Arbeiter-Zeitung - Ortsbeilage Heidelberg zur Kommunistischen Volkszeitung, Jg. 4, Nr. 4, 29. Jan. 1976

29.01.1976:
Die Ortsgruppe Heidelberg des KBW gibt zur 'Kommunistischen Volkszeitung' (KVZ) Nr. 4 eine 'Arbeiter-Zeitung' (vgl. 22.1.1976, 5.2.1976) als Beilage heraus mit dem Leitartikel "Die öffentlichen Dienstherren hetzen - die Beschäftigten müssen Kampfschritte planen" zur ÖDTR mit einer Resolution der ÖTV-Abteilung Sozialarbeit des Rhein-Neckar-Kreises.

Weitere Artikel sind:
- "SPD-Handschuhsheim: Irreführung der Bevölkerung" zu deren Veranstaltungsreihe;
- "Die Herrschenden fürchten den Kampf gegen den § 218" vom Altstadtkomitee;
- "Der Plöck-Prozeß ist eine Farce";
- "CDU-Wählerfang ging baden" aus der Zelle Ziegelhausen;
- "Falsches Parken künftig noch teurer";
- "Studenten besetzen das Soziologische Institut" in der Nacht vom 22. auf den 23.1.1976;
- "Demonstration gegen den Maulkorberlaß des Rektors" am 23.1.1976, an der sich rund 600 Studenten beteiligten;
- "Mensaboykott: Die 1,80 DM darf es nicht geben" zu Universität und PH, aus der 'Kommunistischen Hochschulzeitung';
- "Medizinstudenten: Teilnahme am bundesweiten Streik beschlossen" von der Zelle Medizin der KHG;
- "Pfaffengrund: Fortschritte im Kampf um ein Jugendzentrum" aus der Zelle Pfaffengrund, wozu ein Offener Brief der Jugendzentrumsinitiative dokumentiert wird;
- "Mecano: Lehrlinge müssen übernommen werden!" aus der Zelle Pfaffengrund;
- "Wieblinger Stadtteilverein will Jugendzentrum in Selbstverwaltung verhindern" aus der Zelle Wieblingen;
- "'Sehen Sie sich doch bitte nach einer für Sie geeigneten Stelle um!'. Leserzuschrift an den Kommentar, Betriebszeitung des KBW für die Orthopädiekollegen";
- "Ausländische Arbeiterin in den Tod getrieben" zum Selbstmord einer Jugoslawin in der JVA;
- "Resolution gegen § 130a" der Initiative für ein Jugendzentrum in Selbstverwaltung Handschuhsheim; sowie
- "Eppelheim: Oman Basar verboten".

Berichtet wird:"
HSB Prozess zur Anklage gegen Zundels Polizei machen

Letzte Woche fand der 1. Verhandlungstag im dritten HSB-Verfahren statt. Richter und Staatsanwalt meinten: Schlägerbande ist ein Kraftausdruck, der mit 1 000 DM bestraft werden muß, egal aus welchen Gründen auch immer die Polizisten den Jungen am Rathausbrunnen zusammengeschlagen haben.
Am Freitag, den 30.1., im Saal 7 des Amtsgerichts wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Zeugen der Verteidigung werden zeigen müssen, daß der Widerstand gegen den Gemeinderatsbeschluß gerecht war und Zundels Polizei als Antwort nur Giftgas und Holzknüppel hatte."

Aufgerufen wird zur § 218-Veranstaltung am 5.2.1976, eingeladen zum KVZ-Leserkreis Rohrbach.
Q: Arbeiter-Zeitung - Ortsbeilage Heidelberg zur Kommunistischen Volkszeitung Nr. 4, Heidelberg 29.1.1976

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