KJVD: Kämpfende Jugend, Jg. 6, Nr. 12, Dez. 1977

Dezember 1977:
Der Kommunistische Jugendverband Deutschlands (KJVD) der KPD gibt die Nr. 12 seiner 'Kämpfenden Jugend' (KJ - vgl. Nov. 1977) heraus.

Es habe „der Vorstand des Betriebssportvereins Berlin, dem der VFF angeschlossen ist“, beschlossen, den „Arbeitersportverein Solidarität auszuschließen“.

Dazu heißt es: „In den letzten Wochen hatten diese Herren versucht, dem SV Solidarität unsportliches Verhalten anzuhängen. Aber es fand sich keiner, der das behauptete. Die Fußballmannschaft des Arbeitersportvereins war als gute und solidarische Mannschaft bekannt und anerkannt. Sie ist eine der besten Mannschaften in ihrer Gruppe. Es blieb daher den Herren Funktionären nichts anderes übrig, sie mussten eine offene politische Ablehnung des ASV formulieren.

Der Ausschluss wird mit § 2 der ASV-Satzung begründet, nach der es sich der ASV zur Aufgabe gesetzt hat, für die ausreichende sportliche Ausbildung der Arbeiterjugend und gegen den massenfeindlichen Leistungssport zu kämpfen. Das führt zur Trennung der Sportler „in verschiedene Klassen“ und widerspreche der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Deutlicher kann es die reaktionäre BSVB-Führung nicht formulieren: Für die Interessen der Arbeiterklasse einzutreten, verstößt gegen das Grundgesetz. In der Tat! Und es ist ein Teil der reaktionären Entwicklung in der BRD und Westberlin, dass auch die Sportler jetzt auf die reaktionäre Ausbeuterordnung verpflichtet werden sollen.

Viele Spieler aus den verschiedenen Mannschaften haben schon eine Protestresolution unterschrieben. Am Bußtag unterschrieb die gesamte Mannschaft nach einem Punktspiel die Resolution. Eine andere Mannschaft schickte die ihnen zugesandte Unterschriftenliste mit 8 Unterschriften an den Verein. Bei Agitprop-Einsätzen vor der Sprechstunde des VFF-Vorstands waren viele Sportler äußerst empört und versprachen in ihrer Mannschaft darüber zu diskutieren und die Resolution zu unterstützen.“
Q: Kämpfende Jugend Nr. 12, Köln Dez. 1977

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