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Die hier dokumentierte Broschüre des Komitee gegen den §218 Hamburg des KBW entstammt der Phase nach der Reformierung des §218 als sich die Proteste dieser Gruppe gegen den Zwang zur Beratung richten, die als Bespitzelung begriffen wurde. Aufgrund der Agitation an den Beratungsstellen erfolgte damals eine intensive juristische Verfolgung der §218-Gegner.
27.08.1976:
Das Komitee gegen den §218 Hamburg des KBW gibt die Broschüre "Der neue §218: Bespitzelung und Unterdrückung. Berichte von Erfahrungen aus Hamburger Beratungsstellen und von der Fortsetzung des Kampfes gegen den §218" in einer Auflage von 800 Stück heraus, die uns nur wegen fehlerhaftem Druck nur ohne die Seiten 15 und 18 vorlag. Enthalten sind die Abschnitte:
- "Einleitung";
- "Bürgerliche Presse: das Strafgesetz soll funktionieren";
- "Beratungsstellen: Bespitzelung und Unterdrückung wird nicht hingenommen", wobei berichtet wird aus Mitte, Altona und Steilshoop;
- "Die Ärzte: …aus finanziellen Gründen nie";
- "Chefärzte als treue Hüter des Strafgesetzes";
- "Die Bewegung gegen den §218 festigt sich an den Krankenhäusern", wobei berichtet wird vom AK Barmbek und von der Uniklinik Eppendorf (UKE);
- "Geldstrafen für Gegner des §218"; sowie
- "Hektik bei bürgerlichen Parteien: sie werden die Forderung nach Volksentscheid gegen den §218 nicht los".
Quelle: Komitee gegen den §218 Hamburg: Der neue §218: Bespitzelung und Unterdrückung. Berichte von Erfahrungen aus Hamburger Beratungsstellen und von der Fortsetzung des Kampfes gegen den §218, Hamburg 27.8.1976
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