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Rote Fahne, 3. Jg., 7.8.1972, Nr. 16

07.08.1972:
Die Nr. 16/1972 der „Rote Fahne - Zentralorgan der KPD/ML“ erscheint mit dem zentralen Artikel: „17. August - Jahrestag des KPD-Verbots. KPD-Verbot muss weg! 1972: Vorkämpfer gegen Militarismus und Krieg bedroht.”

Ausgeführt wird u. a.: „Am 17. August vor 16 Jahren wurde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die KPD verboten. In der Folgezeit begann eine Welle von Verhaftungen und Prozessen. Bis 1963 waren 200 000 Ermittlungsverfahren, verbunden mit polizeilichen Haussuchungen, Beschlagnahmungen, Vernehmungen, Entlassungen aus Betrieben und Behörden durchgeführt worden. Familien, Nachbarn, Arbeitskollegen von Funktionären und Mitgliedern der KPD - mehr als eine halbe Million Menschen waren mittelbar oder unmittelbar in politische Verfolgungsmaßnahmen einbezogen und damit verängstigt, eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

In Betrieben und Gewerkschaften wurde bespitzelt, denunziert und ‘gesäubert’. Politische Strafjustiz und Verfassungsschutz hatten freie Hand für jede Willkür erhalten … Zum Abschluss der mündlichen Verhandlung im KPD - Verbotsprozess am 14. Juli 1955 erklärte Fritz Rische, Prozessbevollmächtigter der KPD: ‘Wer wollte diesen Prozess? Wer will das Verbot der KPD? Nicht das deutsche Volk! Kein Arbeiter! Kein Deutscher, der sich für das Schicksal der Nation verantwortlich fühlt! Den Prozess und das Verbot haben die herrschenden Kreise der USA verlangt, weil die KPD ihrer Absicht im Wege steht, Westdeutschland in ein amerikanisches Protektorat, in das Aufmarschgebiet für einen Atomkrieg zu verwandeln. Den Prozess haben Adenauer und die hinter ihm stehenden Herren der Schwerindustrie, die ehemaligen Wehrwirtschaftsführer und Hitlergenerale verlangt. Sie wollen das Verbot, weil sie sich fürchten vor dem wachsenden Widerstand gegen ihre Politik der Spaltung Deutschlands, der Aufrüstung und des Barras. Sie wollen das Verbot, weil sie für ihre Eroberungspläne nach außen Friedhofsruhe im Innern brauchen …‘

Die Bedeutung des KPD-Verbots und damit auch das Verbot des Kampfes aller friedliebenden und demokratischen Menschen gegen Militarismus und Kriegsvorbereitungen ist heute von größter Aktualität … Heute wie vor 16 Jahren soll der Kampf gegen diesen Kurs unterdrückt werden. Wieder richtet sich der Hauptschlag gegen die Kommunisten. Die Zeichen der Vorbereitungen des Verbots stehen auf Sturm … Heute, sechzehn Jahre nach dem KPD-Verbot, das nach wie vor besteht, wird unter sozialdemokratischer Regierung gerüstet wie nie zuvor. Preis- und Steuererhöhungen jagen sich, um die Kriegskassen zu füllen … Die Herrschenden haben ihre Eroberungspläne nicht aufgegeben und freiwillig werden sie es auch nicht tun …

Kein Stillhalten, das ist jetzt die Parole … Wenn auch die Verbindungen zur Arbeiterklasse noch schwach entwickelt sind, - das Vertrauen in die Partei nimmt zu, weil sie durch ihre Politik bedingungslos den Forderungen der Massen dient und ihnen dabei die wirkliche Alternative zu Krieg und Ausbeutung im Kampf für den Sozialismus zeigt … Kampf gegen Notstand, Aufrüstung und Revanche! Für Sozialismus und Frieden! Weg mit dem KPD-Verbot!”

ADENAUER MACHT WESTDEUTSCHLAND ZUR US-KOLONIE

Wenn wir den Weg zurückverfolgen, der zum Verbot der KPD führte, wird deutlich, warum die Herrschenden in Westdeutschland weiterhin das KPD-Verbot aufrechterhalten und heute Vorbereitungen zum Verbot der KPD/ML und aller marxistisch-leninistischen Organisationen treffen.

Die Bundesrepublik wird 1949 gegründet. Auf Betreiben des amerikanischen Imperialismus wird ein Teil der deutschen Nation abgespalten und soll als ‘Stoßtrupp für die Befreiung der Sowjetzone’ (Tagesspiegel vom 4. Mai 1952) und Aufmarschgebiet gegen die Sowjetunion formiert werden. Sofort werden unter Regie der amerikanischen Monopolkreise mit Hilfe Adenauers und Schumachers die Pläne zur neuerlichen Aufrüstung und Bewaffnung, zur Remilitarisierung geschmiedet.

Um diese Ziele reibungslos verfolgen zu können, beschließt die Adenauer-Regierung sofort die Säuberung des Staatsapparates. Die ‘Ausnahmeverordnung’ wird am 19. September 1950 erlassen. Sie richtet sich gegen die KPD und weitere zehn Organisationen und soll die politische Betätigung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes verhindern. Gleichzeitig erlebt Westdeutschland Anschläge auf die öffentliche Presse- und Meinungsfreiheit. Zweiundzwanzig Jahre später, Anfang des Jahres 1972, wird auf Initiative sozialdemokratischer Ministerpräsidenten ein ‘Erlass’ herausgegeben, der Berufsverbot für Kommunisten und Demokraten zur Folge hat. Eine zufällige Parallele? Keineswegs.

ZUERST: VERBOT DER FDJ

1951: Der Widerstand des Volkes gegen die Remilitarisierung wächst. Trotz Verbot der Adenauer-Regierung entscheiden sich in einer Volksbefragung, geführt von der KPD, neun Millionen Menschen gegen Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag. Wehner (SPD) ist der erste, der dagegen fordert: ‘Die Volksbefragung muss als ungesetzlich unterbunden werden!’ (26. April 1951).

Doch die Volksbewegung, unter Teilnahme breitester Kreise der Jugend, entwickelt große Protest- und Kampfaktionen. Da wird am 26. Juni des Jahres die FDJ - der vorwärtstreibende Teil der Jugend - verboten. Acht Monate später, am 19. Januar 1952, verkündete Theodor Blank auf Geheiß Adenauers die Wiedereinführung der Wehrpflicht! Schon hier wird deutlich: Um die Wiederbewaffnung durchzusetzen, musste der Widerstand gegen die Remilitarisierung und die Revanchepolitik ausgeschaltet, mussten die Kommunisten unterdrückt werden.

1952: WIEDERBEWAFFNUNG UND ANTRAG AUF VERBOT DER KPD

Aber weiter: Am 26. und 27. Mai werden von Adenauer in Bonn und Paris der ‘Generalvertrag’ und der Vertrag über die ‘Europäische Verteidigungsgemeinschaft’ unterzeichnet. Außer der SPD-Führung, mit der Adenauer am 8. Februar 1952 geheime Besprechungen abhält, bekam niemand den Wortlaut der Verträge vorher zu Gesicht. Entscheidender aber: Am Tag nach der Unterzeichnung wird von der Adenauer-Regierung der Verbotsantrag gegen die KPD gestellt!

Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft als solche kam wegen des
Widerstands der europäischen Völker nicht zustande. Stattdessen wurden am 23. Oktober 1954 die Pariser Verträge unterzeichnet, durch die die Bundesrepublik Mitglied des NATO-Militärpaktes wurde und sich zur Aufstellung eigener Streitkräfte verpflichtete. Und genau an diesem entscheidenden Punkt auf dem Weg der Remilitarisierung und Kriegsvorbereitungen wurde einen Monat später die Hauptverhandlung des KPD-Verbotsprozesses eröffnet. Und als am 7. Juli 1956 der Bundestag die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht beschließt, wird kurz darauf, am 17. August, das Urteil im KPD-Prozess gefällt: Verboten!

Der Ablauf der Ereignisse spricht eine deutliche Sprache: Wiederaufrüstung, Revanchepolitik und KPD-Verbot sind zwei Seiten ein und derselben Medaille! Der Widerstand des deutschen Volkes, das mehr als einmal seinen Friedenswillen bekundete, sollte gebrochen, die hauptsächliche Stütze des Kampfes - die KPD - liquidiert werden. Die Willkürpolitik Adenauers im Auftrag der amerikanischen und westdeutschen Monopole wurde von der SPD-Führung voll unterstützt, während dem Volk gleichzeitig durch Scheinopposition Sand in die Augen gestreut wurde, um den Massenwiderstand zu verhindern.”

Im Artikel: „Olympia '72: Heraus zum Roten Antikriegstag” rufen die KPD/ML-ZB „und vor allem der KJVD auf, am 2./3. September, dem Antikriegstag 1972, in München zu demonstrieren. „Denjenigen, die sich als friedliebende Völkerfreunde aufspielen, muss die Wahrheit von Aufrüstung und imperialistischem Krieg entgegengesetzt werden. Der versammelten in- und ausländischen Reaktion, vom Schah von Persien bis zum Völkermörder Nixon, müssen alle friedliebenden Kräfte und Demokraten entgegentreten … Olympische Spiele - Fest der Freundschaft der Völker und des friedlichen Sportwettkampfes der Jugend? Die Fassade bröckelt ab. Die Spiele sind fest in den Händen der westdeutschen Monopolherren - im Dienste ihrer Profite und im Dienste des Militarismus und der Unterdrückung des Klassenkampfes. Das sind die ‘Spiele‘, die außer der Bundeswehr von 5 000 Mann Polizei aus allen Bundesländern, von 1 000 Mann Bundesgrenzschutz und weiteren Spezialeinheiten bewacht und durch ein Gesetz zum ‘Schutz des Olympischen Friedens‘, das Streiks und Demonstrationen verbietet, geschützt werden sollen. Mobilisierungs- und Notstandsübungen sollen die Spiele München 1972 werden … Heraus zum Antikriegstag 1972 in München! Jugend gegen Aufrüstung und Krieg! Für Sozialismus und Frieden!”

Zu der im Juli 1972 begonnenen Diskussion um eine Beteiligung der KPD/ML-ZB an den Bundestags-Neuwahlen wird aus NRW aus Dortmund aus dem IGBE-Bereich eine „Stellungnahme der KPD/ML-Betriebsgruppe Minister Stein zur Taktik der Partei bei den Neuwahlen” veröffentlicht. Dabei wird zunächst dargelegt, dass sich nach der Roten Fahne Nr.14 vom 10.7.1972 „eine Diskussion über die Frage der Wahlbeteiligung entwickelt” habe.

Dazu wird von der Redaktion bemerkt: „Wir müssen den Notstandskurs, die Aufrüstung und Revanchekurs lebendig vor den Massen enthüllen. Wir müssen gegen das Parteiverbot, gegen die Faschisierung und Militarisierung einen konkreten Kampf führen. Auf dem Hintergrund dieser Aufgaben muss die Frage der Wahlbeteiligung oder des Wahlboykotts diskutiert werden.”

Die Stellungnahme der Betriebsgruppe Minister Stein erklärt u. a.: „Welche Mittel dienen dem Kampf der Arbeiterklasse am besten bei den Neuwahlen im Winter: Der Wahlboykott oder die Aufstellung eigener Kandidaten als Partei, oder als Wahlbündnis? Diese Frage stellt die ROTE FAHNE Nr.14 an die Partei und an den Jugendverband. Wir beantworten die Frage zunächst spontan und ausgehend von den Erfahrungen unserer täglichen politischen Arbeit … Die Massen haben sich noch nicht vom Parlamentarismus gelöst, obwohl sie bereits auf dem Weg dazu sind … Sicher würden viele einen Wahlboykott der Partei als ‘Drückbergerei‘, als Furcht vor einer offenen Auseinandersetzung mit den Bundestagsparteien auffassen …

Also Boykott? Nein, diesem Argument begegnen wir am besten durch einen aktiven Wahlkampf, wo wir am offensivsten Propaganda für die proletarische Demokratie, für den Staat der Arbeiter und Bauern betreiben können. Selbst, wenn keine Wahlen anstehen, ergibt sich aus der Diskussion mit vielen Kollegen, dass sie eine Wahlbeteiligung der KPD/ML als selbstverständlich ansehen … Wahlbeteiligung - das hieße, die Illusionen über die proletarische Demokratie zu zerstören. Der (politische) Kampf, der mit allen Mitteln vom Staat und seinen Parteien gegen uns geführt werden würde, würde die Einsicht der Massen in den Charakter dieses Notstandsstaates vergrößern. Und weiter: Indem wir uns nicht daneben stellen und schimpfen, sondern unsere Politik und Ansichten vor die breiteste Öffentlichkeit tragen …

Ein Boykott hieße Verzicht auf die wirkliche Alternative für die Arbeiterklasse, nämlich die Partei, die den Massen nicht vorgaukelt, das Parlament sei ein Instrument des Volkes, sondern die auf allen Ebenen den Kampf für die proletarische Rätedemokratie, die Diktatur des Proletariats aufgenommen hat … Eine KPD/ML, die sich zur Wahl stellt, ist für die Kollegen eine wirkliche Alternative, stellt sie ganz praktisch und zwingend vor die Frage: Spreche ich mit meiner Stimme dieser Partei mein Vertrauen aus, unterstütze ich ihr Programm, wende ich mich bewusst von den anderen Parteien ab? Wir bejahen also voll und ganz die Beteiligung an den Wahlen. Es ist klar, dass dies in agitatorischer Hinsicht von der Partei soviel fordert wie noch nie.

Denn die Illusionen über Parlamentarismus und Wahlen und über eine Beteiligung der KPD/ML an den Wahlen, dazu die Bedenken vieler Arbeiter gegen unsere Partei sind stark und erfordern größte Anstrengungen, um sie zu zerstören. Das gilt vor allem auch für die Frage: Wir sind grundsätzlich gegen das parlamentarische System und den kapitalistischen Staat und wollen dort trotzdem Einfluss erringen …

Eine weitere Frage, die zu klären wäre, ist die nach den Kräften und organisatorischen und technischen Möglichkeiten der Partei … In diesem Zusammenhang gibt es noch einen wichtigen Grund für eine Wahlbeteiligung: Die dazu notwendige Vorbereitung und Arbeit der Partei würde entscheidend zur Konsolidierung, zur ideologischen Stärkung der Partei beitragen, sie würde die Partei enger zusammenschließen durch diese für sie große politische Aufgabe - allerdings nur dann, wenn die ideologische Vorbereitung und Ausrichtung der Partei vorher ausreichend war. Zusammenfassung: Die Betriebsgruppe ist der Meinung, die Partei solle sich an den Wahlen beteiligen.

1. Der Hauptgrund ist, dass die Arbeiterklasse, soweit sie uns kennt, bei der Wahl nicht vor der Frage steht: Welche Partei ist das kleinste Übel, sondern eine wirkliche Alternative! Indem wir uns zur Wahl stellen, bilden wir solange eine Alternative, wie die Massen nicht praktisch die Frage nach der proletarischen Demokratie stellen - nur in diesem Falle wäre eine Wahlbeteiligung sinnlos, falsch. Die Partei hat durch die Durchführung der Urabstimmung im Bergbau bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht. Wer damals ein Kreuzchen machte, gab uns sein Vertrauen, sah in uns die Alternative..

2. Die Wahlbeteiligung bedeutet auch in den Augen der Massen eine offensive Politik. Wenn wir es verstehen, die Wahl richtig zu nutzen, wird unser Programm als Kampfprogramm gegen die Bonner 'Demokratie' vor den Massen deutlich werden, haben wir ferner die Möglichkeit, praktisch zu erläutern, was die revolutionäre Alternative zum Kapitalistenstaat ist.

3. Die Anstrengungen, die der Partei im Falle einer Wahlbeteiligung in ideologischer und organisatorischer Hinsicht bevorstehen, sind riesig groß. Aber die Partei sollte ihre Kräfte weiter steigern und zusammenstehen, dann wird der Wahlkampf auch die Partei festigen und stärken.”

In der Rubrik: „Der Kampf in den Betrieben“ wird berichtet aus Bochum von Krupp. Dort würden die „Arbeiter von Stahlwerk 3 marschieren“: „Kein Stillhalten bis 1973“. „Die Walze“, die Betriebszeitung der KPD/ML, führe die „Einheitsfront gegen Rationalisierungsterror und Lohndiktat“. Berichtet wird auch von Rheinhausen, aus Rüsselsheim von Opel, aus Mannheim von Daimler.

Berichtet wird des Weiteren von der 1. Soldatenkonferenz von KPD/ML-ZB und KJVD (am 30.7.1972, d. Verf. ), den Bemühungen um eine Aktionseinheit gegen das KPD-Verbot (im Juli 1972, d. Verf. ), dem Kampf gegen das Ausländergesetz in Berlin (am 27.7.1972, d. Verf. ) und dem Prozess in Bochum gegen Michael Schulte (am 25.8.1972).

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Q: Rote Fahne, Nr. 16, Bochum, 7. 8.1972.

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