Repression in Bochum: Rote Hilfe Bochum

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, Juli 2012

Die „Rote Hilfe Bochum” dürfte etwa 1972 bis ca. zur Mitte 1977, nach dem vorliegenden Material, rege Aktivitäten entfaltet haben. Die Themen waren etwa: Oßwald-Schulte Prozess, Opel-Solidaritätsaktionen, Kampagnen zum Tod von Holger Meins, Ulrike Meinhof, Horst Mahler und Lothar Gend, gegen politische Folter und Isolationshaft, RAF, Freiheit für alle politischen Gefangenen.

Ob es sich bei der „Roten Hilfe Bochum“ um eine parteiunabhängige Gruppe gehandelt hat, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Öfter gibt es in den Materialien den Zusatz „KPD/ML“ oder „KPD“. In der Regel sind die hier vorgestellten Flugblätter aber nur mit RH-Bochum unterzeichnet.

Eine der wichtigsten Broschüren der RH-Bochum dürfte die zu Lothar Gend: „Über die Produktion von Terrorurteilen“ gewesen sein, die etwa im Juli 1975 erschien.

1972

Ein Flugblatt, das in Bochum erscheint, ruft u. a. zu einer Demonstration auf, bei der es auch um „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ geht (vgl. 3. März 1972).

1973

Gemutmaßt werden kann, das es sich bei der Bochumer „Initiative für ein Solidaritätskomitee” um einen Vorläufer der „Roten Hilfe Bochum” gehandelt haben könnte. Es wird die Organisierung des Kampfes gegen „politische Verfolgung“ gefordert (vgl. 2. Februar 1973).

Gegen die „Freiheitsstrafe“ von Horst Mahler, der zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, veröffentlich die „Rote Hilfe Bochum“ ein Flugblatt (vgl. 28. Februar 1973).

Von der „Rote Hilfe Bochum“ herausgegeben, erscheint ein Flugblatt zu Ulrike Meinhof und der sog. „Isolationsfolter“. Das Flugblatt richtet sich gegen eine Anordnung des Generalbundesanwalts, eine „Röntgenaufnahme des Schädels“ bei ihr vorzunehmen (vgl. 3. August 1973.)

Ein „Solidaritätskomitee“ für „entlassene Opel-Arbeiter“ konstituiert sich und ruft zur „Solidarität für entlassene Opel-Kollegen“ auf (vgl. 27. Oktober 1973; 28. November 1973).

Die „Rote Hilfe Bochum“ veröffentlicht ein Flugblatt zum Prozess gegen Gabriele Kröcher (vgl. 12. Dezember 1973).

1974

Ein Flugblatt der „Roten Hilfe Bochum“ erscheint. Aufgerufen wird zu: „Freiheit für Michael Schulte und Norbert Oßwald“. Ein weiteres von der KPD/ML/Rote Garde stellt den Prozess in Verbindung mit der KPD/ML, die dadurch getroffen werden soll. Aufgerufen wird weiter dazu, zu den Prozessterminen in Dortmund (22.2., 1.3., 7.3 und 8.3) zu kommen und Solidarität zu üben (vgl. 20. Februar 1974; 21. Februar 1974; 13. März 1974).

Die ersten Berichte über die Verhandlungen gegen Oßwald/Schulte nimmt die „Rote Hilfe Bochum“ zum Anlass, zu erklären, dass es jetzt um die „Informations- und Organisationsfreiheit“ gehe (vgl. 23. Februar 1974).

Ein „Solidaritätskomitee“ von verschiedenen Initiativen und Roten Hilfen aus dem Ruhrgebiet fordert: „Freispruch für N. Oßwald und M. Schulte“ (vgl. 28. März 1974; Mai 1974).

Angeblich trennt sich die RH-Bochum von „Pseudorevolutionären“ (vgl. Juli 1974).

Die KPD/ML Bochum bringt ein Flugblatt zum Tod von Holger Meins heraus. Ein weiteres erscheint dazu von der „Roten Hilfe Bochum“. Am 13.11.1974 wird dazu aufgerufen, in Bochum gegen „Isolationsfolter und politische Unterdrückung“ zu demonstrieren (vgl. 10. November 1974; 11. November 1974; 13. November 1974).

1976

Die „Rote Hilfe Deutschlands“ ruft dazu auf, „türkische Patrioten“ zu retten (vgl. März 1976).

Ein Jünschke-Kreislaufkollaps wird zum Anlass genommen, zu einem „Teach-In“ gegen „Folter an politischen Gefangenen“ aufzurufen (vgl. 7. Mai 1976).

Ein Flugblatt der „Roten Hilfe Bochum“ und „einer Aktionseinheit politischer Gruppen zum Tode von Ulrike Meinhof“ geht davon aus, dass es nach „4 Jahren Isolationshaft keinen Freitod geben kann“ (vgl. 10. Mai 1976).

1977

In Bochum erscheint ein Flugblatt, welches mit der „Roten Hilfe Bochum“ in Verbindung gebracht werden kann. Es geht hier um den § 129a, wonach heute jeder „beliebige Linke zum Terroristen erklärt“ werden kann (vgl. April 1977).

Zu Stammheim erscheint das „Prozess-Info 3“, das daran zweifelt, dass sich die Gefangenen selbst getötet hätten. Man sei der Auffassung, dass sie „vom Staatsschutz ermordet worden sind“ (vgl. November 1977).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

03.02.1972:
In Bochum erscheint ein Flugblatt ohne Impressum, das zu einer Demonstration am 3.2.1972 aufruft. Gefordert wird u. a.:
„Freiheit für die politischen Gefangenen“, „Aufhebung des KPD-Verbots“, „Gegen Bürgerkriegsvorbereitungen von Polizei und Bundesgrenzschutz!“.
Quelle: Flugblatt: Aufruf zur Demonstration am 3.2.1972, Bochum, o. J. (1972).

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02.02.1973:
Von der Bochumer „Initiative für ein Solidaritätskomitee” wird in einem Flugblatt „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ gefordert. Eingegangen wird u. a. auf den Prozess gegen Klaus Dillmann, Ernst Aust und Michael Schulte.

Aufgerufen wird: „Wir rufen alle revolutionären Organisationen, alle fortschrittlichen Menschen auf: Schließen wir uns zusammen. Üben wir kämpferische Solidarität mit allen, die die Bourgeoisie mit ihrem Terror bedrohen. Organisieren wir den Kampf im: Komitee gegen politische Verfolgung.“ Aufgerufen wird auch zu einer Veranstaltung des Solidaritätskomitees am 3. Januar 1973.
Q: Flugblatt: Initiative für ein Solidaritätskomitee, Bochum, o. J. (1973).

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28.02.1973:
Die „Rote Hilfe Bochum“ gibt ein Flugblatt zu Horst Mahler heraus, der zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil sei „die notwendige Folge einer geschlossen vorgetragenen Hetzkampagne aller bürgerlichen Institutionen gegen die Baader-Meinhof Gruppe“. Das gesteckte Ziel sei erreicht: „Schon im Sommer 1972 stand für sie (für die Bourgeoisie, d. Vf.) fest, dass die Baader-Meinhof Gruppe eine Organisation krimineller Linker war.“ Aufgerufen wird dazu: „Wir müssen erkennen, dass wir den Angriffen der Bourgeoisie auf allen Ebenen mit entschlossener Solidarität entgegentreten müssen. Kampf der politischen Unterdrückung.“
Q: Flugblatt der Roten Hilfe Bochum, Bochum, o. J. (1973).

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03.08.1973:
Von der „Roten Hilfe Bochum“ erscheint ein Flugblatt zu Ulrike Meinhof: „Ulrike Meinhof soll im Knast verrückt gemacht werden. Es richtet sich gegen eine Anordnung des Generalbundesanwalt, „eine Röntgenaufnahme des Schädels und eine Szintigraphie des Gehirns“ vorzunehmen. Erklärt wird: „Der Eingriff an Ulrike Meinhof muss verhindert werden. Freiheit für alle politischen Gefangenen.“ Aufgerufen wird zu einer Demonstration am 4.8.1973 in Bochum.
Q: Rote Hilfe Bochum: Ulrike Meinhof soll im Knast verrückt gemacht werden, Bochum, o. J. 1973).

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27.10.1973:
Von der „Roten Hilfe Bochum“ herausgegeben, erscheint das Flugblatt: „Solidarität für entlassene Opel-Kollegen: Rote Hilfe-Solidarität am Beispiel Opel.“ Es richtet sich gegen „8 Entlassungen“ des Opel-Streiks vom 22.-27.8. und fordert zur „Unterstützung der Prozesse“ auf. Termine: Arbeitsgerichtsprozess am 30.11. in Bochum, Teach-In am 28.11.73.
Q: Rote Hilfe Bochum: Solidarität für entlassene Opel-Kollegen: Rote Hilfe-Solidarität am Beispiel Opel, Bochum, o. J. (1973).

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28.11.1973:
Das „Opel-Solidaritätskomitee“, in Zusammenarbeit mit der „Roten Hilfe Bochum“ und dem Abteilungsreferat Philologie, ruft zu einem Teach-In am 28.11.1973 (heute) auf, das unter dem Motto stehen soll: „Für die Wiedereinstellung aller entlassenen Opel-Arbeiter.“
Vorgesehene Themen sind u. a.:
- Streiks im Ruhrgebiet (insbesondere bei Opel)
- Bericht der entlassenen Opel-Kollegen
- Bericht des Solidaritätskomitees
- Aufgaben der Roten Hilfe
- Unterstützung der Arbeitsgerichtsprozesse.
Aufgerufen wird auch dazu, zu einem Arbeitsgerichtsprozess am 30.11.1973 zu erscheinen.
Q: Opel Solidaritätskomitee/Rote Hilfe Bochum: Solidarität für die entlassenen Opel-Kollegen, Bochum, o. J. (1973).

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12.12.1973:
Von der „Roten Hilfe Bochum“ erscheint das Flugblatt: „Die Terroristen grinst und lacht. Der Richter sein Spektakel macht.“ Es richtet sich gegen „die Klassenjustiz“, die Gabriele Kröcher vorwirft, auf Polizisten geschossen zu haben. Die Anklage wirft ihr „versuchten Mord“ vor. Aufgefordert wird zu: „Kampf der Klassenjustiz“, „Kampf dem Faschismus.“
Q: Rote Hilfe Bochum: Die Terroristin grinst und lacht. Der Richter sein Spektakel macht, Bochum, o. J. (1973).

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20.02.1974:
Die „Roten Hilfe Bochum“ fordert: „Freispruch für Michael Schulte und Norbert Oßwald“, denen „Rädelsführerschaft“ vorgeworfen wird. U. a. heißt es: „Die Organisationsfreiheit soll geraubt werden. Die KPD/ML soll als kriminelle Vereinigung abgeurteilt werden… Darum stellen wir dieser anklage die klare Forderung entgegen: Die KPD/ML darf nicht als ‘kriminelle Vereinigung‘ abgeurteilt werden. Jeder Anschlag auf die Meinungsfreiheit und die Organisationsfreiheit der Arbeiterklasse muss bekämpft werden. Freispruch für Osswald und Schulte.“

Aufgerufen wird zu einer Demonstration am 21.2. in Bochum. Sie soll unter dem Motto stehen: „Freiheit für Michael Schulte und Norbert Osswald.“
Q: Rote Hilfe Bochum: Freispruch für Michael Schulte und Norbert Oßwald, Bochum, o. J. (1974).

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21.02.1974:
Zur Mitte Januar Februar 1974 erscheint, von der „Roten Hilfe Bochum“ herausgegeben, ein Flugblatt zum „Oßwald-Schulte“-Prozess, das dazu aufruft: „Freiheit für Michael Schulte und Norbert Oßwald“. Beide sind angeklagt, „die Bundesrepublik böswillig verächtlich gemacht zu haben“.

Erklärt wird u. a.: „Politische Unterdrückung, gleich wen sie trifft, hinzunehmen, das kann nichts anderes heißen, als politische Unterdrückung auch für sich selbst hinzunehmen.“ In Eigenwerbung heißt es: „Die Rote Hilfe Bochum, in der sich Kommunisten, Sozialisten, fortschrittliche Demokraten zusammengeschlossen haben zum gemeinsamen Kampf gegen politische Unterdrückung“ stellen sich u. a. die Aufgaben:
- Aufklärung über die Prozesse der politischen Unterdrückung der Arbeiterklasse
- Herausgabe von Dokumentationen
- Unterstützung der Prozesse
- Materielle Hilfe durch Spendenaktionen
- Gemeinsame Diskussionen.
Aufgerufen wird zu einer Demonstration am 21.2. in Bochum.
Q: Rote Hilfe Bochum: Freiheit für Michael Schulte und Norbert Oßwald, Bochum, o. J. (1974).

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23.02.1974:
Wahrscheinlich erscheint an diesem Tag ein Flugblatt der „Roten Hilfe Bochum“: „Freispruch für Michael Schulte und Norbert Osswald“, das über den „ersten Verhandlungstag im Prozess gegen Norbert Osswald und Michael Schulte“ informiert. U. a. heißt es: „Solidarisiert Euch mit den Angeklagten! Kommt zum 2. Verhandlungstag am 1.3.1974 … Freispruch für Norbert Osswald und Michael Schulte. Schaffen wir eine größere Öffentlichkeit. Kämpft damit für Eure Informations- und Organisationsfreiheit.“
Q: Rote Hilfe Bochum: Freispruch für Michael Schulte und Norbert Oßwald, Bochum, o. J. (1974).

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13.03.1974:
Wohl zum 13. März erscheint ein Flugblatt der KPD/ML und der Roten Garde mit dem Titel: „Hände weg von der KPD/ML. Freispruch für Oßwald und Schulte.“ Der Prozess wird in eine Reihe mit dem „härtesten Gegner, den die Bourgeoisie hat, der KPD/ML“ in Verbindung gebracht. Aufgerufen wird dazu, zu den Verhandlungen am 13. und am 19. März zu erscheinen.
Q: KPD/ML/Rote Garde: Hände weg von der KPD/ML. Freispruch für Osswald und Schulte, o. O., o. J. (1974).

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28.03.1974:
Wohl zum 28.3.1974 erscheint ein Flugblatt der RH-Dortmund, RH-Recklinghausen/Herten, KPD/ML, Rote Garde, FIS Bochum, Dortmund, Iserlohn, ESG Bochum, FRAP und Donnerstagskreis Essen: „Nieder mit der Geheimjustiz. Sofortige Wiederherstellung der Öffentlichkeit.“

Eingegangen wird auf den „Osswald-Schulte“ Prozess, die angeklagt sind wegen „Verächtlichmachung der BRD“ und „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“. Gefordert wird: „Freispruch für N. Oßwald und M. Schulte“, „Freiheit für alle politischen Gefangenen“, „Schafft Rote Hilfe“. In Dortmund soll am 29.3. eine Demonstration zu den Prozessen stattfinden.
Q: RH-Dortmund, RH-Recklinghausen/Herten, KPD/ML, Rote Garde, FIS Bochum, Dortmund, Iserlohn, ESG Bochum, FRAP und Donnerstagskreis Essen: Nieder mit der Geheimjustiz. Sofortige Wiederherstellung der Öffentlichkeit, Recklinghausen/Herten, o. J. (1974).

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Mai 1974:
Laut „Rote Hilfe“ der KPD Nr. 4/5/1974, erscheint ein Artikel zum „Osswald-Schulte-Prozess“. Die beiden Angeklagten wurden vom Dortmunder Landgericht zu „8 Monaten Gefängnis auf Bewährung und zu Geldstrafen von 600 bzw. 1.000 DM“ verurteilt. Zusammen mit der „Roten Hilfe Bochum“ wurde „ein gemeinsamer Protest organisiert“.
Q: Rote Hilfe Nr. 4/5 1974, Dortmund Mai 1974, S. 11.

Juli 1974:
Laut „Rote Hilfe“, Nr. 25/1974, die von der provisorischen zentralen Leitung der RH herausgegeben wird, hat sich die RH-Bochum die „Pseudorevolutionäre“ aus „ihren Reihen entfernt“. Die RH hat „in vielen Teilen Bochums ein Flugblatt verteilt, das die Aufgaben der Roten Hilfe erklärt“. In einem Stadtteil an der Stadtmitte und an der Universität werde auch ein „Informationsstand“ gemacht. „So wurde bei Opel wieder ein Kommunist entlassen. Gleich haben wir auch begonnen, für ihn zu sammeln.“
Q: Rote Hilfe Nr.25,Dortmund o. J. (Juli 1974), S. 13.

10.11.1974:
Die KPD/ML Bochum gibt zu Holger Meins das Flugblatt heraus: „Zu Tode gefoltert“. Man geht davon aus, dass er „ermordet” worden sei.

Auch zur RAF wird Stellung bezogen. So heißt es u. a.: „Wir müssen diese Genossen, die aus ihrer subjektiv ehrlichen politischen Anschauung heraus handelten, gegen Folter und physische Vernichtung solidarisch unterstützen. Auch die RAF-Genossen werden ermordet, weil sie Revolutionäre sind …“
Q: KPD/ML Bochum: Zu Tode gefoltert, Bochum, o. J. (1974).

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11.11.1974:
Die KPD/ML und die „Rote Hilfe Bochum“ geben ein Flugblatt zum Tod von Holger Meins heraus: „Zu Tode gefoltert.“ Erklärt wird, dass „das bewusst geplanter Mord“ war. Aufgerufen wird: „Rache für den Justizmord an Holger Meins. Schluss mit der Isolationsfolter und Vernichtungshaft. Freiheit für alle politischen Gefangenen. Nieder mit dem westdeutschen Imperialismus. Vorwärts zur sozialistischen Revolution. Schafft Rote Hilfe. Stärkt die Rote Hilfe. Werdet Mitglied in der Roten Hilfe.“
Aufgerufen wird zu einer Demonstration am 11. November.
Q: KPD/ML/Rote Hilfe: Zu Tode gefoltert, o. O. o. J. (1974).

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13.11.1974:
Ein Flugblatt der „Roten Hilfe Bochum“: „Holger Meins im Knast ermordet“, ruft für heute zu einer Demonstration in Bochum auf, bei der es um Holger Meins geht, der, so das Flugblatt, „im Knast ermordet“ worden sei. Erklärt wird, dass das „Folter“ gewesen sei, kein „Selbstmord, sondern Widerstand gegen Mord auf Raten“. „Holger Meins ist das erste Todesopfer.“ Es wird mit anderen „politischen Gefangenen“ in Verbindung gebracht. Sie seien „ebenso bedroht“. Klar ist, heißt es weiter: „Hetze, Einschüchterung, Aburteilung, Vernichtung - das ist die Stufenleiter der Herrschenden bei der Bekämpfung ihrer Gegner … Schluss mit der Isolationsfolter. Freiheit für alle politischen Gefangenen.“
Q: Rote Hilfe Bochum: Holger Meins im Knast ermordet, Bochum, o. J. (1974).

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März 1976:
Die „Rote Hilfe Deutschlands“ ruft in einem Flugblatt dazu auf, „vier türkische Patrioten zu retten“. Insgesamt warten „über 120 politische Gefangene auf Deine Hilfe“. „70 Jahre Gefängnis ohne Bewährung“ gibt es für „25 Genossen und 4 ¼ Jahre mit Bewährung für 14 Genossen, allein von März bis November 1975“.
Q: Rote Hilfe Deutschlands: Werde Mitglied in der Roten Hilfe Deutschlands, o. O., o. J. (1976).

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07.05.1976:
Die „Rote Hilfe Bochum“ ruft zu einem „Teach-In gegen Folter an politischen Gefangenen“ auf. Es geht um Klaus Jünschke, der einen „Kreislaufkollaps“ erlitten haben soll. Dies sei, so das Flugblatt, die Folge von „Isolationsfolter in westdeutschen Gefängnisse“. „Foltermaßnahmen … sind nur der bisher brutalste Teil der politischen Unterdrückung und werden in Zukunft gegen immer mehr politisch Kämpfende angewandt.“ „Isolationsfolter und Entrechtung der Gefangenen“, so heißt es weiter, „dient unserer Einschüchterung und fordert daher unser aller Widerstand heraus. Darum helft bei der Information und der Organisierung des Protests und kämpft mit uns gegen die Isolationsfolter an den Gefangenen“. Aufgerufen wird zu einem „Teach-In“ in Bochum.
Q: Rote Hilfe Bochum: Teach-In gegen Folter an politischen Gefangenen, Bochum, o. J. (1976).

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10.05.1976:
Die „Rote Hilfe Bochum“ gibt ein Flugblatt mit dem Titel heraus: „Ulrike Meinhof ist tot. Nach 4 Jahren Isolationshaft kann es keinen Freitod geben.“

Ihr Selbstmord wird infrage gestellt und von „Folter“ an ihr gesprochen, die zur „Zerstörung der Persönlichkeit der Gefangenen“ führt. „Unter diesen Umständen von Freitod zu sprechen, ist zynisch und es ist die politische Methode, die dazu dient, die wirklichen Umstände zu vertuschen… Ulrike Meinhof ist nicht das erste Opfer im Kampf des bürgerlichen Staatsapparates gegen seine erklärten Feinde.“ Zudem wird gegen die „Haftbedingungen“ agitiert, die darauf angelegt sind, „die Gefangenen körperlich und geistig zu zerstören, wobei auch der Tod von Gefangenen in Kauf genommen wird“.
Aufgerufen wird zu einer Kundgebung und Demonstration am 12.5.1976 in Bochum, Husemannplatz.
Q: Rote Hilfe Bochum: Ulrike Meinhof ist tot. Nach 4 Jahren Isolationshaft kann es keinen Freitod geben, Bochum, o. J. (1976).

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April 1977:
Ende März oder Anfang 1977 erscheint ein Bochumer Flugblatt, welches in Verbindung mit der „Roten Hilfe Bochum“ in Verbindung gebracht werden kann: „Allein machen sie dich ein und zu dritt seid ihr schon eine terroristische Vereinigung.“

Es geht hier um zwei Genossen, die „Anfang Januar von Staatsschutzeinheiten festgenommen“ worden waren. „Haftbefehl wird erlassen und sie sitzen seitdem in Köln-Ossendorf ein“. Der Hintergrund sei der § 129. Er soll den „politischen Prozessen, hauptsächlich gegen die RAF die polischen Hintergründe nehmen und sei auf die Ebene ‘normaler krimineller Delikte‘ ziehen, um zu verhindern, dass z. B. über den amerikanischen Völkermord in Vietnam verhandelt werden müsse“. Der Paragraph würde jetzt die Möglichkeit schaffen, „jeden beliebigen Linken zum Terroristen zu erklären”. „§ 129a gleich Wir sind alle Terroristen! Terroristisch vereinigt sind wir stark.“ Aufgerufen wird dazu, „öffentlichen Druck“ auszuüben. Es muss „Akteneinsicht für die Anwälte erreicht werden, sowie die sofortige Aufhebung der Isolation und Sonderbehandlung.“
Q: Flugblatt: Allein machen sie dich ein. Und zu dritt seid ihr schon eine terroristische Vereinigung, Bochum, o. J. (1977).

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November 1977:
Vermutlich in Bochum erscheint Mitte November 1977 das „Prozess-Info 3 zum § 90a-Prozess gegen Mirca, Maria und Birgit. Die Wahrheit über Stammheim soll kriminalisiert werden.“

Danach glaubt man nicht an „die staatlich verordnete Selbstmordthese“ von Stammheim, sondern ist der Meinung, „dass die Gefangenen von Stammheim vom Staatsschutz ermordet worden sind“. Es zeige sich hier „welche unbegrenzten Möglichkeiten an Strafverfolgung der § 90a bietet, wenn es, wie z. B. in Bezug auf Stammheim, darum geht, Kritiker mundtot zu machen“. Verteidigung und Angeklagte wollen den Antrag stellen, die „einzige Überlebende von Stammheim, Irmgard Möller, als Zeugin zu vernehmen“.
Q: Flugblatt: Prozess-Info 3 zum § 90a-Prozess gegen Mirca, Maria und Birgit. Die Wahrheit über Stammheim soll kriminalisiert werden, o. O., o. J. (1977).

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