Die Antikriegstagsprozesse 1972 - 1980

Der Prozess gegen Heinz Baron

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen

1973

In München beginnt am 10.4. der „Antikriegstagsprozess“ gegen Heinz Baron (vgl. April 1973; 10. April 1973).

Der erste Prozess gegen ihn dauert bis zum 17.4. Baron wird wegen „Landesfriedensbruch“, „besonders schwerem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit“ und wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ angeklagt. Erststrafe: 16 Monate Gefängnis ohne Bewährung. Der „Rote Morgen“ nennt das ein „Terrorurteil“ (vgl. 21. April 1973; 28. April 1973).

Der „Rote Morgen“ veröffentlicht eine „Solidaritätsadresse“ für die „verfolgten Genossen“ der Organisationen KPD, KSV, KJV, der Liga gegen den Imperialismus und dem Nationalen Vietnam-Komitee. Darin wird auch auf das „Terrorurteil gegen Heinz Baron“ eingegangen (vgl. 28. April 1973).

1974

Der erste Berufungsprozess gegen Heinz Baron beginnt in München am 16.7. Aus diesem Anlass führt der „Rote Morgen“ ein Interview mit dem Genossen. Jörg Lang, der Verurteilte der „Antikriegstagsdemonstration 1972“ verteidigt, wird wegen „Beleidigung“ eines Staatsanwalts angeklagt (vgl. 13. Juli 1974).

Auf einer Antikriegstagsdemonstration, organisiert von der KPD/ML und der Roten Garde, spricht auch Heinz Baron über die „Antikriegstagsprozesse 1972“ (vgl. 1. September 1974).

Auf einer Veranstaltung der KPD/ML in Dortmund sprechen Heinz Baron und Gernot Schubert zu den „Antikriegstagsprozessen“ (vgl. 4. Oktober 1974).

Heinz Baron steht im Münchener „Antikriegstagsprozess“ vor Gericht. Die Berufung ist für den 8. und 11. Oktober angesetzt. Der Haftbefehl gegen Baron besteht bereits seit dem 3. September 1972. Er wurde ausgesetzt, aber „nicht aufgehoben“. Die Auflage des Gerichts ist seit dieser Zeit: Einmal wöchentliche Meldung auf dem Polizeirevier. Die KPD/ML fordert die „sofortige Aufhebung des Haftbefehls gegen Genossen Heinz“ (vgl. 5. Oktober 1974).

Im Berufungsprozess gegen Heinz Baron berichtet der „Roten Morgen“ u. a. über die Aussagen der Zeugen im „Antikriegstagsprozess“, die sich ständig in „Widersprüche verwickelt“ hätten. Baron gibt vor Gericht eine „Erklärung“ ab, in der er „Militarismus und den imperialistischen Krieg“ anprangert und die Bedeutung des „Roten Antikriegstages“ in München hervorhebt. Offenbar werden auch Filmaufnahmen über den „RAKT 1972“ gezeigt. Für den 15.10. ist ein Ortstermin am Karlstor vorgesehen (vgl. 19. Oktober 1974).

Im Prozess gegen Heinz Baron wird die Berufung vom Gericht in der 1. Instanz verworfen. Wenn sein „Revisionsantrag abgelehnt wird“, muss Baron für 16 Monate ins Gefängnis. Die „Ortsbesichtigung“ in München habe ergeben, so Baron in einem Interview mit dem „Roten Morgen“, dass die Zeugen der Staatsanwaltschaft „gelogen hätten“ (vgl. 26. Oktober 1974).

Über die Berufungsverhandlung im Fall Heinz Baron berichtet auch die Rote Hilfe und der „Rote Morgen“ Nr. 45/1974 (vgl. November 1974; 9. November 1974).

1975

„Die Rote Garde“, Zeitung der Jugendorganisation der KPD/ML, interviewt Heinz Baron (vgl. August 1975).

Heinz Baron soll Ende Juli 1975 „erneut verhaftet“ worden sein. Auf dem Jugendkongress der Roten Garde in Offenbach (30. und 31.8.) werden „Grußadressen und Telegramme“ für die verhafteten Genossen verabschiedet. Auf einer Veranstaltung in Dortmund spricht Heinz Baron und fordert die Genossen auf, für die „Aufhebung seines Haftbefehls zu kämpfen“ (vgl. Juli 1975; 9. August 1975).

Heinz Baron wird am 11.8. aus dem Gefängnis entlassen. Die Schlagzeile des „Roten Morgen“ lautet: „Nach einer Woche Haft - Genosse Heinz Baron freigekämpft“. Baron muss sich nun zwei Mal wöchentlich bei der Polizei melden (vgl. 11. August 1975; 23. August 1975).

Seine „Ladung zum Strafantritt“ bekommt Heinz Baron vermutlich Mitte November 1975 (vgl. 22. November 1975).

Die Rote Hilfe berichtet, dass Heinz Baron am 24. November für „1 Jahr und 4 Monate, abzüglich 22 Tage U-Haft ins Gefängnis“ soll (vgl. Dezember 1975).

Laut „Roter Morgen“ ist Heinz Baron am 18.12. aus seiner Wohnung heraus verhaftet worden (vgl. 27. Dezember 1975).

1976

Die Ortsgruppe Dortmund der RHD bringt ein Plakat heraus: „Freiheit für den Kommunisten Heinz Baron“ (vgl. 6. Februar 1976).

Heinz Baron soll in der JVA in Münster einsitzen (vgl. 28. Februar 1976; 17. April 1976).

Laut „Roter Morgen“ soll die Zelle von Heinz Baron in Münster durchsucht worden sein (vgl. 10. Juli 1976).

Baron erhält „Drohbriefe von Faschisten“ (vgl. 28. August 1976).

„Solidarische Grüße“ an Heinz Baron sendet die Rote Hilfe (vgl. September 1976).

Aus dem Gefängnis heraus bedankt sich Heinz Baron für die Teilnahme an seinem Schicksal und sendet den Genossen „brüderliche Kampfesgrüße“. Die Rote Garde Neumünster fordert „Freiheit für die Genossen Heinz und Sascha“ (vgl. 4. September 1976).

Das „Entlassungsgesuch“ von Heinz Baron wird abgelehnt, obwohl 2/3 seiner Haftzeit vorbei sind. Die RHD fordert für die „Freilassung von Heinz Baron“ zu kämpfen und bei dem zuständigen Richter zu „protestieren“. (vgl. Oktober 1976).

Auch „Die Rote Garde“ und der „Rote Morgen“ fordern: „Freiheit für Heinz Baron“, „Sofortige Freilassung von Heinz Baron“, „Freiheit für alle politischen Gefangenen“. Baron fordert beim Landgericht in Münster die „Aussetzung des letzten Drittels seiner Strafzeit“ ein. Das Landgericht lehnt dies ab (vgl. Oktober 1976; 2. Oktober 1976).

Die Ortsgruppe Dortmund der RHD fordert: „Sofortige Freilassung von Heinz Baron!“ (vgl. 4. Oktober 1976)

Solidarität mit Heinz Baron bekundet der „Rote Morgen“. Er ruft seine Leser dazu auf, ihm zu schreiben (vgl. 16. Oktober 1976).

„Solidarität mit den politisch Verfolgten“ und Heinz Baron bekundete die Zentrale Leitung der RHD der KPD/ML (vgl. 29. Oktober 1976).

Heinz Baron wird am 29. Oktober nach 11-monatiger Haft und Verbüßung seiner Strafe aus dem Gefängnis entlassen (vgl. November 1976; 6. November 1976).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

April 1973:
Laut „Zehn Jahre KPD/ML“ (Dortmund 1979) finden im April „allein in München neun politische Prozesse im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Fahrpreiserhöhungen statt. Mehrere tausend Mark Geldstrafe werden verhängt. Der Genosse Heinz Baron, dem man nichts anderes nachweisen kann als seine Teilnahme an der Demonstration zum Roten Antikriegstag in München und dass er bei seiner Festnahme nicht freiwillig den Polizisten voranschritt, wird zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. In über einem Dutzend weiterer Antikriegstagsprozesse werden noch eine Reihe anderer Genossen zu Gefängnisstrafen von über einem Jahr ohne Bewährung verurteilt“.
Quelle: ZK der KPD/ML (Hg.): Zehn Jahre KPD/ML, Dortmund 1979, S. 120.

10.04.1973:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 16/1973, beginnt in München der Prozess gegen Heinz Baron. Er soll bis zum 17.4. dauern.
Q: Roter Morgen Nr. 16/1973, Hamburg, S. 7.

21.04.1973:
Im „Roten Morgen“, Nr. 15/1973, erscheint der Artikel: „Polizei- und Justizterror in Bayern.“ Ausgeführt wird:

„Am 5.4. stand wieder ein Demonstrant vom Antikriegstag 1972 vor Gericht (vermutlich Heinz Baron, d. Vf.). Die Zuschauer müssen sich Leibesvisitationen unterziehen. Als der Angeklagte gegen diese Atmosphäre der Einschüchterung protestiert, antwortet der Richter… ‘Das Gericht billigt diese Atmosphäre. Wir haben aus informierten Kreisen erfahren, dass jetzt mehrere Prozesse gegen die KPD/ML bevorstehen. Wir wollen von vornherein klarstellen, dass es keinen Spektakel gibt …‘

Eine Woche später steht wiederum ein Genosse vor dem Amtsgericht München. Die Partei hat für den folgenden Tag zu einer Demonstration gegen die laufenden politischen Prozesse gegen Kommunisten und fortschrittliche Menschen in München aufgerufen. Die Demonstration erhielt kurz vorher- so dass kein Einspruch mehr möglich war - folgende Auflage: Keine Fahnenstange, die länger als 1,50 M und zwei Zentimeter stark ist, keine Sturzhelme und sonstigen ‘Waffen‘. Ein Bus mit Demonstranten aus Würzburg wird auf dem Weg nach München von der Polizei angehalten, durchsucht, alle Sturzhelme werden beschlagnahmt.

Die Demonstration geht durch die Münchener Arbeiterviertel Schlachthof und Au zum Edlinger Platz. Die Demonstranten halten die Transparente mit Händen, da viele Transparente aufgrund de Auflage nicht mehr an Stangen gehalten erden können. Sie klären die Bevölkerung über diese zunehmenden Angriffe auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit auf, mit denen der Kapitalistenstaat der wachsenden revolutionären Bewegung Herr werden wird.

Zur Einschränkung der Meinungsfreiheit nur zwei Beispiele: Ein Genosse erhält 400,- DM Geldstrafe, weil er bei RM-Verkauf die Parole ausrief: ‘Die Polizei - Dein Feind und Killer.‘ Die Mordschützen der Polizei, die gerade in München schon manchen Toten auf dem Gewissen haben, haben bislang noch keinen Pfennig Strafe erhalten. Ein anderer Genosse wurde wegen Propagierung eines Flugblatts für eine Rote - Punkt - Aktion zu 1.000 DM Geldstrafe verurteilt.

Die Bourgeoisie weiß, warum sie die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit so rasch beschneidet. Gegen diesen zunehmenden Abbau der mit Opfern errungenen demokratischen Rechte, gegen die zunehmende Faschisierung, muss der Kampf organisiert werden. Als Kommunisten kämpfen wir dabei in erster Linie darum, dass sich die Arbeiterschaft im revolutionären Klassenkampf gegen das Kapital und seine Handlanger in Polizei, Justiz, Parlament und bürgerlichen Parteien vereinigt und voranschreitet zum Sturz des Kapitalistenstaates und der Errichtung der Diktatur des Proletariats.
Die Bourgeoisie fordert unser Verbot. Wir kämpfen weiter, Deutschland wird rot.”
Q: Roter Morgen 15/1973, Hamburg, S. 10.

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28.04.1973:
Im „Roten Morgen“, Nr. 16/1973, erscheint der Artikel: „Die Bourgeoisie will unser Verbot. Wir kämpfen weiter, Deutschland wird rot!“ Ausgeführt wird:

„Am 21.4. wird vom Düsseldorfer Polizeipräsidenten die Demonstration der KPD/ML gegen den griechischen Faschismus verboten, ebenso wie eine Reihe anderer Demonstrationen wenige Tage zuvor. Am selben Tage wird das Terrorurteil gegen Heinz Baron in München bekannt gegeben: 16 Monate Kerker für antimilitaristische Gesinnung. Der Prozess gegen den Vorsitzenden unserer Partei, Genossen Ernst Aust, bei dem es letztendlich um das Verbot de KPD/ML geht, soll in kürzester Frist am 29.5. durchgezogen werden. Die Büros der Liga gegen den Imperialismus und des Nationalen Vietnam-Komitees werden bei Hausdurchsuchungen von der Polizei auf den Kopf gestellt. Es wird verhaftet, eine Prozesslawine soll ins Rollen kommen.

Eine ungeheure Hetzkampagne gegen kommunistische und fortschrittliche Menschen und Organisationen rollt über die Bundesrepublik. Blut muss fließen! Alles verbieten! schreit es aus den Ministerien und Polizeipräsidien. Innenminister Weyer erklärt, was bezweckt werden soll … ‘Leider könne er nicht genug unternehmen, da die Frage die Landeskompetenzen überscheite …‘

Aber wenn es nach ihm ginge, dann wären die revolutionären Organisationen bereits verboten. Allerdings wären die entsprechenden Schritte im Bundesmaßstab bereits eingeleitet. Die Frage des Verbots der KPD/ML, der Partei der deutschen Arbeiterklasse, und anderer revolutionärer Organisationen steht schon lange im Terminkalender der Regierenden.

Warum will die Bourgeoisie gerade heute die KPD/ML verbieten, warum verschärft sie gerade jetzt derartig ihren Terror. Es ist die Furcht der Bourgeoisie vor der heranwachsenden Arbeiterbewegung. Immer breitere Teile der deutschen Arbeiterklasse schließen sich unter dem roten Banner des Kommunismus zusammen, das stellt die Signale für die Bourgeoisie auf Alarm.

Die Entwicklung läuft in der Tendenz in Richtung Revolution, die Bourgeoisie sieht in ihren Untergang heraufdämmern, sie schlägt um sich, wie ein verwundetes Tier, mit der Verschärfung des Terrors und politischen Verfolgungsmaßnahmen mit ersten offen faschistischen Schritten versucht sie sich zu retten.

Das sind ihre Methoden:
Terror gegen die Arbeiterklasse; politische Entlassungen und Gewerkschaftsausschlüsse usw.; Isolierung der Kommunisten und Revolutionäre der Arbeiterklasse; sie werden diffamiert als Polit-Rocker, Terroristen, Zerstörer, Gewaltverbrecher, Chaoten. ‘Kommunist‘ zieht heute nicht mehr als Verketzerung. Die werktätigen Massen erkennen, wer ihre Sache vertritt.

Die kommunistische Agitation und Propaganda soll verboten werden. Demonstrationsverbote, Prozesse, wie jetzt gegen den Genossen Aust, als dem verantwortlichen Redakteur des Roten Morgen belegen das deutlich.“

Es erscheint auch der Artikel: „Terrorurteil im Münchner Anti-Kriegstags-Prozess.“ Ausgeführt wird:

„Vom 10.4.-17.4. fand in München der Prozess gegen den Genossen Heinz Baron statt. Der Genosse hatte am 2. September an der Demonstration gegen den imperialistischen Krieg in München teilgenommen. Deshalb war er angeklagt wegen Landesfriedensbruch und besonders schwerem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Dem Genossen konnte im Prozess nichts anderes nachgewiesen werden, als dass er an der Demonstration teilgenommen hatte und den Bullen bei der Festnahme nicht freiwillig vorausgegangen war. Dafür wurde der Genosse zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das ist Klassenjustiz! Das ist Terror der Bourgeoisie!

Das Urteil stand für die ‘Staatsverbrecher‘ Richter Ember und Staatsanwalt Weiss von Anfang an fest. Sie hatten gehofft, den Genossen in aller Heimlichkeit in den Kerker werfen zu können. Das gelang ihnen nicht. Obwohl der Flügel des Gerichtsgebäudes, in dem der Prozess stattfand, von einem Riesenaufgebot von Bullen mit tief hängenden Pistolen und Walkie-Talkies abgeriegelt war; obwohl ein Bullenaufgebot während der ganzen Dauer der Verhandlung abrufbereit stand; obwohl jeder Besucher der Gerichtsverhandlung erst durchsucht wurde - trotzdem war während der vier Verhandlungstage der Zuschauerraum fast ständig besetzt.

Obwohl der Verteidiger ständig mit Ehrengerichtsverfahren bedroht wurde, nutze er trotzdem alle rechtlichen Möglichkeiten, um die Zusammenarbeit zwischen dem Gericht, dem Staatsanwalt und den Polizeizeugen aufzudecken. Eine Schöffin musste zugeben … ‘Ich habe mir meine Meinung durch Zeitungslektüre und Gespräche mit den Leuten gebildet …‘

Ein Polizeizeuge, der auf Fragen des Rechtsanwalts versehentlich die Wahrheit gesagt hatte, durfte von da an nur noch auf Zeichen vom Staatsanwalt antworten.

Die zwei Hauptbelastungszeugen, zwei Politbullen widersprachen sich in ihren Aussagen vollkommen. Obwohl klar war, dass das Urteil hoch ausfallen würde, um den Genossen und andere Klassenkämpfer einzuschüchtern, wich Heinz Baron keinen Millimeter zurück. So haben bei dem Prozess die Menschen im Zuschauerraum im Münchner Gericht, Menschen in ganz Westdeutschland erfahren können, auf wessen Seite die Wahrheit steht und auf wessen Seite die Lüge. Es ist, wie der Genosse selbst sagte: … ‘Mögen sie noch so viele von uns in ihre Kerker werfen. Sie werden damit nur Hass säen und die Saat wird aufgehen und sie vernichten. Je härter sie zuschlagen, desto schneller werden sie auf den Misthaufen der Geschichte geworfen. Die Haupttendenz auch in Westdeutschland ist Revolution …!‘

Im Verlauf des Kampfes gegen das Joch der Ausbeutung und Unterdrückung wird das Volk und werden wir immer mehr mit den Gesetzen der herrschenden Klasse in Konflikt kommen. Das kann uns nicht schrecken …“

Der „Rote Morgen“ veröffentlicht auch die Rede des Genossen Heinz Baron vor Gericht: „Angeklagt ist die Bourgeoisie!“ Es heißt dort:

„Zunächst möchte ich bemerken, dass ich leine Auskunft darüber geben werde, ob ich einer Organisation angehöre. Meiner Überzeugung nach bin ich Kommunist und bezeichne deshalb die KPD/ML, die Kommunistische Partei in Westdeutschland, als unsere Partei. Aus demselben Grunde werde ich von den Demonstrationsteilnehmern als wir sprechen … Es ging bei der Olympiade nicht nur um den Profit an den teuren Bauten, ums Amüsement. 33 Jahre nach dem Überfall der Hitlerfaschisten auf Polen wollte der westdeutsche Imperialismus wieder seine Macht demonstrieren …

Welche Angst diese Herren davor haben zeigt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Vorsitzenden unserer Partei, den Genossen Ernst Aust, wegen Wehrkraftzersetzung ermittelt, weil er für ein Flugblatt verantwortlich gekennzeichnet hat mit dem Titel ‘Im Ernstfall: Dreht die Gewehre um!‘

Was beweist besser, dass das westdeutsche Monopolkapital einen Überfall auf andere Völker plant. In dem Flugblatt stand nämlich nichts anderes, als dass die Soldaten im Falle eines Krieges der BRD gegen ein anderes Lands die Gewehre gegen die eigenen Ausbeuter richten sollen…

Der Notwendigkeit, zu demonstrieren, stand das Demonstrationsverbot entgegen, das uns zwingen sollte, abseits der Bevölkerung zu bleiben. Hier muss klar gesagt werden: Wir Kommunisten lassen uns nicht vorschreiben, wann und wo wir demonstrieren. Die Straße gehört uns. Wenn es den Ordnungshütern darum gegangen wäre, Auseinandersetzungen zu vermeiden, hätte sie die Straße ja freigeben können! …

Was es bedeutet, wenn Rechte wie die Demonstrationsfreiheit, die sich das Volk erkämpft hat, eingeschränkt werden, haben wir in unserer jüngsten Vergangenheit zur Genüge kennengelernt. Damit dieser Staat nicht wieder zu einem faschistischen wird, ist es notwendig, um jedes demokratische Recht zu kämpfen. Damit die Gefahr von Faschismus und Krieg endgültig beseitigt wird, ist es notwendig, nicht nur demokratische Rechte zu verteidigen, sondern den Kampf für die endgültige Beseitigung von Unterdrückung und Ausbeutung zu führen, dem Kampf für die Diktatur des Proletariats.“
Q: Roter Morgen Nr. 16/1973, Hamburg, S. 1. u. 7.

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28.04.1973:
Laut „Roten Morgen“, Nr. 16/1973, wird eine „Solidaritätsadresse der KPD/ML“ veröffentlicht. Sie ist an die „Genossen der vom Klassenfeind verfolgten Organisationen KPD, KSV, KJV, der Liga gegen den Imperialismus und dem Nationalen Vietnam-Komitee” gerichtet.

Es wird auch auf das „Terrorurteil“ gegen Heinz Baron eingegangen und erklärt: „Hiergegen gib es nur ein Mittel: Der Gewalt der Konterrevolution muss die revolutionäre Gewalt der Massen entgegengesetzt werden. Jeder aufrechte und revolutionäre Mensch, steht heute deshalb vor der Aufgabe, in diesem Sinne zu kämpfen und den Massen in diesem Sinne den Weg zu weisen. Dazu müssen sich unsere Reihen immer enger zusammenschließen …
Kampf der politischen Unterdrückung!
Freiheit für die Kommunistischen und Fortschrittlichen Organisationen!
Freiheit für die kommunistische Agitation und Propaganda!
Nieder mit der bürgerlichen Klassenjustiz!
Hoch die internationale Solidarität!“
Q: Roter Morgen, Nr. 16/1973, Hamburg, S. 5.

13.07.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 28/1974, wird ein „Interview mit Heinz Baron“ veröffentlicht. Einleitend schreibt der „Rote Morgen“ dazu:

„Am 16.7. Beginnt in München der Berufungsprozess gegen den Genossen Heinz Baron. Genosse Heinz war im letzten Jahr zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das allein aus dem Grund, weil er, wie Tausende mit ihm, am Roten Antikriegstag 1972 in München unter Führung der Partei gekämpft hatte. Der Rote Morgen sprach eine Woche vor Prozessbeginn mit dem Genossen Heinz.

RM: Am 16.7. wirst Du in München wieder vor Gericht stehen. In 11 Prozessen gegen Teilnehmer des Roten Antikriegstages sind bisher 11 Jahre Gefängnisstrafe verhängt worden. Zu 18 Monaten, der höchsten Strafe, wurde Genosse Sascha verurteilt, ein deutscher Rotgardist mit persischer Staatsangehörigkeit. Er ist weiterhin von Abschiebehaft an die persischen Henker bedroht. Und immer noch rollt die Bourgeoisie nach Photos von der Demonstration neue Verfahren auf. So wurde Genosse Volker N. am 8. Mai dieses Jahres im Betrieb festgenommen und erhielt eine Anzeige wegen Teilnahme an dieser Demonstration. Warum entfaltet die Bourgeoisie gerade anlässlich dieser Demonstration einen solchen Terror?

Genosse Heinz: Am 1. September 1972 jährte sich zum 33. Mal der Tag des Überfalls der Hitlerfaschisten auf Polen. Dieser Tag, der Beginn des zweiten Weltkriegs, ist für jeden Kommunisten eine Verpflichtung, gegen den imperialistischen Krieg zu kämpfen. Die Bereitschaft dazu haben am Roten Antikriegstag zusammen mit unserer Partei und der Roten Garde rund 6. 000, vor allem junge Menschen, bewiesen.

RM: Die Bourgeoisie hatte München mit einer Bannmeile belegt…

Genosse Heinz: Die Bourgeoisie wollte verhindern, dass diese Demonstration vor der Weltöffentlichkeit durchgeführt wurde. Deshalb hat sie das von der Arbeiterklasse erkämpfte Recht der Demonstrationsfreiheit einfach für nichtig erklärt und wollte uns nur abseits von der Bevölkerung demonstrieren lassen.

Die Massen unter Führung der Partei haben darauf die richtige Antwort gegeben und sich das Recht auf die Straße erkämpft. So, durch die revolutionäre Gewalt, haben sie ein wichtiges Recht der Arbeiterklasse verteidigt, anders als die Revisionisten der DKP oder der GRF, die lauthals nach ‘Verteidigung der Demokratie‘ schreien, aber ihre Kritik lieber schriftlich einreichen, wie der Genosse Ernst Aust es einmal sagte.

RM: Heute haben sich die Klassenkämpfe weiter verschärft. Wie wirkt sich das auf die politischen Prozesse aus?

Genosse Heinz: Die Durchführung politischer Prozesse und die Urteile haben sich seit dem vorigen Jahr entscheidend verschärft. Wurden im vorigen Jahr die Zuhörer noch lediglich nach Waffen durchsucht und sollten sie durch große Polizeiaufgebote abgeschreckt werden, an den Prozessen teilzunehmen, so ist es jetzt schon fast die Regel geworden, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen und aus dem Saal geprügelt wird. Genosse Günter Routhier ist bei einem solchen politischen Arbeitsgerichtsprozess kaltblütig ermordet worden.

Das liegt einerseits daran, dass die Massen nicht mehr bereit sind, die Terrorurteile einfach hinzunehmen, und andererseits daran, dass die Bourgeoisie mit aller Gewalt ihre Schandtaten verheimlichen will, was ihr natürlich nicht gelingen kann.

Während die Bourgeoisie ein großes Geschrei anhebt, die unter der Kontrolle der Massen durchgeführten Moskauer Prozesse in der damals Sozialistischen Sowjetunion seien ‘Schauprozesse‘ gewesen, ist sie selber immer mehr gezwungen, ihre Prozesse hinter verschlossenen Türen zu führen, um zu verbergen, dass ihre angeblich ‘im Namen des Volkes‘ verkündeten Urteile gegen das Volk gerichtet sind.

So wurde der Polizist Diehl, der Erich Dobhard erschossen hat, nur zu 6 Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Im Fall Thomas Hytrek ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ‘Unbekannt‘. Der Mord an Genossen Günter Routhier wird überhaupt nicht untersucht. Im Gegenteil, es wird verfolgt, wer die Tatsachen beim Namen nennt.

RM: Genosse Heinz, Du bist im ersten Prozess zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das ist ein Terrorurteil, gegen das die Partei gekämpft hat, gegen das sie auch heute kämpft. ‘Freispruch‘ für den Genossen Heinz Baron‘ ist nach wie vor die Forderung der Partei. Aber wir wissen, dass es auch Dir nicht hauptsächlich um einen Freispruch geht.

Genosse Heinz: Es gibt zwei Möglichkeiten, einen politischen Prozess zu führen. Man kann zu Kreuze kriechen und seine Überzeugung über Bord werfen, oder man führt den Prozess revolutionär und macht das Gericht zu einer Tribüne des Klassenkampfes. Die erste Möglichkeit scheidet für einen Kommunisten aus.“

Es erscheint auch der Artikel: „Geheimjustiz gegen Rechtsanwalt Lang.“ Dort heißt es:

„Am Montag, dem 1. Juli 1974 war der zweite Prozesstag im Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt J. Lang. Rechtsanwalt Lang soll einen Staatsanwalt ‘beleidigt‘ haben, weil er ihm während eines Antikriegstags-Prozesses Rechtsbeugung nachwies. Nachdem Rechtsanwalt Lang gegen einen Strafbefehl über 1.000 DM Einspruch erhoben hatte, musste das Gericht einen Prozesstermin anberaumen.

Am 2. Prozesstag erschien Rechtsanwalt Lang mit seinen Verteidigern pünktlich im Gerichtssaal. Die Verhandlung war für 14.00 Uhr angesetzt worden. Wer aber nicht erschien, war das Gericht. Nach einer Stunde vergeblichen Wartens gaben sie es schließlich auf und verließen das Gerichtsgebäude, jedoch nicht ohne der Richterin einen Zettel zu hinterlassen, dass Rechtsanwalt Lang in seinem Praxis zu erreichen sei.

Eine Viertel Stunde später erschien Richterin Vollmer, stellte unverfroren fest, dass der Angeklagte nicht zum Prozess erschienen sei und deshalb sein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl hinfällig geworden sei.

Dieses Vorgehen ist eine offene Schikane gegen Rechtsanwalt Lang, ist der unerhörte Versuch, die Prozessverhandlung zu umgehen, wie das mit ähnlichen Methoden auch bei unserem Genossen Ernst Aust versucht worden ist. Rechtsanwalt Lang hat mit seinen Verteidigern sofort die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, das heißt den Neubeginn des Prozesses beantragt, zugleich Berufung eingelegt und gegen das unverschämte Vorgehen der Richterin Vollmer eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.“
Q: Roter Morgen Nr. 28/1974, Dortmund, S. 7.

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01.09.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 36/1974, findet am 1. oder 2. September eine Antikriegstags-Demonstration der KPD/ML und der Roten Garde statt. Auf einer Veranstaltung der KPD/ML am Nachmittag spricht „nach dem Vertreter der Partei und der Roten Garde Heinz Baron über die Prozesse zum Roten Antikriegstag 1972 in München“.
Q: Roter Morgen Nr. 36/1974, Dortmund, S. 7.

04.10.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 41/1974, sprechen in Dortmund auf einer Veranstaltung der KPD/ML Heinz Baron und Gernot Schubert zu den Antikriegstagsprozessen. Die KPD/ML bekräftigt, „dass sie mit ihm und seiner Partei gegen die bürgerliche Klassenjustiz kämpfen werde“.
Q: Roter Morgen Nr. 41/1974, Dortmund, S. 7.

04.10.1974:
In Dortmund führt die KPD/ML eine Veranstaltung zum Prozeß gegen Heinz Baron wegen dem Roten Antikriegstag (RAKT) 1972 in München in der Jacobsschänke in der Weißenburgerstraße durch. Sprechen soll Gernot Schubert.
Q: Roter Morgen Nr. 40 und 41, Dortmund 5.10.1974 bzw. 12.10.1974, S. 8 und 7

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04.10.1974:
In Dortmund will die KPD/ML eine Veranstaltung zum Prozess gegen Heinz Baron wegen dem Roten Antikriegstag (RAKT) 1972 in München durchführen.
Q: Roter Morgen Nr. 40, Dortmund 5.10.1974.

05.10.1974:
„Laut Roter Morgen“, Nr. 40/1974, steht im Münchener „Antikriegstagsprozess“ Heinz Baron vor Gericht. Dazu heißt es:

„Am 8. und 11. Oktober beginnt in München der Berufungsprozess gegen Genossen Heinz Baron wegen seiner Teilnahme am der Roten Antikriegstagsdemonstration während der Olympischen Spiele 1972 in München. Genosse Heinz wurde im ersten Prozess von der bürgerlichen Klassenjustiz zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

In diesem Prozess stand das Urteil von vornherein fest. Offen gab eine Schöffing während der Verhandlung zu … ‘Ich habe mir meine Meinung durch Zeitungslektüre und Gespräche mit Leuten gebildet …‘

Als Hauptentlastungszeugen traten zwei Zivilspitzel auf, die bezeugen sollten, dass Genosse Heinz besonders schweren Widerstand gegen ‘Vollstreckungsbeamte‘, ‘vorsätzliche Körperverletzung‘ und ‘Landfriedensbruch‘ begangen haben soll. Diese beiden Zeugen widersprachen sich während der Verhandlung derart, dass als einziger ‘Anklagepunkt‘ die Teilnahme an der Demonstration übrig blieb.

16 Monate Gefängnis für Genossen Heinz, 11 Jahre Gefängnis für die Angeklagten in den übrigen bisher verhandelten Antikriegstagsprozessen, ein versuchter Schreibtischmord an dem Rotgardisten Sascha Haschemi, der zu 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde und auf Grund dieses Urteils an das faschistische Regime im Iran ausgeliefert werden soll - das ist das Gericht der bürgerlichen Klassenjustiz.

Seit dem 3. September 1972 besteht Haftbefehl gegen Genossen Heinz. Er wurde zwar ausgesetzt, aber niemals aufgehoben. Seit zwei Jahren muss sich Heinz einmal wöchentlich bei dem ‘für ihn zuständigen‘ Polizeirevier melden. Der Haftbefehl gegen Genossen Heinz ist reiner Terror. Er soll ihn einschüchtern und der Klassenjustiz vor allem die Möglichkeit geben, Heinz jederzeit einsperren zu können.

Seinerzeit wurde der Haftbefehl damit begründet, bei Genosse Heinz bestünde Fluchtgefahr ‘auf Grund geringer sozialer Bindung‘. Diese Begründung war völlig willkürlich, der Genosse ging einem geregelten Studium nach, hatte einen festen Wohnsitz und war außerdem verlobt. Später wurde diese Begründung fallengelassen und die Fluchtgefahr mit der ‘Schwere der zu erwartenden Strafe‘ begründet.

In den vergangenen zwei Jahren zog Heinz zweimal um, kam immer seiner Meldepflicht nach. Trotzdem schickte das Gericht die Ladung zu dem Prozess dreimal an die alte Anschrift des Genossen. Dazu kommt, dass Heinz sogar im Ausland Urlaub machte, im letzten Jahr in Albanien.

Damit war klar, dass die Klassenjustiz selbst an die ‘Fluchtgefahr‘ nicht glaubt. Die mündliche Urteilsbegründung im ersten Prozess stellt auch eindeutig fest… ‘Nach Ansicht des Gerichts liegt Fluchtgefahr nicht vor …‘

Der Haftbefehl gegen Genossen Heinz muss sofort aufgehoben werden. Dieser Haftbefehl und die möglichen 16 Monate Gefängnis werden den Genossen nicht einschüchtern können. Schon im ersten Prozess kämpfte er als Kommunist, im Bewusstsein dessen, was Genosse Ernst Aust, Vorsitzender der KPD/ML, an die eingekerkerten Kämpfer des Roten Antikriegstages schrieb: ‘… Wenn du vor dem Richter stehst, denke daran, der da vor dir sitzt, ist ein Klassengegner, einer, der im Auftrag des Monopolkapitals, des Imperialismus, ‘Recht‘ spricht. Recht nicht im Namen des Volkes, sonder kapitalistischen Klasse, des Imperialismus, auf dessen Konto Millionen und aber Millionen gefolterter, vergaster, verbrannter, verstümmelter, gemordeter Frauen und Kinder und Männer gehen. Nicht sie haben Recht, Recht hast Du, denn Du kämpfst für die gerechteste Sache der Welt: Die Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, für die Abschaffung der völkermordenden imperialistischen Kriege, für die sozialistische Revolution …‘
Sofortige Aufhebung des Haftbefehls gegen Heinz Baron!
Freispruch für die Angeklagten der Roten Antikriegstagsprozesse!“
Q: Roter Morgen Nr. 40/1974, Dortmund, S. 7.

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19.10.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 42/1974, erscheint der Artikel: „Berufungsprozess gegen Genossen Heinz Baron. Polizeizeugen verwickeln sich in Widersprüche“ heißt es:

„Am 8.10. Begann in München der Berufungsprozess gegen den Genossen Heinz Baron, der wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 in erster Instanz zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Zum ersten Prozesstag war außer zahlreichen Genossen auch eine Schulklasse erschienen. Alle Zuschauer wurden nach Waffen durchsucht. Die Genossin Karin Wagner, die als Vertreterin des Roten Morgen am Prozess teilnehmen wollte, wurde, obwohl sie eine entsprechende Legitimation des Verlages vorwies, zunächst nicht in den Verhandlungssaal gelassen, weil sie einen Blumenstrauß für den Genossen Hein Baron bei sich hatte. Aber als ein Genosse während der Verhandlung aufstand und die Tatsache, dass der Rote Morgen bei diesem Prozess ausgeschlossen war, anprangerte, sah sich der Richter gezwungen, die Genossin Wagner in den Verhandlungssaal zu lassen. Die Genossin wurde mit Beifall begrüßt.

Genosse Heinz gab zu Beginn des Prozesses eine Erklärung ab, in der er die Bedeutung des Kampfes gegen den Militarismus und den imperialistischen Krieg hervorhob und unterstrich, dass die Demonstration zum Roten Antikriegstag in München ein großer Sieg der Antimilitaristen war, die unter der Führung der KPD/ML die olympische Friedenslüge entlarvt und sich das Recht auf die freie Straße erkämpft hatten.

Anschließend wurden die Polizeizeugen verhört, die sich fortlaufend in Widersprüche verwickelten. Sie konnten sich weder über die Kleidung, die Genosse Heinz am 2. September 72 trug, einigen, noch über den Zeitpunkt und den genauen Ort, an dem Genosse Baron laut Anklage einen Polizisten getreten haben soll. Einmal wurde behauptet, Genosse Heinz haben am Boden liegend nach dem Polizisten getreten, ein anderer meinte, er habe doch wohl gestanden. Es war offensichtlich, dass hier gelogen wurde, wenn auch schlecht.

Der Antrag der Verteidiger, in alle Akten zum Roten Antikriegstags-Prozess Einblick zu bekommen, wurde abgelehnt.

Zum zweiten Prozesstag war auch die Schulklasse wieder anwesend. Die Genossen führten viele Gespräche mit den Schülern, die zum Teil noch viele Illusionen on den ‘Rechtsstaat‘ hatten, die einige von ihnen während der Prozesstage aber so weit verloren, dass sie den Genossen ihre Adressen gaben.

Am zweiten Prozesstag wurden Filme über den Roten Antikriegstag gezeigt. In einer anschließenden Erklärung stellte Genosse Heinz Baron fest, dass die Filme deutlich zeigen würden, dass die Demonstration von der Bevölkerung mit Interesse und Sympathie aufgenommen worden sei. Niemand auf dem Film habe angesichts dieser kämpferischen Demonstration Angst gezeigt. Der Film beweise, dass der Terror gegen die Bevölkerung ausschließlich von der Polizei ausgeübt worden sei. Das würden auch die Polizeimorde an dem Genossen Günter Routhier und dem Münchener Taxifahrer Günther Jendrian beweisen. Bei der Nennung des Namens Günter Jendrian fuhr der Staatsanwalt in die Höhe. Er hatte den Einsatz, bei dem Günther Jendrian erschossen wurde, geleitet. Der Staatsanwalt verlangte, dass die Ausführungen des Genossen Baron in diesem Punkt wörtlich ins Protokoll aufgenommen wurden. Offensichtlich bereitet er bereits eine neue Anklage gegen den Genossen vor.

Es wurde vom Genossen Baron der Beweisantrag gestellt, dass es richtig und angesichts des verschärften Polizeiterrors, des immer offeneren Auftretens der Polizei auch notwendig sei, Helme zu tragen. Nach einer Beratung erklärte das Gericht den Inhalt dieses Beweisantrages zum ‘Nichttatbestand‘ der Verhandlung und lehnte ihn ab.

Am 15.10. wird der Prozess mit einem Lokaltermin am Karlstor, wo die Antikriegstagsdemonstration 1972 die Polizeiketten durchbrochen hatten, fortgesetzt. Dabei werden Genosse Heinz und die Verteidigung nachweisen, dass die Polizeizeugen den von ihnen in verschiedenen Variationen geschilderten Vorgang schon von den örtlichen Gegebenheiten her so gar nicht beobachtet haben konnten.
NIEDER MIT DEN ANTIKRIEGSTAGSPROZESSEN!“
Q: Roter Morgen Nr. 42/1974, Dortmund, S. 6.

26.10.1974:
Im „Roten Morgen“, Nr. 43/1974, erscheint der Artikel: „Terrorurteil gegen Heinz Baron und Klaus Kercher: 16 Monate ohne Bewährung.“ Ausgeführt wird:

„Die Genossen Hein Baron und Klaus Kercher sind in München von der bürgerlichen Klassenjustiz zu je 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Damit ist die Berufung, die Genosse Heinz gegen das Urteil der 1. Instanz eingelegt hatte, verworfen worden. Er muss, wenn sein Revisionsantrag abgelehnt wird, die Strafe antreten. Das Urteil stand in beiden Prozessen von Anfang an fest. Die Richter und Staatsanwälte, Lakaien der Bourgeoisie, erfüllten ihren Auftrag, zwei Kommunisten abzuurteilen.

Dabei hat es sie überhaupt nicht gestört, dass alle ihre Beschuldigungen und Anklagen, die sie gegen die beiden Genossen vorgebracht haben, im Verlauf der Prozesse zusammengebrochen sind. Zu der Tatsache, dass sich die Zeugen, allesamt Polizeispitzel, während des Prozesses gegen Heinz ständig widersprochen haben, dass sie so offensichtlich die Tatsache erstellt haben, dass ein Lokaltermin und eine zweite Beweisaufnahme notwendig wurden, meinte der Richter nur … ‘Das zeigt, dass sich die Zeugen vorher nicht abgesprochen haben …‘

Im Prozess gegen Klaus Kercher rief der Staatsanwalt in seinem Plädoyer im Stile eines Freisler aus:‘… Die Gemeinschaft muss sich gegen solche Parasiten wehren …‘

Worum ging es in den beiden Prozessen, warum wurden die Genossen verurteilt?

Die beiden Genossen haben an der Roten Antikriegstagsdemonstration 1972 in München teilgenommen. 6. 000 Menschen demonstrierten damals unter der Führung der Partei gegen den imperialistischen Krieg. 25. 000 Soldaten und Polizisten hatte die Bourgeoisie in München versammelt und zeigte damit, was wirklich von der Propaganda über die ‘heiteren olympischen Spiele‘ zu halten ist. Die Münchener Innenstadt, das Karlstor und der Marienplatz, auf dem die Demonstration enden sollte, war hermetisch abgeriegelt. Die Demonstranten ließen sich aber das Recht, gegen den imperialistischen Krieg zu demonstrieren, nicht verbieten. Die Polizeikette am Karlstor wurde durchbrochen, rücksichtslos und brutal griff die Polizei die Demonstranten an, verhaftete viele und hielt sie tagelang im Gefängnis in Haft.

In den bisherigen Antikriegstagsprozessen hat die bürgerliche Klassenjustiz über 11 Jahre Gefängnis gegen die Angeklagten verhängt, der Rotgardist Sascha Haschemi soll auf Grund eines solchen Urteils an das faschistische Schah-Regime ausgeliefert werden. Das ist glatter Schreibtischmord.

Interview mit dem Genossen Heinz Baron

Wir fragten Genossen Heinz, wie dieses Terror der bürgerlichen Klassenjustiz zu erklären ist.

‘… Das Urteil … ‘, sagte Heinz, … ist deshalb so hoch, weil die Bourgeoisie nicht nach den Tatsachen urteilt, sondern nach der Gesinnung. Sie weiß, dass wir Kommunisten sind, Kämpfer für eine Welt ohne Kriege und Ausbeutung. Wir sagen klar, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn ihre Herrschaft durch die gewaltsame proletarische Revolution gestürzt ist. Als wir 1972 in München demonstriert haben, haben wir der Bourgeoisie einen schweren Schlag versetzt. Wir wussten, dass die Bourgeoisie, dass ihre Polizei nicht friedfertig ist. Wir haben uns darauf eingerichtet, wir sind keine Opferlämmer. Wir haben uns z. B. mit Helmen ausgerüstet, unsere Jacken gepolstert usw. Das war vor zwei Jahren. Inzwischen hat die Polizei unseren Genossen Günter Routhier ermordet.

Inzwischen haben sich die Klassenkämpfe verschärft, sehen immer mehr Menschen, dass wir recht haben. Das Urteil soll uns einschüchtern, soll abschreckend wirken, aber ich glaube, dass die Bourgeoisie gerade das Gegenteil erreicht hat. Die bürgerliche Klassenjustiz hatte von vornherein Angst vor diesem Prozess. Gleich zu Beginn hat der Richter versucht, mich zu bestechen. Er hat gesagt, dass er Verständnis dafür hätte, wenn ich erkläre, dass ich mich z. B. habe ‘hinreißen lassen‘. Ich bin natürlich auf diesen schäbigen Erpressungsversuch nicht eingegangen, ich habe vor Gericht für meine Weltanschauung, den Kommunismus, gekämpft. Ich habe darum gekämpft, freigesprochen zu werden. Aber ich habe erklärt, dass mich auch eine Gefängnisstrafe nicht einschüchtern wird …‘

Wir fragen den Genossen Heinz dann, welche Tatsachen die Zeugen gegen ihn vorgebracht haben.

‘… Die Zeugen waren allesamt von der Polizei. Es ist bezeichnend, dass kein einziger Passant gegen mich aussagte, obwohl immer behauptet worden war, wir hätten die Bevölkerung terrorisiert, die Passanten angegriffen usw. Es hat sich herausgestellt, dass diese Zeugen vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt haben. Z. b. der Polizist Rost hat behauptet, das Absperrgitter, auf dem er mich gesehen hat, sei dreißig oder vierzig Meter vor dem Karlsplatz gewesen. Die Ortsbesichtigung hat aber ergeben, dass er sich das Gitter ausgedacht hat, das gar nicht da war. In Wirklichkeit war das Gitter direkt unter dem Karlstor, und dort bin ich überhaupt nicht gewesen. Ich möchte an der Aussage des Spitzels Stäblein zeigen, was davon zu halten ist. Dieser Stäblein hat gesagt, er sei in Zivil neben den Demonstranten hergegangen. Er sagte, er hätte sich schon während der ganzen Demonstration auf mich konzentriert, mich immer im Auge behalten. Er sei sogar mit mir bis zum Gitter gelaufen, um, wie er sagte, mich auf meiner ‘voraussehbaren Flucht aufzufangen‘. Das kann man doch nur als geplante, kaltblütige Menschenjagd bezeichnen.

Es ist bezeichnend, dass in der Verhandlung herauskam, dass sich Stäblein vor einiger Zeit, als Busfahrer getarnt, in eine Reisegruppe der Gesellschaft der Freunde Albaniens einschleichen wollte. Da haben die Genossen ihn dann erkannt, und er ist geflüchtet …‘

Wir fragten: Bei dem Prozess war ja eine Schulklasse anwesend, was hatte sie für einen Eindruck von der Verhandlung?

‘… Die Mädchen waren am ersten Tag zufällig in den Saal gekommen. Sie sind später dann immer wieder gekommen, einige bis zum Schluss. Sie hatten vorher nie etwas mit der bürgerlichen Klassenjustiz zu tun, hatten viele Illusionen. Eines der Mädchen weinte vor Empörung, als sie das Urteil gegen mich hörte. Sie war dann fest überzeugt, dass das Urteil gegen Genossen Klaus genauso ausfallen würde …‘

Der Prozess gegen Genossen Klaus Kercher

Im Prozess gegen Genossen Klaus war der Saal am letzten Tag so voll, dass verschiedene Genossen nicht mehr hineinkamen. Genosse Klaus hat auch an diesem Tag gezeigt, dass ihn die Untersuchungshaft nicht h hat einschüchtern können. Er klagte in seinem Schlusswort die Bourgeoisie an, dass sie ihre eigenen Gesetze bricht, wenn sie ihn verurteilt. Er sagte, das es klar ist, dass er verurteilt wird, weil er Kommunist ist. Der Richter traute sich nicht, den Zeitpunkt der Urteilsverkündung bekannt zu geben, so dass weder der Verteidiger noch die Zuschauer den Beginn der Urteilsverkündung hörten.

Der Prozess gegen den Genossen Klaus hatte schon damit begonnen, dass der Richter seine Verteidiger nicht geladen hatte, die Akten an die falsche Anwaltskanzlei schickte und Klaus selbst erst zwei Tage vor Prozessbeginn formlos benachrichtigt hat. Als die Rechtsanwälte deshalb einen Befangenheitsantrag gegen Richter Hauenschild stellten, wird er abgelehnt, ‘um den Prozess nicht zu verschleppen‘. Eine halbe Stunde später wird der Prozess vertagt. Schon vorher hatte die Verteidigung Strafanzeige gegen Hauenschild wegen Freiheitsberaubung im Amt gestellt, weil er sich geweigert hat, den Haftbefehl gegen Genossen Klaus aufzuheben. Staatsanwalt Sachse, dessen Einverständnis mit dem Richter während der Verhandlung durch gegenseitiges Zunicken und Zuzwinkern bekräftigt wurde, sprang seinem ‘Kollegen‘ sofort zur Seite. Er drohte der Verteidigung, indem er behauptete, ihr Verhalten sei ‘unstandesgemäß‘.

Die Zeugen des Staatsanwalts, wieder allesamt Polizisten, haben sich so widersprochen, dass Klaus nicht nachgewiesen werden konnte, ob er eine ‘Waffe‘ bei sich hatte oder ob er auf Polizisten eingeschlagen hat. Der Staatsanwalt drehte in seinem Plädoyer die Sache dann so hin: Immerhin habe Klaus in der zweiten Reihe der Demonstration gestanden und der ersten Reihe den Rücken gedeckt. Und das sei Mittäterschaft und die sei genauso schlimm ‘wie die Tat selbst‘.

In beiden Prozessen haben die Richter in der Urteilsbegründung gesagt, dass die Angeklagten ‘keinerlei Reue‘ gezeigt hätten, dass sie sich nicht ändern werden und dass deshalb die Strafe hart sein müsse. Die wogte zeigen, dass es der Klassenjustiz nicht gelungen ist, die Genossen einzuschüchtern. Der mutige Kampf der Genossen vor Gericht hat der Partei neue Freunde und Sympathisanten gebracht. Nach dem Prozess gegen Klaus haben die Genossen in der Münchener Innenstadt Flugblätter verteilt. Dabei entdeckten sie im Hintergrund die Staatsanwälte Wahl und Emmerich. Als die Genossen ihre Entdeckung laut ausriefen, war die Empörung der umstehenden Kollegen groß. Sie riefen: ‘… Wo ist denn dieser Staatsanwalt, wo steckt er denn, er soll doch kommen …‘

Sie versicherten den Genossen, das sie sie gegen die Angriffe der Polizei schützen würden.“
Q: Roter Morgen Nr. 43/1974, Dortmund, S. 1 u. 6.

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November 1974:
In der „Rote Hilfe“ Nr. 27 vom November 1974, erscheint der Artikel: „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz. Terrorurteile gegen Klaus Kercher und H. Baron.“ Ausgeführt wird:

„Am 18.10 gingen die Prozesse gegen die beiden KPD/ML Genossen mit Terrorurteilen von je 16 Monaten Gefängnis zu Ende. Der Rote Morgen berichtete in seiner Ausgabe 42/74 vom 19.10. Über den Prozess gegen Genossen Baron.

‘Am 8.10. Begann in München der Berufungsprozess gegen den Genossen Heinz Baron, der wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 in erster Instanz zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Zum ersten Prozesstag war außer zahlreichen Genossen auch eine Schulklasse erschienen. Alle Zuschauer wurden nach Waffen durchsucht. Die Genossin Karin Wagner, die als Vertreterin des Roten Morgen am Prozess teilnehmen wollte, wurde, obwohl sie eine entsprechende Legitimation des Verlages vorwies, zunächst nicht in den Verhandlungssaal gelassen, weil sie einen Blumenstrauß für den Genossen Hein Baron bei sich hatte. Aber als ein Genosse während der Verhandlung aufstand und die Tatsache, dass der Rote Morgen bei diesem Prozess ausgeschlossen war, anprangerte, sah sich der Richter gezwungen, die Genossin Wagner in den Verhandlungssaal zu lassen. Die Genossin wurde mit Beifall begrüßt.

Genosse Heinz gab zu Beginn des Prozesses eine Erklärung ab, in der er die Bedeutung des Kampfes gegen den Militarismus und den imperialistischen Krieg hervorhob und unterstrich, dass die Demonstration zum Roten Antikriegstag in München ein großer Sieg der Antimilitaristen war, die unter der Führung der KPD/ML die olympische Friedenslüge entlarvt und sich das Recht auf die freie Straße erkämpft hatten.

Anschließend wurden die Polizeizeugen verhört, die sich fortlaufend in Widersprüche verwickelten. Sie konnten sich weder über die Kleidung, die Genosse Heinz am 2. September 72 trug, einigen, noch über den Zeitpunkt und den genauen Ort, an dem Genosse Baron laut Anklage einen Polizisten getreten haben soll. Einmal wurde behauptet, Genosse Heinz haben am Boden liegend nach dem Polizisten getreten, ein anderer meinte, er habe doch wohl gestanden. Es war offensichtlich, dass hier gelogen wurde, wenn auch schlecht.

Der Antrag der Verteidiger, in alle Akten zum Roten Antikriegstags-Prozess Einblick zu bekommen, wurde abgelehnt.

Zum zweiten Prozesstag war auch die Schulklasse wieder anwesend. Die Genossen führten viele Gespräche mit den Schülern, die zum Teil noch viele Illusionen on den ‘Rechtsstaat‘ hatten, die einige von ihnen während der Prozesstage aber so weit verloren, dass sie den Genossen ihre Adressen gaben.

Am zweiten Prozesstag wurden Filme über den Roten Antikriegstag gezeigt. In einer anschließenden Erklärung stellte Genosse Heinz Baron fest, dass die Filme deutlich zeigen würden, dass die Demonstration von der Bevölkerung mit Interesse und Sympathie aufgenommen worden sei. Niemand auf dem Film habe angesichts dieser kämpferischen Demonstration Angst gezeigt. Der Film beweise, dass der Terror gegen die Bevölkerung ausschließlich von der Polizei ausgeübt worden sei. Das würden auch die Polizeimorde an dem Genossen Günter Routhier und dem Münchener Taxifahrer Günther Jendrian beweisen. Bei der Nennung des Namens Günter Jendrian fuhr der Staatsanwalt in die Höhe. Er hatte den Einsatz, bei dem Günther Jendrian erschossen wurde, geleitet. Der Staatsanwalt verlangte, dass die Ausführungen des Genossen Baron in diesem Punkt wörtlich ins Protokoll aufgenommen wurden. Offensichtlich bereitet er bereits eine neue Anklage gegen den Genossen vor.

Es wurde vom Genossen Baron der Beweisantrag gestellt, dass es richtig und angesichts des verschärften Polizeiterrors, des immer offeneren Auftretens der Polizei auch notwendig sei, Helme zu tragen. Nach einer Beratung erklärte das Gericht den Inhalt dieses Beweisantrages zum ‘Nichttatbestand‘ der Verhandlung und lehnte ihn ab.

Am 15.10. wird der Prozess mit einem Lokaltermin am Karlstor, wo die Antikriegstagsdemonstration 1972 die Polizeiketten durchbrochen hatten, fortgesetzt. Dabei werden Genosse Heinz und die Verteidigung nachweisen, dass die Polizeizeugen den von ihnen in verschiedenen Variationen geschilderten Vorgang schon von den örtlichen Gegebenheiten her so gar nicht beobachtet haben konnten.‘

Der Lokaltermin ergab in der Tat, dass die Aussagen de Polizeizeugen nicht stimmen konnten. Das Gericht war in einer Zwangslage. Es half sich durch einen Trick. Die Beweisaufnahme wurde am 18.10 vor der Urteilsverkündung neu eröffnet. Das Gericht gab den Polizeizeugen ihre vorherige Aussage darüber, wo sie gestanden haben wollten, zu widerrufen und zu erklären, sie wüssten das nicht mehr so genau. Durch diesen Trick ‘rettete‘ das Gericht diese Zeugen für die Anklage. Deutlicher konnte es kaum mehr beweisen, dass das Urteil längst vor dem Prozess feststand und die ganze ‘Beweisaufnahme‘ eine Farce war.“

Zum Prozess gegen Genossen Kercher schreibt die RH München in einem Flugblatt:

„Der Prozess gegen Klaus Kercher ist eines der Beispiele wie die Klassenjustiz gegen Kommunisten und fortschrittliche Menschen vorgeht. Klaus wird am 30.9. Verhaftet, mit den Greifermethoden der Gestapo von der Straße weg wird er verhaftet, darf seinen Anwalt nicht anrufen, drei Tage nach seiner Verhaftung findet der Prozess statt. Er erfährt einen Tag vorher von dem Termin! Die ihn bisher verteidigende Anwaltskanzlei erfährt überhaupt nichts vom ersten Prozesstag. Klaus wird in Haft gehalten, weil er ‘keine soziale Bindung‘ habe: Er hat aber Arbeit (von der er jetzt durch die Haft getrennt ist) und festen Wohnsitz. Der Prozess sollte schnell, still und heimlich über die Bühne gehen. Ohne Öffentlichkeit, ohne Verteidigung. Die Rote Hilfe wird helfen, das zu verhindern.‘

Die RH rief auf: ‘Kommt alle zum Prozess! Jeder, der kommt ist wichtig!‘ Über den ersten Prozesstag schrieben die Genossen:

‘Klaus Kercher greift das Gericht, den bürgerlichen Staat an. Er lässt sich an Handschellen ins Gericht geführt, nicht einschüchtern. Er weiß, dass wir hinter ihm stehen. Der Verteidigerantrag auf Vertagung wegen der massiven Versuche, die Verteidigung zu verhindern, wird vom Richter mit dem zynischen Hinweis auf seine ‘Fürsorgepflicht‘ abgelehnt. Er will damit sagen: Entweder Genosse Kercher verteidigt sich und bleibt damit länger in Haft, oder er wird im Schnellverfahren abgeurteilt! Und auf eine Verurteilung hat sich Richter Hauenstein schon längst festgelegt …

Aus all diesen Gründen bringt die Verteidigung einen Ablehnungsantrag gegen den Richter ein, am zweiten Prozesstag. Natürlich wird ihm trotzdem der Persilschein des ‘unbefangenen Richters‘ augestellt. Dieser saubere Richter hält auch die Haft weiter aufrecht, obwohl er selbst bereits früher festgestellt hatte, dass keine Fluchtgefahr bestünde! Der Staatsanwalt ist so unverschämt, den Anwalt des Genossen Klaus anzugreifen. Sein Antrag auf Richterablehnung sei ‘frivol‘, ‘nicht standesgemäß‘. Diese frechen Angriffe gegen die Verteidigung stehen in einer Reihe mit der durch die Bourgeoisie betriebenen Kriminalisierung fortschrittlicher Rechtanwälte. Mit allen Mitteln versucht die Bourgeoisie den Genossen in der Haft zu isolieren: Besuche werden nicht erlaubt, Bücher nicht weitergegeben.

Die RH München rief die Bevölkerung auf, Klaus Kercher nach Kräften zu unterstützen.

‘Ruft im Amtsgericht an, beschwert Euch! Geht zu Hauenstein! Versucht Bücher abzugeben! Lasst Sie Euch schriftlich quittieren! Versucht Besuchserlaubnis zu bekommen! Schreibt an Klaus Kercher!‘

Auch Genosse Kercher wurde inzwischen verurteilt. Zu 16 Monaten ohne Bewährung.

Schluss mit den Terrorprozessen!
Freiheit für die politischen Gefangenen!“
Q: Rote Hilfe Nr. 27, Dortmund, o. J. (November 1974), S. 6.

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November 1974:
Die Rote Hilfe (RH) e.V. der KPD gibt ihre Zeitschrift 'Rote Hilfe' Nr.8 (vgl. Okt. 1974, Dez. 1974) für November heraus mit dem Artikel "Antikriegstagsprozeß: 2 x 16 Monate" gegen Heinz Baron und Klaus Kercher wegen des RAKT in München.
Q: Rote Hilfe Nr. 8, Dortmund Nov. 1974, S. 5

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09.11.1974:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 45/1974, ist die „Rote Hilfe“ Nr. 27, die herausgegeben wird von der ‘Provisorischen zentralen Leitung‘ erschienen. Die Ausgabe enthält auch „einen Artikel über die Prozesse gegen die Genossen Klaus Kercher und Heinz Baron und den Kölner Antifaschistenprozess, ein Reisebericht über Albanien, das Land ohne politische Unterdrückung des Volkes“.
Q: Roter Morgen Nr. 45/1974, Dortmund, S. 6.

Juli 1975:
Laut „Zehn Jahre KPD/ML“ (Dortmund 1979) wird „Ende Juli wird der Genosse Heinz Baron erneut verhaftet, der Genosse Bernd Reiser, Mitglied der Zentralen Leitung der RHD, wird von seinem Arbeitsplatz weg in das Gefängnis Stadelheim gebracht … Ein Höhepunkt in der politischen Arbeit der Partei, vor allem aber der Roten Garde, wird der Rote Antikriegstag und in diesem Zusammenhang der Jugendkongress der Roten Garde am 30. und 31.8. in Offenbach. Ein eindrucksvolles Bild bietet schon die Demonstration mit 5.000Teilnehmern - zu der außer der Partei auch andere Organisationen aufgerufen hatten -, die durch Frankfurts Innenstadt zieht: ein Meer von roten Fahnen und Transparenten, der Spielmannszug der Partei in weißen Hemden, dahinter stechen die blauen Hemden der Agitproptrupps hervor. Dahinter die Delegationen der ausländischen Bruderorganisationen. Überall die rote Parteifahne mit dem gelben Spartakusstern und Hammer, Sichel und Gewehr.

Nach der Demonstration beginnt der Kongress in der, mit 2.000 überwiegend jungen Menschen, Rotgardisten und Genossen gefüllten, Stadthalle in Offenbach. Grußadressen und Telegramme werden verlesen oder, wie die des Genossen Sascha Haschemi, der illegal lebt, vom Tonband abgespielt …

Ein Höhepunkt der Veranstaltung ist die Rede des Genossen Ernst Aust „Die Jugend wird den Kampf entscheiden“, die dem Kongress entscheidende Impulse geben soll. Darin heißt es unter anderem:

„Schon früh, spätestens am Roten Antikriegstag 1972 in München, merkte die Bourgeoisie, das hier ist keine Jugend, deren Protest sich auf Bitten, Eingaben und papierene Resolutionen beschränkt, der man mit einigen hundert Polizisten den Schneid abkaufen kann. Diese Jugend lässt sich ihre demokratischen Rechte nicht kampflos rauben, sie lässt sich ihr Recht auf die Straße nicht durch die willkürliche Errichtung von Bannmeilen nehmen. Und wenn man ihr mit Terror begegnet, schlägt sie zurück!“
Q: ZK der KPD/ML (Hg.): Zehn Jahre KPD/ML, Dortmund 1979, S. 184f.

August 1975:
In „Die Rote Garde“, Zeitung der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML, Nr. 5/1975, erscheint der Artikel: „Interview mit dem Genossen Heinz Baron. Freiheit für die Kämpfer des Roten Antikriegstages 1972.“

„RG: Genosse Heinz, Du bist von der bürgerlichen Klassenjustiz zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil Du mit der Roten Garde und der KPD/ML am Roten Antikriegstag 1972 in München gegen den imperialistischen Krieg demonstriert hast. Du hast gegen dieses Terrorurteil Revision eingelegt. Was ist dann weiter passiert?

Genosse Heinz: Die Revision ist noch nicht entschieden, aber es wird nicht mehr lange dauern, bis sie verworfen wird. Im Berufungsprozess ist aber, genauso wie in der ersten Instanz, der Haftbefehl von 1972 aufrechterhalten und außer Vollzug gesetzt worden. D. h., dass die bürgerliche Klassenjustiz sich die Möglichkeit offenhalten wollte, mich jederzeit unter einem Vorwand verhaften zu lassen, um mich einzuschüchtern. Als ich jetzt in Urlaub gefahren bin, habe ich mich, wie auch wie auch im letzten und vorletzten Jahr, bei der Polizei abgemeldet, wo ich mich seit fast drei Jahren jeden Montag melden muss. Das Schreiben habe ich auch der Staatsanwaltschaft geschickt, wie in den letzten beiden Jahren. Diesmal hat die Staatsanwaltschaft zum Vorwand genommen, dass ich meine Urlaubsadresse nicht angegeben habe, um beim Gericht zu beantrage, dass der Haftbefehl vollzogen wird, und das Gericht hat natürlich zugestimmt. Dass es sich hier um einen Terrorakt handelt, ist klar: Auch in den letzten Jahren habe ich die Adresse nicht mitgeteilt. Außerdem ist die Begründung, dass ‘das in mich gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt ist‘, reiner Unsinn. So dumm sind selbst die Richter nicht, dass sie ‘Vertrauen‘ zu uns haben: die anderen angeklagten Genossen gaben, genauso wich ich, vor Gericht betont, dass wir uns nicht an die Spielregeln der Bourgeoisie halten. Wenn die KPD/ML es für richtig gehalten hätte, dass wir untertauchen, wie der Genosse Sascha, für den das eine Überlebensfrage ist, hätten wir es längst tun können und auch getan. Die Genossen Hubert, Peter und Georg haben bereits bewiesen, dass wir zwar nicht freiwillig ins Gefängnis gehen, dass wir aber auch nicht weglaufen. Gerade jetzt haben sie den Genossen Bernd Reiser abgeholt und ein gesperrt auch wegen seines Kampfes am Roten Antikriegstag in München.

RG: Was will die Bourgeoisie mit diesem Terror erreichen? Warum wollen sie Dich hinter Gitter bringen?

Genosse Heinz: Man muss bedenken, dass die Bourgeoisie am Roten Antikriegstag 1972 eine gewaltige Schlappe erlitten hat. Sie hatte das größte Aufgebot an Polizei und Bundesgrenzschutz in der Geschichte der Bundesrepublik zusammengezogen und konnte doch nicht verhindern, dass die Bannmeile um die Münchener Innenstadt von den Demonstranten unter der Führung der KPD/ML und der Roten Garde durchbrochen wurde: Die revolutionäre Gewalt des Volkes hat sich als stärker erwiesen als die reaktionäre Gewalt der Bourgeoisie. Außerdem hat die ‘Schlacht am Karlstor‘ Zeichen gesetzt für weitere militante Aktionen der Massen wie in Frankfurt, in Nordhorn-Range, in Heidelberg usw. Dazu kommt, dass wir vor Gericht revolutionär aufgetreten sind und stolz zur revolutionären Gewalt als der Geburtshelferin einer neuen Gesellschaft bekannt haben.

Dafür will die Bourgeoisie Rache nehmen und gleichzeitig durch härteres Vorgehen untersuchen, die anwachsenden Kämpfe der Massen zu unterdrücken. Sie erreicht das aber nicht. In Dortmund hat die KPD/ML, die Rote Garde und die Rote Hilfe den Kampf aufgenommen gegen den Haftbefehl. Wir informieren die Werktätigen über den Terror der Klassenjustiz. Wir verteilen Flugblätter, machen Hausbesuche, rufen zu einer Veranstaltung auf und führen eine Kundgebung am Hauptbahnhof durch. Schon jetzt haben sich sehr viele Menschen in diese Solidaritätsfront mit den angeklagten und verurteilten Kommunisten eingereiht, das zeigen z. B. die über 20. 000 Unterschriften, die wir für die sofortige Einbürgerung von Sascha Haschemi gesammelt haben.

Natürlich kann die Bourgeoisie Revolutionäre ins Gefängnis werfen, aber sie kann die revolutionäre Bewegung nicht aufhalten und sie kann Revolutionäre nicht zerbrechen. Revolutionäre kommen gefestigter und mir einem größeren Klassenhass aus den Klauen der Bourgeoisie. Dazu sind die Genossen, die bereits im Gefängnis sind und dazu bin ich auch fest entschlossen. Während wir im Gefängnis sind und erst recht, wenn wir wieder draußen sind, werden wir unbeirrbar mit der KPD/ML und der Roten Garde kämpfen, für ein vereintes, unabhängiges, sozialistisches Deutschland.

RG: Wir werden auch an diesem Roten Antikriegstag gegen den imperialistischen Krieg demonstrieren, so wie wir es in München 1972 getan haben. Wir stehen im Kampf gegen die bürgerliche Klassenjustiz fest an Deiner Seite. Auf der zentralen Demonstration in Frankfurt am 29. August werden revolutionäre Jugendliche aus der ganzen Bundesrepublik auch für die Freiheit für alle politischen Gefangenen eintreten. Dabei natürlich ganz besonders für die, die wegen des Roten Antikriegstags in München im Gefängnis sind.“

Im Abschnitt des Artikels: „Aus der Geschichte des antimilitaristischen Kampfes … Wir führen den Kampf weiter“, heißt es unter 1972:

„Die Bourgeoisie zeigt jetzt ihr wahres Gesicht. Die Gummiknüppel der Polizei sausen wahllos auf alles nieder was sich am Stachus zeigt: Demonstranten, Touristen, Frauen und Kinder. Die Bevölkerung steht auf unserer Seite. Als Genossen durch die Kaufhäuser gejagt werden, werden sie von Verkäuferinnen durch Notausgänge geschleust, so dass sie nicht gefasst werden konnten. 22 Genossen werden trotzdem festgenommen. Dieser Kampf der Partei und der Roten Garde hat die Bourgeoisie hart getroffen. Sie reagiert deshalb mit hohen Gefängnisstrafen. Die Genossen Schorsch Schmidt, Peter Bayer, Hubert Lehmann und Bernd Reiser sitzen bereits im Knast. Heinz Baron muss jeden Tag damit rechnen, abgeholt zu werden … Kein Terror kann ihre revolutionäre Haltung brechen. Auf der Demonstration (am „Roten Antikriegstag 1975“, d. Vf.) werden wir die sofortige Freilassung der eingekerkerten Genossen fordern.
Q: Die Rote Garde Nr. 5/1975, Dortmund, S. 5. u. 7.

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09.08.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 32/1975, erscheint der Artikel: „Heinz Baron verhaftet.“ Ausgeführt wird:

„Seit dem Roten Antikriegstag 1972 in München, bei dem Genosse Heinz Baron festgenommen wurde, muss er sich einmal in der Woche bei der Polizei melden. Als Genosse Heinz wie üblich am 4.8.75 auf der Polizeiwache in Dortmund erschien, wurde er verhaftet. Die Staatsanwaltschaft in München hatte der Haftbefehl gegen Heinz, der außer Vollzug gesetzt war, unter einem Vorwand wieder in Kraft gesetzt und befohlen, Genossen Heinz bei seinem nächsten Meldetermin auf der Polizeiwache in Dortmund zu verhaften.

Genosse Heinz war, weil er wie 6. 000 andere Menschen an der Demonstration zum Roten Antikriegstag 1972 in München teilgenommen hatte, festgenommen und erst vor dem Amtsgericht und dann vor dem Landgericht München zu 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Obwohl das Gericht noch bei der Berufungsverhandlung im letzten Herbst feststellte, dass keine Fluchtgefahr bestünde, ließ es dennoch den Haftbefehl gegen Heinz bestehen, um ihn unter Druck zu setzen und - wie man jetzt sieht - ihn jederzeit einfach verhaften zu lassen.

Anlass dafür, dass der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt wurde, war die Tatsache, dass Genosse Heinz in Urlaub gefahren war und sich deshalb auch nicht in jeder Woche bei der Polizei melden konnte. Auf einmal, obwohl Heinz auch im letzten und vorletzten Jahr Urlaub gemacht hatte, sah die Staatsanwaltschaft München darin einen Grund, Genossen Heinz ins Gefängnis zu stecken, obwohl das Urteil gegen ihn noch nicht rechtskräftig ist. Heinz erhielt den bescheid über die neue Invollzugsetzung des Haftbefehls während des Urlaubs.

Aber wenn die Staatsanwaltschaft geglaubt hatte, sie könne so Heinz und die Partei, mit der er gekämpft hat und weiter kämpfen wird, überrumpeln, so wurden ihre Hoffnungen zerschlagen. In Dortmund, wo Heinz wohnt, erschien ein gemeinsames Flugblatt der KPD/ML und der Roten Hilfe Deutschlands, das an den Betrieben und in der Stadt verteilt wurde. Es wurden Hausbesuche gemacht in dem Viertel, in dem Heinz wohnt, wo er für Landtagswahlen in NRW kandidiert hat. In seinem Wahlreis konnte die RHD in zwei Tagen 36 DM zur Unterstützung von Heinz sammeln.

Am Sonntag Abend fand in Dortmund eine Veranstaltung statt, auf der auch Genosse Heinz sprach. Am Montag, dem Tag, an der er sich wieder bei der Polizei melden musste, fanden vorher in der Stadt zwei Kundgebungen statt. Auf der ersten sprach auch Genosse Heinz noch einmal zur Dortmunder Bevölkerung und erklärte, warum ihn die bürgerliche Klassenjustiz ins Gefängnis werfen wird. Wenn Genosse Heinz auch verhaftet wurde, der Kampf für die Aufhebung seines Haftbefehls und für die Freiheit aller anderen gefangenen Kämpfer des Roten Antikriegstages wird weitergehen.“
Q: Roter Morgen Nr. 32/1975, Dortmund, S. 6.

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11.08.1975:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 34/1975, wird Heinz Baron aus dem Gefängnis entlassen.
Q: Roter Morgen Nr. 34/1975, Dortmund, S. 7

23.08.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 34/1975, erscheint der Artikel: „Nach einer Woche Haft - Genosse Heinz Baron freigekämpft.“ Ausgeführt wird:

„Das ist eine rein rechtliche Entscheidung und hat nichts mit den Sachen da draußen zu tun‘ … Mit diesen Worten des Anstaltsleiters wurde Genossen Heinz Baron, einer der verurteilten Kämpfer des Roten Antikriegstages 1972 am 11.8.75 wieder aus dem Gefängnis entlassen.

Das allein hätte aber nicht gereicht. Entscheidend war, dass die Partei den Kampf für die Freilassung führte und nicht entmutigt die Hände in den Schoß legte. Von den verschiedenen Aktivitäten, die die Partei und die RH entfalteten, berichteten wir bereits im RM 32/75. Den Höhepunkt erreichte die Kampagne am Montagmorgen durch Parolen an den Gefängnismauern, die die Freilassung des Genossen gefordert haben.

Als die Parolen von der Gefängnisleitung entdeckt wurde, riefen sie fieberhafte Aktivitäten hervor. Heinz wurde von der Zweimannzelle mit Fenster zur Straße in eine Einzelle mit ‘Blick‘ auf den Innenhof verlegt. Er durfte nur noch in Begleitung von zwei Wärtern die Zelle verlassen. Probealarm wurde abgegeben. Sein Rechtsanwalt musste sich ausweisen, obwohl er schon viermal dagewesen war. Und das alles, weil, wie ein Wärter erklärte ‘… ein Befreiungsversuch von außen …‘ befürchtet wurde.

So kann man sich das Entsetzen der Gefängnisleitung vorstellen, als der Ermittlungsrichter aus München anrief und anordnete, dass Heinz nicht, wie geplant am Dienstag nach München abgeschoben, sondern in Dortmund bleiben solle, bis die Entscheidung gefällt würde. Und man kann sich vorstellen, dass der Anstaltsleiter auf eine schnelle Entscheidung drängte, die der Richter auch innerhalb einer halben Stunde fällte, obwohl er, wie er mehrfach behauptet hatte, vor Dienstag keine Akteneinsicht nehmen könnte, weil die Akten nicht greifbar seien. Nun ging‘s. Allerdings nicht ohne eine neue Unverschämtheit: Heinz muss sich jetzt statt ein- zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Aber auch in dieser Angelegenheit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Solidarität hilft siegen! Diese Wahrheit hat sich erneut bestätigt. Aber der Kampf ist mit diesem Erfolg gegen die Übergriffe der Klassenjustiz nicht beendet. Er wird weitergeführt unter der Losung:
FREIHEIT FÜR DIE KÄMPFER DES ROTEN ANTIKRIEGSTAGS 1972!
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!
Q: Roter Morgen Nr. 34/1975, Dortmund, S. 6.

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22.11.1975:
Laut „Roter Morgen“. Nr. 47/1975, hat „jetzt auch Heinz Baron eine Ladung zum ‘Strafantritt‘ bekommen. Wegen seiner Teilnahme an der Demonstration zum Roten Antikriegstag 1972 soll Genosse Heinz für 1 Jahr und 4 Monate ins Gefängnis. Bereits vor einiger Zeit war Genosse Heinz unter einem fadenscheinigen Vorwand verhaftet und im Dortmunder Gefängnis festgehalten worden. Durch den Kampf der Partei musste Heinz damals wieder freigelassen werden. Der Schreck von damals scheint den Herren noch in den Knochen zu sitzen. Jedenfalls ist auf dieser Ladung der getippte Ort ‘Dortmund‘ durchgestrichen und mit der Hand in ‘Münster‘ geändert worden.“
Q: Roter Morgen Nr. 47/1975, Dortmund, S. 5.

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Dezember 1975:
Laut „Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 9/1975, soll Heinz Baron am 24. November wegen „der Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 für 1 Jahr und 4 Monate abzüglich 22 Tage U-Haft ins Gefängnis“. „Wie andere Genossen auch trat er allerdings seine Strafe nicht ‘freiwillig‘ an. Bei Redaktionsschluss war er noch nicht abgeholt. In der ‘Ladung zum Strafantritt wird ihm gleich erstmal mitgeeilt, was er alles nicht mitbringen darf, z. B. ‘Zeitungen aller Art‘ und Schreibwaren.

Allerdings werden sie Genossen Heinz Baron mit solchen Schikanen nicht fertig machen können. Die Rote Hilfe unterstützte ihn dabei, sich auf die Zeit im Gefängnis vorzubereiten. Bernd Reiser schrieb ihm aus dem Gefängnis einige seiner eigene Erfahrung. Die Ortsgruppe Dortmund verabschiedete Heinz mit einer Veranstaltung.
FREIHEIT FÜR HEINZ BARON!
FREIHEIT FÜR ALLE KÄMPFER DES ROTEN ANTIKRIEGSTAGS!
Q: Rote Hilfe Nr. 9/1975, Dortmund, S. 7.

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27.12.1975:
Im „Roten Morgen“, Nr. 52/1975, erscheint der Artikel: „Heinz Baron im Gefängnis.“ Ausgeführt wird:

„Am 18.12. morgens um 5 holten zwei zivile Polizisten Genossen Heinz aus seiner Wohnung ab. Genosse Heinz, der für 16 Monate ins Gefängnis soll, weil er 1972 an der Demonstration zum Roten Antikriegstag teilnahm, durfte sich noch nicht einmal alleine von seiner Frau verabschieden. Schreibt Genossen Heinz.“
Q: Roter Morgen Nr. 52/1975, Dortmund, S. 7.

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28.02.1976:
Nach dem „Roten Morgen“, Nr. 9/1976, besuchen Genossen Heinz Baron in Münster im Gefängnis. „Genosse Heinz wurde zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er 1972 an der Demonstration zum Roten Antikriegstag teilgenommen hat. Der Genosse darf lediglich einmal im Monat für 30 Minuten Besuch erhalten.“
Q: Roter Morgen Nr. 9/1976, Dortmund, S. 7.

06.03.1976:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 10/1976, bringt die Ortsgruppe Dortmund der RHD vermutlich ein Plakat heraus: „Freiheit für den Kommunisten Heinz Baron. Rote Hilfe Deutschlands.“
Q: Roter Morgen Nr. 10/1976, Dortmund, S. 7.

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17.04.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 16/1976, heißt es in der Rubrik „Kampf der bürgerlichen Klassenjustiz“ unter Münster:

„Am 17. April wird Genosse Heinz Baron 31 Jahre alt. Genosse Heinz sitzt zur Zeit wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 in Münster im Gefängnis. Er wurde zu einer Strafe von 16 Monaten verurteilt. Wir möchten unsere Leser bitten, Genossen Heinz möglichst zahlreich zu seinem Geburtstag zu schreiben. Seine Adresse: 44 Münster, JVA, Gartenstraße 26.“
Q: Roter Morgen Nr. 16/1976, S. 7.

10.07.1976:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 28/1976, haben „am 28. Juni Kriminalbeamte die Zelle des Genossen Hein Baron, der wegen seiner Beteiligung am Roten Antikriegstag 1972 für ein Jahr im Gefängnis sitzen muss, durchsucht. Heinz war zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht in der Zelle und erfuhr erst später davon, dass seine Sachen durchsucht worden waren. Um einen Vorwand für diese Bespitzelungsaktion zu haben, behaupteten Gefängnisleitung und Polizei, Heinz habe Aufzeichnungen eines anderen Gefangenen versteckt. Genosse Heinz hat dagegen Beschwerde eingereicht.“
Q: Roter Morgen Nr. 28/1976, Dortmund, S. 5.

27.08.1975:
Bei Mannesmann Düsseldorf-Rath erscheint 'Der rote Schraubstock' (vgl. Juli 1975, 15.10.1975), Betriebszeitung der Roten Garde für die Mannesmann-Röhrenwerke, mit dem Artikel "Freilassung von Heinz Baron erkämpft! Jugend gegen imperialistischen Krieg!" über die Verurteilung von Heinz Baron wegen seiner Teilnahme am RAKT 1972 in München. Parolen sind:
- "Kämpft mit am Roten Antikriegstag 1975"; und
- "Krieg dem imperialistischen Krieg".
Aufgerufen wird zur Teilnahme einer Demo zum RAKT 1975 in Frankfurt/M. und zum "Jugendkongress der Roten Garde" am 30.8. und 31.8. in der Offenbacher Stadthalle.
Q: Der rote Schraubstock Schluss mit den Umsetzungen! Kampf jeder Entlassung!, Duisburg 27.8.1975, S. 8f

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28.08.1976:
Laut „Roter Morgen“, Nr. 35/1976, erhält Heinz Baron, „der wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt wurde und deshalb in Münster in Haft ist, einen üblichen Drohbrief eines Faschisten. In dem Brief, unterschrieben mit ‘Rotfront verrecke!‘, und mit dem Bild Hitlers als Briefkopf, heißt es unter anderem‘ … Unsere Polizei hätte Dich bei der Festnahme erschießen sollen, natürlich in Notwehr …‘

Außerdem werden weitere Drohungen gegen Genossen Heinz für die Zeit nach seiner Entlassung ausgestoßen. Der Brief ist natürlich anonym. Ähnliche Briefe haben auch andere Genossen, die wegen der Teilnahme am Roten Antikriegstag in Haft waren, bekommen.“
Q: Roter Morgen Nr. 35/1976, Dortmund, S. 7.

September 1976:
Laut „Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 9/1976, schreibt Heinz Baron, der wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstags 1972 im Gefängnis sitzt, einen Brief an Heinz Baron und schickt im „solidarische Grüße“.
Q: Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 9/1976, Dortmund, S. 3.

04.09.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 36/1976, heißt es unter „Korrespondenzen“: „Grüße des Genossen Heinz Baron.“ Ausgeführt wird:

„Liebe Genossen! Anlässlich des Roten Antikriegstags 1976 sende ich Euch, auch im Namen Saschas, der offensichtlich unter schlechten Bedingungen inhaftiert ist, und deshalb vielleicht nicht schreiben kann, brüderliche Kampfesgrüße.

Es ist klar, dass unsere Gedanken an diesem Tag besonders bei Euch sind, vier Jahre nach der ‘Schlacht am Karlstor‘, in der 5.000 Demonstranten unter der Führung der Partei und der Roten Garde dem Imperialismus die Friedensmaske herunterrissen, die er sich bei den Olympischen Spielen umgehängt hatte, während gleichzeitig der US-Imperialismus Vietnam bombardierte und beide Supermächte ihre Finger schon in der Vorbereitung des Nah-Ost-Krieges stecken hatten.

Natürlich war es richtig, Gewalt anzuwenden, als uns verboten wurde, da zu demonstrieren, wo die Massen waren, natürlich war es richtig, in den folgenden Prozessen die revolutionäre Gewalt zu verteidigen und den imperialistischen Staatsapparat der Bundesrepublik anzuklagen, natürlich war es richtig aufzuzeigen, dass sich das Volk nur mit Gewalt von Ausbeutung und Unterdrückung befreien kann, dass er das tun und unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, der KPD/ML, die Diktatur des Proletariats errichten muss, um imperialistische Kriege zu beseitigen.“

Es erscheint auch die „Korrespondenz“ von der Roten Garde Neumünster: „Freiheit für die Genossen Heinz und Sascha.“ Darin heißt es u. a.:

„Liebe Genossen Sascha und Heinz!
Zum vierten Mal jährt sich der Tag, an dem Ihr mit der Partei und der Roten Garde die Polizeiketten durchbrochen und dem Olympia-Theater die Friedensmaske vom Gesicht gerissen habt. Diese Schmach wollte sich die Bourgeoisie nicht bieten lassen, reagierte mit Panik und Wut und hält Euch, liebe Genossen, heute gefangen, um Euren revolutionären Willen zu brechen und einen Schlag gegen die kommunistische Partei zu führen. Sie werden es aber nicht schaffen …

Und wenn wir uns jetzt aufmachen, 4 Jahre nach diesem großen Tag, wie jedes Jahr wieder auf die Straße zu gehen, um für den Frieden und den Sozialismus zu kämpfen, so seid Ihr bei unseren Demonstrationen eingereiht und marschiert trotz Kerkermauern neben uns.

Und unser Kampf und unsere Parolen sind verbunden mit der Forderung nach Freiheit für Euch, die Kämpfer vom Roten Antikriegstag.“
Q: Roter Morgen Nr. 36/1976, Dortmund, S. 8.

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Oktober 1976:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 10/1976, erscheint der Artikel: „Freiheit für die politischen Gefangenen. Entlassungsgesuch abgelehnt. Sofortige Freilassung von Heinz Baron.“ Ausgeführt wird:

„Genosse Heinz Baron, Kämpfer des Roten Antikriegstags 1972 ist seit Dezember letzten Jahres in Münster inhaftiert, verurteilt zu 16 Monaten Gefängnis. Da im Oktober 2/3 seiner Haftzeit rum sind, stellte er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung. Normalerweise werden diese Anträge genehmigt, wenn jemand zum ersten Mal im Gefängnis sitzt. Auch andere Kämpfer des Roten Antikriegstages wurden vorzeitig entlassen. Aber bei Heinz wurde der Antrag abgelehnt. Er schreibt in seinem Brief an die Redaktion der Roten Hilfe:

‘… völlig überraschend fand schon heute, am 15. September die Anhörung wegen des Zweidrittelgesuchs statt. Gleich zu Beginn der ‘Anhörung‘ sagte der Richter, er wisse gar nicht, was er mit mir noch besprechen solle, da die Ablehnung, nachdem der Knast und die Staatsanwaltschaft München abgelehnt hätten, sowieso schon feststehe.

Daraus entwickelte sich ein sehr kurzer, knapp zehn Minuten langer, Disput, in dem sehr gut herauskam, welche Art ‘Kommunisten‘ die Bourgeoisie gern hätte: Biertischrevolutionäre, die ein wenig kritisieren, aber nicht ‘über die Stränge schlagen‘. Salonkommunisten, die revolutionäre Gewalt ablehnen und sich darauf beschränken, von herrlichen Zeiten zu schwärmen, aber abzuwarten - bis die Bourgeoisie sich auch vom Vorteil des Kommunismus überzeugt hat und freiwillig das Eigentum an den Produktionsmitteln herausrückt (nie!). Zu dieser Art ‘Revolutionäre‘ hätte ich mich bekennen müssen.

Damit konnte ich aber nicht dienen. So wurde denn protokolliert, dass das Statut und das Programm der KPD/ML sowie die Generallinie der internationalen kommunistischen Bewegung mein Gesetz sei, was auch einschließe, dass revolutionäre Gewalt angewendet werden müsse …

Wäre ich ein Schläger oder ein Rowdy, dann wäre es wahrscheinlich keine große Schwierigkeit gewesen, vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden, ebenso bei fast jedem anderen Verbrechen, Betrug, Diebstahl, Raub usw. Diese Verbrechen sind allerdings auch keine Gefahr für den bürgerlichen Staat, er braucht sie, um seine Aufrüstung gegen das Volk zu rechtfertigen und sehr häufig werden sie sogar direkt am Volk begangen.

Anders ist es mit der revolutionären Gewalt, die sich gegen den bürgerlichen Staat richtet, die darauf abzielt, Ausbeutung und Unterdrückung des Volkes abzuschaffen. Da sind die Lakaien der Bourgeoisie wachsam und liefern einen weiteren Beweis dafür, dass der bürgerliche Staat eine Maschine zur Unterdrückung der Arbeiterklasse und der übrigen Werktätigen ist.

Es war keineswegs eine Überraschung für mich, dass das Zweidrittelgesuch abgelehnt wurde. Lieber hätte ich es gesehen, früher entlassen zu werden, aber ich habe weder die Absicht, darüber zu jammern, noch, und das auf keinen Fall, um Gnade zu flehen, lieber würde ich verrecken. Aber noch ist der Kampf um die vorzeitige Entlassung auch nicht zu Ende (es kann Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden, u. a.). Der Richter May, der mir, als ich dem Protokollanten etwas sagte, mit ‘… Hier diktiere ich…‘ dazwischenfuhr, was obendrein eine Lüge ist; denn er diktiert im Auftrage der Bourgeoisie, sollte sich vor Augen halten, dass in nicht ferner Zukunft die Arbeiterklasse ihm diktieren wird, in einem vereinten, unabhängigen, sozialistischen Deutschland. Dann soll er nicht jammern, wenn er der Diktatur des Proletariats unterworfen wird und das sehr rau …‘

Wir rufen alle Mitglieder und Freunde der RHD auf:
Kämpft mit uns für die sofortige Freilassung von Heinz Baron. Protestiert gegen die Ablehnung des Entlassungsgesuchs bei Richter May … Fordert beim Oberlandesgericht Hamm die sofortige Freilassung von Heinz …

Nach wie vor ist Heinz auch besonderen Schikanen ausgesetzt. Nach jedem Besuch seiner Frau muss er sich vollständig ausziehen und bekommt neue Kleider. Alle seine Besucher werden vorher durchsucht. Er darf Besuch nur im Einzelraum empfangen und das nur ½ Stunde im Monat. Protestiert gegen diese Schikane bei der Gefängnisleitung! Schreibt dem Genossen Heinz! Kurze persönliche Grüsse kann man ihm auch über das Gefängnisradio übermitteln. Die Adresse lautet: Studio K, 44 Münster, Gartenstraße.“

In: „Aus der Arbeit der Roten Hilfe“ wird angemerkt:

„Die Rote Hilfe reiht sich auch dieses Jahr in die Front des Kampfes gegen den imperialistischen Krieg ein. Dabei stellte sie besonders die Solidarität mit den inhaftierten Kämpfern des RAKT 72 in den Mittelpunkt. Zu diesem Zweck wurden Stockschilder mit den Bildern des Genossen Heinz (Heinz Baron, d. Vf.) und Saschas (Sascha Haschemi, d. Vf.) mitgeführt, sowie einige Transparente mit den Losungen: ‘Freiheit für die Kämpfer des Roten Antikriegstag 72‘, ‘Solidarität mit den Kämpfern gegen den imperialistischen Krieg‘, ‘Freiheit für die politischen Gefangenen‘.

Am Rande der Demonstration, die durch den Hamburger Stadtteil Altona führte, gingen mehrere Sammler und Agitatoren der Roten Hilfe. Sie verkauften die Rote - Hilfe - Zeitung und sammelten Spenden. Außerdem verteilten sie ein Flugblatt, das zur Solidarität mit dem Genossen Ernst Aust und Gernot Schubert aufrief, die am 3.9. In Hamburg erneut vor Gericht standen …“
Q: Rote Hilfe-Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands, Nr. 10/1976, Dortmund, S. 3. u. 6.

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Oktober 1976:
In Die Rote Garde - Zeitung der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML“, Nr. 10/1976, erscheint der Artikel: „Freiheit für Heinz Baron.“ Ausgeführt wird:

„Genosse Heinz sitzt seit Dezember letzten Jahres im Gefängnis in Münster. 16 Monate Gefängnis - dieses Terrorurteil wurde gegen Genossen Heinz verhängt weil er, während der Olympischen Spiele in München 1972, mit der Partei am Roten Antikriegstag gegen den Krieg demonstriert hat.

2/3 Bewährung, das ist eine Vergünstigung, die praktisch jedem kriminellen Gefangenen gewährt wird. Für Genossen Heinz wurde sie abgelehnt.

Begründung: Heinz hält an seiner Partei, der KPD/ML fest - deshalb ist keine Besserung zu erwarten.
Im Gefängnis - nur weil er Kommunist ist!
PROTESTIERT GEGEN DIESE TERRORMAßNAHME GEGEN POLITISCHE GEFANGENE BEIM LANDGERICHT MÜNSTER … BEIM BESCHWERDEGERICHT OLG HAMM.
NIEDER MIT DEM TERROR DER BÜRGERLICHEN KLASSENJUSTIZ!
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!“
Q: Die Rote Garde-Zeitung der Jugendorganisation der KPD/ML, Nr. 10/1976, Dortmund, S. 5.

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02.10.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 40/1976, erscheint der Artikel: „Sofortige Freilassung von Heinz Baron.“ Ausgeführt wird: „Freiheit für Heinz Baron!“ Ausgeführt wird:

„Es ist im Strafvollzug so üblich, den Gefangenen, die zwei Drittel ihrer Strafzeit hinter sich gebracht haben, das letzte Drittel der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Was für jeden Einbrecher, jeden Dieb und Räuber gilt, ist jetzt bei Heinz Baron abgelehnt worden. Warum? Weil er eben kein Krimineller ist, sondern politischer Gefangener, Kommunist, der zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, weil er an der Demonstration am Roten Antikriegstag 1972 teilgenommen hat.

In dem Schreiben, in dem das Landgericht Münster den Antrag von Heinz Baron auf Aussetzung des letzten Drittels seiner Strafzeit ablehnt, heißt es unter anderem:
‘… Der Verurteilte hat bei seiner Anhörung erklärt, dass das Statut und das Programm der KPD/ML sowie die Generallinie der internationalen kommunistischen Bewegung, wonach die Durchsetzung der dort vertretenen politischen Ziele nur mit Gewalt möglich sei, sein Gesetz sei … Die weitere und restlose Verbüßung der erkannten Freiheitsstrafe wird eine Änderung des Verurteilten schwerlich bewirken können, trägt aber dazu bei, den Verurteilten von der Begehung weiterer einschlägiger Straftaten zumindest während der noch laufenden Haftzeit abzuhalten und ist deshalb erforderlich …‘

Einzig und allein deshalb, weil über 10 Monate Gefängnis den Genossen Heinz Baron nicht haben kleinkriegen können, weil er heute wie damals erklärt: ‘Ich bin Kommunist, ich bekenne mich zum Statut und Programm der KPDML‘, verurteilte ihn das Landgericht Münster dazu, weitere 5 Monate hinter Gittern zu verbringen. Das ist das wahre Gesicht dieses kapitalistischen Staates, der sich vor den Massen mit Sprüchen wie: ‘Es gibt keine politischen Gefangenen‘ - als ‘Demokratie‘ maskiert.

Genosse Heinz Baron schrieb uns in einem Brief zu dieser Entscheidung des Landgerichts:

‘… Insgesamt handelt es sich um einen äußerst dicken Hund, einen offenen Versuch, die Partei zu kriminalisieren, indem gesagt wird, wer sich auf Statut und Programm der KPD/ML stützt, gehört hinter Gitter. Aber, wie ich schon im letzten Brief schrieb, werde ich mich weder durch den Beschluss kleinkriegen lassen, das hat der Richter immerhin erkannt, noch ist das letzte Wort gesprochen …‘

Genosse Heinz Baron wird gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen. Unterstützen wir seinen Kampf! Protestiert gegen diese Entscheidung! Schreibt dem Genossen Heinz Baron!“
Q: Roter Morgen Nr. 40/1976, Dortmund, S. 7.

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04.10.1976:
Die Ortsgruppe Dortmund der RHD der KPD/ML gibt vermutlich in dieser Woche ein zweiseitiges Flugblatt ohne presserechtlich Verantwortlichen heraus:

„SOFORTIGE FREILASSUNG VON HEINZ BARON!

Genosse Heinz Baron sitzt seit über zehn Monaten im Gefängnis in Münster. Er wurde zu 16 Monaten Haft verurteilt, weil er an der Demonstration am Roten Antikriegstag 1972 (RAKT, 2.9.1972, d. Vf.) in München teilgenommen hat. Heinz hat über zwei Drittel seiner Strafzeit hinter sich gebracht. Er stellte daher vor kurzem den Antrag, dass ihm der Rest der Strafe erlassen wird. Jedem Einbrecher, jedem Dieb und Räuber wird eine solche Aussetzung auf Bewährung gewährt.

Der Antrag von Heinz aber wurde abgelehnt. Warum? Weil er eben kein Krimineller ist, der andere bestohlen oder beraubt hat, sondern weil er ein POLITISCHER GEFANGENER, ein Kommunist ist. In der Begründung der Ablehnung des Antrages durch das Landgericht Münster heißt es:

‘Der Verurteilte hat bei seiner Anhörung erklärt, dass das Statut und Programm der KPD/ML sowie die Generallinie der internationalen kommunistischen Bewegung, wonach die Durchsetzung der dort vertretenen politischen Ziele nur mit Gewalt möglich sei, sein Gesetz sei … Die weitere und restlose Verbüßung der erkannten Freiheitsstrafe wird eine Änderung des Verurteilten schwerlich bewirken können, trägt aber dazu bei, den Verurteilten von der Begehung weiterer einschlägiger Straftaten zumindest während der noch laufenden Haftzeit abzuhalten und ist deshalb erforderlich.‘

Einzig und allein deshalb, weil über zehn Monate Gefängnis den Genossen Heinz Baron nicht haben kleinkriegen können, weil er heute wie damals erklärt: ‘Ich bin Kommunist, ich bekenne mich zum Statut und Programm der KPD/ML‘, verurteilt ihn das Landgericht Münster dazu, weitere fünf Monate hinter Gittern zu verbringen. Das ist offener Gesinnungsterror!

Das ist das wahre Gesicht dieses kapitalistischen Staates, der sich vor den Massen mit Sprüchen wie: ‘Es gibt keine politischen Gefangenen‘, ‘es gibt keine politische Verfolgung‘ - als ‘Demokratie‘ maskiert.

Genosse Heinz Baron schrieb in einem Brief zu dieser Entscheidung des Landgerichts:

‘… Insgesamt handelt es sich um einen äußerst dicken Hund, einen offenen Versuch, die Partei zu kriminalisieren, indem gesagt wird, wer sich auf Statut und Programm der KPD/ML stützt, gehöre hinter Gitter.

Aber, wie ich schon im letzten Brief schrieb, werde ich mich weder durch den Beschluss kleinkriegen lassen, das hat der Richter immerhin erkannt, noch ist das letzte Wort gesprochen …‘

Der Kampf geht weiter: Genosse Heinz wird gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen. Die Rote Hilfe Deutschlands unterstützt diesen Kampf und ruft die Bevölkerung im Gebiet um Heinz' Wohnung in Dortmund auf, sich solidarisch anzuschließen.

PROTESTIERT GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES LANDGERICHTS MÜNSTER!
SPENDET FÜR DEN KAMPF GEGEN DIE POLITISCHE UNTERDRÜCKUNG!
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!

Schreibt den Genossen in Haft an folgende Adressen:

Heinz Baron
Gartenstraße 26
44 Münster, JVA

Sascha Haschemi
Hindenburgring
8910 Landsberg

Folgende politischen Prozesse werden demnächst in Dortmund stattfinden:
Prozess gegen Genossen Dieter Kwoll, verantwortlicher Redakteur der Rote- Hilfe- Zeitung, 22.10. Amtsgericht Zimmer 166 9 Uhr 30

Prozess gegen Peter Schulte, verantwortlich für Betriebszeitungen der KPD/ML, 19.10. Amtsgericht

Prozess gegen verantwortlichen Redakteur des ROTEN MORGEN, Zentralorgan der KPD/ML, 27.10. Landgericht

ROTE HILFE TUT NOT! STÄRKT DIE ROTE HILFE DEUTSCHLANDS!“
Q: RHD-OG Dortmund: Sofortige Freilassung von Heinz Baron!, Dortmund o .J. (1976).

16.10.1976:
Der „Rote Morgen“, Nr. 42/1976, ruft seine Leser dazu auf, Heinz Baron, der derzeit in Münster in Haft sitzt, zu schreiben.
Q: Roter Morgen Nr. 42/1976, Dortmund, S. 5.

29.10.1976:
Die Zentrale Leitung der RHD der KPD/ML (vgl. 15.11.1976) berichtet:

„Dass es nicht umsonst ist, wenn viele ihrer Solidarität mit politisch Verfolgten bekunden, das haben wir auch gerade in den letzten Tagen erlebt: In Münster saß der Kommunist Heinz Baron im Gefängnis, seit elf Monaten inhaftiert wegen Teilnahme am Roten Antikriegstag (RAKT in München; 2.9.1972, d. Vf.). 2/3 seiner Haftzeit hatte er hinter sich und hatte einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Ein solcher Antrag wird normalerweise allen bewilligt, die zum ersten Mal im Gefängnis sind. Nicht so bei Heinz. Weil er sich zum Programm und Statut der KPD/ML bekennt, entschied das Landgericht Münster, dass er ‘zumindest während der restlichen Haftzeit von weiteren Straftaten abgehalten‘ werden müssen. Eine Entscheidung, die auf Deutsch schlicht besagt: Kommunisten gehören grundsätzlich ins Gefängnis. Bei Heinz gelang es ihnen allerdings nicht, das durchsetzen. Unter dem Druck entschlossener Protestaktionen und vieler empörter Anrufe beim Beschwerdegericht in Hamm musste die unhaltbare Entscheidung aufgehoben werden. Am 29.10. wurde Heinz entlassen.“

Solidarisiert hatte sich u. a. auch in:
- NRW die OG Dortmund der RHD.
Q: RHD-ZL: Rote Hilfe Schafft Rote Hilfe gegen den Justizterror!, Dortmund o. J. (November 1976), S.2.

November 1976:
In der „Roten Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands“, Nr. 11/1976, erscheint der Artikel: „Genosse Heinz Baron aus der Haft entlassen. Freiheit für die politischen Gefangenen. Wieder 16 Monate im Antikriegstagsprozess.“ Ausgeführt wird:

„Am 29.10., kurz vor Drucklegung der Zeitung, erreichte uns die überaus freudige Nachricht, dass Genosse Heinz Baron an diesem Tag nach 11-monatiger Haft entlassen wurde.

Heinz war wegen seiner Teilnahme am Roten Antikriegstag 1972 zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dass er jetzt nach 2/3 seiner Haft entlassen wurde, ist ein Erfolg der Solidarität und des Kampfes um seine Freilassung, der in der letzten Woche verstärkt geführt wurde. Den die vorzeitige Entlassung, die normalerweise jedem, der das erste Mal im Gefängnis ist, ohne Weiteres zugestanden wird, sollte Heinz als politischem Gefangenen, zunächst verwehrt werden, weil er sich zum Programm und Statut der KPD/ML bekannte. Das Landgericht München hatte bereits entschieden.

Da riefen die KPD/ML und die RHD zu verstärkten Protestaktionen auf. Unter anderem hängten sich immer wieder Freunde und Genossen ans Telefon und forderten beim Beschwerdegericht in Hamm die Freilassung des Genossen. Unter diesem Druck ließ schließlich die Bourgeoisie ihre unhaltbare Entscheidung fallen. Ein klarer Beweis: Solidarität hilft siegen. Genosse Heinz hat uns gebeten, allen Genossen und freunden herzliche Grüsse auszurichten.“
Q: Rote Hilfe - Zeitung der Roten Hilfe Deutschlands Nr. 11/1976, Dortmund, S. 3.

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November 1976:
In „Die Rote Garde“, Zeitung der Roten Garde, Jugendorganisation der KPD/ML, Nr. 11/1976, heißt es zu Heinz Baron:

„Am 29. Oktober konnten wir unseren Genossen Heinz Baron nach 10-monatiger Haft vom Gefängnis in Münster abholen. Durch den Kampf der Partei mussten sie ihn nach 2/3 der Gefängnisstrafe entlassen, was normal üblich ist, was sie aber dem Genossen Heinz wegen seiner kommunistischen Standhaftigkeit verweigert hatten. Für uns ist es ein Sieg und eine große Freude, dass Genosse Heinz wieder inmitten unter uns kämpfen kann. Rotfront, Genosse Heinz!“
Q: Die Rote Garde Nr. 1/1976, Dortmund, S. 5.

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06.11.1976:
Im „Roten Morgen“, Nr. 45/1976, erscheint der Artikel: „Genosse Heinz Baron freigekämpft.“ Ausgeführt wird:

„Nach zehnmonatiger Gefängnishaft musste die Bourgeoisie Genossen Heinz Baron am 29. Oktober vorfristig aus dem Gefängnis entlassen.

Genosse Heinz Baron war im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, weil er an der Roten Antikriegstagsdemonstration 1972 in München teilgenommen hatte. Die Bourgeoisie hat den Genossen weder durch den Terror einer Gefängnisstrafe noch durch heimtückische Angebote - wenn er seine kommunistische Gesinnung verleugne, könne er freikommen - brechen können.

Genosse Heinz erklärte: ‘… Mein Gesetz sind das Statut und das Programm der KPD/ML, sowie die Generallinie der internationalen kommunistischen Bewegung …‘

Deshalb wollte ihn die Bourgeoisie nicht, wie normalerweise üblich, nach 2/3 der Gefängnisstrafe entlassen. Angesichts der großen Solidarität mit Genossen Heinz, angesichts des Kampfes der Partei musste sie jedoch zurückweichen. Am 29. Oktober wurde Genosse Heinz von über 30 Genossen vor dem Gefängnis in Münster mit Parolen, Transparenten und der Fahne der Partei empfangen.“
Q: Roter Morgen Nr. 45/1976, Dortmund, S. 7.

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Letzte Änderungen: 16.10.2018

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