, dass der Genosse Klaus Kercher nicht als Zeuge vernommen worden ist. Er hätte, laut Staatsanwalt, aussagen müssen, mit mir eingehakt in der ersten Reihe beim Sturm auf das Karlstor vorgegangen zu sein. Nach seiner Verurteilung steht dem Genossen Klaus kein Aussageverweigerungsrecht mehr zu. Wenn er nicht aussagen will, drohen ihm hohe Geldstrafen oder sogar Beugehaft bis zu einem halben Jahr. Sie wollen also Genossen gegeneinander ausspielen, um mich jetzt doch verurteilen zu können.

Dass es sich hierbei um ganz offene Klassenjustiz handelt, zeigt sich auch daran, dass der Staatsanwalt im Prozess überhaupt nicht Klaus Kercher als zeugen beantragt hat und jetzt trotzdem mit seiner Versäumnisrüge Recht bekommt. Die Begründung des Staatsanwalts, warum er damals Klaus nicht als Zeugen verlangt hat, war: Für die Staatsanwaltschaft sei es völlig selbstverständlich klar gewesen, dass ich verurteilt werde, und sie haben daher weitere Zeugen für überflüssig gehalten.

Hätten wir mal eine Revision damit begründen sollen, dass wir einen Entlastungszeugen nicht benannt haben und dass dies ein Versäumnis des Gerichtes sei - die hätten sich wahrscheinlich totgelacht und die Revision als ‘offensichtlich unbegründet‘ verworfen. Als ich nach der Verhandlung in dem Geschäftszimmer des Bayrischen Obersten Landesgerichts war (wo sie mich nicht kannten), sagte es einer dieser Typen: ‘… Der Bursche, dieser Nieber, der wird jetzt verknackt …‘

Die Neuauflage des Prozesses in München wird wahrscheinlich wieder im Mai sein. Die Herren bilden sich ein, dass sie mich sechs Jahre nach dem Roten Antikriegstag 72 leichter verurteilen können als fünf Jahre danach. Aber wir werden diesen Angriff gebührend beantworten.“
Q: Roter Morgen Nr. 4/1978. Dortmund, S. 7.

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März 1978:
Laut „Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 2/1978, wird im „Antikriegstagsprozess 1972“ in München der „Freispruch gegen Volker Nieber“ „vom Bayerischen Obersten Landesgericht aufgehoben“.

„Volker war wegen Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 in 1. Instanz zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt, in 2. Instanz freigesprochen worden. Jetzt steht also 6 Jahre nach der Demonstration erneut ein Prozess an.“
Q: Rote Hilfe-Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 2/1978, Dortmund, S. 2.

02.06.1978:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 22/1978, steht „Volker Nieber wieder vor Gericht“.

Danach muss „Volker Nieber, der schon freigesprochen war, erneut wegen des Roten Antikriegstags 1972 vor Gericht. Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt und will die Zeugen neu laden Ziel dieses Prozesses ist, Volker nun doch zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Dieser ungeheuerliche Angriff hat nun unter Volkers Freunden und Bekannten große Empörung hervorgerufen. Im Celler Land hat sich zur Unterstützung seines Prozesses bereits eine Rote -Hilfe - Gruppe gegründet. Unterstützt den Genossen Volker Nieber. Der Prozess wird am 11., 12 und 18 Juli München in München, Neues Justizgebäude; Nymphenburger Straße, jeweils um 8.30 Uhr stattfinden.“
Q: Roter Morgen Nr. 22/1978, Dortmund, S. 7.

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07.07.1978:
Im „Roten Morgen“, Nr. 27/1978, erscheint der Artikel: „Seit 6 Jahren von der Justiz verfolgt.“ Ausgeführt wird:

„Anklage: Besonders schwerer Landfriedensbruch. Beweise: Keine. Grund: Angebliche Teilnahme an der Demonstration zum Roten Antikriegstag während der Olympiade in München 1972, bei der es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kam.

Im Juli soll Volker (Volker Nieber, d. Vf.) zum 3. Mal in 3 Jahren der Prozess gemacht werden. Im Oktober 76 sprach die bürgerliche Klassenjustiz das erste Urteil gegen Volker Nieber aus: 16 Monate Gefängnis ohne Bewährung. Selbst die Staatsanwaltschaft musste eingestehen, dass nicht einmal alle Beweise zusammen zur Verurteilung ausreichten. Entscheidend sei, dass Volker Kommunist sei und die Ziele der Demonstration gerechtfertigt habe. Die Berufung gegen das Urteil ergab im April 77: Freispruch!

Wieder waren keine Beweise da. Aber: Volkers Kollegen hatten ihn zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt und unterstützten ihn voll. Aus dem ganzen Bundesgebiet kamen Protestbriefe an das Gericht. Um den Schein der Neutralität zu wahren, sprach das Gericht Genossen Nieber frei. Doch der Staatsanwalt legte Revision ein. Diesmal will die bürgerliche Justiz Volker endgültig verurteilen. Schlagen wir den Angriff gemeinsam zurück! Freispruch für Volker! Der Prozess findet statt am 11., 12 und 18 Juli, jeweils um 8.30 Uhr im Landgericht München,1, Justizgebäude Nymphenburgerstr. 16, 8 München 35. Protestiert bei dem Richter gegen den Prozess!“
Q: Roter Morgen Nr. 27/1978, Dortmund, S. 7.

RM_1978_27_07


14.07.1978:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 28/1978, ist der „für Mitte Juli angekündigte Prozess gegen Volker Nieber im Zusammenhang mit dem Roten Antikriegstag 1972 verschoben worden. Neuer Termin: 10. Oktober 1978“.
Q: Roter Morgen Nr. 28/1978, Dortmund, S. 7.

06.10.1978:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 40/1978, ist „der RAKT-Prozesstermin gegen Volker Nieber vom 10.10. aufgehoben und auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Weg mit dem Prozess gegen Volker Nieber“.
Q: Roter Morgen Nr. 40/1978, Dortmund, S. 7.

Mai 1979:
Laut „Rote Hilfe - Mitteilungen der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 4/1979, wird in den „Antikriegstagsprozessen 1972“ der Angeklagte Volker Nieber freigesprochen. In der „RHD“ heißt es dazu:

„Volker Nieber, gegen den seit fünf Jahren ein Verfahren wegen angeblicher Teilnahme an der Antikriegstagsdemonstration 1972 in München lief, musste nun endgültig freigesprochen werden. Auch gegen ihn war in Urteilen verschiedener Instanzen zunächst eine Gefängnisstrafe verhängt worden. Die Ortsgruppe Celler Land der RHD und auch der Zentralvorstand hatten Volker Nieber bei seinem Prozess unterstützt.“
Q: Rote Hilfe - Mitteilungen der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 4/1979, Dortmund, S. 2.

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