RGO-Nachrichten, 5. Jg., April 1982, Nr. 4

April 1982:
Die RGO gibt ihre „RGO-Nachrichten”, Nr. 4/1982, mit dem zentralen Aufmacher: „Abstufung zu rechtlosen Arbeitssklaven“ heraus.

Artikel der Ausgabe sind:
- Heraus zum 1. Mai
- Pfeiffer weg und Loderer?
- Zur Freistellung der Betriebsräte
- Zumutbarkeitserlass: Abstufung zu rechtlosen Arbeitssklaven.

Aus den Betrieben wird berichtet von:
- Adler/Frankfurt/M. Dort haben die „Kolleginnen vor Gericht um gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ gekämpft. In Kürze sollen daher bei Adler „neue Eingruppierungen vorgenommen werden“.
- Ford/Köln. Hier ist eine „großangelegte Rationalisierungswelle“ im Gange. „5-10% der Arbeitsplätze sollen wegrationalisiert werden“.
- VDM/Frankfurt/M. Hier kommt es zu einer „massiven Kritik an der IGM-Ortsverwaltung“, die einen „Streik Ende des letzten Jahres … beendete, ohne die Stilllegung des Werks zu verhindern“.
- Beiersdorf/Hamburg. Dort soll die IG Chemie Führung den „Vertrauensleutekörper aufgelöst haben“.

Über die RGO wird berichtet von:
- KWU/Westberlin. Dort sind „zwei der drei Kandidaten der RGO-Liste zu den Betriebsratswahlen bei der Kraftwerks-Union in Westberlin von ihren Kollegen wieder … in den Betriebsrat gewählt worden“.
- Bosch-Siemens- Haugerätewerke/Berlin. Dort ist ein „RGO-Betriebsrat zum zweiten Mal gefeuert worden“. Grund: „Arbeitsverweigerung“ und „unentschuldigtes Fehlen“.
- den Aktionen der RGO zum 1. Mai. Ein „zentrales Flugblatt“ soll zur Verteilung kommen.

Im Artikel: „Heraus zum 1. Mai!“ werden die Forderungen aufgestellt:
- Kompromisslose Verteidigung unserer Arbeitsplätze
- Arbeit für jeden
- Für die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich
- Für ein gesetzliches Verbot der Aussperrung
- Schluss mit der Ausländerhetze.

Im Artikel: „Zumutbarkeitserlass: Abstufung zu rechtlosen Arbeitssklaven“ wird auf die Demonstration vom 19. März in Nürnberg eingegangen, bei der „rund 10.000 Gewerkschafter … gegen die neuesten Beschlüsse der Bundesanstalt für Arbeit“ aktiv waren. Gegen diese Zumutbarkeitsregeln wird festgehalten, dass das „eine Gefahr nicht nur für die unmittelbar betroffenen Arbeitslosen“ ist, sondern „langfristig für alle Werktätigen“.
Q: RGO: RGO-Nachrichten, Nr. 4, Kassel, April 1982.

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