Rote Fahne, Organ der Stadtteilkomitees der KPD-AO, 1. Jg., Nr. 4, Juni 1970

08.06.1970:
Vermutlich in dieser Woche gibt die KPD-AO die Nr. 4 ihrer „Roten Fahne” mit vier Seiten heraus, die zur Demonstration am 11.6.1970 gegen das Handgranatengesetz aufruft und sich aus diesem Anlass u. a. außer mit der Ingenieurakademie Gauß, auch noch mit der West-Berliner Polizei befasst. Wiederum geht's auch um die Löhne in der Elektroindustrie in der BRD und West-Berlin.

Artikel der Ausgabe sind:
- Der Westberliner Senat schmiedet sich mit dem ‚Handgranatengesetz’ eine politische Waffe gegen die Arbeiterklasse
- Zahlen und Fakten zur Westberliner Polizei
- Zur militärischen Aufrüstung und Planung der Polizeitruppe: Die Vorbereitung auf die militärische Zerschlagung der kämpfenden Arbeiterklasse
- Zeugenaussagen zu dem Polizeiterror anlässlich der alliierten Waffenschau am 23. Mai 1970.

Forderungen im Artikel zum „Handgranatengesetz“ sind: „Weg mit Neubauer!“, „Entmilitarisierung der Westberliner Polizei!“, „Umfassende Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit für die Arbeiterklasse im Betrieb und auf der Straße!“.
Q: Rote Fahne, Nr. 4, Berlin, Juni 1970.

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