In der Zeit zwischen 1977 und 1978 kommt es in der Ortsgruppe Bochum/Ortsvorstand der GEW zu einigen Ausschlüssen aus der Organisation. Hintergrund war ein Antrag auf einer MV vom November 1977, "der sich gegen die Pläne der CDU/CSU wandte, die Gruppen KBW, KPD und KPD/ML vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen".
Der Abdruck des Antrags in verschiedenen Zeitungen, so der Landesvorstand der GEW, würde unter "die Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB fallen". Daraufhin wurde gegen den Ortsvorstand bzw. gegen einige Mitglieder "ein Gewerkschaftsausschlussverfahren" eingeleitet. (Arbeitskreis Wissenschaft und Politik e. V.: Bochumer Volksblatt, Bochumer Initiativen informieren, 2. Jg., Nr. 11, Bochum, Februar 1978). Die Auseinandersetzungen endeten erst zum Jahresende 1979. Die vorliegende Broschüre dokumentiert die Auseinandersetzungen.
1978:
In Bochum erscheint, vom "Komitee für die Wiederaufnahme der ausgeschlossenen Bochumer GEW-Kollegen" herausgegeben, die Broschüre: "GEW-Ausschlüsse in Bochum. Dokumentation 1".
In der Vorbemerkung heißt es dazu u. a.: "Mit dem Ausschluß von zehn Mitgliedern des Vorstands und der Redaktion des Infos des Ortsverbandes Bochum kommt in der GEW Nordrhein-Westfalen eine Entwicklung zum vorläufigen Abschluss, die wesentlich geprägt war durch die Auseinandersetzung zwischen dem Bochumer Ortsverband und dem Landesvorstand der GEW Nordrhein-Westfalen um Fragen gewerkschaftlichen Handelns in Zusammenhang mit der Frage der Berufsverbote, der Unvereinbarkeitsbeschlüsse, der zunehmenden politischen Disziplinierung in Schule und Hochschule. Da ähnliche Auseinandersetzungen sowohl auf GEW-Landes- als auch auf GEW-Bundesebene zunehmen, hat der Konflikt über die Grenzen Bochums und Nordrhein-Westfalens hinaus exemplarische Bedeutung …
Ein so weitreichender Versuch der Erdrosselung innergewerkschaftlicher Opposition war jedoch erst möglich, nachdem sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene das satzungsrechtliche Instrumentarium für derartige Maßnahmen durchgesetzt werden konnte. Mit der Verabschiedung von Satzungs-, Wahlordnungs- und neuen Unvereinbarkeitsmaßnahmen auf der außerordentlichen Vertreterversammlung der Bundesorganisation am 8. März 1975 in Köln, die in ihrem restriktiven Gehalt noch weit über die Beschlüsse des Mainzer Kongresses der GEW vom Frühjahr 1974 hinausgehen, erhoffte sich der Bundesvorstand der GEW, die politischen Auseinandersetzungen in der GEW auf administrativem Wege beizulegen. Dadurch sollte auch die GEW-entgegen dem Prinzip der parteipolitischen Unabhängigkeit-auf ein uneingeschränktes Bündnis mit dem sozial-liberalen Modell Deutschland festgeschrieben werden.
Mit der nachfolgenden Dokumentation soll daher im einzelnen nachgewiesen werden, dass die Politik sowohl des Bundesvorstandes der GEW als auch des Landesvorstandes der GEW von NW darauf ausgerichtet ist, Gewerkschaftspolitik an den spezifischen Interessen der Organisationsspitze festzumachen und der Öffentlichkeit und den Regierungen das
Bild einer intakten GEW vorzuzaubern, d. h. einer GEW, die nach wie vor der sozialdemokratischen Bildungspolitik verpflichtet ist …"
Inhalt der Broschüre:
- "Vorbemerkung"
- "Von Gisbert Gemein zu Ilse Brusis"
- "Zum Ausschlussverfahren"
- "Was tun?"
- "Dokumente zur Vorgeschichte"
- "Dokumente zum Ausschlussverfahren"
- "Das Rundschreiben des Landesvorstandes und drei Erwiderungen"
- "Briefwechsel ESG- Frister. Assistentenschaft"
- "Dokumente zum Schiedsverfahren"
- "Solidaritätserklärungen"
Quelle: Komitee für die Wiederaufnahme der ausgeschlossenen Bochumer GEW-Kollegen: GEW-Ausschlüsse in Bochum, Dokumentation 1, Bochum 1978.
Letzte Änderung: 04.11.2019