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Hier wird die sehr seltene Broschüre der „Rechtshilfe der Außerparlamentarischen Opposition“ (München) zu den Osterunruhen 1968 in München dokumentiert. Sie erschien im Juni 1968 als Heft 1 der „Veröffentlichungen der Rechtshilfe der Außerparlamentarischen Opposition“ im Selbstverlag. Für die Dokumentation zeichnete einst Rolf Pohle verantwortlich.
Juni 1968:
Von der „Rechtshilfe der Außerparlamentarischen Opposition“ (München) im Selbstverlag herausgegeben, erscheint als Heft 1 ihrer „Veröffentlichungen“ die „Dokumentation über die Demonstrationen in München, Ostern 1968.”
Inhalt der Broschüre ist:
Einleitend heißt es: „Mit dieser Dokumentation legt die Rechtshilfe der Außerparlamentarischen Opposition eine Reihe von Zeugenaussagen vor, die zum größten Teil bisher noch nicht allgemein bekannt sind. Unserer Meinung nach besteht eine objektive Notwendigkeit, diese Texte zu veröffentlichen. Die Gründe dafür sind einfach. Das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an einer wahrheitsgetreuen und möglichst umfassenden Unterrichtung über die Vorgänge bei den Münchner Osterdemonstrationen ist von der Polizei und - mit geringen Ausnahmen - von der Presse nicht hinreichend befriedigt worden. Solange Polizei und Staatsanwaltschaft das ihnen vorliegende umfangreiche Material nicht wenigstens teilweise der Öffentlichkeit zugänglich machen, muss der Verdacht bestehen, dass gegen den polizeilichen Einsatz und Polizisten sprechende Unterlagen bewusst geheimgehalten werden. Da der von uns seit langem geforderte öffentliche Untersuchungsausschuss bisher nicht eingesetzt wurde, konnten wir inzwischen nichts anderes tun, als wenigstens die Berichte der Zeugen, die sich an die Rechtshilfe gewandt haben, zu sammeln. In den Verfahren, die zur Zeit gegen Demonstranten geführt werden und die noch zu erwarten sind, ermittelt die Polizei. Angesichts der einseitigen Informationspolitik der Ermittlungsbehörden besteht der auch durch einige Zeugenaussagen belegte Verdacht, dass die Ermittlungen selbst einseitig geführt werden.
Gleichzeitig müssen die Hinweise, die auf strafbare Handlungen von Seiten einzelner Polizeibeamter deuten, nun in ihrem konkreten Zusammenhang bekannt gemacht werden. Gerade im Hinblick auf eine mögliche Amnestie sollte nicht der Eindruck bestehen bleiben, als würden nur Demonstranten davon begünstigt. Da jeder, der auch nur als Beobachter, als Ordner, Fotograf oder Sanitäter bei der Demonstration anwesend war, als Beschuldigter im Sinne des § 116 StGB (‚Auflauf‘ ) in Frage kommt, mussten in wenigen Fällen die Berichte anonym abgedruckt werden. Darüber hinaus haben uns mehrere Zeugen, die der Polizei bekannt sind, aus privaten Gründen gebeten, von einer Namensnennung abzusehen. Alle übrigen Namen sind angegeben.
Reklame wird in der Broschüre u. a. für den „Trikont Verlag“ gemacht und deren Schriften: Regis Debray: „Der lange Marsch“, Giap: „Volkskrieg. Volksarmee“ ; Che Guevara/Fidel Castro: „Botschaft an die Völker der Welt“, Mao: „Über Literatur und Kunst.“
Quelle: Rechtshilfe der Außerparlamentarischen Opposition (Hrsg.): Dokumentation über die Demonstrationen in München, Ostern 1968, Heft 1, München, Juni 1968.
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