Rebell - Zentralorgan der Revolutionären Jugend (ML), Jg. 3, Nr. 23, o. J. (1970)

September 1970:
Von der RJ/ML des KAB/ML wird der 'Rebell' Nr. 23 (vgl. Juni 1970, Okt. 1970) erstmals als Zentralorgan herausgegeben, mit dem Leitartikel "Jugendvertreter im Kreuzfeuer. Was darf die Jugendvertretung und was tut sie?". Gefordert wird darin: "Kündigungsschutz für Jugendvertreter". Weitere Artikel sind:
- "Erfolg der Solidarität. Lehrlinge erzwingen Betriebslehrlingsversammlung" bei Herlan Karlsruhe, wobei auch von der BBiG-Flugblattkampagne der RJ(ML) vor der Berufsschule berichtet wird;
- "Wir lassen uns nicht länger hinhalten! Rechte IG-Metall-Führung täuscht antikapitalistische Tätigkeit vor" aus Tübingen, wobei auch von der BBiG-Flugblattkampagne der RJ(ML) vor Berufsschulen und Betrieben berichtet wird;
- "Miserable Berufsschule" in Darmstadt;
- "Kapitalisten und 'Arbeitervertreter'. Einstweilige Verfügung gegen Lehrlingszeitung", die 'Aktuell Lehrlings-Presse' (ALP) in Darmstadt, die aus dem kleinen Handwerksbetrieb Nohl berichtet hatte, wobei die IGM falsche Auskunft gegeben habe;
- "Wie geht es nach der BBG-Kampagne weiter?" zur BBiG-Kampagne, die zentral vom ZAK geplant worden sei;
- "Politclowns geben eine Vorstellung" zu einer Veranstaltung der KPD/ML-ZB in Nürtingen bzw. über die Akteure, "von denen ein Teil aus dem sattsam bekannten linksradikalen Tübinger SDS stammten";
- "Die Organisation aufbauen!" vom ZK der RJ(ML). Die OG Würzburg der KPD/ML-ZK (vgl. Sept. 1970) zitiert daraus:"
Beide Seiten sind Teil eines Ganzen und ergänzen sich. Wenn man diese Einheit auseinanderreißt und eines von beiden, die Demokratie oder den Zentralismus willkürlich hervorhebt und meint, eins sei wichtiger als das andere, begeht man einen schweren Fehler.";
- "Erklärung zu dem Mannheimer Spalter-Rebell"; sowie
- "Erklärung des Redaktionskollektivs zu dem Erscheinen des Rebell als Zentralorgan der RJ(ML).

Es erscheint zu dieser Nummer 23 auch eine Sondernummer des 'Rebell', "um mißverständliche Formulierungen und Fehler zu korrigieren", die im Leitartikel enthalten waren. Ein Artikel erklärt: "Warum die Parole: 'Weg mit dem Berichtsheft!' falsch ist". Nohl Darmstadt sei auch kein Kleinbetrieb.
Q: KPD/ML-ZK-OG Würzburg:Rote Front Nr. 6, Würzburg Sept. 1970, S.3; Rebell Nr. 23 und Sondernummer zu Nr. 23, Tübingen o. J. (1970) bzw. 1970

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