Trier: Die Prozesse wegen der Proteste gegen die Fahrpreiserhöhungen 1975 und 1977

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Jürgen Schröder, Berlin, 26.3.2014

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Im Rahmen der Proteste gegen die Fahrpreiserhöhungen in Trier in den Jahren 1975 und 1977/78, zu denen uns bisher leider nur wenige Materialien vorliegen (wir bitten um Ergänzungen), kommt es nach unserer wie immer unvollständigen Quellenauswertung zu zwei Prozessen gegen Anhänger der Trierer Vertretung des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW), wobei einerseits der Hausfriedensbruch in der Gewerblichen Berufsschule Trier (vgl. 15.10.1975, 8.6.1976, 20.6.1976, 21.3.1977) zur Anklage gebracht wird und andererseits die Verwendung eines Megaphons (vgl. 5.12.1977), wie dies bereits beim Prozeß wegen der Chile-Demonstration vom 11.9.1974 geschah.

Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

15.10.1975:
In Trier wird heute in der Berufschule I eine Kundgebung gegen die Fahrpreiserhöhungen durchgeführt. Später kommt es zum Prozeß wegen Hausfriedensbruch (vgl. 8.6.1977).
Quelle: Kommunistische Volkszeitung - Bezirksbeilage Trier Nr. 12, Trier 23.3.1977, S. 5

08.06.1976:
In Trier finden heute zwei Prozesse gegen KBW-Anhänger statt, zum einen gegen zwei Gegner der Fahrpreiserhöhungen wegen Hausfriedensbruch da sie an der Berufsschule I bzw. der Gewerblichen Berufsschule mit dem Megaphon agitierten (vgl. 21.3.1977) und zum anderen gegen einen der beiden wegen Beleidigung in einem Flugblatt des KSS am HGT.
Q: Trierer Volksstimme Nr. 21, Trier 1976, S. 1ff

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20.06.1976:
Der Kommunistische Studentenbund (KSB) Trier des KBW gibt seine 'Kommunistische Hochschulzeitung' (KHZ - vgl. 28.6.1976) heraus mit dem Artikel "Gericht verurteilt Gegner der Fahrpreiserhöhungen".
Q: Kommunistische Hochschulzeitung Zentrale Demonstration, Trier 20.6.1976, S. 8

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21.03.1977:
In Trier findet ein Prozeß wegen einer Kundgebung gegen Fahrpreiserhöhung in der Berufsschule I Trier am 15.10.1975 statt (vgl. 8.6.1976). Der Angeklagte erhält wegen Hausfriedensbruch eine Geldstrafe von 150 DM.
Q: Trierer Volksstimme Nr. 11, Trier 1977, S. 6; Kommunistische Volkszeitung - Bezirksbeilage Trier Nr. 12, Trier 23.3.1977, S. 5f

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20.06.1977:
Zur heutigen 'Kommunistischen Volkszeitung' (KVZ) Nr. 25 gibt der Bezirk Trier des KBW eine Bezirksbeilage (vgl. 17.6.1977, 27.6.1977) heraus mit dem Artikel aus dem KJB, vermutlich vom Protest gegen die Fahrpreiserhöhungen (vgl. 5.12.1977):"
CDU: Statt Argumenten Polizeischikanen

Nachdem es der Polizei am Samstag nicht gelungen war, den zweimaligen Einsatz eines Megaphons zu verhindern, mit dem die Politik der CDU entlarvt wurde, als eine Politik allein im Dienste der westdeutschen Bourgeoisie, versuchten die beiden eingesetzten Polizisten andere Schikanen gegen den KBW.

Als wir unsere Ständer abräumten und dem auf dem Domfreihof geparkten PKW brachten, wurden wir von den beiden Polizisten begleitet. Sie blieben bei uns stehen, bis wir die Ständer im Auto verstaut hatten, um, wie sie sagten, zu sehen, ob wir das auch ordnungsgemäß machen.

Damit nicht genug, als wir wegfahren wollten, mußten wir anhalten und einer der Polizisten wollte Führerschein und Fahrzeugschein sehen. Nachdem er sich den Namen des Fahrers und des Fahrzeughalters genau notiert hatte, durften wir weiterfahren."
Q: Kommunistische Volkszeitung - Bezirksbeilage Trier Nr. 25, Trier 1977, S. 3

05.12.1977:
In Trier soll ein Prozeß wegen der Benutzung eines Megaphons bei einer Kundgebung gegen die Fahrpreiserhöhungen stattfinden.
Q: Kommunistische Volkszeitung - Bezirksbeilage Trier Nr. 48, Trier 1977, S. 7

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