Repression in Bochum:
„Freiheit für Ingrid Strobl und Ulla Penselin“

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, November 2012

Hier sollen weitere Flugblätter speziell zum Thema "Prozess gegen Ingrid Strobl und Ulla Penselin" vorgestellt werden.

1988

Das „Info 4“ einer „Prozessgruppe Hamburg“ erscheint zu den Festnahmen von Ulla Penselin und Ingrid Strobl: „Zu den Durchsuchungen und Festnahmen vom 18.12.“ Danach sitzen beide „seit 6 Monaten im Knast“. Frau Strobl hat am 4.2. Einen Haftprüfungstermin. Der Vorwurf lautet: „Mitgliedschaft in der Roten Zora“ und „Vorwurf auf versuchte Brandstiftung“. Das „Info 4“ beinhaltet des Weiteren einen Brief von Ulla Penselin und eine „Erklärung von Ingrid Strobl“, die in der JVA Neudeck einsitzt, sowie eine „Erklärung von Andreas Semisch“ (vgl. Januar 1988).

Das Flugblatt: „Auftrag: Durchsuchen und Verhaften. Durchführung: Bundeskriminalamt. Betroffen: Ingrid Strobl Ulla P. und: Frauenwiderstand gegen Gen- und Reproduktionstechnologie. Kritiker/Innen des Prostitutionstourismus, Widerstand gegen Abschiebepolitik von Flüchtlingen. Kritische Journalist/Innen, Hausbesetzer/Innen“ erscheint. (vgl. 22. Januar 1988).

Die Broschüre „Anschlag auf die Schere am Gen und die Schere im Kopf. Dokumentation der Ereignisse und Anschlags-relevante Themen: Texte zur Gentechnologie, Frauenbewegung, Faschismus und Bevölkerungspolitik. Ausgesucht von Ulla Penselin und Ingrid Strobl“ enthält u. a. eine Einschätzung der BKA-Razzien von betroffenen Frauen aus dem Ruhrgebiet, Beiträge von Ulla Penselin und Ingrid Strobl (vgl. März 1988).

In den „Beiträgen zu „Anschlagsrelevanten Themen“ geht es um Medizin und Gen-Technologie, Humangenetik und Volksgesundheit“. Gefordert wird „Freiheit für Ingrid Strobl und Ulla Penselin“. Dazu gibt es Informationen zu: „Rote Zora und Lufthansa“ (vgl. April 1988).

Im „Info 5“ der „Prozessgruppe Hamburg“ lauten die Schlagzeilen: „Anklage gegen Ingrid Strobl und Ulla Penselin“. Danach sitzen beide „seit 6 Monaten in Untersuchungshaft“. Gefordert wird die „Freilassung der kämpfenden Gefangenen“. Das sei Bestandteil „der notwendigen Solidarität“ (vgl. Juli 1988).

In der Broschüre „Reader zur: Veranstaltung zu Gentechnologie, Bevölkerungspolitik, Sextourismus, den Verhaftungen von Ulla Penselin und Ingrid Strobl und den laufenden Verfahren“ wird ein Überblick über Gentechnologie und Reproduktionsmedizin gegeben. Außerdem über die Flüchtlingspolitik und „die sexistische Ausbeutung von Frauen“. Dazu Stellungnahmen von Penselin und Strobl (vgl. 7. Juli 1988).

Im „Info 6“ der „Prozessgruppe Hamburg“: „Freiheit für Ingrid Strobl“ wird darüber informiert, dass Ulla Penselin aus dem Gefängnis entlassen wurde und dass Ingrid Strobl weiter einsitzt. Dazu erklärt sich Frau Penselin. Ein „Beitrag von Frauen aus dem Knast Plötzensee“ fordert: „Schluss mit der Trennung von sozialen, politischen und BTM-Gefangenen, Zusammenlegung innerhalb offener Häuser“ (vgl. September 1988).

Es erscheint eine „Informationsmappe“ zum bevorstehenden Prozess gegen Ingrid Strobl. Es soll noch einmal die Entwicklung seit dem 18.12.1987 verdeutlichen und gibt zusätzlich Informationen und Hintergründe zu anderen, derzeit laufenden 129a-Verfahren (vgl. Dezember 1988).

1989

Es erscheint das Papier: „Prozess gegen Ingrid Strobl.“ Dazu enthält es Informationen und Artikel zu Beugehaft und Kontaktschuld und eine Presseerklärung von Anwälten aus Köln und München (vgl. Januar 1989).

Ein Flugblatt, das im Umfeld von „Bochum Bahnhof Langendreer“ erscheint, lautet: „129a - Der Hammer.“ Es geht hier u. a. um die Razzien des BKA im Ruhrgebiet und die Anschläge auf das Verwaltungsgebäude der Lufthansa (vgl. Februar 1989).

Zu einer Solidaritätsveranstaltung für Ingrid Strobl in Münster lädt ein Flugblatt ein (vgl. 8. Februar 1989).

Zur bundesweiten Demonstration am 11.2.1989, die u. a. unter dem Motto steht: „Freiheit für Ingrid Strobl“, „Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl“, „Aufhebung der Haftbefehle“, „Weg mit dem § 129a“, kommen eine Reihe von Flugblättern zur Verteilung:

Der „Arbeiterkampf“ veröffentlicht einen längeren Artikel zu Ingrid Strobl (vgl. 6. Februar 1989).

Von „Nicht zu fassen“ und „Clockwork 129a“ erscheint das Flugblatt: „Staatsschutztheater Düsseldorf. Ingrid Strobl in: Wecker Terror. Einladung zur Staatsschutz-Inszenierung in Düsseldorf“. Gefordert wird die: „Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl“ (vgl. 14. Februar 1989).

Zum Prozess gegen Ingrid Strobl erscheint das Flugblatt: „Frauenveranstaltung. Frauen auf der Flucht/Flüchtlingspolitik (vgl. März 1989).

„Radikal brechen. Zeitung für die antiimperialistische und autonome Bewegung“ veröffentlicht die „Prozesserklärung von Ingrid Strobl“ (vgl. März 1989).

Aufgerufen wird im Flugblatt: „ … sie würden uns gern im Knast begraben …“ dazu, zu einer Veranstaltung nach Essen in die Zeche Karl zu kommen, wo eine Verteidigerin von Ingrid Strobl über den Prozessverlauf gegen berichten wird (vgl. 28. April 1989).

Im Flugblatt: „Jetzt schlägt‘s 13. 5 Jahre Haft gegen Ingrid Strobl wegen eines Weckerkaufs“ wird erklärt, dass Strobl nach § 129a StGB „zu fünf Jahren Gefängnis wegen ‚Beihilfe zu einem Sprengstoffattentat‘ und ‚Unterstützung einer terroristischen Vereinigung‘“ vom Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt wurde. Das Gericht meinte, dass Ingrid Strobl im September 1986 einen „Wecker gekauft hatte, der als Zündzeitverzögerer“ bei einem Anschlag verwendet wurde (vgl. Juni 1989).

„… sie würden uns gern im Knast begraben …“ - das Flugblatt fordert dazu auf, am 6.6.1989 zum Prozess gegen Ingrid Strobl nach Düsseldorf zu kommen und fordert: „Freiheit für Ingrid Strobl“, „Weg mit der Gesinnungsjustiz“ (vgl. 6. Juni 1989).

Der „Arbeiterkampf“ bezieht Stellung zum Urteil gegen Ingrid Strobl (vgl. 26. Juni 1989).

In der Broschüre: „Im Namen des Volkes …? Dokumentation über den Gesinnungsprozess gegen Ingrid Strobl“ wird der Prozessverlauf gegen Ingrid Strobl dokumentiert. Außerdem wird u. a. die Gentechnologie problematisiert (vgl. Juli 1989).

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

Januar 1988:
Laut „Info 4: Zu den Durchsuchungen und Festnahmen vom 18.12.“ sitzen Ulla Penselin und Ingrid Strobl Im UG Hamburg und JVA Neudeck im Gefängnis. Vorwurf: „Mitgliedschaft in der Roten Zora“. Der Tatvorwurf sei in der Zwischenzeit auf „versuchte Brandstiftung“ erweitert worden. Das 6-seitige Flugblatt wird von einer „Prozessgruppe Hamburg“ herausgegeben, das u. a. einen Brief von Frau Penselin und eine Erklärung von Ingrid Strobl enthält.
Quelle: Info 4: Zu den Durchsuchungen und Festnahmen vom 18.12., Hamburg 1988.

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22.01.1988:
Es erscheint das 4-seitige Flugblatt: „Auftrag: Durchsuchen und verhaften. Durchführung: Bundeskriminalamt. Betroffen: Ingrid Strobl, Ulla P. und: Frauenwiderstand gegen Gen- und Reproduktionstechnologie. Kritiker/Innen des Prostitutionstourismus. Widerstand gegen Abschiebepolitik von Flüchtlingen. Kritische Journalist/Innen. Hausbesetzer/Innen.“ Von wem es herausgegeben wurde, ist unklar. Auch der Ort einer Informationsveranstaltung, die am 22.1. in einer „Studiobühne“ auf der Universitätsstraße stattfinden soll, ist nicht abgedeckt. Zu vermuten wäre Bochum, da die Debatte um die Gentechnologie ein wesentliches Standbein der dortigen Aktivistinnen in den 1980er Jahren war. Das Flugblatt fordert: „Freiheit für Ingrid Strobl und Ulla P.“

Wichtig erscheint der Hinweis, dass „bei allen Verhaftungen, bei allen schwebenden Verfahren der Vorwurf: ‚Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ erhoben wurde. Beide Verhafteten wurden öfter im Zusammenhang mit den „Revolutionären Zellen“ bzw. der „Roten Zora“ genannt, die seit „Mitte der 1970er Jahre … laut Bundesanwaltschaft … rund 250 Anschläge“ verübt haben sollen.

Aufgerufen wird zu einer Veranstaltung am 22.1.1988 in der „Studiobühne.“ Themen sollen sein:
- Bericht über die Durchsuchungs- und Verhaftungswelle
- Frauen gegen Reproduktions- und Gentechnologie
- Widerstand gegen die Abschiebung von Flüchtlingen
- Der § 129a als Allzweckwaffe.
Q: Flugblatt: Durchsuchen und verhaften. Durchführung: Bundeskriminalamt. Betroffen: Ingrid Strobl, Ulla P. und: Frauenwiderstand gegen Gen- und Reproduktionstechnologie. Kritiker/Innen des Prostitutionstourismus. Widerstand gegen Abschiebepolitik von Flüchtlingen. Kritische Journalist/Innen. Hausbesetzer/Innen, o. O., o. J. (1988).

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März 1988:
Es erscheint die Broschüre: „Anschlag auf die Schere am Gen und die Schere im Kopf. Dokumentation der Ereignisse und anschlagsrelevante Themen. Texte zur Gentechnologie, Frauenbewegung, Faschismus und Bevölkerungspolitik. Ausgesucht von Ulla Penselin und Ingrid Strobl.“ Inhalt:

Dokumentation:
- Was sind das für Zeiten …
- Wer ist bitteschön, die nächste
- Der Terror begründeter Scherben
- Einschätzung der BKA-Razzia von betroffenen Frauen aus dem Ruhrgebiet
- Neu ist diese Vorgehensweise nicht
- Beugehaft und Kontaktschuld
- Presse
- Beiträge von Ulla Penselin
- Beitrag von Ingrid Strobl
- Solidarität
- Was sind das für Zeiten? Es ist Winter.

Von Ulla Penselin ausgesuchte Texte:
- Humangenetische Beratungsstellen: Wie viele Krankheiten kann sich die Gesellschaft leisten?
Vorgeburtliche Diagnostik: Durchsiebung aller Schwangeren
- Behinderte Neugeborene werden liegen gelassen. Aussonderung und Sterilisation von Krüppeln
- Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Sozialdarwinismus und Bevölkerungspolitik
- Hilde Wander und die bundesdeutsche Bevölkerungsökonomie
- Etappen der Bevölkerungspolitik
- Die Bevölkerungspolitik-Mafia
- Widerstand der Frauen.

Von Ingrid Strobl ausgesuchte Texte:
- Kommentar zum achten Mai
- Frausein allein ist kein Programm
- Literatur von Frauen. Eine Moderne ohne Tradition?
- Die nette alte Dame
- Freude durch Kraft
- Die rote Rosa
- Die Hexen
- Blackout grüner Mütter
- Justine und die Justiz.

Herausgegeben wird die Broschüre von der „Broschürengruppe für Ulla und Ingrid/Frauenbildungszentrum/Denkträume“ in Hamburg.
Q: Broschürengruppe für Ulla und Ingrid/Frauenbildungszentrum/Denkträume: Anschlag auf die Schere am Gen und die Schere im Kopf. Dokumentation der Ereignisse und anschlagsrelevante Themen. Texte zur Gentechnologie, Frauenbewegung, Faschismus und Bevölkerungspolitik. Ausgesucht von Ulla Penselin und Ingrid Strobl, Hamburg, März 1988.

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April 1988:
Es erscheint die Broschüre: „Beiträge … zu Anschlagsrelevanten Themen. Freiheit für Ingrid Strobl und Ulla Penselin.“ Aus dem Inhalt:

- Rote Zora gegen Lufthansa
- Antiimperialistische Gedanken zur Flüchtlingspolitik
- Lufthansa schiebt Flüchtlinge ab
- Humangenetik und Volksgesundheit
- Asoziale Forschung von Genetikern
- Brief von Ulla.

Zur Broschüre gibt es kein Impressum. Beiträge haben u. a. eine „Autonome Frauenflüchtlingsgruppe“ geschrieben.
Q: Beiträge zu Anschlagsrelevanten Themen. Freiheit für Ingrid Strobl und Ulla Penselin, o. O., o. J. (1988).

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15.05.1988:
Laut Broschüre: „Anschlag auf die Schere am Gen und die Schere im Kopf. Dokumentation der Ereignisse und anschlagsrelevante Themen. Texte zur Gentechnologie, Frauenbewegung, Faschismus und Bevölkerungspolitik. Ausgesucht von Ulla Penselin und Ingrid Strobl“ soll an diesem Tag in der „Fabrik“ in Hamburg, mit „Internationalen Künstlern gegen Repression“, ein „Konzert und Theater für Ulla und Ingrid“ stattfinden.
Q: Broschürengruppe für Ulla und Ingrid/Frauenbildungszentrum/Denkträume: Anschlag auf die Schere am Gen und die Schere im Kopf. Dokumentation der Ereignisse und anschlagsrelevante Themen. Texte zur Gentechnologie, Frauenbewegung, Faschismus und Bevölkerungspolitik. Ausgesucht von Ulla Penselin und Ingrid Strobl, Hamburg, März 1988, S. 88.

26.06.1988:
Laut Broschüre: „Anschlag auf die Schere am Gen und die Schere im Kopf. Dokumentation der Ereignisse und anschlagsrelevante Themen. Texte zur Gentechnologie, Frauenbewegung, Faschismus und Bevölkerungspolitik. Ausgesucht von Ulla Penselin und Ingrid Strobl“ soll an diesem Tag in der „Zeche Karl“ in Essen ein „Solidaritätskonzert für Ulla und Ingrid“ stattfinden.
Q: Broschürengruppe für Ulla und Ingrid/Frauenbildungszentrum/Denkträume: Anschlag auf die Schere am Gen und die Schere im Kopf. Dokumentation der Ereignisse und anschlagsrelevante Themen. Texte zur Gentechnologie, Frauenbewegung, Faschismus und Bevölkerungspolitik. Ausgesucht von Ulla Penselin und Ingrid Strobl, Hamburg, März 1988, S. 88.

07.07.1988:
Es erscheint der „Reader zur Veranstaltung zur Gentechnologie, Bevölkerungspolitik, Sextourismus, den Verhaftungen von Ulla Penselin und Ingrid Strobl und den laufenden Verfahren.“ Inhalt der Broschüre ist:

- Vorläufige Einschätzung
- Brief von Ingrid
- Dokumentation
- Gentechnik in München
- Beitrag zur Flüchtlingspolitik, Sextourismus/Heiratshandel und die Feststellungsklage gegen Lufthansa
- Zur Situation in München.

Die Broschüre hat kein Impressum. Der Erscheinungsort ist München.
Q: Reader zur Veranstaltung zur Gentechnologie, Bevölkerungspolitik, Sextourismus, den Verhaftungen von Ulla Penselin und Ingrid Strobl und den laufenden Verfahren, München 1988.

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Juli 1988:
Es erscheint das „Info 5: Anklage gegen Ingrid Strobl und Ulla Penselin“, das von der „Prozessgruppe Hamburg“ herausgegeben wird.
Q: Prozessgruppe Hamburg: Info 5: Anklage gegen Ingrid Strobl und Ulla Penselin, Hamburg, o. J. (1988).

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September 1988:
Vermutlich von der „Prozessgruppe Hamburg“ herausgegeben, erscheint das „Info 6: Freiheit für Ingrid Strobl“.
Q: Prozessgruppe Hamburg: Info 6. Freiheit für Ingrid Strobl, o. O. o. J. (1988)

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Dezember 1988:
Es erscheint das „Info - Informationsmappe zum bevorstehenden Prozess gegen Ingrid Strobl.“ Inhalt der Broschüre ist:
- Presseerklärung von Rechtsanwalt Waechter/Lunnebach zum Strafverfahren gegen Ingrid
- Erklärung von Ulla Penselin vom 21.8.88
- Vorschlag für einen Aufruf zu einer Demonstration am Wochenende vor Prozessbeginn (Demo in Essen)
- Informationsblatt zum Duisburger 129a Verfahren
- Flugblatt zur Verhaftung von U. Winterhalter wg. 129a in Stuttgart
- Redebeitrag zur Demo vom Oktober 88 in Düsseldorf
- Artikel aus Konkret 6/88: Fabrikation eines Verdachts
- Einschätzung zum 18.12. Aus dem Kölner Info vom April 88
- Presseerklärung von RA Jacobi in Sachen U. Penselin
- Artikel aus dem AK zu den Anschlägen bei Adler
- Kölner Flugblatt vom Dezember 87 zum 18.12.
- Die Rote Zora über ihr Selbstverständnis. Artikel aus Emma 6/84.

Unklar bleibt, wer für die Broschüre verantwortlich ist. Erscheinungsort kann Köln, München oder Hamburg gewesen sein.
Q: Info - Informationsmappe zum bevorstehenden Prozess gegen Ingrid Strobl, o. O., o. J. (1988).

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Januar 1989:
Es erscheint das Papier: „Prozess gegen Ingrid Strobl.“ Inhalt ist:

- Solidaritätsschreiben für Ingrid Strobl (Unterzeichner sind u. a: Fülberth, Gremliza, Jelinek, Vack, Venske u. a.)
- Beugehaft und Kontaktschuld)
- Presseerklärung zum Haftprüfungstermin gegen Ingrid Strobl.
Q: Papier zum Prozess gegen Ingrid Strobl, o. O., o. J. (1989).

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Februar 1989:
Von der Bochumer Initiative „Bahnhof Langendreer“ erscheint das 4-seitige Flugblatt: „129a: Der Hammer.“ Es beschäftigt sich mit den am 18.12.1987 „im gesamten Bundesgebiet durchsuchten 33 Wohnungen“ sowie Arbeitsplätzen. Im Rahmen dieser Razzia des BKA, so das Flugblatt, seien u. a. „Ulla Penselin und Ingrid Strobl verhaftet“ worden und „gegen rund 2 Dutzend Personen Ermittlungsverfahren“ eingeleitet worden. Aufgerufen wird zu einer „bundesweiten Demonstration am 11.2.“ in Essen und zu einer „Informationsveranstaltung zum 129a am 7.2“ in Bochum im Bahnhof Langendreer.
Q: Initiative Bahnhof Langendreer (Bochum): 129a: Der Hammer, Bochum, o. J. (1989).

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08.02.1989:
Laut Flugblatt: „Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl“ soll an diesem Tag im Regenbogensaal, GAL-Büro in Münster, eine „Solidaritäts- und Informationsveranstaltung zum Prozess gegen Ingrid Strobl“ stattfinden.
Q: Flugblatt: Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl, Münster 1989.

06.02.1989:
Im „Arbeiterkampf - Zeitung des Kommunistischen Bundes“, Nr. 303, erscheint der Artikel: „Bis hierher und nicht weiter. Prozesseröffnung gegen Ingrid Strobl am 14.2. in Düsseldorf.“ Ausgeführt wird:

„Bei ihren Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der ‚Revolutionären Zellen‘ und der ‚Roten Zora‘ scheint die Bundesanwaltschaft sich zumindest politisch in eine Sackgasse manövriert zu haben. Im Vorfeld der Eröffnung des Prozesses gegen die Journalistin Ingrid Strobl, der Mitgliedschaft in der RZ vorgeworfen wird, am 14. Februar vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zeichnet sich eine für politische Strafverfahren in den letzten Jahren beispiellose Solidarisierung mit Ingrid Strobel von Personen und Gruppen der unterschiedlichsten politischen Spektren ab. Am 11. Februar wird es in Essen eine Großdemonstration geben, zu der ein Bündnis, das vom kommissarischen Bundesvorstand der Grünen bis zu autonomen Gruppen und Gruppen aus dem Lesbenspektrum reicht, aufruft.

Parallel dazu wird mit der am 4.2. zum ersten Mal erschienenen Zeitung ‚Clockwork 129a - Informationen über den Prozess gegen Ingrid Strobl und andere 129a-Verfahren‘ , die ebenfalls von einem breiten Bündnis linker Gruppen unterstützt wird, bundesweit eine umfassende aktuelle Berichterstattung unabhängig von der taz organisiert, die auch einen Zusammenhang mit den anderen laufenden §129a-Verfahren herstellt. Der Prozess wird vom ersten Tag an außerdem von einer unabhängigen Gruppe von Prominenten beobachtet werden.

Dem öffentlichen Desinteresse, das gerade die Verurteilung im Stammheimer Dornier- und im Düsseldorfer Verfahren wegen des Anschlags auf eine BGS-Kaserne erleichtert hat, wird so politisch massiv entgegengearbeitet - und zwar so, dass mittlerweile selbst ein konservatives Blatt wie die ‚ZEIT‘ einen ausführlichen Bericht, der sich äußerst kritisch nicht nur mit den Ermittlungen gegen Ingrid, sondern auch mit dem § 129a insgesamt befasst, aus Anlass der anstehenden Prozesseröffnung veröffentlicht hat. Damit ist vom allgemeinen Kurs der bürgerlichen Presse, sich in 129a-Verfahren, die Anschläge zum Anlass haben, weitgehend an die Version der Bundesanwaltschaft zu halten und im übrigen kaum zu berichten, erstmals seit langem bemerkenswert abgewichen worden.

Es ist natürlich möglich, dass dieser Bericht, der den Bogen vom Ermittlungsverfahren gegen Ingrid Strobl bis zu dem gegen Uli Winterhalter spannt, ein Einzelfall bleiben wird - es zeichnet sich aber auf jeden Fall ab, dass die rückhaltlose Zustimmung der bürgerlichen Öffentlichkeit zum Vorgehen der Bundesanwaltschaft erschüttert worden ist - sicherlich auch eine Spätwirkung der völligen Demontage der Anklage gegen die, bis zum letzten Herbst mitbeschuldigte Ulla Penselin durch deren Verteidigung. Die auf ein breites Spektrum gestützte Solidaritätsarbeit wird dadurch erleichtert, dass Ingrid und ihre Verteidigung eine Linie entwickelt haben, die neben der juristischen auch die politische Strategie der Bundesanwaltschaft wirkungsvoll unterläuft: die Verteidigung konzentriert sich darauf, den politischen Charakter des gegen Ingrid eingeleiteten Verfahrens konkret aufzudecken, zu attackieren und dadurch die juristische Dürftigkeit der Indizien offensichtlich werden zu lassen.

Mit diesem differenzierten Vorgehen gelingt es ihr bisher, den Bekennerdruck, den die Bundesanwaltschaft gerade in 129a-Verfahren zu initiieren versucht, verpuffen zu lassen, ein Einpassen ihrer Person in die stimmungsmachenden Klischees des Staatsschutzes zu verhindern, ohne aber zu versuchen, ein aufgrund politischer Interessen eingeleitetes Verfahren rein juristisch gewinnen zu wollen. In der Solidaritätsarbeit hat diese Linie - bei allen damit verbundenen Schwierigkeiten - eine Verknüpfung unterschiedlicher Linien und damit ein aktives Vorgehen verschiedener Spektren ermöglicht, wobei einerseits bemerkenswert ist, dass der Bezug aufs konkrete Verfahren und die Kritik am konkreten Vorgehen des Staatsschutzes und seiner damit verbundenen Absichten verhindert hat, dass die im allgemeinen sehr unterschiedlich vorgehenden und argumentierenden Gruppen sich gegenseitig ausgegrenzt haben.

Andererseits ist auch festzustellen, dass der kalkulierte Einsatz des ‚Prominentenbonus‘ von Ingrid bei gleichzeitig kontinuierlichem Hinweis auf die politische Dimension des § 129a durch Ingrid, ihre Verteidigung und die verschiedenen Solidaritätsgruppen, es bisher ermöglicht hat, den 129a insgesamt auch außerhalb der Szene verstärkt zum Thema zu machen und damit eine vergleichsweise gute Ausgangsbasis für die weitere Antirepressionsarbeit zu erarbeiten …

Die Bundesanwaltschaft reagiert auf diese Entwicklung offensichtlich durch ein verschärftes Vorgehen gegen den weiteren Bekanntenkreis der vier Personen, nach denen gefahndet wird. Offensichtlich soll versucht werden durch die Intensivierung der Fahndungs- und Ermittlungsarbeiten, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, es gebe hier ein aktives, gefährliches ‚terroristisches Umfeld‘, gegen das scharf vorgegangen werden müsste und mit dem sich jede Solidarisierung verbiete. In diesem Zusammenhang stehen mehrere Wohnungsdurchsuchungen Ende letzten Jahres, in deren Folge gegen vier Frauen aus Bochum ein Verfahren wegen ‚Unterstützung einer terroristischen Vereinigung‘ eingeleitet worden ist, weil in ihrer Wohnung Flugblätter für eine Veranstaltung gefunden worden, bei der über das Aussageverhalten bei 129a-Vernehmungen diskutiert werden sollte.

Am 30. Januar wurde darüber hinaus die Wohnung und Kanzlei eines Duisburger Anwalts, sowie eine weitere Duisburger Wohnung mit einem Großaufgebot von BKA und Bundesanwaltschaft durchsucht: Dem Anwalt, gegen den ein Verfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet wird, wird zur Last gelegt, er habe Kontakt mit einer der gesuchten Frauen und verschweige der Polizei deren Aufenthaltsort. Begründet wird das damit, dass er sich den Sparbrief der Frau mit einer Vollmacht von ihr bei der Bank habe auszahlen lassen: Das Geld, so der messerscharfe Schluss, kann nur abgehoben worden sein, um der Frau das weitere Leben in der Illegalität zu ermöglichen. Um das zu beweisen, wurden bei dem Anwalt neben sämtlichen Typenrädern, Schreibbändern und Kugelköpfen die komplette Handakte zu dem Verfahren und ein anwaltschaftlicher Briefwechsel mit einer der untergetauchten Frauen sowie etliche Hotelrechnungen und Busfahrscheine aus dem Ausland beschlagnahmt. Er selber kritisiert dieses Vorgehen gegen seine Person als einen weiteren Schritt zur ‚Rechtlosstellung der Flüchtigen‘.

Tatsächlich ist bemerkenswert, dass die seitens der Bundesanwaltschaft gegen die vier Personen vorgebrachten Belastungsindizien, in den letzten zwölf Monaten keinen Deut plausibler geworden sind - im Gegenteil: nachdem sich die Ulla Penselin zur Last gelegten ‚konspirativen Treffen‘ als ganz legale Gespräche erwiesen haben, sind auch etliche angebliche Verdachtsmomente gegen die vier Flüchtigen weggefallen: ihnen wurden nämlich zu einem guten Teil die gleichen Treffen zur Last gelegt. Bei ihnen bleibt jetzt wenig mehr als ebenfalls der Kauf des Emes-Sonochron-Weckers - mit einem Unterschied zum Verfahren gegen Ingrid Strobl: Die Wecker wurden bei den Beschuldigten unbenutzt in der Wohnung gefunden.

Die Bundesanwaltschaft drängt mit ihrem restriktiven Vorgehen und dem ausgiebigen Einsatz von Untersuchungshaft die vier Leute weiterhin in die Illegalität - und daran scheint sie ein großes Interesse zu haben. Mit welchen beispiellosen Methoden sich die Karlsruher Behörde, deren Chef, das sollte nie vergessen werden, 1977 auch für die Exekution der Gefangenen aus der RAF eingetreten ist, mittlerweile glaubt vorgehen zu können, wird an den beantragten sieben oder acht Fällen von Beugehaft deutlich. Auch dabei geht es angeblich um den Aufenthaltsort der vier Personen, über den die Personen, gegen die beim Bundesgerichtshof die Erzwingungshaft beantragt ist, angeblich Bescheid wissen sollen.

Die zum Teil bereits mehrfach zu Vernehmungen vorgeladenen Leute haben regelmäßig die Aussage verweigert. Bemerkenswert ist das Vorgehen, weil das selbst von bundesdeutschen JuristInnen als problematisch angesehene Instrument der Erzwingungshaft bisher nur in einem laufenden Gerichtsverfahren angewendet wurde - nicht aber schon bei den Ermittlungen. Leute in den Knast zu stecken, um sie zu Aussagen über den Aufenthaltsort von Leuten zu zwingen, die möglicherweise noch nicht einmal angeklagt, geschweige denn verurteilt werden, ist in der Tat schwer zu legitimieren. Zumal die Bundesanwaltschaft noch nicht einmal großartiges Belastungsmaterial gegen die Gesuchten vorbringen kann, sondern nur den Stillstand der eigenen Ermittlungen konstatieren kann: Die Aussage der Gesuchten sei, so der Sprecher der Bundesanwaltschaft zur taz, ‚von ausschlaggebender Bedeutung, weil im derzeitigen Stadium kaum noch andere Beweismittel, durch die der Tatverdacht überprüft werden kann, zur Verfügung stehen‘. Will sagen: Wir müssen Leute in den Knast stecken, um sie zu zwingen, uns andere Leute auszuliefern, die wir wieder in den Knast stecken können, um sie zu zwingen, gegen sich selbst oder andere auszusagen, weil wir sonst vor Gericht nur mehr Vermutungen auftischen können.

Dass dieses Vorgehen möglich ist, zeigt andererseits genauso die Tatsache, dass es beim Haftprüfungstermin im September letzten Jahres nicht gelungen ist, Ingrid rauszubekommen, oder der Verlauf des Prozesses gegen Janin S. oder Fritz Storim, dass der politische Druck auf die Staatsschutzjustiz noch lange nicht so groß ist, wie er nötig wäre, um die aktuelle Repressionskampagne zurückweisen zu können. Auch in Ingrids Verfahren sind die Karten erst gut gemischt, aber noch lange nicht siegreich ausgespielt …“
Q: Arbeiterkampf - Zeitung des Kommunistischen Bundes. Nr. 303, Hamburg 1989.

11.02.1989:
Zum 11.2.1989 erscheint das Flugblatt: „Aufruf zur Demonstration am 11.2.1989 in Essen.“ Danach wird am „14.2.1989 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen Ingrid Strobl eröffnet. Die Anklage lautet Mitgliedschaft in den ‚Revolutionären Zellen/Rote Zora‘ und auf Beteiligung an dem Anschlag auf das Verwaltungsgebäude der Lufthansa am 26.10.1986 in Köln.“

Das Flugblatt fordert:
- Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl
- Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren
- Aufhebung der Haftbefehle
- Abschaffung aller Sonderhaftbedingungen
- Unterstützung der Forderung nach Zusammenlegung der politischen Gefangenen
- Weg mit dem § 129a.
Q: Flugblatt: Aufruf zur Demonstration am 11.2.1989 in Essen, o. O., o. J (1989).

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11.02.1989:
Zum 11.2.1989 erscheint das Flugblatt: „Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl. Freiheit für Ingrid“, das in Münster herausgegeben wurde und dazu auffordert, sich an der Demo am 11.2. in Essen zu beteiligen. Unterstützerinnen sind: SDAJ und Grienoline-Frauenzeitung, Münster; GAL, Grüne und KV Münster; Umweltzentrum; Feministische Aktionsgruppe Münster; § 218-Gruppen; Juso Unterbezirk Münster; Uni-Gal; Juso-HSG; SHB; Juso-Frauen.

Gefordert wird:
- Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl
- Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren
- Aufhebung der Haftbefehle
- Weg mit dem 129 und 129a.
Q: Flugblatt: Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl, Münster 1989.

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11.02.1989:
Zum 11.2.1989 erscheint das Flugblatt: „Aufruf zur Demonstration. Sofortige Freilassung von Ingrid - Gegen 129a. 11.2.1989 in Essen.“ Danach wird am „14.2.1989 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf der Prozess gegen Ingrid Strobl“ eröffnet. Anklage: „Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen/Rote Zora“ und „auf Beteiligung an dem Anschlag auf das Verwaltungsgebäude der Lufthansa“. Das Flugblatt, das vermutlich in Köln zur Verbreitung kommt, fordert:

- Sofortige Freilassung von Ingrid
- Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren
- Aufhebung der Haftbefehle
- Abschaffung aller Sonderhaftbedingungen
- Unterstützung der Forderung nach Zusammenlegung der politischen Gefangenen
- Weg mit dem § 129a.

Vermutlich wird das Flugblatt in Köln herausgegeben. Unterstützer sind u. a.: - Schwarze Witwe-Frauenforschungsstelle Münster; GAL Münster; AStA Münster; Göttinger Frauen gegen Erwerbslosigkeit; VSP; Krampfader-Kasseler Frauenmagazin; Aktion Anarchistische Zeitschrift; Schwarze-Rote Hilfe Münster; Unter Schwarzer Flagge Münster; Alternative Liste Uni Köln; Kasseler Stadtzeitung; Gefangeneninitiative im autonomen Knastprojekt Köln; Bunte Hilfe Marburg; Archiv Papiertiger Berlin; Knastbüro Bochum; Frauen helfen Frauen e.V. Leverkusen; Frauengruppe gegen Gen- und Reproduktionstechnologien Bremen; Volksfront Landesverband NRW; Schwarzmarkt Infoladen Hamburg; BWK Essen; Autonome Antifa Oberhausen; Anarchistisches Plenum Köln; Antifaschistischer Arbeitskreis Essen.
Q: Flugblatt: Aufruf zur Demonstration. Sofortige Freilassung von Ingrid - Gegen 129a. 11.2.1989 in Essen; o. O., o. J. (1989).

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11.02.1989:
Zum 11.2.1989 erscheint das Flugblatt: „Bundesweite Demonstration am 11.2. am Viehofer Platz in Essen.“ Danach dient der § 129a nur dazu, „um all diejenigen zu kriminalisieren, die herrschaftssichernde Forschung und Praxis fundamental kritisieren und nicht ablehnen, dass diese Kritik in der ganzen Breite (von Öffentlichkeitsarbeit bis zur militanten Aktion) geäußert wird. Herrschende Forschung und Praxis zielt darauf ab, Menschen auszubeuten und zu vernichten, deren Lebensgrundlage zu zerstören, um Macht und Profit zu sichern“.

Unbekannt ist, wer die Verfasser des Flugblatts sind. Auch ein Erscheinungsort ist nicht angegeben.
Q: Flugblatt: Bundesweite Demonstration am 11.2. am Viehofer Platz in Essen, o. O. o. J. (1989).

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11.02.1989:
Zum 11.2.1989 erscheint das Flugblatt: „Freiheit für Ingrid Strobl. Weg mit dem § 129a. Keine Aussagen, keine Beugehaft. Bundesweite Demonstration am 11.2.“. Danach soll die „bundesweite Demonstration“ die „größte Öffentlichkeitsaktion zum Komplex 129a“, zu „Beugehaft“ und „Untersuchungshaft“ sein. Das Impressum ist aus Bochum: Pasaran, Freiheitsstraße. Hierbei darf man davon ausgehen, dass es sich um ein fingiertes Impressum handelt.
Q: Flugblatt: Freiheit für Ingrid Strobl. Weg mit dem § 129a. Keine Aussagen, keine Beugehaft. Bundesweite Demonstration am 11.2, o. O., o. J. (1989).

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11.02.1989:
Zum 11.2.1989 erscheint das Flugblatt: „Beugehaft für einen Namen.“ Danach sitzt „Ingrid Strobl, Konkret-Mitarbeiterin und Emma-Redakteurin … seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Am 14.02. (gemeint ist 1989, d. Verf.) beginnt der Prozess gegen sie in Düsseldorf.“ Die Bundesanwaltschaft wirft ihr „Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen/Rote Zora“ vor. Hintergrund der Verhaftung war die „großangelegte Razzia am 18.12.87 gegen radikale Kritikerinnen der Gen- und Reproduktionstechnologie, der Flüchtlingspolitik, des Sextourismus.“ Dabei wurden u. a. Ulla Penselin und Ingrid Strobl verhaftet. Das Flugblatt ist mit SDAJ Ruhr-Westfalen unterzeichnet.
Q: SDAJ Ruhr Westfalen: Beugehaft für einen Namen, o. O. o. J. (1989).

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11.02.1989:
Zum 11.2.1989 erscheint das Flugblatt: „Frauen- und Lesbenblock auf der Demo am 11.2. in Essen.“ Danach ist „Frauenpower“ angesagt, für „einen starken, phantasievollen, lauten und entschlossenen Frauen- und Lesbenblock zur Demo am 11.2.1989 in Essen“. Zur allgemeinen Hintergrundinformation werden noch andere Verfahren genannt, die nach 129a laufen (München, Stuttgart, Hamburg, Frankfurt/M., (West-)Berlin). Herausgegeben wird das Flugblatt wohl von einer „Unterstützerinnengruppe der Stadt Revue“ (vermutlich Köln, d. Verf.) Dabei ist nicht klar, um welchen Ort es sich handelt, in dem sie erscheint.
Q: Flugblatt: Frauen- und Lesbenblock auf der Demo am 11.2. in Essen, o. O., o. J. (1989).

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14.02.1989:
Vermutlich erscheint um den 14. Februar 1989 herum eine Flugschrift zum Prozess gegen Ingrid Strobl: „Staatsschutztheater in Düsseldorf. Ingrid Strobl in: Wecker-Terror. Einladung zur Staatsschutz-Inszenierung in Düsseldorf.“ Sie enthält u. a. eine „Prozesserklärung von Ingrid Strobl.“

Gefordert wird:
- Sofortige Freilassung von Ingrid Strobl
- Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren
- Aufhebung der Haftbefehle
- Abschaffung aller Sonderhaftbedingungen
- Unterstützung der Forderung nach Zusammenlegung der politischen Gefangenen
- Weg mit dem § 129a.

Verantwortlich für das Flugblatt ist: „Stadt-Revue“ (vermutlich Köln, d. Verf.) und „Clockwork 129a“ (Hamburg).
Q: Staatsschutztheater in Düsseldorf . Ingrid Strobl in: Wecker-Terror. Einladung zur Staatsschutz-Inszenierung in Düsseldorf, Köln/Hamburg o. J. (1989).

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März 1989:
Zum Prozess gegen Ingrid Strobl ruft ein Flugblatt zu einer „Frauenveranstaltung“ auf. Die Veranstaltung soll am 17. März im „Künstlerhaus“ stattfinden. Der Ort ist nicht bekannt.
Q: Flugblatt: Frauenveranstaltung, o. O., o. J. (1989).

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März 1989:
In „Radikal brechen. Zeitung für die antiimperialistische und autonome Bewegung“, Nr. 2/1989, wird die „Prozesserklärung von Ingrid Strobl“ veröffentlicht.
Q: Radikal brechen. . Zeitung für die antiimperialistische und autonome Bewegung“, Nr.2/1989, S. 12ff.

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28.04.1989:
Vermutlich erscheint in Essen das Flugblatt: „… sie würden uns gern im Knast begraben …“. Aufgerufen wird zu einer Veranstaltung am 28.4.1989 in der „Zeche, Carl“ in Essen. Sprechen sollen: Claus Croissant, Edith Lunnebach und Rafael Sanchez.
Q: Flugblatt: … sie würden uns gern im Knast begraben …, Essen, o. J. (1989).

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Juni 1989:
Vermutlich in Bochum erscheint das Flugblatt: „… sie würden uns gern im Knast begraben …“. Danach geht am 6.6. „der Prozess gegen Ingrid Strobl zu Ende“. Die Staatsanwaltschaft „fordert 7 Jahre Knast“. Aufgerufen wird dazu, am 6.6. zum Oberlandesgericht nach Düsseldorf zu kommen. Parolen sind u. a.
- Freiheit für Ingrid Strobl
- Weg mit der Gesinnungsjustiz
- Keine Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz.
Q: Flugblatt: … sie würden uns gern im Knast begraben …, Bochum o. J. (1989).

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Juni 1989:
Es erscheint das Flugblatt: „Jetzt schlägt‘s 13! 5 Jahre Haft gegen Ingrid Strobl wegen eines Weckerkaufs.“ Danach ist Frau Strobl am 9. Juni 1989 „nach § 129a StGB zu fünf Jahren Gefängnis wegen Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ verurteilt worden. Im Prozess bekannte sie sich, nach dem Flugblatt, „eine radikale, feministische Gesinnung zu haben und diese nicht ablegen zu können und zu wollen“. Das Urteil gegen sie wird als „Skandal“ verurteilt. Die „Höhe übersteigt selbst schlimmste Erwartungen“.

Presserechtlich verantwortlich für das Flugblatt, ist eine Adresse aus Ludwigshafen.
Q: Flugblatt: Jetzt schlägt‘s 13! 5 Jahre Haft gegen Ingrid Strobl wegen eines Weckerkaufs, Ludwigshafen, o. J. (1989).

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26.06.1989:
Im „Arbeiterkampf - Zeitung des Kommunistischen Bundes“, Nr. 308, heißt es zum Urteil gegen Ingrid Strobl:

„Das Urteil gegen Ingrid Strobl entspricht bundesdeutschem Maß.

Fünf Jahre Knast für Ingrid Strobl wegen Beihilfe zum Sprengstoffanschlag und Unterstützung einer ‚terroristischen‘ Vereinigung - das Urteil gegen sie bemisst sich am miesen Durchschnitt oberlandesrichterlichen Strafmaßes. Dass dennoch die Empörung, die stille Wut und der Zorn der KommentatorInnen in linken und linksliberalen Medien so lautstark und ernstgemeint ist, hat seine Ursache wohl vor allem darin, dass seit den siebziger Jahren kein politischer Prozess mehr so interessiert und genau beobachtet wurde, selten die Anklage so nachvollziehbar demontiert worden ist - und trotzdem Punkt für Punkt Grundlage der Verurteilung blieb. Die bis in die SPD hineinreichende Solidaritätsarbeit konfrontierte viele darin Aktive mit einer Realität der hiesigen Klassenjustiz, die ihnen vorher so nicht präsent war.

Das was bislang in Solidaritätsflugblättern, in kleinen Auflagen gedruckt und meist nur in Szenekreisen kursierend, stand, wurde im Strobl-Prozess einer Öffentlichkeit, die diesen Namen aufgrund der umfassenden publizistischen Begleitarbeit, die auch von Teilen der bürgerlichen Medien geleistet wurde, unmissverständlich vorgeführt.
Dass es gelungen ist diese Öffentlichkeit herzustellen, dass der Paragraph 129a seine Ausgrenzungsfunktion in diesem Verfahren nicht erfüllte, sondern im Verlauf der letzten anderthalb Jahre zunehmend selbst zum Gegenstand der Kritik wurde, ist ein nicht zu unterschätzender Erfolg. Ein Erfolg allerdings, der gleichzeitig erheblich relativiert wird durch die Niederlage, die wir einstecken mussten, indem es nicht gelungen ist, Ingrid vor weiteren langen Monaten Knast zu bewahren. Hier sind auch die Ansatzpunkte für die weitere Diskussion der weiterschwappenden Prozesswelle und einer längerfristig orientierten Antirepressionsstrategie zu suchen.

Zum einen muss, so wichtig Empörung und Wut über das Strobl-Urteil sind, herausgestrichen werden, dass dieses Urteil nicht Ausnahme sondern Regel in der 129a-Rechtsprechung ist. Zum anderen gilt es, Konsequenzen daraus zu ziehen, dass der Staatsapparat sich derzeit offensichtlich so wenig unter Legitimationsdruck sieht, dass er trotz der weitreichenden Unterstützungsarbeit in einem von ihm als wichtig beurteilten Prozess keinerlei Konsequenzen in Bezug auf das Urteil gezogen hat. Ähnlich wie schon beim Hungerstreik lief die linke und linksliberale Solidaritätsarbeit, bezogen auf den entscheidenden Adressaten, ins Leere. Diese Solidaritätsarbeit leidet aber noch unter einem weiteren erheblichen Mangel: zu einem Gutteil konzipiert als Bürgerrechtsarbeit, die auf die Verletzung selbst rechtsstaatlicher Grundsätze hinweist und die Einhaltung von Menschenrechten fordert, wird sie eigentlich von den falschen Leuten betrieben. Radikalen Linken bleibt angesichts der Verhältnisse hierzulande und dem weithin fehlenden Resonanzboden für ihre weiterreichenden Konzepte zwar wenig anderes übrig, als auch an den Bürgerrechten anzusetzen, aber die Frage ist, wo die Kräfte bleiben, die den Kampf für Bürgerrechte zu ihrem zentralen Anliegen gemacht haben? Sowohl im Hungerstreik als auch im Strobl-Prozess haben sich Humanistische Union, Komitee für Grundrechte und Demokratie, dju oder, sagen wir mal, weil's so schön radikaldemokratisch klingen soll: Böll-Stiftung, entweder ganz rausgehalten oder haben vornehm zurückhaltend agiert: eine Anzeige geschaltet, mal eine Presseerklärung rausgeschickt.

Symptomatisch für diese Politik des gelangweilten Engagements ist die Reaktion der linksliberalen Medien auf das Urteil: Insbesondere der WDR und die ‚Frankfurter Rundschau‘ (und auch die ‚taz‘ ) haben mehrfach gutinformierte Berichte zum Verfahren gebracht, haben die Demontage der Anklage nachgezeichnet, gelegentlich auch, vor allem nach dem Fallenlassen des Mitgliedschaftsvorwurfs gegen Ingrid den Richter Arend als erstaunlich Unvoreingenommen gezeichnet. Am Tag nach dem Urteil war dann alles vorbei: Dass Arend trotz des bisweilen ‚lockeren‘ Verhandlungsklimas und scheinbarer Kritik die Argumentation der Bundesanwaltschaft bis ins Detail übernommen hat, reichte bei der ‚FR‘ z. B. zu einem Kommentar ‚maßlos‘ - das war's dann.

Hat Richter Arend sich seine Neugier verkneifen können und einen Tag mit Zeitungslesen ausgesetzt - er wird zufrieden feststellen, dass in der BRD derzeit jede Schweinerei durchsetzbar ist und sich der Schock der empörten Öffentlichkeit auf die Dauer eines Kurzkommentars begrenzt.

Die Niederlage allein diskreditiert aber nicht den beschrittenen Weg, sie zeigt allerdings, dass wir noch einiges an Strecke vor uns haben. Das gilt um so mehr, als die Solidaritätsarbeit der unterschiedlichsten Gruppen, die zu den Prozessen gegen Uli Winterhalter, gegen Claudia Orlowski und Wolfgang Behling, gegen Ulla Penselin und Ingrid Strobl gelaufen ist, ja immerhin erreicht hat, dass die politischen Prozesse überhaupt wieder Thema sin.

Ob es gelingt diesen Stand zu halten, ist eine der wichtigen Fragen der nächsten Zeit. Die Prozesse gegen die nach §129a angeklagten Kurden und das nächste Stammheimer Verfahren gegen Thomas Kilpper werden dafür ein aussagekräftiger Indikator sein. Unsere Lage ist dabei erheblich schwieriger als die der Staatsgewalt: der schadet die ermüdende Kontinuität und Routine der politischen Prozesse nicht, sie will die Leute in den Knast bekommen - sonst nichts, während wir in unserer Solidaritätsarbeit ständig gegen den ‚kennen wir schon‘ -Effekt ankämpfen und neue Wege, ReferentInnen, Aspekte suchen müssen.“
Q: Arbeiterkampf - Zeitung des Kommunistischen Bundes, Nr. 308, Hamburg 1989.

Juli 1989:
Es erscheint die Broschüre: „Im Namen des Volkes. Dokumentation über den Gesinnungsprozess gegen Ingrid Strobl.“ Inhalt der Broschüre ist:

- Im Namen des Volkes? Eine Einschätzung
- Zwingend - stimmig - stimmig - zwingend
- Stimmt hier was? Zwing mich, oder ich beiß Dich
- Der Joker
- Denunziation als Bürgerpflicht
- Letzte Prozesserklärung von Ingrid Strobl
- Brief aus dem Knast
- Brief von Ingrid vom März 88
- Panoptikums - Figuren?
- Drehscheibe Frankfurt - Testbräute
- Dokumentation I
- Gentechnologie: Instrument der Auslese. Ein Brief von Ingrid Strobl
- Frausein allein ist kein Programm
- Die rote Rosa
- Der kalte Winter
- Dokumentation II.

Verantwortlich für die Broschüre zeichnen die „Wuthering Weibs“.
Q: Im Namen des Volkes. Dokumentation über den Gesinnungsprozess gegen Ingrid Strobl, Osnabrück o. J. (1989).

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