Kommunismus und Klassenkampf, Jg. 6, Nr. 8, August 1978

August 1978:
Die Nr. 8 von "Kommunismus und Klassenkampf" erscheint.
Artikel der Ausgabe sind:
- "Grüne Listen, das ist es, was die Bourgeoisie braucht"
- "Aggressionsvorbereitungen im Kampf um die Ölfelder. Der BRD-Imperialismus auf der Jagd nach einer Rohölbasis"
- "Durch die Anwendung der Mikroelektronik wollen die Kapitalisten neue Höhen der Ausbeutung erreichen"
- "Energiepolitik. Darin haben die deutschen Imperialisten Erfahrung"
- "Von der bloßen Repräsentanz zu operativen Maßnahmen. BRD-Banken führend auf dem Europakapitalmarkt"
- "Zur Lage der Metallarbeiter im Raum Birmingham"
- "RGW-Tagung: Schlappe der sozialimperialistischen Supermacht, sich die Widersprüche der RGW-Staaten vollständig unterzuordnen"
- "Das 'Afrika-Kartenwerk' der 'Deutschen Forschungsgemeinschaft'. Ein grundlegendes Werk für die weiter gespannte Großraumplanung"
- "Der Bauer lebt von seiner Arbeit. Das Grundeigentum bedeutet für ihn nur Fessel und Knechtung"
- "Mit dem Ausbau der Nacht-, Schicht-und Teilzeitarbeit begegnet die Bundesregierung der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung"
- "7. Besoldungserhöhungsgesetz. Die Versuche der Bourgeoisie, die Beamten von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst abzuspalten, haben Geschichte"
- "Das Bündnis zwischen 'Emma' und dem Staatsapparat. Zur Eindämmung der 'Dunkelziffer' wollen die Opportunisten den § 218 jetzt selbst anwenden"
- "Ein Programm des Staatsmonopolismus und Sozialchauvinismus, reformistisch dargereicht"
- "Die KP Großbritanniens während des 2. Weltkrieges"
- "Lohnsumme und Lohnsummenverteilung. Der Dreh mit der Teilzeitarbeit"

Einleitend wird zum Widerspruch (Verbot) des Regierungspräsidiums Tübingen zur Sammlung einer "vollmotorisierten Kompanie" für die ZANLA Stellung bezogen, wozu es u. a. heißt: "In der Verbotsverfügung hatte das Regierungspräsidium seinerzeit erklärt: 'Es muß damit gerechnet werden, dass die vorgesehene Unterstützung der bewaffneten Widerstandsbewegung, die sich in einem kriegerischen Konflikt mit der rhodesischen Regierung befindet, zu außenpolitischen Schwierigkeiten mit Rhodesien führt.' Man macht sich als Imperialist nicht beliebter, wenn man die 'auswärtigen Beziehungen' zu einem rassistischen Kolonialregime, das auf der ganzen Welt verhasst ist und als Werkzeug des Imperialismus zur Auspressung des Volkes von Zimbabwe angegriffen wird, in dieser frechen Weise öffentlich bekräftigt und gegen die 'Schwierigkeiten', die die Unterstützung des bewaffneten Befreiungskampfes durch die 'eigene' Arbeiterklasse bereitet, verteidigt. Überdies ist es eine Täuschung zu glauben, dies könne so ohne weiteres verborgen gehalten werden und ohne Rückwirkungen bleiben … 'Die beabsichtigte Verwendung des Sammlungsertrages verstößt gegen den Artikel 26 des Grundgesetzes. Danach sind alle friedensstörenden Handlungen, nicht nur der Angriffskrieg, untersagt. Insbesondere ist jede Beteiligung an bürgerkriegsähnlichen Konflikten in anderen Ländern verfassungswidrig' …

Die Sache so zu drehen, ist für die westdeutschen Imperialisten in vieler Hinsicht nützlich. Einer legitimen Regierung kann man schwerlich verwehren, den 'Teil der Bevölkerung', der die Waffen ergriffen hat, niederzuschlagen. Auch dagegen, dass sie womöglich um ausländische Hilfe ersucht, um dem Konflikt ein Ende zu setzen, kann man schwerlich etwas sagen. Ja, es wird auch schwierig, diesem friedliebenden Unterfangen die Hilfe zu versagen …"

Geworben wird u.a. für Bücher und Schriften aus dem Buchvertrieb Hager, u. a. für: "Peking Rundschau", "Palästina Bulletin", für "Zimbabwe News", für "IKWEZI. Zeitschrift zur politischen Analyse Azanias und des südlichen Afrika", für W. I. Lenin: "Die große Initiative", für Marx/Engels: "Manifest der Kommunistischen Partei".
Q: KBW: Kommunismus und Klassenkampf, Jg. 6, Nr. 8, Frankfurt/M., August 1978.

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