Komitee für Grundrechte und Demokratie:
Bericht über Brokdorf am 28.2.1981. Das Demonstrationsrecht ist unverkürzt zu erhalten

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin, 22.10.2012

Die hier dokumentierte Broschüre des Komitee für Grundrechte und Demokratie widmet sich allein der verbotenen Demonstration gegen das AKW Brokdorf am 28.2.1981 wobei sich neben einer umfassenden Berichterstattung von der Aktion und ihrem Vorfeld sowie den ersten Pressereaktionen auch Ausführungen zum Demonstrationsrecht an sich finden.

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

März 1981:
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie gibt den von seiner Arbeitsgruppe Demonstrationsrecht erstellten "Bericht über Brokdorf am 28.2.1981. Das Demonstrationsrecht ist unverkürzt zu erhalten" zur Demonstration gegen das AKW Brokdorf in einer Auflage von 5 000 Stück heraus, der sich gliedert in die Abschnitte:
- "Vorbemerkung";
- "I. Überlegungen zum Demonstrationsrecht und seiner Sicherung - Thesen";
- "II. Zur Vorgeschichte";
- "1. Die ersten Brokdorfer Demonstrationen 1976/77";
- "2. Widerstand gegen den Weiterbau von Brokdorf - aber wie?";
- 3. 'Gewalttätigkeit' im politischen Meinungskampf: Die Demonstration aus der Sicht der Politiker und der Presse - Vor dem Verbot";
- "(a) Ein Stein wird ins Wasser geworfen: Tote werden einkalkuliert";
- (b) Hamburg und die Folgen: Forderungen nach einem Demonstrationsverzicht";
- "(c) Die Vorbereitung des Verbots: 17.2.-21.2.1981";
- "4. Das Verbot durch den Landrat des Kreises Steinburg;
- "5. Das Verbot: Eine politische Machtdemonstration";
- "(a) Die Überbetonung der Rolle der militanten AKW-Gegner";
- "(b) das Abschieben der Demonstranten in die Illegalität";
- "(c) Die Ausweitung des Angriffs: Von den Militanten auf den BBU";
- "III. Die Demonstration am 28.2.1981";
- "1. Behinderungen gab es bereits in der Vorphase und während der Anreise von Demonstranten (sieht man von dem Demonstrationsverbot als Generalbehinderung einmal ab).";
- "2. Die Demonstration lässt sich in drei Etappen untergliedern";
- "(a) Bis zum 'Nadelöhr' kam fast jeder";
- "(b) 15 Uhr: Die Scharmützel am Bauzaun";
- "(c) 16.35 Uhr: Der Hubschraubereinsatz";
- "3. Überblickt man den Demonstrationstag";
- "IV. Der Demonstrationsverlauf im Spiegel der Medien";
- "Typ I: Die negativen Propheten irren sich nie";
- "Typ II: Ein Lob für die Polizei und ihre flexible Taktik, aber Fehlanzeige in kritischer Berichterstattung";
- "Typ III: Einigermaßen korrekte Berichterstattung und differenzierte Kommentierung"; sowie
- "V. Einige Schlußfolgerungen".
Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie: Bericht über Brokdorf am 28.2.1981. Das Demonstrationsrecht ist unverkürzt zu erhalten, Sensbachtal März 1981

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