KPD/ML: "Treffen mit Spaniern, 2. Juli 1982"

02.07.1982:
Es findet ein Treffen von Vertretern des ZK der KPD (vormals KPD/ML) mit drei Vertretern der spanischen Bruderpartei statt. Vermutlich noch im Juli wird dazu der Bericht "Treffen mit Spaniern" angefertigt. Eingangs heißt es: "Die spanischen Genossen wollten - wie sie erklärten - nur eine Frage besprechen, nämlich die Frage der Polemik".

Der Gesprächsverlauf thematisiert u. a.:
- Fragen der Einheit zwischen unseren beiden Parteien
- Aktionseinheit (der KPD) mit Revisionisten, Kampf gegen den Revisionismus
- Generallinie der ML
- Gewerkschaftsarbeit
- Führung der Polemik

Die spanischen Genossen kritisieren vor allem, dass der Beschluss des ZK der KPD "zur Aktionseinheit mit der Führung der revisionistischen Partei gegen die Generallinie der marxistisch-leninistischen Weltbewegung gerichtet" sei. Der Beschluss zerstöre "die Einheit, die in der ml Weltbewegung bestanden hat. Man hat nicht gegen den Revisionismus gekämpft, um jetzt die Linie des Kampf zu ändern und mit ihnen Aktionseinheit zu machen." (vgl. S. 1)

Zur Art der Polemik kritisieren die spanischen Genossen: "Wir stellen fest, dass Eure Position der Diskussion ausweicht, wenn Ihr sagt, in Spanien könne man die Frage so entscheiden und in Deutschland anders. Das ist schwerwiegend. Was Ihr sagt, heißt, dass jede Partei tun und lassen kann, was sie will, und dass man diese Positionen nicht kritisieren darf.

Wir möchten dieses Treffen nutzen, um aufzuzeigen, wie schwerwiegend diese Frage ist, und Euch auffordern, Eure Haltung zu ändern. Ihr habt die Möglichkeit, Eure Position zu korrigieren, denkt daran, dass es rechtsopportunistische Positionen sind, die katastrophale Folgen für die KPD haben können. Wenn Ihr sie nicht ändert, wird diese Linie zum Revisionismus führen". (S. 3)
Quelle: KPD (vormals KPD/ML): Treffen mit Spaniern, 2.7.82 , o. O., (Juli 1982)

KPDML_ZK_Papier_Treffen_mit_Spaniern_19820702_001

KPDML_ZK_Papier_Treffen_mit_Spaniern_19820702_002

KPDML_ZK_Papier_Treffen_mit_Spaniern_19820702_003


Letzte Änderung: 23.08.2022