Februar 1977:
Es erscheinen, vom KAB (RW) verantwortet, die "Arbeitshefte. Zur Vertiefung des Verständnisses über die rechte Gefahr und zur Förderung selbständiger schriftlicher Ausarbeitungen", Nr. 18, mit dem übergreifenden Thema: "Die weitere Entmündigung von RJVD und KSG mit Hilfe eines 'einheitlichen Statuts' soll die rechte Linie des KABD 'gesetzlich' verankert und jede Rebellion im Keim ersticken".
Nach der Spaltung von KABD und RJVD von 1976 entdeckten Dickhut und seine Gefolgsleute große Sicherheitslücken in ihrem Apparat. Neben zahlreichen neuen Richtlinien aller Art (auch neuen ZKK-Richtlinien) wurde nun auch ein EINHEITSSTATUT eingeführt, dass es der ZKK erlaubte, quer durch alle Organisationen durchregieren zu können. 1976 geschah das noch Statutenwidrig. Im Februar 1977 lässt Dickhut sich Unfehlbarkeit bescheinigen. Alle Schlappen werden auf dem Konto der Zentralen Leitung verbucht, die ohnehin nichts mehr zu verlieren hat außer ihrer Mitgliedschaft. Die Mitglieder von RJVD und KSG dürfen ab sofort nur noch Vorschläge machen. Nachdem der KABD darüber entscheiden hat, gilt einheitliche Disziplin. Abweichungen von der Linie müssen der ZKK nun sofort gemeldet werden!
Das „einheitliche Statut“ ist in einer Extra-Broschüre des KABD zu finden.
Im "Vorwort" heißt es dazu u. a.: "Das neue 'Gemeinsame Statut' reiht sich ein in eine Serie von Maßnahmen zur Entmündigung und deren 'gesetzlichen' Absicherung der KABD/RJVD/KSG-Mitglieder. Zu diesen Maßnahmen gehören die neuen ZKK-Richtlinien, die 'Resolution' mit den Hinweisen, dass die Partei gegründet wird, wenn sich die Denkweise (!) geändert hat und auch die Arbeiterklasse klassenbewußt ist (!), die 'überarbeiteten' Stellungnahmen zu KSG und RJVD und die Stellungnahme sowie der Rechenschaftsbericht der ZL, wo sich W. D. Unfehlbarkeit bescheinigen ließ, während die ZL alle Schlappen auf ihre opportunistischen Schultern nahm, da sie eh nichts mehr zu verlieren hatte, außer der Mitgliedschaft. Wohin die Reise mit dem 'gemeinsamen Statut' gehen soll, zeigt deutlich der § 12, wo es heißt: 'Der RJVD kann über die VL, und die KSG können über ihre Zentrale Leitung Vorschläge in zusammengefaßter Form dem ZDT des KABD unterbreiten. Nach der Beschlußfassung durch den ZDT des KABD gilt das Prinzip der einheitlichen Disziplin für alle drei Organisationen für die Durchführung der Beschlüsse über ideologisch-politische Fragen'.
Auf gut Deutsch: RJVD/KSG 'dürfen' Vorschläge machen, was damit geschieht, geht sie nichts an, sie müssen sich auf jeden Fall unterordnen. Man stelle sich vor, im KABD setze sich die Vaterlandsverteidigung durch (so wie der Ökonomismus), RJVD/KSG müßten mitziehen. Dahinter steckt die revisionistische Theorie 'Die Partei hat immer Recht', d.h. die 'Partei' (wie sich der KABD gerne nennt) kann nicht entarten. Damit straft der KABD die KP Chinas und Mao Tse-tung Lügen und behauptet im Gegensatz zur KP Chinas unfehlbar zu sein. (…)
Die fehlende reale politische Potenz des KABD drängt W.D. zu administrativen Zwängen und wird als Fiasko enden. Schuld ist der rechtsopportunistische Größenwahn, die Theorie vom eigenen Königreich KABD, der die Partei selbst gründen will. W.D.'s empfindliche Reaktion auf den ZL-Artikel in seinem Artikel: 'Zur Frage eines einheitlichen Statuts' vom 18. November 76 (den wir absichtlich hier nochmal abdrucken) beweist, dass er sein Statut eiligst über die Bühne kriegen will. Den Rundbrief des KABD-Sekretariats 'An alle Delegierten…' haben wir abgedruckt, weil hier nochmal gesagt wird, welche Rolle die einzelnen Dokumente spielen".
Artikel des "Arbeitsheftes" sind:
- "Vorwort"
- "Statut für den Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands, den Revolutionären Jugendverband Deutschlands, die Kommunistischen Studentengruppen"
- "Zur Diskussion des Statuts (an alle Mitglieder)"
- "Zur Frage eines einheitlichen Statuts (W. D.)"
- "Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands-Zentrale Leitung/Sekretariat: An alle Delegierten zur Anleitung für die Delegiertenunterlagen"
- "Anträge, Teil IV: Anträge auf Parteistrafen für die ZL-Mitglieder (OG Düsseldorf)"
- "Duisburg/Darmstadt"
- "Die ideologische Haltung der ZL"
- "Die ZL und das Zirkelwesen"
- "Zur Perspektive-zur Massenarbeit"
- "Hannover"
- "Aschaffenburg"
- "Köln/Aachen"
- "Teil V Jugendteil"
- "Zusammenfassung"
- "Oberhausen"
- "Schwäbisch Gmünd, ein Mitglied der OG"
- "Herford/Braunschweig"
- "An die ZL/An die ZKK/An die KABD Genossinnen und Genossen der Region Nord"
- "Braunschweig"
- "Anhang"
- "Zentrale Kontrollkommission: ZKK Mitteilung Nr. 31"
- "Duisburg: Dringender Aufruf an die Mitglieder der Zentralen Leitung"
- "Schweinfurt-KABD OG"
- "Stuttgart"
Q: KAB (RW): Arbeitshefte, Jg. 2, Nr. 18, o. O., Februar 1977.