Pädagogische Hochschule Dortmund: AStA-Information, Dokumentation zum Gesamthochschulerrichtungsgesetz, o. J. (1972)

09.06.1972:
Spätestens heute erscheint an der PH Dortmund eine Ausgabe der 'AStA-Information' (vgl. 2.5.1972, 12.6.1972) als „Dokumentation zum Gesamthochschulerrichtungsgesetz“ (GHEG).
Inhalt der Ausgabe ist:
- Vorwort
- GHEG - Gesetzestext mit Kommentar
- Aufruf zum GHEG und Beschluss der Asten-Konferenz NRW vom 16.5.1972
- Presseerklärung.
Im Vorwort heißt es u. a.:
„Am 18. Mai 1972 wurde im Landtag von NRW in einer Nacht- und Nebelaktion das GHEG (Gesetz Über die Errichtung und Entwicklung von Gesamthochschulen) im Lande Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Der Asta der PH-Bonn legt hiermit eine Dokumentation zu diesem Gesetz vor. Sie enthält Textteile des Gesetzes, Kommentare sowie die bisherigen Stellungnahmen der Asten in NRW. Dieses Gesetz soll die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen für die Gründung von 5 neuen Gesamthochschulen ( Essen, Paderborn, Duisburg, Siegen und Wuppertal ) und für die Integration der an 8 Hochschulen bereits bestehenden Hochschulen. Gleichzeitig wird angegeben, wie in NRW dieser organisatorische Rahmen inhaltlich gefüllt werden soll, d.h. in welchen Verfahren und nach welchen Kriterien Studienreform erfolgen soll. Dieses Gesarathochschulgesetz ist eine konsequente Vorwegnahme des Hochschulrahmengesetzes und enthält darüber hinaus Bestimmungen, die wesentlich hinter die Positionen von Hochschulrahmengesetz und NRW-Hochschulgesetz zurückfallen ( vgl. § 8 GHEG, § 22 NRW-HG ).
Den Forderungen der Studenten nach einer demokratischen Studienreform unter Beteiligung aller Verbände und Organisationen der Hochschulangehörigen und der Organisationen der werktätigen Bevölkerung, der Gewerkschaften und der fortschrittlichen Organisationen der arbeitenden und lernenden Jugend, nach einer qualifizierten Berufsausbildung und nach gleichberechtigter Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen in allen Fragen des Studiums, der Forschung und der Lehre, wird in keiner Weise Rechnung getragen. Stattdessen erweitert das Gesetz die Rechte des Ministers von der Rechtsaufsicht zur quasi Fachaufsicht und beschränkt den Anteil der Hochschulen an der Hochschulreform auf die Lieferung von Daten und die Umsetzung zentraler, d. h. staatlicher Empfehlungen…
Die bestehenden Hochschuleinrichtungen sollen auch nicht etwa als gleichberechtigte Partner auf den Zusammenschluss hinarbeiten: Vorgesehen ist eine unterschiedliche Gewichtung von Unis, Phs und Fachhochschulen im Gesamthochschulrat, die auf eine wertere Privilegierung der klassischen Universität gegenüber der, anderen Hochschuleinrichtungen hinausläuft. Dieses Gesetz, an dessen Erarbeitung zu keinem Zeitpunkt Studenten und Assistenten beteiligt waren, von dem der Beirat für Studienreform erst aus der Zeitung erfahren hat, macht unmittelbar deutlich, wer die Betroffenen einer solchen Bildungsreform sind: Aktuell sind die Betroffenen die Studenten, die eine Ausbildung absolvieren müssen…
Die Betroffenen sind jedoch in erster Linie nicht die Studenten als Studenten, sondern in unserem Fall als zukünftige Lehrer, die als Funktionsträger für eine Schule ausgebildet werden, in der nicht Chancengleichheit, sondern effektive Ausschöpfung der Begabungsreserven im Interesse der kapitalistischen Wirtschaft verwirklicht werden soll, in der Fähigkeit und Interessen der Schuler nur in ihrer Nutzbarmachung und Verwendung für das Kapital von Bedeutung sind. Eine Ausbildung , die solchen Zielen dient, richtet sich klar gegen die elementarsten Ausbildungsinteressen der Studenten und gegen die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung.
Der fortschreitenden Politik der Unterordnung von Wissenschaft und Ausbildung unter die Interessen der Monopole, des fortschreitenden Abbaus der von den Studenten erkämpften demokratischen Positionen und Rechte, wie sie Hochschulrahmengesetz, Länder-Hochschulgesetze und das hier vorliegende GHEG darstellen, müssen nun verstärkt unsere Forderungen nach einen demokratischen Hochschule, nach einer Wissenschaft und Ausbildung im Dienste der arbeitenden Bevölkerung entgegengesetzt werden.“ Es gelte nun „gemeinsam und entschlossen unsere Ausbildungsinteressen durchzusetzen und die Durchsetzung der undemokratischen Inhalte dieses Gesetzes zu verhindern. Jetzt kommt es vor allem darauf an, die Organe der verfassten Studentenschaft zu stärken und sie noch besser und noch intensiver zu einer wirksamen Interessenvertretung auszubauen.“ Forderungen sind u. a. zu einem „zentralen Teach-in des AStA am 14. Juni zu“ erscheinen, die Fachschaft zu unterstützen. und sich „in den fortschrittlichen politischen Hochschulgruppen“ zu organisieren. Aufgerufen wird dazu, zu einem „Teach-in des AStA zum GHEG am 14.6.1972 zu erscheinen. Ein zentraler Aktionstag der NRW-Asten, soll am 15.6. stattfinden.
Q: AStA PH Dortmund: AStA-Information (Dokumentation zum Gesamthochschulerrichtungsgesetz), Dortmund o. J. (1972)

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