Roter Morgen, 8. Jg., 3. August 1974, Nr. 31

03.08.1974:
Die KPD/ML gibt ihren 'Roten Morgen' (RM) Nr. 31 (vgl. 27.7.1974, 10.8.1974) heraus mit dem Leitartikel "Zypern / Griechenland: Die Supermächte können nicht schalten und walten, wie sie wollen".

Berichtet wird, dass Ernst Aust und Gernot Schubert eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft Hamburg erhielten. Sie sollen sich in einem Prozess wegen angeblicher "Beschimpfung und Verächtlichmachung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland" und "Beleidigung der gesetzgebenden Organe des Bundes" verantworten. Hintergrund der Anklage ist ein Artikel im 'Roten Morgen' Nr. 23/1973, in dem die KPD/ML behauptet hatte, dass "Bonner Parlamentarier korrupt bis auf die Knochen" seien und gesagt wird, "dass diese Schwatzbude durch den Kampf der Massen auseinandergejagt werden muss".

"In 'Härtere Gangart'" wird die Stellungnahme des Arbeiterbundes (AB) zu Günter Routhier kritisiert.

Spenden für den 'Roten Morgen' kamen aus:
- Baden-Württemberg aus Freiburg und vom Roter Morgen Buchladen Stuttgart.
- Bayern aus Augsburg.
- Berlin aus Kreuzberg und dem Wedding, von einem Taxifahrer und der KSB Zelle TFH.
- Bremen.
- NRW aus Bochum und Essen.
- Rheinland-Pfalz aus Naunheim (Kreis Mayen-Koblenz).
- Schleswig-Holstein aus Neumünster.

Aus Baden-Württemberg wird berichtet aus der JVA Mannheim, von den Jugendlichen in Mannheim-Käfertal und aus Reutlingen in "Genosse Klaus Kercher freigekämpft!".

Aus Bayern wird berichtet über Klassenjustiz in München und einen Rechtsanwalt in Nürnberg. In "Polizei beschlagnahmt Demonstrationsfilme" wird berichtet aus München vom Film über den RAKT 1972.

Aus Bremen wird in "Das war Arbeitermord!" berichtet von einem Arbeitsunfall bei den LDW.

Aus Hamburg wird in einer Korrektur zur Nr. 29 berichtet von der Alternative von KB und KPD bzw. dem KBW im Druckbereich, "ein offizieller Vertreter des 'K'BW, der zu den 11 Ausgeschlossenen gehörte (der einzige vom 'K'BW) ist wegen Denunziantentum und Versuch der Spaltung der 'Alternative' ausgeschlossen worden. der 'K'BW stellte sich prinzipiell gegen jede Organisierung, die den Rahmen der Gewerkschaftslegalität sprengt unter der Parole: 'Stärkt die Einheitsgewerkschaft!'".

Es wird eine Erklärung von Gernot Schubert, Verleger des 'Roten Morgen' abgedruckt, die sich richtet: "An den Staatsanwalt Greiser (Dortmund) und die Richter Weiß (Dortmund), Rosenmüller (Duisburg) u.a." und sich auf den Strafbefehl für Günter Routhier-Artikel bezieht.

Aus Dortmund wird zu Norbert Böhmer aufgefordert "Hoesch - Kampf der drohenden Entlassung des Genossen Norbert B.!". Aus Mülheim wird in "MRW: Betriebsrat spricht Entlassung aus" berichtet von Mannesmann. Aus Düsseldorf wird berichtet in "Prozess gegen drei spanische Antifaschisten und Patrioten. 'Der Kampf gegen die faschistische Diktatur ist Bestandteil meines Lebens und dieses Prozesses!'". In Bundesverfassungsgericht gegen RAG-Mieter: 'Eigentum muss geschützt werden'" wird berichtet vom BVerfG und der DKP sowie dem ersten Prozess in Bottrop.

Geführt wurde ein "Gespräch mit dem Genossen Dagyeli" von der türkischen ATÖF.

In "Die Verräter von Saigon und Phnom Penh: Politisch, militärisch und wirtschaftlich bankrott!" wird berichtet aus Kambodscha und Südvietnam., aus Spanien in "Carrillo: Aufruf zum friedlichen Übergang - Das spanische Volk wird im Volkskrieg siegen!". Von der PCE/ML erscheint eine Solidaritätsadresse zu Routhier.
Q: Roter Morgen Nr. 31, Dortmund 3.8.1974


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