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Februar 1983:
Die RGO gibt ihre „RGO-Nachrichten”, Nr. 2/1983, mit dem zentralen Aufmacher: „PAISY: Die totale Überwachung“ heraus.
Artikel der Ausgabe sind:
- Vor 50 Jahren. Wer brachte Hitler an die Macht?
- 3. RGO-Kongress
- Doppelstrategie der Unternehmer: Keine Übernahme nach der Lehre und weg mit dem Jugendarbeitsschutz
- Wir stellen zur Diskussion: Unsere Haltung zu Personal-Informationssystemen
- RGO-Frauenkonferenz: Ergebnisse, Meinungen
- Ist der Ruf erst ruiniert, hetzt es sich ganz ungeniert
- Bonzen der IG-Bergbau verhindern Ausstellung
- Neue Heimat: Vietor schädigt DGB um mehr als 100 Millionen Mark
- Lohnrunde Chemie: Ohne feste Forderungen
- ÖTV-Kollegen fordern 7,5%, mindestens 135 DM
- Metall: Lohnpause + 2,2 Prozent gleich 1,76
- Hamburger IGM-Sekretär vor Gericht: Solidarität mit dem Kollegen Hermann Gaßmann.
Aus den Betrieben wird berichtet von:
- Heckel/Saarbrücken-Burbach. Dort bleibt „der Betrieb rund um die Uhr besetzt“. Der Vertrauensleutekörper fordert, „jetzt um jeden Arbeitsplatz zu kämpfen“.
Über die RGO wird berichtet von:
- den Vorbereitungen zum 3. RGO-Kongress, der im Mai stattfinden soll. Dazu wird ein Referat von Thomas Scheffer veröffentlicht.
- der RGO-Frauenkonferenz und deren Forderungen, etwa: „Weg mit den unteren Lohngruppen”, „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit”, „Lineare Lohnerhöhungen“.
- den Anträgen an den RGO-Kongress. Diese sollen bis zum 10. April eingereicht werden.
Im Artikel: „Wir stellen zur Diskussion. Unsere Haltung zum Personal-Informationssystem“ wird u. a. erklärt, dass die RGO der Kampagne „Nein zu Personalinformationssystemen“ kritisch gegenüberstehen müsse. Es gehe darum, „den Schwerpunkt auf die Entwicklung einer innergewerkschaftlichen Kampffront zu legen“. Die Kampagne sollte man „nicht unbeachtet lassen“.
Im Artikel: „Hamburger IGM-Sekretär vor Gericht: Solidarität mit dem Kollegen Hermann Gaßmann“ wird auf den Bildungs- und Jugendsekretär der IG Metall Hamburg eingegangen, dem eine Anklage „wegen geheimdienstlicher Tätigkeit nach § 999 StGB“ droht. Gaßmann saß bereits 6 Monate in U-Haft. Nun muss er sich vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten.
Q: RGO: RGO-Nachrichten, Nr. 2, Kassel, Februar 1983.
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