Berlin - Rote Hilfe e. V.:
'Prozeßinformation zum Bäcker, Mahler und Meinhof-Prozeß' (1974)

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin, 12.9.2017


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Die 'Prozeßinformation zum Bäcker, Mahler und Meinhof-Prozeß' der Roten Hilfe e.V. der KPD zum Berliner RAF-Prozess kann hier nur unvollständiog vorgestellt werden. Wir bitten um Ergänzungen.

Liste der als Scans vorhandenen Zeitungen

Auszug aus der Datenbank "Materialien zur Analyse von Opposition" (MAO)

27.10.1974:
In Berlin gibt die Rote Hilfe e. V. ihre 'Prozeßinformationen zum Bäcker, Mahler und Meinhof-Prozeß im Moabiter Kriminalgericht' Nr. 1 (vgl. 1.11.1974) heraus mit den Abschnitten:
- "Dieser Prozeß bereitet die Schauprozesse gegen die Raf in Stuttgart Stammheim vor!";
- "Ruhland muß für seine Lügen bestraft werden: Verurteilung wegen Meineids!";
- "Öffentlichkeit und Angeklagte führen im Gerichtssaal den politischen Kampf gegen die Klassenjustiz - Bericht eines Zuschauers";
- "Hungerstreik" seit über sechs Wochen von 55 politischen Gefangenen; sowie
- "Kommt zum Prozeß!" am 29.10.1974.
Quelle: Prozeßinformationen zum Bäcker, Mahler und Meinhof-Prozeß im Moabiter Kriminalgericht Nr. 1, Berlin 27.10.1974

01.11.1974:
In Berlin gibt die Rote Hilfe e. V. vermutlich Ende dieser Woche ihre 'Prozeßinformation zum Bäcker, Mahler und Meinhof-Prozeß' Nr. 2 (vgl. 27.10.1974, 22.11.1974) heraus mit den Abschnitten:
- "Bericht vom Prozeßtag am Dienstag, den 29.10.";
- "Agitationsbericht" von vor dem Gerichtsgebäude und der Turmstrasse;
- eine Anzeige aus dem 'Tagesspiegel': "128 Gerichtsreferendare zum Hungerstreik";
- "Gegen die Gewerkschaftsausschlussverfahren gegen die ÖTV-Gerichtsreferendare" aufgrund der UVB wegen der Anzeige;
- "Freiheit für Kunzelmann!"; sowie
- "Kommt zum Prozeß" am 5.11.1974.

Es gibt auch eine "Letzte Meldung: Kammergerichtspräsident droht 128 Referendaren Disziplinarverfahren an!".
Q: Prozeßinformation zum Bäcker, Mahler und Meinhof-Prozeß Nr. 2, Berlin O. J. (1974)

12.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD (vgl. 22.11.1974) berichtet vom Bäcker-, Mahler- und Meinhof- bzw. RAF-Prozeß (vgl. 15.11.1974):"
Als letzten Dienstag, 12.11., die Öffentlichkeit zum dritten Mal ausgeschlossen wurde, weil sie eine Schweigeminute für den ermordeten Genossen H. Meins durchführte, war in Sekundenschnelle der ganze Zuschauerraum voll mit knüppelschwingenden Polizisten."
Q: Rote Hilfe Prozessinformation zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr. 4, Berlin o.J. (1974), S. 6

15.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD/ML (vgl. 22.11.1974) berichtet vom Bäcker-, Mahler- und Meinhof- bzw. RAF-Prozeß (vgl. 12.11.1974, 18.11.1974):"
PROZESSBERICHT VOM 15.11.:

An diesem Tag sollten die Zeugen Büsgen und der Verhörspezialist der Sicherungsgruppe Bonn Zimniak aussagen.

Büsgen verweigerte die Aussage, dafür bekam er 500 DM Ordnungsstrafe - im weiteren Verlauf des Prozesses sagte er dann doch aus und bestätigte die Aussagen der anderen Entlastungszeugen. Aber das Gericht nahm die Ordnungsstrafe nicht zurück. Daraufhin brach Büsgen die Vernehmung ab und beschimpfte das Gericht als 'Arschlöcher, alter Misthaufen' u.ä.

Dafür bekam er nochmals 500 DM und drei Tage Ordnungsstrafe. Danach kam Zimniak, der die Vernehmungen von Ruhland geleitet hatte, an die Reihe.

Er machte vor allem zu den Vernehmungszeremonien der Sicherungsgruppe Bonn Angaben. Er führte u.a. aus, daß Ruhland keinerlei Zuwendungen über den üblichen Rahmen hinaus erhalten hat. Er sagte konkret, daß er höchstens mal eine Tasse Kaffee oder eine Zigarette erhalten hätte.

Auf Vorhalt des RA Schily, daß Ruhland und andere Zeugen doch ausgesagt hätten, daß Ruhland stangenweise Zigaretten, Kaffee und Geld mit in das Gefängnis gebracht hat, schritt sofort StA Priestoph ein und konnte sich mal wieder an solche Zeugenaussagen nicht erinnern. Nach kurzer Gerichtspause und Akteneinsicht war dann klar erwiesen, daß Zimniak lügt. Doch nicht etwa, daß jetzt eine weitere Vernehmung des Zeugen erfolgte, im Gegenteil, Priestoph und das Gericht versuchten dem Zeugen einzureden, daß er sich doch mal geirrt haben könnte.

Es läßt sich also immer wieder feststellen, daß die Zeugen der Staatsanwaltschaft lügen und sich widersprechen können, wie sie Lust haben, nach dem Motto - errare humanum est - und wenn auf Grund solcher 'Irrtümer' Menschen für Jahrzehnte hinter Gitter gebracht werden.

KOMMT ZUR DEMONSTRATION GEGEN DIE GEPLANTEN GESINNUNGSURTEILE

MONTAG 17 UHR TURMSTR."
Q: Rote Hilfe Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr. 4, Berlin o.J. (Nov. 1974), S. 7

19.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD (vgl. 22.11.1974) berichtet vom RAF-Prozeß gegen Bäcker, Mahler und Meinhof (vgl. 15.11.1974, 24.11.1974) u.a.:"
VERTEIDIGER FORDERN
FREISPRUCH FÜR BÄCKER, MAHLER UND MEINHOF

PROZESSBERICHT VOM 19.11.

An diesem Prozeßtag standen die Beweisführung und die Anträge der Staatsanwaltschaft im Mittelpunkt. Staatsanwalt Priestoph sprach zuerst zum Genossen Mahler. Er berief sich auf das erste Urteil und mußte feststellen, daß die Beweismittel im wesentlichen die gleichen geblieben sind, daher auch eine Verurteilung zu erwarten sei.

Im weiteren ging er auf die Befreiung Andreas Baaders ein, den er als 'menschenverachtenden Kriminellen' darstellte. Er sagte, daß die Genossen A. Baader für ihre weitere revolutionäre Arbeit unmbedingt gebraucht hätten, deshalb der Plan zu seiner Befreiung. Priestoph schrieb es allein der Beredsamkeit Horst Mahlers zu, daß die Ausführung A. Baaders zum Zentralinstitut für soziale Fragen gestattet wurde.

Hieraus und aus der Tatsache, daß H. Mahler mehrmals A. Baader besucht hatte, konstruierte die Anklagevertretung, daß Mahler von der Befreiung gewußt haben muß. Weiterhin behauptete Priestoph, daß H. Mahler sich ein Alibi für den Tag der Befreiungsaktion verschaffen wollte, indem er zu einer am selben Tag stattfindenden Verhandlung nicht erschienen sei, unter dem Vorwand, er habe einen Kreislaufkollaps, ohne dafür einen Beweis erbracht zu haben. - Wir meinen, wenn er tatsächlich an der Planung beteiligt gewesen sei, wäre es ihm ein leichtes gewesen, sich einen 'Beweis' zu verschaffen. - Desweiteren behauptete Priestoph, daß H. Mahler zwar noch einige Tage nach Baaders Befreiung als Anwalt tätig gewesen wäre, aber bei einer einige Wochen später erfolgten Wohnungsdurchsuchung soll, laut Aussage von Polizeibeamten, die Wohnung einen verlassenen Eindruck hinterlassen haben. Daraus folgerte Priestoph den weiteren 'Beweis', daß Mahler sein 'Untertauchen' schon im Zusammenhang mit der Baader-Befreiung geplant hätte.

Konkret konnte kein Zeuge aussagen, daß H. Mahler von der Befreiung Baaders gewußt oder daran mitgewirkt hätte. Dies mußte SELBST Priestoph zugeben, aber er sagte, die 'Indizien' würden dafür sprechen, und die Zeugen, die es gäbe, würden zwar nichts sagen aber wenn sie reden würden, könnten sie beweisen, daß Mahler beteiligt gewesen sei, doch auch so sei ja ohnehin klar, daß Mahler davon gewußt habe. - So sieht also die 'objektive' Beweisführung der Staatsanwaltschaft aus - keine Zeugen, Indizien, die nichts beweisen, Hypothesen und Verdrehungen!!!!

Doch jetzt kommt Priestoph zum wahren Kern seiner Ausführungen, dem Ziel, die Genossen für Jahre und Jahrzehnte vom Klassenkampf zu isolieren. Er führte jetzt, nachdem die Fadenscheinigkeit 'seiner Beweise' deutlich geworden war, als ausschlaggebend die 'kriminelle Denkweise' des Genossen Mahler an. Er behauptete zynisch, daß Mahler schon vor der Baader-Befreiung 'Visitenkarten' seiner 'kriminellen Denkweise' hinterlassen hätte. Außerdem sei Mahler Rechtsanwalt gewesen, er hätte also besonders gut mit den Gesetzen Bescheid gewußt, das benutzte die Staatsanwaltschaft als strafverschärfendes Moment, da 'Mahler ja dem Recht besonders verpflichtet wäre'

Die Ausführungen Priestophs machen klar, daß zwar kine Zeugen und Beweise vorhanden sind, sondern es allein ausreicht, die politische Gesinnung als Grundlage für ein Terrorurteil zu machen. Diese Gesinnungsrechtsprechung erinnert stark an die Prozeßführung der Nazigerichte. Jede antikapitalistische Überzeugung und Praxis soll kriminalisiert werden.

Priestoph besaß die Unverfrorenheit, weitere sechs Jahre Gefängnis für den Genossen Mahler zu fordern.

Zu Ulrike Meinhof sagte Priestoph, daß ihre 'maßlose Selbstsicherheit' und die 'Überzeugung der Richtigkeit ihres Tuns' allein schon eine 'hohe Strafe' rechtfertige. U. Meinhof ließe nicht erkennen, daß sie 'Reue oder Läuterung' zeigen werde, im Gegenteil. So begründete er seinen Antrag auf 10 Jahre Gefängnis.

Als Beispiel für das 'maßlose Unglück', was die RAF über Deutschland gebracht hätte, ging Priestoph auf den Sprengstoffanschlag in Heidelberg (vgl. S2.*.1972, d.Vf.) ein und versuchte in einer an Zynismus nicht mehr zu überbietenden Art und Weise, Pogromstimmung gegen die Angeklagten zu machen, indem er bis ins Detail verstümmelte Körperteile beschrieb. Er versuchte bei den Geschworenen und der Öffentlichkeit Emotionen hochzupeitschen und erklärte, daß Deutschland ja schließlich nicht Vietnam oder Kambodscha sei. Dabei verschwieg er bewußt, daß westdeutsche Kapitalisten und ihre Regierungsbüttel die engsten Verbündeten der US-Imperialisten in Südostasien waren und sind.

Zum Schluß sagte Priestoph, wenn sich der 'Rechtsstaat' nicht selbst aufgeben wolle, sei es erforderlich mit aller Härte der 'Gewalt' Einhalt zu gebieten und gegen die 'kriminellen Terroristen' vorzugehen.

Zum Schluß dieses Prozeßtages sprach noch Staatsanwalt Stief über den Genossen Bäcker, dem er 'gütlich' bescheinigte, daß er sich nicht in den Strudel der 'Rechtsfeindlichkeit' der beinden anderen Angeklagten habe hineinziehen lassen.

Er sagte weiter, gegen Bäcker gäbe es keine Tatzeugen, nur Zeugen vom Hörensagen, wie Ruhland und Beate Sturm (wobei aber B. Sturm eine Erklärung an einem der Verhandlungstage abgab, in der sie sich weigerte, weitere Aussagen zu machen, da sie von der Polizei zu ihren früheren Aussagen durch massive Einschüchterung gezwungen wurde). Zum Lügner Ruhland sagte Stief, er sei ein einfacher, 'nicht unvorbestrafter Mensch', der in 'die Fänge des Angeklagten Mahler geraten wäre und von diesem zu kriminellen Handlungen mißbraucht' worden sei! Der Zeuge Ruhland hätte das 'einzig richtige getan, indem er Aussagen gemacht hätte, die zwar teilweise falsch wären, was er aber selbst zugegeben hätte' (mußte!!!), und daß gerade die 'Widersprüchlichkeit seiner Aussagen ein besonderer Beweis für Ruhlands Glaubwürdigkeit' sei. Hätte es überhaupt keine Widersprüche gegeben, dann 'hätte es doch einstudiert ausgesehen'.

Stief sagte weiter, die Aussagen, mit denen Ruhland das deutsche Volk von der 'Baader-Meinhof-Geißel' befreit hätte, dafür habe er zurecht die 'gesetzlich zulässigen Wohltaten empfangen. Im Grunde genommen habe Ruhland dafür, daß er 'Gefahr für seine persönliche Sicherheit auf sich genommen' hätte, einen 'Unterhaltsanspruch von der Allgemeinheit' verdient. Damit gibt Staatsanwalt Stief zu, daß Ruhland für seine Lügen und Meineide von diesem Staat ausgehalten wird. Er forderte auch für H.J. Bäcker sechs Jahre Gefängnis, obwohl auch bei ihm keine konkreten Tatbeiträge bewiesen werden konnten.

Fazit der Plädoyers der Staatsaanwaltschaft: Beweise und Indizien sind vor einem Gericht der Klassenjustiz nicht mehr nötig, wenn es darum geht, Feinde der Bourgeoisie zu kriminalisieren und darüber hinaus, sie physisch und psychisch zu vernichten.

FREISPRUCH FÜR BÄCKER, MAHLER UND MEINHOF!

WEG MIT DEN GESINNUNGSURTEILEN!

NIEDER MIT DER BÜRGERLICHEN KLASSENJUSTIZ!"

Evtl. von heute stammen auch die folgenden Texte:"
PLÄDOYER VON STRÖBELE

RA Ströbele ging zu Anfang seines Plädoyers auf die unverschämten Behauptung des StA Priestoph ein, daß Ulrike Meinhof eine 'nicht zu überbietende Menschenverachtung an den Tag lege'.

Er machte klar, daß Ulrike Meinhof am ersten Tag des Prozesses den Hungerstreik gegen die Isolationshaft ausgerufen hatte, die politische Gefangene körperlich und geistig vernichten soll. Er sagte, daß diejenigen Menschenverachtung an den Tag legen, die die Isolation verhängen und die politischen Gefangenen vernichten wollen.

Anschließend ging Ströbele auf die Verfahrensweise des Prozesses ein. So hatte eine kurzfristige Terminierung dafür gesorgt, daß die Verteidigungnicht die Möglichkeit hatte, sich sorgfältig genug auf den Prozeß vorbereiten zu können. Außerdem wurden ihnen Zwangsverteidiger zur Seite gestellt, damit im Sinne der Staatsanwaltschaft der Prozeß reibungslos durchgeführt werden könne. Damit fungierten diese Zwangsverteidiger praktisch als Reserve der Staatsanwaltschaft.

Anschließend ging er auf die Beweisaufnahme ein. Er stellte fest, daß nicht die Wahrheitsfindung bei den Polizeizeugen und der Staatsanwaltschaft bestimmend für die Aussagen war, sondern das unbedingte Interesse an der Verurteilung der Genossen. Insbesondere nahm er sich den Kronzeugen der Anklage, Ruhland vor.

Er stellte fest, daß Ruhland bisher mehr als ein Dutzend Leute belastet hat. Er sagte, wenn Stief Ruhland jetzt als 'tumben Toren' hinstellt, so wird er dadurch weder Ruhland noch die Verantwortlichen davor retten, daß demnächst die volle wahrheit herauskommt.

Jetzt ging Ströbele auf den Versuch der Staatsanwaltschaft ein, den Sprengstoffanschlag in Heidelberg zu Pogromhetze zu benutzen.

Er stellte klar, daß der verbrecherische Krieg der US-Mörderarmee in Südostasien, der abertausende von unschuldigen Menschenopfern gefordert hatte, in Westdeutschland und Berlin seine Basis hatte.

Der Anschlag auf das amerikanische Headquarter in Heidelberg galt einer besonders mit dem Vietnamkrieg zusammenarbeitenden Computerzentrale, in der sämtlich nur in Vietnam erfahrene Offiziere arbeiteten, die Tag für Tag die mörderischen Aktionen in Vietnam planten. In Vietnam selbst sei dieser Anschlag als positiv registriert worden, als revolutionäre Unterstützung des heldenhaften Befreiungskampfes des vietnamesischen Volkes.

Zusammenfassend stellte Ströbele fest, daß es schon mal vor 30 Jahren in Deutschland einen Richter gegeben hat, der so argumentierte wie heute Priestoph in seinen Anschuldigungen, den Präsidenten des Nazi-Volksgerichtshofes Roland Freisler, 'der hat nur lauter gebrüllt'.

Abschließend bewies RA Ströbele, daß Ulrike Meinhof weder den Schuß auf Linke verhindern noch inszenieren konnte, da sie sich ja nach verschiedenen Aussagen zur Zeit der Schußabgabe zwei Räume weiter entfernt befand. In eigenen, von der RAF herausgegebenen Schriften wurde herausgestellt, daß Waffengewalt bei der Baaderbefreiung nicht geplant war.

Nach den Ausführungen von Ströbele war jedem klar, daß ein Urteil gegen Ulrike Meinhof nur auf Freispruch lauten kann, was von RA Ströbele auch gefordert wurde.

PLÄDOYER VON SCHILY

RA Schily sprach jetzt als Verteidiger für den Genossen Mahler. Er sagte, die Staatsanwaltschaft ist in diesen Prozeß mit einem ganz klaren Auftrag gegangen, der durch unbedingten Verurteilungswillen bestimmt ist. Der 'Rechtsstaat' werde sich selbst von innen heraus vernichten, wenn er sich dem totalen Verurteilungs- und Vernichtungswillen der Strafverfolgungsbehörden um jeden Preis und ohne irgendwelche Beweise unterwerfen würde. Er sagte weiterhin, daß es sich die Anklagevertretung mit der 'Beweis'führung: Mahler kenne doch Baader - Vorgänge nach der Befreiung sprächen gegen Mahler - er sei also schuldig - viel zu einfach gemacht hat.

In der Tat gibt es aber überhaupt keinen einzigen schlüssigen Beweis für die Kenntnis Mahlers von der Baader-Befreiung. Selbst der Zeuge Homann hat in einem früheren Prozeß ausgesagt, daß H. Mahler von der Baader-Befreiung nichts gewußt hat bzw. diese Aktion in späteren Gesprächen als falsch kritisiert hat.

Schily wies nach, daß die Staatsanwaltschaft ihre Anklage hauptsächlich auf rein subjektive Tatseiten konstruierte, weil sie hiermit ihren Beweismangel vertuschen wollte.

Das dürfte vor einem Gericht, was sich noch einen Rest von Unvoreingenommenheit bewahrt hat, niemals zu einer Verurteilung führen.

RA Schily ging in diesem Zusammenhang auf einige Verfahren gegen NS-Gewaltverbrecher vor deutschen Gerichten, die an dem Tode Abertausender Menschen schuldig sind, ein. Am Beispiel des ehemaligen Staatssekretärs Vialon, der freigesprochen wurde mit der Begründung, er hätte kein 'amtliches' höchstens ein 'privates Wissen' von der Vernichtung tausender Juden im Dritten Reich gehabt. In diesen Prozessen gegen NS-Verbrecher wird also durchaus eine Trennung von 'amtlichem und subjektivem Wissen' gemacht, um diese Nazimörder freisprechen zu können.

Schily stellte auch klar, daß die Staatsanwaltschaft nach Belieben Zeugen verschwinden und auftauchen läßt, wie z.B. daran ersichtlich ist, daß drei wesentliche Belastungszeugen des ersten Prozesses bei der jetzigen Verhandlung gar nicht mehr geladen waren. Offensichtlich paßten sie diesmal nicht mehr ins Konzept der Anklage.

Abschließend sagte RA Schily, das Urteil in diesem Prozeß wird Auskunft geben über den gegenwärtigen Zustand des 'Rechts'staates und dürfe nur auf Freispruch für Horst Mahler lauten.

PLÄDOYER VON EHMANN

Der Verteidiger von Hans-Jürgen Bäcker, Ehmann, plädierte für Freispruch, da für Bäckers Beteiligung an der Baader-Befreiung keine objektiven Beweismittel vorliegen. Er ging insbesondere auf die äußerst widersprüchlichen Aussagen des Zeugen Ruhland ein und belegte an vielen Punkten seine Unglaubwürdigkeit.

Hauptbelastungsmomente waren für Bäcker:

1) Gespräche innerhalb der Gruppe, wonach Bäcker angeblich an der Baader-Befreiung mitbeteiligt gewesen sein soll, (wobei es wichtig ist zu wissen, daß in diesen Unterhaltungen Bäcker des öfteren mit Peter Homann verwechselt worden ist. Das geht auch aus den Aktenvermerken des Gerichts hervor.)

2) ein angebliches Gespräch zwischen Bäcker und Ruhland in der Garage von Crusdat, wo Bäcker gegenüber Ruhland seine Beteiligung an der Baader-Befreiung, nicht aber den Gebrauch einer Waffe erwähnt haben soll.

Ein maßgeblich neues Argument in Ehmann's Plädoyer für Freispruch Bäcker war Bäcker's Alibi durch die Zeugin Sommer (Geschäftsführerin des Forum-Theaters), von der Bäcker um die fragliche Tatzeit angerufen wurde und mit der er einen Treff für den Abend ausmachte, um ins Kino und anschließend essen zu gehen.

So sieht's also aus mit der Fundierung der Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft!!!!!

Von Verteidiger Ehmann wurde eine nochmalige Beweisaufnahme und Zeugenhörung beantragt, somit ist der Prozeß für Bäcker noch nicht abgeschlossen.

ERKLÄRUNG DES GENOSSEN HORST MAHLER

Genosse Horst Mahler begann seine Erklärung mit folgenden Worten: 'Der Richter Hüller wird am kommenden Dienstag das Urteil 'Im Namen des Volkes' sprechen, und das wird bereits die erste Lüge sein.' Das Gericht drapiert sich mit dem Begriff 'Volk', indem es Schöffen aus dem 'Volk' herbeizieht, (aber wohl in keiner Weise repräsentativ für die Mehrheit der Bevölkerung sind), die aufgrund ihrer Funktion in einem bürgerlichen Gericht letztendlich gezwungen sind, gegen ihre Interessen zu handeln.

Wessen Interessen werden im Gerichtssaal vertreten? Wer sind die Angeklagten, wer sind die Ankläger? Wessen Freiheit ist bedroht, wessen Freiheit gefährdet? Das Gericht klagt die Gewalt an - die sei kein zulässiges Mittel der Politik, bedrohe die Freiheit der Bürger (welcher?!), gefährde die Demokratie (wessen?!) im Staate.

Die Ankläger sagen: Gewalt dürfe kein Mittel der Politik sein, dabei ist die Gewalt allgegenwärtig - und sie ist stets ein Mittel zur Durchsetzung von Interessen. Wessen Interessen also werden durchgesetzt, wessen Interessen unterdrückt und welche Rolle spielt dabei die Gewalt?

Um ihre Machtposition nicht zu verlieren, ist die herrschende Klasse gezwungen, Tag für Tag von Neuem Gewalt anzuwenden:
- indem sie massenhaft Kollegen entlassen und damit brotlos machen oder zu Kurzarbeit zwingen
- täglich aus Profitgier die Arbeitshetze verstärken,
- fortschrittliche Kollegen versuchen mundtot zu machen, wo selbst vor Mord und Totschlag nicht zurückgeschreckt wird (z.B. Günther Routhier, Arbeiter, wurde aus dem Gerichtssaal geprügelt und erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen; der Jungarbeiter Remizko, unbewaffnet, von einer Zivilstreife erschossen (vgl. Mannesmann im IGM-Bereich Duisburg - 5.6.1974 bzw. Mannheim - 17.7.1974, d.Vf.)!).

Um jeglichen Widerstand zu brechen, werden Justiz- und Polizeiapparat sowie Bundesgrenzschutz (BGS, d.Vf.) in voller Stärke eingesetzt.

In diesem Zusammenhang ist auch der Baader-Meinhof-Prozeß zu sehen, er soll für die Bevölkerung als abschreckendes Beispiel dienen, soll aufzeigen, was mit den Leuten passiert, die es wagen sollten, sich gegen das Unterdrückersystem zu wehren!

(gerade auch der Mord an Holger Meins (vgl. Wittlich - 9.11.1974, d.Vf.) ist ein treffendes Beispiel dafür, wieweit der Staatsapparat mit seinen unterdrückenden Maßnahmen geht).

Aber je größer die Gewalt der Kapitalisten und ihrer Helfershelfer, desto größer der Wille zum Widerstand. Gegen den räuberischen Willen der Ausbeuterklassen setzt das Volk seinen eigenen unbeugsamen Willen zur Beendigung der Unterdrückung. Der Wille des Räubers ist Unrecht - auch wenn er sich die Gestalt des Gesetzes gibt; der Wille zur Beendigung der Unterdrückung ist Recht - auch wenn er in Fesseln geschlagen ist und als 'kriminell' gebrandmarkt wird.

Die Beendigung der Unterdrückung des Volkes kann nur geschehen durch die revolutionäre Gewalt desselben, denn gegen das gewaltige Unrecht der Ausbeuter kann sich das Recht des Volkes nur gewaltsam durchsetzen.

- ROTFRONT!!! -"
Q: Rote Hilfe Prozessinformation zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr. 4, Berlin o.J. (1974), S. 1ff

22.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD gibt vermutlich Ende dieser Woche seine 'Rote Hilfe Prozessinformation zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß' Nr. 4, (vgl. 1.11.1974) mit acht Seiten DIN A4 unter Verantwortung von H. Schmidt, Berlin-Wedding, Togostr.78 heraus.

Dort ist auch der Landesvorstand erreichbar. Die Ortsgruppen können so kontaktiert werden:
- die OG Moabit mittwochs 19 Uhr in der Kindlkneipe Quitzowstr./Ecke Havelberger Str.;
- die OG Wedding mittwochs 19 Uhr in der 'Hopfenblüte', Ecke Tegeler Str./Triftstr.;
- die OG Neukölln mittwochs 19 Uhr 30 im 'Parkrestaurant' Nogatstr./Ecke Kirchhofstr.;
- die OG Kreuzberg donnerstags 19 Uhr 30 in 'Max und Moritz' in der Oranienstraße.

Berichtet wird vom 19. und 15.11.1974, aufgerufen zur Demonstration (vgl. 25.11.1974) und zur Urteilsverkündung (vgl. 29.11.1974) bzw. deren Vorbereitung (vgl. 28.11.1974).

Allgemein wird auf S.6 berichtet:"
PROZESSBESUCHER WERDEN BEHANDELT WIE KRIMINELLE

Die Besucher werden immer nur zu zweit reingelassen. Unten, vor der Treppe werden sie von Justizbeamten in weißen Handschuhen 'unter die Lupe' genommen, im Hintergrund sind zwei Polizisten mit Maschinenpistolen postiert.

Jeder Besucher muß seine Taschen vollständig leeren. Handtaschen oder ähnliches dürfen schon gar nicht mitgenommen werden. Der Personalausweis muß abgegeben werden und wird fotokopiert.

Danach wird man wie ein Stück Vieh mit einem elektronischen Abtastgerät oder neuerdings 'nur' mit weißen Handschuhen abgetastet. Sogar die Schuhe müssen ausgezogen werden, es könnten ja in den Socken Bomben versteckt sein. Ein Besucher mußte sich sogar bis auf die Unterhose ausziehen, weil er sich über die Behandlungsmethoden mokierte.

Sogar Kugelschreiber müssen abgegeben werden, es könnten ja Minibomben darin versteckt sein.

Seit neuestem müssen sogar alle Schlüssel abgegeben werden, alles 'zum Schutze der Sicherheit des Bürgers', aber in Wirklichkeit nützt die politische Polizei (PoPo, d.Vf.) die günstige Gelegenheit, von fortschrittlichen Menschen, vor allem von Kommunisten, Nachschlüssel anfertigen zu lassen, um in aller Ruhe deren Wohnungen zu durchschüffeln.

Meistens beginnt die Verhandlung bevor die Öffentlichkeit vollständig hergestellt ist. Obwohl wir schon oft dagegen protestiert haben, haben die Justizangestellten bestimmt die Anweisung, extra langsam zu machen, so zieht sich eine Abfertigung oft von 8 UHr 30 bis 9 Uhr 45 hin.

Oben, vor dem Saal 700 sind wieder zwei Polizisten mit Maschinenpistolen postiert. Im Zuschauerraum selbst sitzen mindestens acht Justizangestellte und eine ganze Reihe ziviler Polizeispitzel, die uns den Platz wegnehmen, da aus 'Sicherheitsgründen' nur 52 Besucher zugelassen werden.

Berichtet wird vom 12.11.1974 und fortgefahren:"
Diese Manöver finden alle unter dem Vorwand des 'Schutzes der Öffentlichkeit' statt. Doch in Wirklichkeit sind dies genau Maßnahmen gegen die Öffentlichkeit, gegen alle fortschrittlichen Menschen, jeder soll abgehalten werden, den Prozeß zu besuchen. Durch diese Einschüchterungsmaßnahmen soll jeder davon abgehalten werden mitzuerleben, wie z.B. der Genosse Mahler und die Rechtsanwälte dem Gericht den Wind aus den Segeln nehmen, der Klassenjustiz die 'demokratische Maske' vom Gesicht reißen.

Genossen und empörte Menschen, denen die Hetztiraden eines Herrn Staatsanwalts Priestoph zuviel werden, die die Lügenmärchen des gekauften Zeugens Ruhrland nicht mehr länger anhören können und deshalb z.B. rufen 'Ruhland muß wegen Meineids verurteilt werden' oder 'Freispruch für Bäcker, Mahler und Meinhof', diese werden als 'Claqueure, gemeiner Pöbel' beschimpft und sogenannte Rädelsführer werden überhaupt nicht mehr reingelassen.

Doch gerade durch diese Maßnahmen des Gerichts wird gezeigt, wie es empfindlich getroffen wird, wenn es von Angeklagten, Anwälten und Öffentlichkeit in seiner Funktion entlarvt wird. Wenn der Schleier der sogenannten 'gerechten demokratischen Prozteßführung' zerrissen wird, und klar zum Vorschein kommt, daß die Justiz nicht unabhängig ist, sondern 'Recht' spricht im Interesse der Kapitalisten, der Bonzen, der Herren 'da oben'.

Gerade am Beispiel Mahler wird besonders krass deutlich, daß nicht Recht gesprochen, sondern ein Gesinnungsurteil gefällt werden soll, denn sogar der reaktionäre Staatsanwalt Priestoph mußte zugeben, daß man keine Beweise gegen Horst Mahler habe, doch müsse er wegen seiner 'kriminellen Gesinnung', seiner unverbesserlichen 'Rechtsfeindlichkeit' für weitere sechs Jahre hinter Gitter gebracht werden.

Fordern wir im Prozeßsaal massiv:
Freispruch für Bäcker, Mahler und Meinhof!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Schluß mit der Isolationshaft und Sonderbehandlung!
Protestieren wir gegen alle Bürgerkriegsmanöver in und außerhalb des Prozesses!
Schluß mit der Bespitzelung und Schikanierung der Öffentlichkeit!

P.S.: Alle, die zum Prozeß kommen, sollten möglichst keine Hand-, Aktentaschen etc. und Wohnungsschlüssel mitnehmen!!!"
Q: Rote Hilfe Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr. 4, Berlin o.J. (Nov. 1974)

25.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD (vgl. 22.11.1974) rief auf zur "Demonstration gegen die geplanten Gesinnungsurteile" im RAF-Prozeß gegen Bäcker, Mahler und Meinhof (vgl. 22.11.1974, 26.11.1974) um 17 Uhr Turmstraße.
Q: Rote Hilfe Prozessinformation zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr. 4, Berlin o.J. (1974), S. 7

26.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD (vgl. 22.11.1974) berichtet vom RAF-Prozeß gegen Bäcker, Mahler und Meinhof (vgl. 25.11.1974, 28.11.1974):"
Am Di. den 26.11. findet kein Verhandlungstag statt!!!"
Q: Rote Hilfe Prozessinformation zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr. 4, Berlin o.J. (1974), S. 8

28.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD (vgl. 22.11.1974) berichtet vom RAF-Prozeß gegen Bäcker, Mahler und Meinhof (vgl. 26.11.1974, 29.11.1974):"
Meldet Euch zur Vorbereitung von Stelltafeln und anderen Agit-Prop-Materialien am Do. den 28.11. um 14 Uhr im Büro 'Dem Volke dienen' TU."
Q: Rote Hilfe Prozessinformation zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr. 4, Berlin o.J. (1974), S. 8

29.11.1974:
Der Landesverband Westberlin der RH der KPD (vgl. 22.11.1974) rief zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß (vgl. 28.11.1974) auf:"
KOMMT ZUR URTEILSVERKÜNDUNG AM FREITAG!

Am 29.11. 8 Uhr 30 Amtsgericht Tiergarten (U-Bhf. Turmstr.). Auch wenn nicht alle reinkommen (nur 52 werden reingelassen), geht nicht wieder nach Hause.

1.) ist damit zu rechnen, daß die Öffentlichkeit nach der Verkündung der zu erwartenden Terrorurteile wieder ausgeschlossen wird, da immer nur die anwesende Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, können sofort die nächsten 52 nachrücken.

2.) organisiert die Rote Hilfe außerhalb des Prozeßsales Kurzkundgebungen, Picketing-Lines, Stelltafeln und Agit-Prop-Einsätze, um sofort mit der Bevölkerung über die Urteile diskutieren zu können!
… Am Freitag den 29.11. werden die Urteile voraussichtlich über die Genossen Mahler und Meinhof gesprochen, das Verfahren gegen Hans Jürgen Bäcker wird möglicherweise noch abgetrennt werden, da sein Verteidiger noch einen entlastenden Beweisantrag stellte, wo nachgewiesen werden soll, daß Bäcker zur Tatzeit ein Telefongespräch geführt hat.

URTEILSVERKÜNDUNG FR. 29.11. 9 UHR"
Q: Rote Hilfe Prozessinformation zum Bäcker-, Mahler- und Meinhof-Prozeß Nr. 4, Berlin o.J. (1974), S. 8

Letzte Änderung: 04.11.2019