Diese Broschüre des dem KBW nahestehenden Komitee gegen den § 218 entstand zu einer Zeit, als sich die Abtreibungsgegner aufspalteten in jene, die den reformierten § 218 und damit die Zwangsberatung, d.h. auch die mögliche Verweigerung einer Abtreibung, akzeptierten und jene, wie vor allem den KBW, die den Widerstand fortsetzten und dabei sowohl Beratungsstellen als auch Abtreibungsprozesse angriffen.
25.03.1977:
Das Komitee gegen den § 218 Hannover gibt vermutlich Ende dieser Woche die Broschüre "Dokumentation der Aktionen gegen den § 218-Prozeß von Frau S." in einer Auflage von 2 000 Stück zum Preis von 50 Pfennig heraus mit den Abschnitten:
- "Das Volk kann sich nicht beugen! Der § 218 muß weg!";
- "Der Prozeß gegen Frau S. muß verhindert werden!" zum ersten Prozeß vom 3.3.1977, in dem Frau S. wegen Beihilfe zur Abtreibung zu 750 DM Geldstrafe verurteilt wurde, während 50 Menschen demonstrierten;
- "Die Bourgeoisie ist aufgeschreckt" zu den Pressereaktionen;
- "Geburtenrückgang - Ausdruck der wachsenden Verelendung";
- "Die Gegner des § 218 schließen sich zusammen", wobei es heißt: "Im Gerichtssaal war überwiegend der Kommunistische Bund Nord (KB) und seine Frauengruppen vertreten. Der KB ist bereits bekannt wegen seiner Staatstreue." Er rief nicht zur Verhinderung des Prozesses auf, es kommen aber ca. 30 Schüler der IGS Roderbruch. Am 10.3.1977 fand eine weitere Demonstration statt; sowie
- "Aufruf der Komitees und Initiativen gegen den § 218. Weg mit dem § 218! Volksentscheid gegen den § 218!".
Quelle: Komitee gegen den § 218: Dokumentation der Aktionen gegen den § 218-Prozeß von Frau S., Hannover März 1977
Letzte Änderung: 04.11.2019