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Zu diesem Thema lag uns fast gar kein Material direkt aus Aachen vor, die Darstellung stützt sich deshalb auf bundessweite Berichte bzw. Publikationen aus anderen, überwiegend vom nordrheinwestfälischen Demonstrationsverbot 1973 ebenfalls betroffenen Städten.
In Aachen wird zum Thema Demonstrationsverbote fast ausschließlich die selbst betroffene KPD nebst befreundeten Gruppen aktiv. Dies verwundert nicht angesichts des Führungsanspruchs der KPD, denn wer solidarisiert sich schon jenseits der eigenen Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit freiwillig mit dem, zudem noch selbst erklärten Chef und eingebildeten Befehlshaber (vgl. 29.5.1973)? Die Kampagne gegen den Numerus clausus allerdings scheint angesichts der rigiden Repression eingeschlafen zu sein.
Die Darstellung beginnt mit der Organisation des oppositionellen Blocks für die DGB-Kundgebung durch die KPD (vgl. 1.4.1973). Diese versucht die bereits die ideologisch-propagandistische Vorbereitung der Demonstrationsverbote für die Stärkung ihrer Partei auszunutzen (vgl. 16.4.1973) und sich als alleinige Sachwalterin der Arbeiterbewegung zu profilieren (vgl. 23.4.1973). Dabei hilft die offene Drohung mit Gewalt seitens des allzeit deutschen demokratischen Rechtsstaats (vgl. 24.4.1975). Auch in Aachen wird das landesweite Verbot durchgesetzt (vgl. 30.4.1973), wäre die Demokratie doch durch die Wanderung einiger Dutzend oder gar Hundert wirklich kampfbereiter Klassenkämpfer sicherlich in ernsthafte Gefahr geraten. Aus Aachen zumindest ziehen knapp vier Dutzend Klassenkämpfer der KPD nach Dortmund, wobei der vermutlich einzige Reisebus bei Remscheid durch die Polizei mit der, der Gefährlichkeit der Genossen sicherlich angemessener automatischer Waffengewalt (vgl. 2.5.1973), auf die Rechtswirksamkeit der rechtsstaatlichen Ordnung und den Segen der (flug-)technischen Ausrüstung der Polizei (vgl. 7.5.1973) hingewiesen wird.
Die akribische Aufmerksamkeit der allzeit achtbaren Polizei in der Bundesrepublik Deutschland wird dann auch in Aachen der KPD zur teil, die wiederum von in glorreicher germanischer Tradition stehenden Helfern, eine Ausbildung in moderner, aber doch tausendjährig bewährter, Waffentechnik erhält (vgl. 15.5.1973, 16.5.1973).
Trotz der martialischen Ausrüstung der Protagonisten des wehrhaften Rechtsstaates aber, demonstrieren in Karlsruhe (vgl. 20.6.1973) vermutlich aus Aachen allein die KPD und die GIM.
01.04.1973: Die KPD berichtet vermutlich von heute:" Das 'Maikomitee' in Aachen ruft alle Gewerkschafter Aachens auf, sich an einem oppositionellen Block am 30.4. zu beteiligen und in der Nähe der DGB- Kundgebung (der DGB verzichtet auf eine 1. Mai-Demonstration) die Gegenkundgebung der Partei zu unterstützen." =Rote Fahne Nr.15,Dortmund 11.4.1973,S.7 16.04.1973: Die KPD berichtet vermutlich aus dieser Woche aus NRW:" REGIONAL-KOMITEE RHEIN/RUHR: VERSTÄRKTE MASSENARBEIT - UNSERE ANTWORT AUF DIE HETZE VON DGB-FÜHRUNG UND SPD/FDP-REGIERUNG! In Dortmund, Düsseldorf, Köln, Aachen, Solingen und Duisburg kann sich jeder Gewerkschafter entscheiden: Entweder er demonstriert unter der Losung 'Mitdenken, mitbestimmen, mitverantworten' für die Klassenharmonie oder er demonstriert im Block des 'Maikomitees oppositioneller Gewerkschafter' unter den Forderungen und Losungen der revolutionären Gewerkschaftsopposition (RGO, d.Vf.) gegen Monopolkapital und Gewerkschaftsbonzen. Die Gewerkschaftsführer sehen ihre Felle davonschwimmen. Der Dortmunder Kongreß (vgl. 14.4.1973,d. Vf.) zum Aufbau der revolutionären Gewerkschaftsopposition ist ihnen so in die Glieder gefahren, daß sie vor keinem Mittel zurückschrecken, um die erstarkende oppositionelle Bewegung zu erschlagen. In mehreren Städten haben die DGB-Führer bereits mit Ausschluß (UVB,d.Vf.) für jeden gedroht, der sich am oppositionellen Block beteiligt. Damit ihnen nur ja kein oppositioneller Gewerkschafter durch die Lappen geht, werden jetzt schon Spitzel in die Maikomitees geschickt. In Düsseldorf bereiten die Gewerkschaftsführer die Mai-Demonstration gemeinsam mit der politischen Polizei vor. In Aachen hatten sie sogar geplant, den Block von der Polizei zerschlagen zu lassen. ... Doch die 'Maikomitees oppositioneller Gewerkschafter' schrecken vor den Ausschlußdrohungen und Einschüchterungsversuchen der Gewerkschaftsführer und ihrer Helfershelfer nicht zurück. Sie wissen: Gegen den Ausschlußterror hilft nur der umso entschlossenere Einsatz für die Interessen der Kollegen im Betrieb und in der Gewerkschaft, der umso entschiedenere Kampf für die Forderungen der revolutionären Gewerkschaftsopposition. Die Betriebszellen und Ortsleitungen der Partei in der Region haben gegen die Hetze der bürgerlichen Presse und gegen alle Versuche, die KPD als 'Geheimbund' abzustempeln, die Massenarbeit verstärkt. Jeden Tag werden Agitproptrupps vor den Betrieben und im Stadtteil gebildet, jede Gelegenheit wird wahrgenommen, mit den Kollegen über die Angriffe zu diskutieren und ihnen die Politik der Partei zu erläutern. Die ersten Erfolge zeigen sich schon: Überall stiegen die Verkaufsziffern der ROTEN FAHNE, ... . Die Aachener Genossen malten große Wandzeitungen, die sie an belebten Stellen klebten und die mit großem Interesse studiert wurden." =Rote Fahne Nr.17,Dortmund 25.4.1973,S.5 23.04.1973: Eine Extra-Ausgabe der 'Stählernen Faust' - Betriebszeitung der KPD/ML-ZK für die Hoesch-Betriebe (vgl. 12.3.1973, Juli 1974) in Dortmund erscheint in dieser Woche:" STRASSE FREI FÜR DEN ROTEN 1. MAI ... Jetzt wollen sie uns das Recht auf den 1. Mai nehmen. Polizeiminister Weyer (FDP,d.Vf.) droht mit dem Verbot der revolutionären Maidemonstrationen in Dortmund, Köln und Aachen. Die Polizeitruppen werden schon bereitgestellt. Die DGB-Bonzen drohen oppositionelle Blocks in ihren Umzügen mit Polizeiterror zu zerschlagen. Sie wollen 'friedliche' Demonstrationen - Klassenfrieden statt Klassenkampf. Schon rüsten sie Schlägerbanden aus, die zuschlagen sollen, wenn die Arbeiter aufbegehren." =Stählerne Faust Extra,Dortmund 1973 24.04.1973: Die KPD berichtet im Zusammenhang mit dem Verbot ihrer Maikundgebung in Aachen (vgl. 30.4.1973):" Am Dienstag, dem 24.April, erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister Weyer (FDP,d.Vf.): 'In Zukunft werden Demonstrationen dieser Organisation nicht genehmigt werden. Nicht angemeldete Demonstrationen dieser Gruppen werden mit Polizeigewalt aufgelöst.' Für ein Verbot, erklärte Weyer, sei er nicht zuständig, dies müsse müsse vom Innenminister Genscher ausgesprochen werden." Vom allgemeinen Demonstrationsverbot in NRW berichtet auch das Komitee Hände weg von der KPD (vgl. 23.6.1973). =Komitee Hände weg von der KPD:Bulletin Nr.1,Köln o.J. (1973),S.2; Rote Fahne Nr.18,Dortmund 2.5.1973,S.2 30.04.1973: Eine Maiveranstaltung der KPD war für heute in Aachen angekündigt worden. Das der KPD nahestehende Maikomitee oppositioneller Gewerkschafter will außerdem noch heute eine Gegenkundgebung gegen die DGB-Kundgebung durchführen, die aber verboten wird. Die KPD berichtet:" DIE VERBOTSPLÄNE DER SPD/FDP-REGIERUNG Am Dienstag, dem 24. April, erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister Weyer (FDP,d.Vf.): 'In Zukunft werden Demonstrationen dieser Organisation nicht genehmigt werden. Nicht angemeldete Demonstrationen dieser Gruppen werden mit Polizeigewalt aufgelöst.' Für ein Verbot, erklärte Weyer, sei er nicht zuständig, dies müsse müsse vom Innenminister Genscher ausgesprochen werden. Nachdem am Samstag eine von der KPD/ML angemeldete Demonstration verboten und von mehreren Polizeihundertschaften aufgelöst worden war (... (vgl. Griechenlanddemonstration in Düsseldorf am 21.4.1973,d.Vf.)), eine Demonstration, an der unsere Partei sich beteiligt hatte, verbot der Polizeipräsident von Aachen die Kundgebung des Maikomitees oppositioneller Gewerkschafter. Zur Begründung erklärte er: 'Die die beabsichtigte Versammlung tragenden Gruppen lehnen kompromißlos die politischen und gesellschaftlichen Grundlagen unseres Staates ab. Sie gehen davon aus, daß die Bevölkerung der BRD in einer staatsmonopolistischen Ausbeutergesellschaft lebe, die in ihr letztes Stadium eingetreten sei und durch eine grundlegend neue Ordnung, die durch einen revolutionären Akt geschaffen werden müßte, zu ersetzen sei. Aus der KAP ergibt sich eindeutig, daß Sie mit den Mitteln der gewaltsamen Auseinandersetzung die gesellschaftliche Ordnung der BRD verändern wollen. 'Wir werden die einzig richtige Antwort erteilen. Wir werden unseren Kampf, unsere Anstrengungen verzehnfachen - verhundertfachen. Der Kampf, der sich den Zusammenschluß aller ausgebeuteten und unterdrückten Teile des Volkes zum Ziel setzt, der Kampf, der den Sturz der Bourgeoisie und den Aufbau des Sozialismus zur Aufgabe macht.' 'Revolutionäre Arbeitereinheit, Revolutionäre Volkseinheit.' Aus all dem ergibt sich, daß sie mit Gewalt versuchen wollen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu beseitigen. Es muß daher - auch im Hinblick auf die Ausschreitungen in München und Bonn (vgl. 2.9.1972 bzw. 10.4.1973,d.Vf.), davon ausgegangen werden, daß eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist.' Aus diesen Maßnahmen der SPD/FDP-Regierung von NRW ergibt sich ein einfaches polizeiliches Schema. Die KPD (oder wie einige superschlaue Tintenkulis einschränken - ihr Zentralkomitee) ist eine kriminelle Vereinigung, ein Geheimbund. Wenn aber der angebliche Geheimbund die Massen zur Demonstration auffordert, wird die Demonstration verboten, weil ein Geheimbund ja bekanntlich keine Massenarbeit leistet, keine Massen mobilisiert; vielmehr stets maskiert aus friedlichen Demonstrationen ausbricht und 'Gewalt ausübt'. Das Verbot des Polizeipräsidenten von Aachen enthält bereits alle Stichworte, die das Verbot unserer Partei nach dem Vereinsgesetz begründen und die Verfolgung ihrer Mitglieder als Angehörige einer Verbrecherbande einleiten sollen. Schon die Begründung, mit der der Antrag unserer Partei auf Teilnahme an den Bundestagswahlen (BTW - vgl. **.**.1972,d.Vf.) abgelehnt wurde, stellte fest, daß von unserer Partei 'konstruktive Mitarbeit' im Wahlkampf bzw. im Parlament nicht zu erwarten sei. Damit legte der Bundeswahlleiter eine Definition der Verfassungsmäßigkeit fest, die voll auf das bestehende Herrschaftssystem in der BRD und dessen 'konstruktive' Veränderung festgelegt ist. Der Bundeswahlleiter verstieß damit gegen noch geltende Bestimmungen des Grundgesetzes selbst, die die Bejahung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung nicht zum Maßstab der Verfassungsmäßigkeit machen. Überprüft man den Wortlaut des Verbots des Aachener Polizeipräsidenten, so wird unser Bekenntnis zur proletarischen Revolution als 'Bekenntnis zur Gewalt' gekennzeichnet. Als ob es nicht die herrschende Klasse, die Monopolbourgeoisie war und ist, die bislang jeden Versuch der Befreiung der Arbeiterklasse im Blut erstickte. Die faschistische Machtergreifung als Antwort auf das vorwärtsstürmende deutsche Proletariat, die gewaltsame Unterdrückung der Volkskämpfe nach 1945 sind für Deutschland die letzten Beispiele. Vom Standpunkt des Proletariats aus - schrieben die chinesischen Genossen - wäre es natürlich wünschenswert, wenn die Arbeiterklasse die Macht eroberte, ohne daß ein Mensch ums Leben käme. Die historischen Erfahrungen beweisen uns aber, daß dies nicht der Fall war und sein wird. Es ist deshalb unsere Pflicht, die Arbeiterklasse und die werktätigen Massen auf den bewaffneten Widerstand der Bourgeoisie vorzubereiten. Die 'freiheitlich- demokratische Grundordnung', von der der Aachener Polizeipräsident faselt, war selbst zum Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung, 1949, ein Zerrbild, eine Spottgeburt einer bürgerlich-demokratischen Verfassung. Die wenigen Freiheitsrechte, die dort niedergelegt wurden, wurden von den Notstandsgesetzen (NSG - vgl. **.5.1968,d.Vf.) bis zu den vier verfassungsändernden Gesetzen des Jahres 1972 (vgl. 22.6.1972,d.Vf.) teils eingeengt, teils außer Kraft gesetzt. Selbst ein konsequenter bürgerlicher Demokrat, der die Frage der Durchsetzung der Menschenrechte, ihr Funktionieren im Interesse der Bourgeoisie gar nicht aufwirft, könnte das gegenwärtige Grundgesetz einfach nicht als demokratisch bezeichnen. Die 'freiheitlich-demokratische Grundordnung' des Grundgesetzes ist eben diejenige Ordnung, in der die Monopolbourgeoisie herrscht, und wenn sie will, kann sie sogar mit Hilfe dieser 'Ordnung' zum offenen Terror übergehen. Noch ist die Regierung sich unschlüssig, ob sie gegen uns als Geheimbund vorgehen, uns als verfassungswidrigen Verein verbieten oder sich mit gezielten Unterdrückungsmaßnahmen begnügen will. Eins ist jetzt schon sicher: Den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Weg, unser Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG,d.Vf.) zu beantragen, wird sie nicht gehen. Zu Recht fürchtet sie, daß wir dieses Gericht (eine Einrichtung, die die herrschende Klasse als zuverlässige Notbremse dem Parlament vor die Nase gesetzt hat) als Tribüne für die Propagierung des Kommunismus nutzen werden. On Geheimbund, ob verfassungswidriger Verein, unsere Tätigkeit als revolutionäre Partei ist durch unseren ununterbrochenen dreijährigen Kampf belegt. es wird daher der Bourgeoisie so oder so nicht möglich sein, unsere Stimme zum Schweigen zu bringen. Noch zögert die SPD/FDP-Regierung. Sie steht unter dem starken Druck der reaktionären Gewerkschaftsapparate, die mit panischem Schrecken das Anwachsen des kommunistischen Einflusses in den Betrieben sehen, die Tag für Tag erfahren, daß die DKP-Revisionisten die ihnen zugedachte Rolle als Schwamm für die oppositionelle Strömung in Gewerkschaften und Arbeiterklasse nicht spielen können. Andererseits argumentieren Jusos und SPD-'Linke', daß ein Verbot eine Welle der Solidarisierung in jenem antikapitalistischen, antiimperialistischen Lager der BRD auslösen könnte, das sie seit längerem auf den Kurs der systemüberwindenden Reformen führen wollen. Der Verfassungsschutz schließlich, der zur Pressekampagne gegen uns nur eine Handvoll schwachsinniger Lügen auftischen konnte, macht die Schwierigkeit der Überwachung geltend. Ob ein Verbot gegen uns, gegen unsere Massenorganisationen, gegen die LIGA oder gegen das Nationale Vietnamkomitee (LgdI bzw. NVK,d.Vf.) ausgesprochen wird, wird uns Antwort auf die Frage geben, welche Manövrierfähigkeit sich der sozialdemokratische Staatsapparat noch selbst zutraut, wie weit er den offenen Terror unter der Maske des Rechtsstaates schon jetzt praktizieren muß. Dies ist nicht für uns, sondern für alle fortschrittlichen Menschen in der BRD alles andere als eine akademische Frage. Unsere Partei kennt sehr wohl die Schwierigkeiten, die eine Illegalisierung für sie bringen wird. Sie weiß, daß jeder Tag der Legalität zur Erfüllung ihrer Generallinie 'Heran an die sozialdemokratischen Massen' nutzen wird. Sie ist auf die Illegalisierung vorbereitet. In den letzten Wochen des Trommelfeuers der bürgerlichen Presse hat unsere Partei, haben unsere Massenorganisationen ide Erfahrung gemacht, daß die Arbeiterklasse und die werktätigen Massen die bürgerliche Hetze nicht mitmachten. Selbst bei denen, die unsere politische Linie noch nicht teilen, war das Interesse an der politischen Linie unserer Partei außerordentlich groß. Wir haben besonders am Ort unserer Zentrale, in Dortmund, zahlreiche Beweise der Sympathie und Unterstützung empfangen. Überall waren unsere täglichen Propagandatrupps erfolgreich, überall stieg der Verkauf der 'Roten Fahne' (RF,d.Vf.). Alle Freunde und Genossen, die mit uns kämpften, standen wie ein Mann zur Partei. Daraus folgt: Unsere Antwort auf Verbotsmaßnahmen, auf die Behinderung oder das Verbot unserer Demonstrationen wird in der Verzehnfachung unserer Massenarbeit bestehen! So wie es die Aachener Genossen schrieben. Wir werden unser Recht auf Demonstrationsfreiheit nicht preisgeben! Auf der zentralen Großveranstaltung der Partei in Dortmund (vgl. NRW - 29.4.1973,d.Vf.) ertönte es vielhundertfach: 1.Mai - Straße frei" Über die Aktion selbst berichtet die KPD:" Um 17 Uhr (am 30. April) ziehen mehrere Hundertschaften Polizei, eine Reiterstaffel und zwei Wasserwerfer in der Nähe des DGB-Hauses auf. Ordner und Polizisten 'schützen' Schulter an Schulter das DGB-Haus. Die Genossen unserer Partei und des Maikomitees verteilen Flugblätter gegen das Demonstrationsverbot. Besonders der als Einschüchterung geplante Polizeiaufmarsch bringt viele Kollegen auf die Seite der Genossen. Der DGB sieht seinen Plan fehlschlagen, die Kommunisten sind nicht isoliert. Er gibt daher schnell die Erlaubnis für den oppositionellen Block, der vorher mit soviel Tamtam verhindert werden sollte." Von dem Verbot berichtet auch das Regionale Komitee gegen das Demonstrationsverbot im Ruhrgebiet. =Weg mit den Demonstrationsverboten! Uneingeschränkte Demonstrationsfreiheit für Demokraten und Kommunisten!,Dortmund o.J. (Mai 1973),S.1; Rote Fahne Nr.14, 15 und 18,Dortmund 4.4.1973, 11.4.1973 bzw. 2.5.1973,S.2, S.7 bzw. S.3f 01.05.1973: In Aachen will, laut KPD, das ihr nahestehende Maikomitee oppositioneller Gewerkschafter einen oppositionellen Block auf der Maidemonstration bilden. Das Maikomitee arbeitet u.a. bei Philips und in der IG Metall (IGM). Es mobilisiert 50 Personen zur KPD-Demonstration nach Dortmund. Von dort berichtet die KPD:" ÜBER 1 000 GENOSSEN AUF DEM WEG NACH DORTMUND FESTGEHALTEN! ... Die Genossen aus Aachen, wo die Kundgebung der KPD für den Vorabend des 1.Mai ebenfalls verboten worden war, waren besonderen Verfolgungen der Weyer-Polizei ausgesetzt. ... Nach der Demonstration (am Abend des 30.4.,d.Vf.) fuhren Aachener Genossen und Freunde mit dem Bus auf die Autobahn. In Remscheid werden sie von mehreren Polizeiwagen aufgehalten. Unter dem unsinnigen Vorwand, der Fahrer sei unausgeschlafen, halten die Polizisten den Bus zwei Stunden fest. Sie beschlagnahmen Transparente, nehmen die Personalien auf und verhören Einzelne. Einen Kollegen versuchen sie, mit vorgehaltener Maschinenpistole einzuschüchtern." =Rote Fahne Nr.14, 15, 17, 18, 19 und 20,Dortmund 4.4.1973, 11.4.1973, 25.4.1973, 2.5.1973, 9.5.1973 bzw. 16.5.1973,S.2, S.*, S.1, S.1ff, S.1f bzw. S.*; Revolutionäre Gewerkschaftsopposition Nr.4,Dortmund Juni 1973; Dortmunder Solidaritätskomitee-Hände weg von der KPD:Hände weg von der KPD,Dortmund o.J. (Juni 1973); Revolutionäre Gewerkschaftsopposition Nr.4,Dortmund Juni 1973; KPD Dortmund:Trotz Verbot - Der 1. Mai bleibt rot! - Maidemonstration der KPD erfolgreich,Dortmund 1.5.1973 02.05.1973: Vermutlich frühestens heute erscheint ein Flugblatt der KPD Ortsleitung (OL) Dortmund:" TROTZ POLIZEITERROR: DER 1. MAI LÄSST SICH NICHT VERBIETEN! ... An den Autobahnen standen Polizeikontrollen, die alle Reisebusse festhielten und durchsuchten, die Personalien der Insassen feststellten und die Busse stundenlang aufhielten. Ein Genosse aus Aachen wurde in ein Polizeiauto gezerrt und mit vorgehaltener Maschinenpistole verhört." =KPD-OL Dortmund:Trotz Polizeiterror: der 1. Mai läßt sich nicht verbieten!, Dortmund o.J. (Mai 1973) 03.05.1973: Laut 'Westdeutsche Allgemeine Zeitung' (WAZ) fordert Weyer vor dem Innenausschuß: "Die Fisimatenten müssen aufhören". Für die morgige 'Süddeutsche Zeitung' (SZ) berichtet Dirk Bavendamm, laut AStA der PH Dortmund (vgl. 21.5.1973):" WEYER VERBIETET KPD-DEMONSTRATIONEN ... Außerdem hätten verschiedene Verwaltungsgerichte die meisten Verbote bestätigt, die in den letzten Wochen von den Polizeidirektoren gegen Demonstrationen dieser Gruppen in Düsseldorf, Duisburg, Aachen und Dortmund verhängt worden seien." =Süddeutsche Zeitung,München 4.5.1973; DOS Nr.20,Dortmund o.J. (1973),S.8; Komitee gegen die Demonstrationsverbote:18./19. Mai 73 Dokumentation, Dortmund o.J. (Juni 1973),S.1; Westdeutsche Allgemeine Zeitung,******** 3.5.1973 07.05.1973: Vermutlich in dieser Woche erscheint ein Flugblatt der KOV- Sympathisantengruppe Dortmund der KPD:" KAMPF DEM ABBAU DER DEMOKRATISCHEN RECHTE DES VOLKES! ... Die Polizei kontrollierte alle Reisebusse und vollbesetzten PKW's. Sie beschlagnahmte Busse und schickte einige unter Polizeibegleitung an ihre Ausgangsorte zurück. So einen Bus nach Aachen, der bei Remscheid von der Polizei aufgehalten und von einem Mannschaftswagen und einem Polizei-Hubschrauber nach Aachen zurückgebracht wurde." =KOV-SyG Dortmund:Kampf dem Abbau der demokratischen Rechte des Volkes, Dortmund o.J. (Mai 1973) 15.05.1973: In einer großangelegten Polizeiaktion werden Parteibüros und Wohnungen der KPD durchsucht, laut KFR und KPD, u.a. im KPD-Büro Aachen. Die 'Ruhrnachrichten' dagegen berichten nicht aus Aachen. =Ruhrnachrichten,Dortmund 16.5.1973,S.1f; Die Rote Front Nr.10,Dortmund Mai 1973,S.1; Rote Fahne Nr.20,Dortmund 16.5.1973 16.05.1973: Vermutlich erscheint in Dortmund zur Wochenmitte ein Flugblatt der 'Roten Fahne' (RF - Zentralorgan der KPD) in Dortmund unter Verantwortung von Christian Semler, Zimmerstr.19:" POLIZEIÜBERFALL AUF BÜROS VON KPD UND KSV IN DORTMUND, DER LIGA IN KÖLN UND WESTBERLIN! HAFTBEFEHLE GEGEN GEN. HORLEMANN UND SEMLER! Am 15.Mai überfielen und besetzten Polizisten mit Maschinenpistolen, Kriminalbeamte und Agenten der Bundesanwaltschaft die zentralen Büros der KOMMUNISTISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS (KPD), des KOMMUNISTISCHEN STUDENTENVERBANDES (KSV) und der LIGA GEGEN DEN IMPERIALISMUS in Dortmund, Köln sowie das KPD-Büro in Aachen." =KPD-OL Dortmund:Polizeiüberfall auf Büros von KPD und KSV in Dortmund, der Liga in Köln und Westberlin! Haftbefehle gegen Genossen Horlemann und Semler, Dortmund o.J. ( Mai 1973) 29.05.1973: In der Nr.21 seiner 'Aachener Studentenzeitung' (vgl. 9.5.1973) veröffentlicht der sozialistische Asta der RWTH u.a. die Erklärung der KPD zu den Demonstrationsverboten in NRW (u.a. Dortmund) anläßlich des Breschnew -Besuches. Über den Polizeiterror wird die Einschätzung bekanntgegeben, daß die Regierung darauf achte immer das schwächste Glied, die sogar innerhalb der Linken ungeliebten Gruppen KPD und KPD/ML zu treffen. =Aachener Studentenzeitung Nr.21,Aachen 29.5.1973 20.06.1973: In der Nr.25 der 'Roten Fahne' der KPD (vgl. 13.6.1973, 27.6.1973) erscheint ein Aufruf zur Demonstration "Hände weg von der KPD!" am 23.6.1973 in Karlsruhe. Dieser Aufruf wird unterstützt vom nationalen Sekretariat der Komitees Hände weg von der KPD! und den Ortskomitees u.a. in Aachen. =Rote Fahne Nr.25,Dortmund 20.6.1973
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