Russell-Tribunal (12):
Anti-Repressions-Arbeitskreis Hannover: Anti-Repressions-Info (1977)

Materialien zur Analyse von Opposition

Von Dietmar Kesten, Gelsenkirchen, 20.10.2014

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Auszug aus der Datenbank „Materialien zur Analyse von Opposition“ (MAO)

23.03.1977:
Vom „Anti-Repressions-Arbeitskreis Hannover“ wird die Null-Nummer ihres „Anti-Repressions-Infos“ herausgegeben. Im AK arbeiten (laut Nr. 2 vom 26.9.77) mit:
- Jungsozialisten (Unterbezirk Hannover Stadt)
- Juso HSG
- Liberaler Hochschulbund (LHV)
- AStA TU
- CISNU
- KB
- Gruppe Internationaler Marxisten
- Theaterwerkstatt Hannover
- Fragezeichen
- BI Raschplatz
- Arbeiterbuch
- Ermittlungsausschuss der Hannoverschen BIs gegen Atomanlagen
- und viele Einzelpersonen

Inhalt der Null-Nummer ist:
- Repressionen gegen die Anti-AKW-Bewegung
- Offener Brief: Wir fordern das Verbot des NPD-Parteitages in Hannover!
- Keine Faschisten in Hannover oder anderswo!
- Für die Unterstützung des Russell Tribunals! Kampf der Repression in der BRD!
- Aufruf des Initiativausschusses.
Quelle: Anti-Repressions-Arbeitskreis Hannover (Hrsg.): Anti-Repressions-Info, Nr. 0, Hannover, 23.3.1977.

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26.09.1977:
Vom „Anti-Repressions-Arbeitskreis Hannover“ erscheint die Nr. 2 ihres „Anti-Repressions-Infos“ mit einer Auflage von 1.000 Stück.
Inhalt der Ausgabe ist:
- Solidarität mit den verfolgten Professoren!
- Chronologie der Ereignisse
- Die Angriffe ließen nicht lange auf sich warten
- Erklärung (von 48 Professoren)
- Interview mit Peter Brückner
- Schlussbemerkung
- Solidaritätserklärung.
Q: Anti-Repressions-Arbeitskreis Hannover Hannover (Hrsg.): Anti-Repressions-Info, Nr. 2, Hannover, 26.9.1977.

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16.10.1977:
Laut Nr. 3 des „Anti-Repressions-Infos“ konstituiert sich mit dem heutigen Tag das „III. Internationale Russell Tribunal.“

In der „Gründungserklärung“ heißt es u. a.: „Das Dritte Internationale Russell Tribunal nimmt vom heutigen Tag an seine Arbeit auf. Seine Mitglieder sind zusammengetreten, weil Vermutungen bestehen, dass die Menschenrechte in der Bundesrepublik in Gefahr sind. Sollt sich dieser Verdacht bewahrheiten, dann wäre dies ein Tatbestand von schwerwiegender Bedeutung, nicht nur für die Bürger der Bundesrepublik, sondern für alle, die es als ihre Pflicht ansehen, für die Aufrechterhaltung der Menschenrechte einzutreten. Das Dritte Internationale Russell Tribunal über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik wurde von der Bertrand Russell Friedensstiftung ins Leben gerufen … Das Tribunal besitzt keine gesetzlichen oder amtlichen Befugnisse. Es bezieht seine Autorität allein aus der Prüfung und Beurteilung der ihm vorgelegten Beweismittel. Das Erste Internationale Russell Tribunal wurde 1966 einberufen, um Kriegsverbrechen in Vietnam zu untersuchen. Das Zweite Internationale Russell Tribunal wurde 1973 einberufen, um Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika zu untersuchen. Ihre Ergebnisse und Wertungen, ihre öffentliche Verurteilung der Verantwortlichen wurden in der Öffentlichkeit mit großer Sorgfalt geprüft und international als begründet angesehen. Dieses Dritte Tribunal beschäftigt sich mit Problemen, die von denen der ersten beiden sehr verschieden sind: mit denen einer politischen Demokratie …

Das Tribunal wird sich insbesonders, aber nicht ausschließlich, mit der Untersuchung folgender Fragen beschäftigen:
- Wird Bürgern der Bundesrepublik auf Grund ihrer politischen Überzeugung das Recht verwehrt, ihren Beruf auszuüben?
- Wird durch straf- und zivilrechtliche Bestimmungen und durch außerrechtliche Maßnahmen Zensur ausgeübt?
- Werden Grund- und Menschenrechte im Zusammenbang von Strafverfahren ausgehöhlt oder eliminiert?

Das Tribunal besteht aus einer Jury und einem Sekretariat. Es ist auf die Hilfe von Sachverständigen und Berichterstattern, von Zeugen und Unterstützungsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland angewiesen. Alle Entscheidungen des Tribunals werden demokratisch gefällt. Im Falle der Nichtübereinstimmung werden die Stellungnahmen der Minderheit veröffentlicht …

Ebenso wie bei früheren Tribunalen wird auch dieses Tribunal mündliches und schriftliches Beweismaterial entgegennehmen. Kein relevantes Beweismaterial wird unterdrückt, kein befähigter Zeuge, der eine Aussage machen will, wird zurückgewiesen werden. Das Tribunal weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht nur Beschwerden über Verletzungen von Menschenrechten hören, sondern auch diejenigen einladen wird, ihren Standpunkt vorzutragen, die beschuldigt werden, für solche Menschenrechenrechtsverletzungen verantwortlich sein.“

Mitglieder des Tribunals sind u. a.:
- Günter Anders
- Claudet Bournet
- Vladimir Dedijer
- Robert Jungk
- Albert Soboul
- Jo Richardson

Im deutschen Beirat sind u. a. vertreten:
- Ingeborg Drewitz
- Helmut Gollwitzer
- Wolf Dieter Narr
- Martin Niemöller.
Q: Arbeitsgruppe Polizeimaßnahmen im Anti-Repressions-Arbeitskreis Hannover (Hrsg.): Anti-Repressions-Info, Nr. 3, Hannover, 6.12.1977, S. 21.

06.12.1977:
Von der „Arbeitsgruppe Polizeimaßnahmen“ im „Anti-Repressions-Arbeitskreis Hannover“ erscheint die Nr. 3 des „Anti-Repressions-Infos“ mit einer Auflage von 1.000 Stück.
Inhalt der Nummer 3 ist:
- Polizeimaßnahmen - nur eine kleine Minderheit?
- BKA-Flugblatt
- Berichte und Einschätzung von Hausdurchsuchungen
- Als Beispiel: Verfolgung einer Wohngemeinschaft
- Zum Selbstschutz und zu Formen des Widerstandes
- Auswertung des BKA-Flugblattes
- Verhaltensregeln: bei Hausdurchsuchungen und bei Verhaftungen
- Auszüge aus dem Rundbrief Nr. 6 des Sekretariats zur Vorbereitung des Russell-Tribunals
- Gründungserklärung des 3. Internationalen Russell-Tribunals
- Aufruf zur Unterstützung des 3. Internationalen Russell-Tribunals
- „Die Anfrage“ von Erich Fried.
Q: Arbeitsgruppe Polizeimaßnahmen im Anti-Repressions-Arbeitskreis Hannover (Hrsg.): Anti-Repressions-Info, Nr. 3, Hannover, 6.12.1977.

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Letzte Änderung: 15.01.2024


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